Tempolimit E Auto in Österreich

Hallo,
in den Medien liest man immer wieder, dass ab morgen E Autos auf österreichischen Auobahnen 130 km/h fahren können (wenn dort 100 km/h gilt wg. Immissionsschutz).
Gibt es dazu schon genauere Infos? Wie ist das mit ausländischen Zulassungen (deutsches E Kennzeichen)? Gilt das auch für Plug in Hybride?
Falls jemand Infos hat...
VGe
Sven

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Ich würde es aus verkehrspsychologischen Gründen für falsch halten: Es wird Neidreaktionen der Verbrennerfahrer (Blockieren durch extra langsames Überholen u. ä.) hervorrufen.

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Ich kann nicht bestätigen, dass das morgen in Kraft tritt. Der VfGH hat sich gegen ein niedrigeres Tempolimit für E-Fahrzeuge ausgesprochen, daher wird es vermutlich nicht zeitnah zu einer allgemeinen Ausnahme in der StVO kommen. Möglich ist aber, dass an einzelnen Abschnitten mit IG-L-Limits durch Beschilderung eine höhere Geschwindigkeit für E-Fahrzeuge erlaubt wird.

Ich würde es aus verkehrspsychologischen Gründen für falsch halten: Es wird Neidreaktionen der Verbrennerfahrer (Blockieren durch extra langsames Überholen u. ä.) hervorrufen.

E-Autos dürfen zukünftig nur dann schneller fahren, oder genauer, sie müssen sich nicht an das Tempo 100 nach IG-L halten, wenn dieses auf bestimmten Strecken angeordnet ist und E-Autos durch neue Zusatzschilder davon ausgenommen sind. Diese Schilder gibt es noch nicht, also bleibt es beim "Luft-Hunderter" zunächst auch für E-Autos bei Tempo 100. Der Beschluss ist da, nur die Umsetzung hinkt hinterher.

Grüße vom Ostelch

Nun an sich ist es auch effektiver alle zu beschränken, statt bei einem Teil so eine Sonderbehandlung durchzusetzen.
Immerhin fährt auch ein Elektrofahrzeug mit reduzierten Emissionen, wenn es langsamer ist.

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Ist bei 130 km/h der Akku nicht wesentlich schneller leer? Dann ist das doch keine Förderung, sondern eher Abschreckung.

Zitat:

@Emsland666 schrieb am 3. Januar 2019 um 08:50:03 Uhr:


Ist bei 130 km/h der Akku nicht wesentlich schneller leer? Dann ist das doch keine Förderung, sondern eher Abschreckung.

Das klingt etwas konstruiert. Es wird niemand gezwungen, mit dem E-Auto ständig 130 km/h zu fahren. Man darf es im Gegensatz zu Autos mit Verbrennungsmotoren. Wer nur eine entsprechend kurze Strecke fahren will, kann auf dieser dann schneller fahren. Er muss es aber nicht.

Grüße vom Ostelch

Haha, das war Legion:-)

Ansonsten hast du natürlich recht. Der Energiebedarf fürs Luftbeiseiteschieben steigt nun mal mit der dritten Potenz der Geschwindigkeit.

Zitat:

@FWebe schrieb am 3. Januar 2019 um 07:57:42 Uhr:


Nun an sich ist es auch effektiver alle zu beschränken, statt bei einem Teil so eine Sonderbehandlung durchzusetzen.
Immerhin fährt auch ein Elektrofahrzeug mit reduzierten Emissionen, wenn es langsamer ist.

Mag sein. Nur rechtfertigt sich IG-L nicht für EAutos, da sie die Emissionen nicht auf diesem AB Abschnitt (wo sie gerade fahren) produzieren.

Die meisten Emissionen werden beim Akkubau und der Akkuentsorgung und natürlich beim Aufladen der Akkus mit Strom aus pöhsen Kohlekraftwerken entstehen. 😉

Zitat:

@abgasmanipulatore schrieb am 3. Januar 2019 um 17:04:02 Uhr:


Hier stand ein von mir gelöschter Text im Zitat Moorteufelchen

Bevor du dich weiter aufregst: 😉 Es geht hier ausschließlich um das Thema "Lufthunderter" nach dem IG-Luft. Diese dauernden oder zeitweisen Geschwindigkeitsbeschränkungen sind ausdrücklich zur Senkung der Schadstoffemissionen angeordnet. In diesen Bereichen sollen zukünftig E-Autos ausnahmsweise statt der angeordneten maximal 100 km/h die sonst üblichen 130 km/h fahren dürfen. Derzeit fehlen aber noch die notwedigen Zusatzschilder. Bisher müssen auch Fahrer von E-Autos in Bereichen des "Lufthunderters" sich an das Tempolimit halten.

Grüße vom Ostelch

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