Tempolimit auf Zubringer

Hallo...

700meter vor einer Auffahrt auf eine Bundesstraße wird auf dem Zubringer das Tempo auf 30 kmh begrenzt (ohne Zusatz Schild) die Auffahrt ist wie bei einer Autobahn gebaut Also mit Beschleunigungsstreifen... Auf der Bundesstraße selber wird das Tempolimit weder aufgehoben noch erhöht...

Rein rechtlich gesehen:
Darf man auf dem beschleunigungsstreifen schneller als 30 fahren? Muss man Dan auf der Bundesstraße auch 30 fahren selbst wen der nachfolgende Verkehr mit 100 ankommt?

Danke für eure Meinung !

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Elk_EN schrieb am 11. Mai 2016 um 21:33:30 Uhr:



Zitat:

@Erwachsener schrieb am 11. Mai 2016 um 19:22:53 Uhr:


Ja, im wahren Leben gibt's eine Menge unfähige Autofahrer.

Heißt im Klartext, Du würdest an der beschriebenen Stelle also auf dem Beschleunigungsfahrstreifen und sodann auch auf der Bundesstraße mit 30 weiterfahren, auch wenn von hinten alle mit mind. 100 ankommen, oder wie?

..ich würde mir lieber die Füße abhacken, Beschleunigungsstreifen heißt VOLLGAS !

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Zitat:

@Winklerd2000 schrieb am 11. Mai 2016 um 14:55:39 Uhr:


Muss man Dan auf der Bundesstraße auch 30 fahren selbst wen der nachfolgende Verkehr mit 100 ankommt?

Natürlich nicht, das TL gilt nur für die Straße auf der es ausgeschildert ist, sobald du abbiegst gilt das nicht mehr.

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 11. Mai 2016 um 15:12:58 Uhr:


Natürlich nicht, das TL gilt nur für die Straße auf der es ausgeschildert ist, sobald du abbiegst gilt das nicht mehr.

Die entscheidende Frage ist, ob der Beschleunigungsstreifen schon Teil der "neuen" Straße ist oder noch zu der "alten" limitierten Straße zählt. Im letzteren Fall würde das TL hier theoretisch noch gelten. Im wirklichen Leben würde vermutlich niemand (außer Yolus) hier 30 fahren...

Bei den meisten Auffahrten ist vor Beginn des Beschleunigungsstreifens das Zeichen 205 "Vorfahrt gewähren" angebracht. Dieses hebt die Geschwindigkeitsbegrenzung auf, wenn das Tempolimit danach nicht wiederholt wird, da ab dort die Fahrspur mit der Geschwindigkeitsbeschränkung endet und der Beschleunigungsstreifen Bestandteil der neuen Straße - in deinem Fall der Bundesstraße - ist. Das gleiche gilt für die Zeichen 330.1 "Autobahn" und 331.1 "Kraftfahrstraße".

Also beim nächsten Mal einfach darauf achten, ob eines der genannten Verkehrszeichen auf oder nach dem Zubringer zu finden ist.

Vermutlich hast du das -Gefahrzeichen- Gefährliche Kurve- oder- Straßenschäden- bzw. Ähnliches übersehen .
Damit wäre die Geschwindigkeitsbeschränkung mit Ende der Gefahrstelle aufgehoben . Schau noch mal nach .
Viele Kraftfahrer können damit nichts anfangen.
Ich kriege jeden Tag eine Krise : Bei uns steht ein Schild 30 vor einem Fußgängerüberweg mit Anzeige
-Gefahrzeichen- , also am Fußgängerüberweg 30km/h, danach kann sofort da innerorts schneller als 30km/h bis 50km /h gefahren werden . Was machen die Krftfahrer allgemein, am Zebrastreifen sind sie endlich auf 40Km/h aber danach fahren sie 30 bis zur nächsten Kreuzung. Da brennen dir die Sicherungen durch .
Giovanni.

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Das man im Waren leben die 30 nicht weiter fährt ist ja normal.

Wir streiten uns immer nur, was nun rein rechtlich richtig ist...

Mein Kollege meinte das das Tempolimit solange gilt bis es aufgehoben wird... Man könne ja nicht wissen ob auf der Bundesstraße vor der Auffahrt nicht auch ein Tempolimit steht... Weil ja Auffahrten auf der Autobahn nicht das Tempolimit aufgeben...

Das Tempo Schild steht alleine ohne Zusatzzeichen...

Bezüglich den vorfahrts Zeichen bin ich mir gerade nicht sicher da muss ich noch mal schauen...

Zitat:

@Winklerd2000 schrieb am 11. Mai 2016 um 15:48:24 Uhr:


Mein Kollege meinte das das Tempolimit solange gilt bis es aufgehoben wird...

Das Tempolimit endet dann, wenn die eine Straße endet und die andere beginnt. Wenn ich an einer normalen Einmündung von einer Nebenstraße auf eine Hauptstraße abbiege, gilt ja das TL der Nebenstraße auch nicht weiter. Wenn auf der Hauptstraße ein TL wegen der Einmündung gilt, dieses aber nach der Einmündung nicht wiederholt wird, gilt es auch nicht für jemanden, der dort aufgefahren ist (war schon mehrfach Diskussionsgegenstand hier).

Daher ist die Frage eben: zu welcher Straße gehört der Beschleunigungsstreifen...

Zitat:

@Winklerd2000 schrieb am 11. Mai 2016 um 15:48:24 Uhr:


Mein Kollege meinte das das Tempolimit solange gilt bis es aufgehoben wird... Man könne ja nicht wissen ob auf der Bundesstraße vor der Auffahrt nicht auch ein Tempolimit steht... Weil ja Auffahrten auf der Autobahn nicht das Tempolimit aufgeben...

Wenn du auf die Autobahn auffährst und kein Tempolimitschild siehtst darfst du feuer geben (das ist ja dein Fall hier). Wenn du auf der Autobahn bist, und nach einer Auffahrt ein geltendes TL nicht widerholt wird, hat jemand Mist gebaut (entweder der Schilderaufsteller oder du hast was übersehen).

Gruß Metalhead

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 11. Mai 2016 um 15:52:36 Uhr:


Daher ist die Frage eben: zu welcher Straße gehört der Beschleunigungsstreifen...

Und das hängt meiner Meinung nach davon ab ob die Spuren durch normal oder breitere Fahrbahnmarkierungen getrennt sind. Verbreiterte Fahrbahnmarkierungen deuten an das es zwei Unterschiedliche Straßen sind.
An Auffahrten kommt beides vor, ob es dafür Gründe gibt oder es nach Lust und Laune des planenden Beamten gemacht wird weiß ich nicht.

Erst mal danke für eure Antworten..

Eines ist mir aber in Österreich aufgefallen... Auf einer ab war Tempo Limit 100 ... Ab und an Standen Schilder mit 100 Aber nie nach einer Auffahrt Immer so 5 - 6 km nach der Auffahrt...

Ich bin dan mal runtergefahren zum tanken und dan stand auf dem Zubringer ein Tempolimit mit 100 und dan kurz vor der Auffahrt noch mal ein Tempolimit mit den Zusatzzeichen (Blau runt mit einen gebogenen Pfeil in Richtung AB) auf der Autobahn selber war Dan keines mehr erst wieder nach 5km

Hannes , das stimmt nicht .
Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverbote sind Streckenverbote . Was du geschrieben hast bezieht sich auf Haltverbote u.a. . Es geht nur wie ich beschrieben habe,
nach einem Gefahrzeichen zu Ende der Gefahrenstelle , oder mit dem Zeichen Ende der Gechwindigkeitsbegrenzung ,bzw . wenn innerhalb der Ortschaft nach 30km/h ein Zeichen 50 km /h steht .
Also bei den Regeln müsst ihr schon bleiben es gibt da keinen Individualismus .
Ich bin mir aber sehr sicher , dort steht -Gefährliche Kurve - und zwar noch ziemlich weit vorher 100-15o m.
Das gibt es doch sehr häufig . Dann ist nach der Kurve -Freie Fahrt - .
Giovanni.

Zitat:

@giovannibastanza schrieb am 11. Mai 2016 um 16:06:31 Uhr:


Hannes , das stimmt nicht .
Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverbote sind Streckenverbote . Was du geschrieben hast bezieht sich auf Haltverbote u.a. . Es geht nur wie ich beschrieben habe,
nach einem Gefahrzeichen zu Ende der Gefahrenstelle , oder mit dem Zeichen Ende der Gechwindigkeitsbegrenzung ,bzw . wenn innerhalb der Ortschaft nach 30km/h ein Zeichen 50 km /h steht .
Also bei den Regeln müsst ihr schon bleiben es gibt da keinen Individualismus .

...und das Streckenverbot endet mit der Strecke. Wenn ich also von der K123 auf die B456 einbiege und die K123 hatte ein TL von 50, gilt dieses auf der B456 eben nicht mehr. Allerdings ist das TL der B456, auf die die K123 einmündet, auch nach der Einmündung gültig, da Streckenverbot und die Strecke namens B456 ja weitergeführt wird. Da ich dies als Einbiegender aber nicht wissen kann, wenn es nach der Einmündung nicht wiederholt wird, kann ich auch (zumindest als Ortsunkundiger) für einen Verstoß nicht belangt werden.

Zitat:

@Tand0r schrieb am 11. Mai 2016 um 16:04:25 Uhr:


An Auffahrten kommt beides vor, ob es dafür Gründe gibt oder es nach Lust und Laune des planenden Beamten gemacht wird weiß ich nicht.

Ich kenne das mit normal breiten Fahrbahnmarkierungen nur, wenn die Auffahrt nahtlos in eine weitere Fahrspur übergeht (meistens, wenn zwei Autobahnen zu einer zusammengeführt werden). Ansonsten sind mir bisher immer nur die breiten Fahrbahnmarkierungen bei Beschleunigungsstreifen untergekommen.

"Das Tempolimit endet dann, wenn die eine Straße endet und die andere beginnt. Wenn ich an einer normalen Einmündung von einer Nebenstraße auf eine Hauptstraße abbiege, gilt ja das TL der Nebenstraße auch nicht weiter. Wenn auf der Hauptstraße ein TL wegen der Einmündung gilt, dieses aber nach der Einmündung nicht wiederholt wird, gilt es auch nicht für jemanden, der dort aufgefahren ist (war schon mehrfach Diskussionsgegenstand hier)."

Ist prinzipiell richtig. Nur Pech für Autofahrer, denen man Ortskenntnis vorwirft und die deshalb des Tempolimit auf der Hauptstraße kennen.

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