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Tieferlegungsfedern falsch geliefert - verbaut - nicht eintragungsfähig

Themenstarteram 10. Oktober 2014 um 19:11

Hallo zusammen!

Ich habe da mal eine Frage:

Ich bestellte einen Satz Tieferlegungsfedern von KAW 40/25 für meinen Astra bei einem Online-Händler.

Diese Federn wurden 3 Tage später geliefert. 10 Tage nach Lieferung ließ ich die Federn in einer Werkstatt einbauen. Dort wurde jedoch festgestellt, dass das Fahrzeug deutlich tiefer kam, als die 40mm. AUßerdem sagte mir der Monteur, dass die Federn vorne nur sehr wenig Vorspannung haben, und dies evtl zu Problemen bei der Eintragung führen kann. Ich habe mich also am selben Tag noch an den Online-Händler gewandt, zwecks Klärung. Die Kennzeichnung der Federn stimmt mit der im Gutachten überein, im Gutachten steht auch eine Tieferlegung von ca. 40mm an der VA.

Der Händler hat bei KAW angefragt, die wollten ein Bild der Seitenansicht des Wagens haben. Dies habe ich dem Online-Händler zugesendet, der hat es weitergeleitet.

Der Wagen ist jetzt, nachdem ich nachgemessen habe, und ein baugleiches Fahrzeug mit identischer Bereifung eines Bekannten zu Verfügung gestellt bekam, mit dem Serienfahrwerk verglichen. Hier komme ich auf eine Tieferlegung von 65mm.... Mittlerweile scheinen sie die Federn noch etwas gesetzt zu haben, daher kann ich nun die Federn im voll ausgefederten Zustand frei auf dem Dämpfer bewegen.

Nach mehreren Kontakltaufnahmen zum Händler reagiert dieser jetzt nicht mehr. Ich war mit dem Wagen beim Tüv und wollte die Federn eintragen lassen, dies ist jedoch wegen der nicht vorhandenen Vorspannung der Federn nicht möglich.

Jetzt sind mittlerweile 8 Wochen vergangen, zig e-mails geschrieben, angerufen (angeblich Bearbeiter nicht da), und nichts ist passiert.

Stand nun:

Federn für 150€ gekauft

Einbau in Werkstatt incl. Vermessung 210€

Tüv-Gebühren 45€

Eine nicht eintragungsfähige Tieferlegung im Auto verbaut, dadurch Betriebserlaubnis erloschen.

Um diese wiederherzustellen, ist ein Neukauf von Federn nötig, außerdem erneute Einbaukosten von 210€.

Welche Handhabe habe ich gegen den Händler? Laut Gutachten und Rechnung sind die richtigen Federn geliefert worden, auffgrund der extremen Tieferlegung jedoch nicht. Es gibt für den Astra 2 verschiedene Achslasten, ich habe die höhere, da Diesel. Die Bezeichung auf den Federn ist ebenfalls identisch mit denen aus dem gutachten für die höhere Achslast.

Sprich - vor Einbau war eine Falschlieferung nicht erkennbar.

Ich möchte nun den Händler erneut schriftlich auiffordern, zu handeln. Welche Möglichkeiten seht ihr?

Ich würde am liebsten die Federn gegen korrekte tauschen, sowie die Einbaukosten für die fehlerhaften Teile erstattet bekommen. Seht ihr da eine Chance?

Gruß

Bracksdome

Beste Antwort im Thema

Mal in ausführlich;

Zitat:

§ 434 Sachmangel

(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,

1.

wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst

2.

wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann, es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte.

(2) Ein Sachmangel ist auch dann gegeben, wenn die vereinbarte Montage durch den Verkäufer oder dessen Erfüllungsgehilfen unsachgemäß durchgeführt worden ist. Ein Sachmangel liegt bei einer zur Montage bestimmten Sache ferner vor, wenn die Montageanleitung mangelhaft ist, es sei denn, die Sache ist fehlerfrei montiert worden.

(3) Einem Sachmangel steht es gleich, wenn der Verkäufer eine andere Sache oder eine zu geringe Menge liefert.

Meiner Meinung nach trifft dies zu. Die angegebene Tiefe wird nicht erreicht (und das mit Abstand) und dazu sind die Federn nicht eintragungsfähig.

Liegt also ein Sachmangel vor, geht´s bei "§ 437 Rechte des Käufers bei Mängeln" weiter.

Zitat:

Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,

1.

nach § 439 Nacherfüllung verlangen,

2.

nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und

3.

nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

Wir entscheiden uns für Ersatz vergeblicher Aufwendungen und landen bei "§ § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen".

Zitat:

Anstelle des Schadensersatzes statt der Leistung kann der Gläubiger Ersatz der Aufwendungen verlangen, die er im Vertrauen auf den Erhalt der Leistung gemacht hat und billigerweise machen durfte, es sei denn, deren Zweck wäre auch ohne die Pflichtverletzung des Schuldners nicht erreicht worden.

Ich bin kein Jurist, aber meiner Meinung nach, müsste das so passen.

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Ich sehe das so

Die Federn besitzen nicht die versprochenen Eigenschaften (Maß der Tieferlegung und Eintragfähigkeit). Dies ist ein Sachmangel (§ 434 BGB).

Da kann man normalerweise Ersatz vergeblicher Aufwendungen fordern (§ 284 BGB).

Nur ob der Händler da mitmacht ist eine andere Sache. Der wird natürlich versuchen sich rauszureden.

Ich hab da auch gerade ein ähnliches Problem mit kfzteile24.

Themenstarteram 10. Oktober 2014 um 19:36

Ich danke dir schonmal für deine Antwort, und speziell für die angegebenen § BGB.

Notfalls muss da halt mal meine RSV ran. Ich einige mich ja fast mit jedem - aber Ignoranz - das geht garnet. Da schwillt mir der Kamm, wenn der Händler das durch Nichtstun aussitzen will....

Der Händler muss zumindest die korrekten Federn herausrücken oder dir den Kaufpreis erstatten.

Was du sonst noch herausschlagen kannst, kann man dir vermutlich hier sagen:

(Lies GENAU die Forenregeln dort, sonst bekommst du keine Antwort)

http://www.juraforum.de/

DoMi

Der Aufwand ist das Problem.

Ein Radio das nicht läuft, die versprochenen Eigenschaften nicht erfüllt, packt man unterm Arm und bringt es zurück.

Die gesetzliche Gewährleistung greift da meist problemlos.

Mit deinen Federn ist es das gleiche Prozedere, nur der Aufwand ist ein anderer, und den ersetzt dir keiner.

Der Händler kann insofern nichts dafür, da mit deinen Federn lt. GA alles übereinstimmt, ergo keine Falschlieferung geschah.

Und nun steht der Händler blöde da, da eine erneute Lieferung gleicher Federn, wozu er verpflichtet wäre, wahrscheinlich zum gleichen Ergebnis kommt: zu tief. Da ist beim Produzenten der Federn etwas schief gelaufen.

Einzig das Erstatten des Kaufpreises mit dem Hinweis, behalten sie Federn, also ohne Rückversand, wäre m.E. möglich.

Aber das machen die Produzenten nicht mit; die wollen es ja wissen: woran lag es?

Mal in ausführlich;

Zitat:

§ 434 Sachmangel

(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,

1.

wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst

2.

wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann, es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte.

(2) Ein Sachmangel ist auch dann gegeben, wenn die vereinbarte Montage durch den Verkäufer oder dessen Erfüllungsgehilfen unsachgemäß durchgeführt worden ist. Ein Sachmangel liegt bei einer zur Montage bestimmten Sache ferner vor, wenn die Montageanleitung mangelhaft ist, es sei denn, die Sache ist fehlerfrei montiert worden.

(3) Einem Sachmangel steht es gleich, wenn der Verkäufer eine andere Sache oder eine zu geringe Menge liefert.

Meiner Meinung nach trifft dies zu. Die angegebene Tiefe wird nicht erreicht (und das mit Abstand) und dazu sind die Federn nicht eintragungsfähig.

Liegt also ein Sachmangel vor, geht´s bei "§ 437 Rechte des Käufers bei Mängeln" weiter.

Zitat:

Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,

1.

nach § 439 Nacherfüllung verlangen,

2.

nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und

3.

nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

Wir entscheiden uns für Ersatz vergeblicher Aufwendungen und landen bei "§ § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen".

Zitat:

Anstelle des Schadensersatzes statt der Leistung kann der Gläubiger Ersatz der Aufwendungen verlangen, die er im Vertrauen auf den Erhalt der Leistung gemacht hat und billigerweise machen durfte, es sei denn, deren Zweck wäre auch ohne die Pflichtverletzung des Schuldners nicht erreicht worden.

Ich bin kein Jurist, aber meiner Meinung nach, müsste das so passen.

Hi,

auf die entstandene Kosten wirst Du wohl sitzen bleiben.

MfG

Super-TEC

§284 erscheint mir hier auch am passendsten. Ein ähnlicher Fall ist hier beschrieben. Demnach steht dir der Ersatz für vergebliche Aufwendungen zu.

Die Antworten bisher waren ja schon sehr zielführend. Du schreibst daß der Händler trotz mehrfacher Kontaktaufnahme nicht reagiert. In solchen Fällen gibts von mir immer den gleichen Tipp: Kümmere dich nicht mehr selbst darum sondern gib es einem Anwalt. Dann wird der Händler reagieren, garantiert, weil er offenbar bereits weiß was Sache ist.

Gruß, Zelirodu

Zitat:

@Super-TEC schrieb am 11. Oktober 2014 um 17:59:51 Uhr:

Hi,

auf die entstandene Kosten wirst Du wohl sitzen bleiben.

MfG

Super-TEC

das sehe ich parallel zu anderen hier aber gaaanz anders:rolleyes:

ich würde noch nutzungsausfall bzw. kosten für ersatzfahrzeug draufschlagen:D

der primäre ansprechpartner ist der händler. also nicht abwimmeln lassen.

der kann sich ja die kohle vom federndreher wiederholen.

Zitat:

@zelirodu schrieb am 11. Oktober 2014 um 18:38:17 Uhr:

Die Antworten bisher waren ja schon sehr zielführend. Du schreibst daß der Händler trotz mehrfacher Kontaktaufnahme nicht reagiert. In solchen Fällen gibts von mir immer den gleichen Tipp: Kümmere dich nicht mehr selbst darum sondern gib es einem Anwalt. Dann wird der Händler reagieren, garantiert, weil er offenbar bereits weiß was Sache ist.

Gruß, Zelirodu

So sieht es aus.

Ich würde da auch nicht mehr lang rumfragen.

Ab zun Anwalt und Du wirst sehen wie Komunikationsfreudig dein gegenüber wird.

Zitat:

@sukkubus schrieb am 11. Oktober 2014 um 19:01:00 Uhr:

Zitat:

@Super-TEC schrieb am 11. Oktober 2014 um 17:59:51 Uhr:

Hi,

auf die entstandene Kosten wirst Du wohl sitzen bleiben.

MfG

Super-TEC

das sehe ich parallel zu anderen hier aber gaaanz anders:rolleyes:

ich würde noch nutzungsausfall bzw. kosten für ersatzfahrzeug draufschlagen:D

der primäre ansprechpartner ist der händler. also nicht abwimmeln lassen.

der kann sich ja die kohle vom federndreher wiederholen.

Hi,

ich habe es aber schon anders erlebt und blieb eben auf diesen Kosten sitzen!

Allerdings würde das Material ausgetauscht.

MfG

Super-TEC

Themenstarteram 11. Oktober 2014 um 20:41

Vielen Dank für Eure Antworten.

Ich habe meine Rechtsschutzversicherung heute aktiviert, und nach Schilderung promt die Zusage der Kostenübernahme bekommen. Dienstag habe ich Termin beim Anwalt, da wird dann alles weitere geschehen, denke ich.

Wie gesagt, eigentlich bin ich der letzte, der für sowas einen Anwalt beizitiert, aber wenn ich eins nicht leiden kann dann ist das Ignoranz...

Dann halt uns doch mal auf dem Laufenden. :)

Was kommt eigentlich günstiger?

Mietfahrzeug für die Tage, an denen du dein Auto (ohne BE) nicht fahren darfst? Oder vorübergehender Wieder-Einbau des vorherigen Serien-Zustands?

Will sagen, du hast ja momentan keine Möglichkeit, dein Auto legal zu bewegen und brauchst Ersatz.

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