Tempo 100 mit mehr zulässigem Gesamtgewicht aber weniger Beladung

Barthau Fahrzeugtransporter QM

Hallo,

ich habe einen Anhänger mit einem zGG von 1400kg, 400kg Eigengewicht. Das Teil hat eine 100er Zulassung, sofern das Fahrzeug eine Leermasse von 1275kg hat.
Mein Auto hat etwa um die 1500kg, also passt alles.

Nun muss ich demnächst ein Blechdach transportieren und bekomme dafür einen großen Anhänger mit 5m Ladefläche. Anhänger wiegt leer etwas um die 750kg, Beladung ist mit 30kg zu vernachlässigen.
Maximal kann der Anhänger+Beladung 3000kg wiegen (klar, so viel darf ich mit meinem Auto nicht ziehen / nur bis insg. 1500kg, aber ist ja auch noch nötig)

Was ich mich nun frage, darf ich mit dem großen Anhänger auch Tempo 100 fahren?
Eine offizielle Tempo 100 Zulassung ist vorhanden, im Fahrzeugschein steht jedoch, das das nur erlaubt ist, wenn die zGG vom Fahrzeug mindestens ~2700kg ist. Bei voller Beladung ergibt das auch Sinn, aber ich bin ja mit knapp 800kg noch weit drunter und auch noch unter dem 1400kg die ich mit meinem Anhänger 100fahren darf.

Weiß das jemand?
Grüße

32 Antworten

Zitat:

@Tom1182 schrieb am 24. Oktober 2023 um 13:49:21 Uhr:


Woran will beim schnellen vorbeifahren ein Polizist erkennen ob das passt oder nicht? Ich denke da gerade an die 750kg Doppelachser als Hansatrail

Bei denen ist es doch eigentlich besonders einfach:

Doppelachse und keine Bremse lohnt sich immer anzuhalten. Wenn der dann nicht gerade leer ist wird er mit ziemlich hoher Wahrscheinlichkeit überladen sein 😉

Und weil es ja eigentlich um Tempo 100 ging:
Ohne Bremse und schneller als 80, wenn dann nicht gerade ein großes SUV, ein stattlicher Kleinbus oder ähnliches davor ist....

Genau. Viele 750er (vor allem mietanhänger )haben zwar die 100er Plakette aber fitte Polizisten wissen dass kaum nen normales Fahrzeug die 2500kg leer zusammenbekommt um die legal fahren zu dürfen. Selbst x5 , Touareg und co haben weniger außer die hybride vielleicht. Selbst meine V Klasse musste angepasst werden weil mir 2330 laut Papiere.(2560 echtes eingetragen jetzt )

Das gleiche wenn nen relativ kleines Auto mit nem großen tandemachser 100 fährt. Da lohnt sich auch mal hinzusehen.

Zitat:

@Tom1182 schrieb am 24. Oktober 2023 um 15:10:34 Uhr:


Ja weil ich nen alten BE hab und keine 3,5t Begrenzung hab bin ich raus und darf es fahren aber das man da FS mäßig nicht belangt werden kann war ich mir unsicher.

Auch wenn meine Initiale Frage bereits erfolgreich beantwortet wurde - danke. Kam mir bei der Folgeunterhaltung hier noch die Frage auf, da ich dazu immer nur was lese im Verbindung mit Berufskraftfahrer.
Ich habe auch einen älteren Führerschein BE mit Schlüsselzahl 79.06, gemacht im Jahr 2012 also:
Fahrzeugkombination der Klasse BE, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3500 kg übersteigt

Heißt das ich darf theoretisch ein 3,5t Pkw + z.b. 5t Anhänger fahren....sofern es überhaupt ein Pkw Zugfahrzeug gibt was sowas kann.

Zugegeben, das wird bei mir vermutlich nie vorkommen. Das schwerste an Anhänger war nun der 7m lange hier für das Trapezblech. Hat alles funktioniert und wurde auch nicht angehalten.
Ansonsten nur mein 1,4t für alles mögliche und ab und zu mal nen Pferdeanhänger, dafür war der BE bei mir anfangs gedacht

Zitat:

@Xandar schrieb am 25. Oktober 2023 um 22:32:30 Uhr:


Ich habe auch einen älteren Führerschein BE mit Schlüsselzahl 79.06, gemacht im Jahr 2012 also:
Fahrzeugkombination der Klasse BE, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3500 kg übersteigt

Heißt das ich darf theoretisch ein 3,5t Pkw + z.b. 5t Anhänger fahren....sofern es überhaupt ein Pkw Zugfahrzeug gibt was sowas kann.

Von der Fahrerlaubnis her kein Problem.

Der 5t-Anhänger wird vermutlich eine Zugöse haben und eine Druckluftbremse. Es gibt (wenige) Zugfahrzeuge im 3,5t-Segment, die das auch können.

Die Anhängelast muss kein Thema sein, der Anhänger muss ja nicht voll ausgeladen sein 😉

Aber wenn das Zugfahrzeug ein Gelände-PKW oder ein LKW ist könnte es auch theoretisch die 1,5-fache eigene zGM als Anhängelast haben (also 5,25t); eine Zugmaschine sowieso...

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@Xandar

Ich fahre regelmäßig mit 19t durch die Gegend damit. Abgelasteter Unimog mit Drehschemel 3Achser

@Xandar
Es gibt ganz wenige Fahrzeuge die nur 3,5t Gesamtgewicht haben aber dafür mehr Anhängen dürfen...

Ich weiß nur vom kleinem UNIMOG der um mit B gefahren werden kann Abgelastet wird und eine Zuladung hat von ca. 1 Kiste Bier aber dafür kann er Anhänger ziehen die sonst nicht möglich sind.. .
Hier die Regeln für dein Zeitfenster als der Schein gemacht wurde. ..

Klasse BE erworben zwischen dem 09.09. 2009 und vor dem 19.01.2013

Der Inhaber darf nach wie vor alle fahrzeugrechtlich zulässigen BE-Kombinationen führen.
Die zG des Anhängers darf 3.500 kg übersteigen.
Die zG des Zuges darf 12.000 kg übersteigen.•Dieser Besitzstand wird beim Umtausch durch die Schlüsselzahl 79.06 dokumentiert.
Möchte der Inhaber gewerbliche Gütertransporte mit einem Anhänger zG > 3.500 kg durchführen, muss er eine Grundqualifikation erwerben und unterliegt der Weiterbildungspflicht (Schonfrist bis 09.09.2015).

@gabberman
Mein BE ist von 2000 und ich darf es mWn darf das jeder BE bis 19.1.2013

Zitat:

@Tom1182 schrieb am 25. Oktober 2023 um 23:18:06 Uhr:


@Xandar

Ich fahre regelmäßig mit 19t durch die Gegend damit. Abgelasteter Unimog mit Drehschemel 3Achser

das ist nicht erlaubt mit Klasse BE und Schlüsselzahl 79.06
Da ist bei 12t Zug Gesamtgewicht Schluss und alles was drüber ist ist Fahren ohne

Zitat:

@Tom1182 schrieb am 25. Oktober 2023 um 23:42:28 Uhr:


@gabberman
Mein BE ist von 2000 und ich darf es mWn darf das jeder BE bis 19.1.2013

das "damit" ist dann aber falsch da es für 2000 erworben andere Regeln gibt und da ist es wieder erlaubt

Klasse BE erworben vor dem 09.09.2009:

Der Inhaber darf nach wie vor alle fahrzeugrechtlich zulässigen BE-Kombinationen führen.
Die zG des Anhängers darf 3.500 kg übersteigen.
Die zG des Zuges darf 12.000 kg übersteigen.
Dieser Besitzstand wird beim Umtausch durch die Schlüsselzahl 79.06 dokumentiert.
Führt der Inhaber gewerbliche Gütertransporte mit einem Anhänger zG > 3.500 kg durch, dann gilt er als grundqualifiziert, unterliegt aber der Weiterbildungspflicht.
Bei der Kontrolle der Einhaltung der Weiterbildungspflicht (vorgeschrieben seit 09.09.2014) haben sich Bund und Länder auf eine Schonfrist bis zum 09.09.2015 geeinigt. Die Fahrer werden also vorläufig bei Verkehrskontrollen nicht angezeigt, sondern lediglich auf die Rechtslage hingewiesen.

Ich hatte nie die Klasse 3 ich habe direkt B/BE gemacht ohne Gewichtsbeschränkung die gab es nur bei der alten Klasse 3 hab ich schon mehrfach mit der Rennleitung ausdiskutiert ich habe BE dieser ist nicht begrenzt gewesen ich bin mal wenn ich ihn umschreiben muss gespannt weil ich mir das nicht nehmen lassen mag

Zitat:

@Tom1182 schrieb am 25. Oktober 2023 um 23:51:37 Uhr:


Ich hatte nie die Klasse 3 ich habe direkt B/BE gemacht ohne Gewichtsbeschränkung die gab es nur bei der alten Klasse 3 hab ich schon mehrfach mit der Rennleitung ausdiskutiert ich habe BE dieser ist nicht begrenzt gewesen ich bin mal wenn ich ihn umschreiben muss gespannt weil ich mir das nicht nehmen lassen mag

habe ich doch gerade geschrieben und wenn die 79.06 drin steht hast ja kein Problem
bei mir steht sie ja auch drin

Klassen

Bei mir steht BE ohne Schlüsselzahl ich hab ihn aber auch seit 2000 nicht getauscht ich muss 2026 austauschen. Du hattest 1996 noch den 3 gemacht und dieser hatte die 12to Grenze der BE bei Umstellung 99 aber nicht daher darf ich es (stand jetzt) ich weis auch nicht wie die das abändern wollen weil eigentlich behält man ja was man hatte nur ich kenn keine dazu passende Schlüsselzahl

Zitat:

@Tom1182 schrieb am 26. Oktober 2023 um 00:10:41 Uhr:


Bei mir steht BE ohne Schlüsselzahl ich hab ihn aber auch seit 2000 nicht getauscht ich muss 2026 austauschen. Du hattest 1996 noch den 3 gemacht und dieser hatte die 12to Grenze der BE bei Umstellung 99 aber nicht daher darf ich es (stand jetzt) ich weis auch nicht wie die das abändern wollen weil eigentlich behält man ja was man hatte nur ich kenn keine dazu passende Schlüsselzahl

ja du bekommst auch die 79.06 eingetragen da ja vor dem Stichtag gemacht wurde

Dieser Besitzstand wird beim Umtausch durch die Schlüsselzahl 79.06 dokumentiert.

bei mir ist es ja auch erst später Eingetragen worden obwohl ich es ja nicht brauche da ich ja CE habe und somit e alles fahren darf

Alt

Zitat:

@Tom1182 schrieb am 26. Okt. 2023 um 00:10:41 Uhr:


Du hattest 1996 noch den 3 gemacht und dieser hatte die 12to Grenze

nö, 7,49 plus Anhänger mit dem 1,5-fachen Gewicht. Ergibt 18,72to. Die 12to kämen erst danach.

Außerdem seid ihr reichlich OT.😉

Zitat:

@Tom1182 schrieb am 25. Oktober 2023 um 23:51:37 Uhr:


ich habe BE dieser ist nicht begrenzt gewesen ich bin mal wenn ich ihn umschreiben muss gespannt weil ich mir das nicht nehmen lassen mag

Die Umschreibung ändert ja heute nichts mehr an den Befugnissen.

Denn auch mit einem älteren Führerschein ergeben sich die Berechtigungen aus der Anlage 3, siehe §6(6) FeV. Es gilt also auch bei einem älteren Führerschein das, was in einem neuen Führerschein drin stehen würde. Deswegen darf man ja mit einem Papier-Führerschein der Klasse 3 heute auch ohne Umtausch mehr als drei Achsen fahren. Oder halt mit einer Klasse BE aus dem Jahr 2000 mehr als 12.000 kg Zug-Gesamtmasse.

Problematisch wird es, wenn man mit einem Klasse B Fahrzeug mehr als einen Anhänger ziehen will und nicht in den Bereich der Klassen L und T fällt: Mehrere Anhänger sind nur noch in der Klasse CE vorgesehen, und die gilt nur für Zugfahrzeuge der Klasse C. Ich sehe deshalb (außerhalb der Klassen L und T) derzeit keine Möglichkeit, mit einem Zugfahrzeug von nicht mehr als 3,5 t zGM mehr als einen Anhänger zu ziehen.

Die Aussage "Ich habe CE, ich darf alles fahren" ist insofern heute falsch.

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