Tempolimit auf Zubringer
Hallo...
700meter vor einer Auffahrt auf eine Bundesstraße wird auf dem Zubringer das Tempo auf 30 kmh begrenzt (ohne Zusatz Schild) die Auffahrt ist wie bei einer Autobahn gebaut Also mit Beschleunigungsstreifen... Auf der Bundesstraße selber wird das Tempolimit weder aufgehoben noch erhöht...
Rein rechtlich gesehen:
Darf man auf dem beschleunigungsstreifen schneller als 30 fahren? Muss man Dan auf der Bundesstraße auch 30 fahren selbst wen der nachfolgende Verkehr mit 100 ankommt?
Danke für eure Meinung !
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Elk_EN schrieb am 11. Mai 2016 um 21:33:30 Uhr:
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 11. Mai 2016 um 19:22:53 Uhr:
Ja, im wahren Leben gibt's eine Menge unfähige Autofahrer.
Heißt im Klartext, Du würdest an der beschriebenen Stelle also auf dem Beschleunigungsfahrstreifen und sodann auch auf der Bundesstraße mit 30 weiterfahren, auch wenn von hinten alle mit mind. 100 ankommen, oder wie?
..ich würde mir lieber die Füße abhacken, Beschleunigungsstreifen heißt VOLLGAS !
31 Antworten
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 13. Mai 2016 um 22:35:23 Uhr:
Nicht direkt, nur mit der Überlegung, dass der Einfädelungsstreifen als Nebenfahrbahn der Autobahn anzusehen ist und also nicht mehr zur zuführenden Strecke gehört. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung ist ein Streckenverbot. Endet diese Strecke, endet auch das Streckenverbot.Aber selbstverständlich kann ich mich irren. Wer's besser weiß, bitte melden.
Wie ich schon schrieb, kenne ich das nur so, dass wenn auf der Auffahrt/dem Zubringer eine Geschwindigkeitsbegrenzung gilt, das Streckenende durch Zeichen 205 "Vorfahrt gewähren" vor oder am Anfang des Einfädelungsstreifens angezeigt wird. Hier mal zwei Beispiele:
München:
https://www.google.de/.../...cIWfe0P8Jkhofg5zSQRmdw!2e0!7i13312!8i6656
Düsseldorf:
https://www.google.de/.../...waBPj_y1RaPjZYNnMARu5Q!2e0!7i13312!8i6656
Wie es bei dem von dir genannten Beispiel aussieht, kann ich nicht beurteilen, da ich die Strecke nicht kenne und auch kein Street View vorhanden ist.