Tempolimit auf Zubringer
Hallo...
700meter vor einer Auffahrt auf eine Bundesstraße wird auf dem Zubringer das Tempo auf 30 kmh begrenzt (ohne Zusatz Schild) die Auffahrt ist wie bei einer Autobahn gebaut Also mit Beschleunigungsstreifen... Auf der Bundesstraße selber wird das Tempolimit weder aufgehoben noch erhöht...
Rein rechtlich gesehen:
Darf man auf dem beschleunigungsstreifen schneller als 30 fahren? Muss man Dan auf der Bundesstraße auch 30 fahren selbst wen der nachfolgende Verkehr mit 100 ankommt?
Danke für eure Meinung !
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Elk_EN schrieb am 11. Mai 2016 um 21:33:30 Uhr:
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 11. Mai 2016 um 19:22:53 Uhr:
Ja, im wahren Leben gibt's eine Menge unfähige Autofahrer.
Heißt im Klartext, Du würdest an der beschriebenen Stelle also auf dem Beschleunigungsfahrstreifen und sodann auch auf der Bundesstraße mit 30 weiterfahren, auch wenn von hinten alle mit mind. 100 ankommen, oder wie?
..ich würde mir lieber die Füße abhacken, Beschleunigungsstreifen heißt VOLLGAS !
31 Antworten
Zitat:
@Winklerd2000 schrieb am 11. Mai 2016 um 15:48:24 Uhr:
Das man im Waren leben die 30 nicht weiter fährt ist ja normal.
Ja, im wahren Leben gibt's eine Menge unfähige Autofahrer.
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 11. Mai 2016 um 19:22:53 Uhr:
Ja, im wahren Leben gibt's eine Menge unfähige Autofahrer.
Heißt im Klartext, Du würdest an der beschriebenen Stelle also auf dem Beschleunigungsfahrstreifen und sodann auch auf der Bundesstraße mit 30 weiterfahren, auch wenn von hinten alle mit mind. 100 ankommen, oder wie?
Zitat:
@Elk_EN schrieb am 11. Mai 2016 um 21:33:30 Uhr:
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 11. Mai 2016 um 19:22:53 Uhr:
Ja, im wahren Leben gibt's eine Menge unfähige Autofahrer.
Heißt im Klartext, Du würdest an der beschriebenen Stelle also auf dem Beschleunigungsfahrstreifen und sodann auch auf der Bundesstraße mit 30 weiterfahren, auch wenn von hinten alle mit mind. 100 ankommen, oder wie?
..ich würde mir lieber die Füße abhacken, Beschleunigungsstreifen heißt VOLLGAS !
Zitat:
@Elk_EN schrieb am 11. Mai 2016 um 21:33:30 Uhr:
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 11. Mai 2016 um 19:22:53 Uhr:
Ja, im wahren Leben gibt's eine Menge unfähige Autofahrer.
Heißt im Klartext, Du würdest an der beschriebenen Stelle also auf dem Beschleunigungsfahrstreifen und sodann auch auf der Bundesstraße mit 30 weiterfahren, auch wenn von hinten alle mit mind. 100 ankommen, oder wie?
Na, das wäre ja nun wirklich unfähig. Der Beschleunigungsstreifen heißt nicht umsonst so. Ganz vorschriftskonform hat man ab 30-Schild 30 zu fahren bis zum Beginn des Beschleunigungsstreifens. Wo man diesen Beginn ansetzt, kann je nach eigener Einschätzung ein bißchen variieren. Das 30-Schild steht dort sicherlich wegen einer sehr engen Kurve unmittelbar vor dem Beschleunigungsstreifen. Ist man durch die Kurve durch, 2. Gang rein und los.
Ist doch nicht so schwer.
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Zitat:
@Erwachsener schrieb am 11. Mai 2016 um 21:39:28 Uhr:
[...] Der Beschleunigungsstreifen heißt nicht umsonst so. [...]
Der heißt gar nicht so, sondern Einfädelungsstreifen.
Zitat:
@giovannibastanza schrieb am 11. Mai 2016 um 16:06:31 Uhr:
[...]
Ich bin mir aber sehr sicher , dort steht -Gefährliche Kurve - und zwar noch ziemlich weit vorher 100-15o m.
Das gibt es doch sehr häufig . Dann ist nach der Kurve -Freie Fahrt - . [...]
Dazu muß das 30-Schild unter dem Kurve-Schild am gleichen Pfahl befestigt sein, sonst gilt 30 für die Strecke.
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 11. Mai 2016 um 21:39:28 Uhr:
Ist doch nicht so schwer.
Faktisch war es Dir zuzutrauen, dass es Dich vor unlösbare Probleme stellt. 🙂😛
Interessantes Urteil dazu:
http://www.justiz.nrw.de/.../...s_482_04___15_04beschluss20050615.html
Da kenne ich einige Auffahrten, die Beschränkungen sollte man ernst nehmen. Die Beschränkung endet mit Auffahrt auf die andere Straße. Sollte für diese Straße ein Limit gelten, muß dieses kurz nach der Auffahrt angezeigt werden. Meine Glaskugel ist nämlich meist im Kofferraum.
Zitat:
@Elk_EN schrieb am 11. Mai 2016 um 22:29:45 Uhr:
Faktisch war es Dir zuzutrauen, dass es Dich vor unlösbare Probleme stellt. 🙂😛Zitat:
@Erwachsener schrieb am 11. Mai 2016 um 21:39:28 Uhr:
Ist doch nicht so schwer.
Na, da würden mich die Fakten aber mal interessieren. Vielleicht meinst du aber "theoretisch".
@Mischkolino: Der Begriff "Einfädelungsstreifen" ist synonym zu "Beschleunigungsstreifen".
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 12. Mai 2016 um 20:46:37 Uhr:
[...]
@Mischkolino: Der Begriff ist synonym zu "Beschleunigungsstreifen".
Ja, aber in der StVO gibt es nur den "Einfädelungsstreifen".
Da ist schon richtig, aber die zwei Begriffe sind tatsächlich synonym. Heißt: Der Einfädelungsstreifen ist zum Beschleunigen da, eine möglicherweise vorhandene Geschwindigkeitsbegrenzung auf der zuführenden Straße gilt dort nicht mehr. Für den Einfädelungsstreifen gelten würde sie nur dann, wenn sie direkt an dessen Anfang steht. Das ist genau das, was ich oben gemeint habe, und ich hoffe sehr, nun ist es verstanden worden.
Bei uns gibt es zum Beispiel den Abzweig Rostock-West an der A20. Die Übergangsfahrbahnen sind auf 80 oder sogar 60 begrenzt. Am Beginn der Einfädelungsstreifen stehen jedoch keine Zeichen 278/282, die 80/60 sind dort automatisch aufgehoben.
Dass das jeder so handhabt ist doch klar, aber kannst du die Sichtweise auch mit Gesetzen oder Urteilen belegen ?
Nicht direkt, nur mit der Überlegung, dass der Einfädelungsstreifen als Nebenfahrbahn der Autobahn anzusehen ist und also nicht mehr zur zuführenden Strecke gehört. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung ist ein Streckenverbot. Endet diese Strecke, endet auch das Streckenverbot.
Aber selbstverständlich kann ich mich irren. Wer's besser weiß, bitte melden.
Dagegen spricht aber das der Einfädlungsstreifen in der Regel durch breite Farbahnmarkierungen abgetrennt ist. Ein klarer Hinweis das es nicht zur Hauptfahrbahn gehört.