Tempo 100 mit mehr zulässigem Gesamtgewicht aber weniger Beladung
Hallo,
ich habe einen Anhänger mit einem zGG von 1400kg, 400kg Eigengewicht. Das Teil hat eine 100er Zulassung, sofern das Fahrzeug eine Leermasse von 1275kg hat.
Mein Auto hat etwa um die 1500kg, also passt alles.
Nun muss ich demnächst ein Blechdach transportieren und bekomme dafür einen großen Anhänger mit 5m Ladefläche. Anhänger wiegt leer etwas um die 750kg, Beladung ist mit 30kg zu vernachlässigen.
Maximal kann der Anhänger+Beladung 3000kg wiegen (klar, so viel darf ich mit meinem Auto nicht ziehen / nur bis insg. 1500kg, aber ist ja auch noch nötig)
Was ich mich nun frage, darf ich mit dem großen Anhänger auch Tempo 100 fahren?
Eine offizielle Tempo 100 Zulassung ist vorhanden, im Fahrzeugschein steht jedoch, das das nur erlaubt ist, wenn die zGG vom Fahrzeug mindestens ~2700kg ist. Bei voller Beladung ergibt das auch Sinn, aber ich bin ja mit knapp 800kg noch weit drunter und auch noch unter dem 1400kg die ich mit meinem Anhänger 100fahren darf.
Weiß das jemand?
Grüße
32 Antworten
Zitat:
@hk_do schrieb am 26. Oktober 2023 um 12:51:59 Uhr:
Zitat:
@Tom1182 schrieb am 25. Oktober 2023 um 23:51:37 Uhr:
ich habe BE dieser ist nicht begrenzt gewesen ich bin mal wenn ich ihn umschreiben muss gespannt weil ich mir das nicht nehmen lassen magDie Umschreibung ändert ja heute nichts mehr an den Befugnissen.
Denn auch mit einem älteren Führerschein ergeben sich die Berechtigungen aus der Anlage 3, siehe §6(6) FeV. Es gilt also auch bei einem älteren Führerschein das, was in einem neuen Führerschein drin stehen würde. Deswegen darf man ja mit einem Papier-Führerschein der Klasse 3 heute auch ohne Umtausch mehr als drei Achsen fahren. Oder halt mit einer Klasse BE aus dem Jahr 2000 mehr als 12.000 kg Zug-Gesamtmasse.
Problematisch wird es, wenn man mit einem Klasse B Fahrzeug mehr als einen Anhänger ziehen will und nicht in den Bereich der Klassen L und T fällt: Mehrere Anhänger sind nur noch in der Klasse CE vorgesehen, und die gilt nur für Zugfahrzeuge der Klasse C. Ich sehe deshalb (außerhalb der Klassen L und T) derzeit keine Möglichkeit, mit einem Zugfahrzeug von nicht mehr als 3,5 t zGM mehr als einen Anhänger zu ziehen.
Die Aussage "Ich habe CE, ich darf alles fahren" ist insofern heute falsch.
das ist so auch nicht richtig
Mit einem Rosa Lappen (Klasse 3) darf man auch Heute noch nicht mehr als 3 Achsen fahren (zum Bleistift Drehschemel) das geht erst wenn der Lappen in einen Kartenschein getauscht wurde..
Da holst aber jetzt ganz weit aus...
2 Anhänger dürfen sowieso nur Schausteller und LoF Fahrzeuge ziehen und somit fällt das sowieso in den bereich L und T und ist für BE nicht relevant...
und was ist an der Aussage falsch mit CE darfst e alles fahren... Bei CE wird BE C1E mit eingeschlossen und es gibt keine Beschränkung was Gewicht angeht können auch 200t gefahren werden (mit Ausnahmegenehmigung) aber Gesetzlich ist mit 40/44t Schluss
Zitat:
@gabberman schrieb am 26. Oktober 2023 um 13:36:30 Uhr:
das ist so auch nicht richtig
Diese Aussage begründest du jetzt wie?
Mit der Rechtslage offensichtlich nicht, denn:
Zitat:
Mit einem Rosa Lappen (Klasse 3) darf man auch Heute noch nicht mehr als 3 Achsen fahren (zum Bleistift Drehschemel) das geht erst wenn der Lappen in einen Kartenschein getauscht wurde..
Falsch.
Ich hatte ja bereits auf §6 Absatz 6 FeV verwiesen, dort steht:
Fahrerlaubnisse, die bis zum Ablauf des 15. Juli 2019 erteilt worden sind (Fahrerlaubnisse alten Rechts) bleiben im Umfang der bisherigen Berechtigungen, wie er sich aus der Anlage 3 ergibt, bestehen und erstrecken sich vorbehaltlich der Bestimmungen in § 76 auf den Umfang der ab dem 16. Juli 2019 geltenden Fahrerlaubnisse nach Absatz 1.
Im Klartext:
Auch wenn jemand noch den alten rosa Lappen hat bestimmen sich seine Berechtigungen nach den aktuellen Klasseneinteilungen und -Grenzen. Er hat also auch mit dem alten Führerschein schon die neuen Klassen gemäß Anlage 3 (mit den dort angegebenen Schlüsselnummern).
Das war 1999 noch anders, als die FeV eingeführt wurde. Damals stand dort:
Fahrerlaubnisse, die bis zum 31. Dezember 1998 erteilt worden sind (Fahrerlaubnisse alten Rechts), bleiben im Umfang der bisherigen Berechtigung vorbehaltlich der Bestimmungen in § 76 bestehen.
Bis 2013 musst man also den Führerschein umstellen lassen, um den Umfang der Fahrerlaubnis zu ändern. Seit dem ist das nicht mehr so.
Zitat:
2 Anhänger dürfen sowieso nur Schausteller und LoF Fahrzeuge ziehen
äh, nein?!
Siehe §32a StVZO:
Hinter Kraftfahrzeugen darf nur ein Anhänger, jedoch nicht zur Personenbeförderung (Omnibusanhänger), mitgeführt werden. Es dürfen jedoch hinter Zugmaschinen zwei Anhänger mitgeführt werden, wenn die für Züge mit einem Anhänger zulässige Länge nicht überschritten wird.
Keine Einschränkungen auf bestimmte Bedarfsträger.
(dass Züge mit zwei Anhängern in der Praxis fast nur in diesen Gruppen vorkommen ändert da ja nichts dran).
Zitat:
und was ist an der Aussage falsch mit CE darfst e alles fahren... Bei CE wird BE C1E mit eingeschlossen und es gibt keine Beschränkung was Gewicht angeht können auch 200t gefahren werden (mit Ausnahmegenehmigung) aber Gesetzlich ist mit 40/44t Schluss
Richtig ist, dass der Inhaber der Klasse CE automatisch die Klassen C1E und BE hat. Aber halt mit ihren jeweiligen Grenzen.
Nehmen wir doch den Unimog mit 3,5 Tonnen und zwei Anhängern zu je 6 Tonnen:
Klasse BE ist raus (auch mit Schlüsselnummer 79.06), weil die nur einen Anhänger erlaubt.
Klasse C1E ist doppelt raus, weil die ebenfalls nur einen Anhänger erlaubt und außerdem die Gesamtmasse der Kombination über 12.000 kg liegt
Klasse CE ist raus, weil das Zugfahrzeug nicht mehr als 3,5 Tonnen hat.
Oder nehmen wir das Gespann von @Tom1182: 3,5t Unimog mit Drehschemel-Anhänger, Zug-GM von 19 Tonnen und einen Fahrer mit CE, aber ohne BE 79.06:
Klasse BE ist raus, weil Anhänger über 3.500 kg
Klasse C1E ist raus, weil Zug-GM über 12.000 kg
Klasse CE ist raus, weil das Zugfahrzeug nicht mehr als 3,5 Tonnen hat.
Aber immer bedenken: Es gibt bei Geschwindigkeitsverstößen mit Anhängern (110 Statt 80) keinen PKW Tarif! Das wird ganz schnell ganz teuer, bis zu Fuß gehen.