Tempo 100 Freigabe
Hallo!
Ich fahre einen Ford Focus und habe einen 4,60 Hobby Prestige dahinter.
Ich war Freitag zur TÜV abnahme und wollte mir eine 100 Freigabe holen die Ich auch fast bekommen hätte, Da mein Wohnwagen eine Westfalia SSK 1 Kupplung hat (Vom Vorbesitzer Verbaut)und ich keinerlei Unterlagen dazu habe .Lautet meine Frage:
1.Wo bekomme ich eine ABE oder gutachten von der SSK
2.Ich habe gehört das es 3 Verschiedene Sorten von der Kupplung giebt,und ich mit der 1 gar keine Freigabe bekommen würde(Warum auch immer?)
3 Wer hat selber schon die erfahrung gemacht mit dem TÜV?
Danke an alle
M
39 Antworten
@GasMatrix:
"Aber Achtung:
Trotzdem gelten auch in dem Fall die gesetzlichen Regeln, also WoWa-Reifenalter kleiner 6Jahre, PKW mit ABS und zul.ges.Gew. des WoWa kleiner als 0,8 des Leergewicht des Zugwagen.
Das gilt auch immer noch, auch wenn es nicht extra eingetragen ist."
Und jetzt beginnen wir uns im Kreis zu drehen, da jetzt wieder die Frage aufkommt, woher denn z.B. ein Außenstehender, der diesen WW ziehen möchte, anhand des FZ-Scheins( Gutachten muss ja nicht mehr mitgeführt werden) eine Info darüber erhält, ob sein Zugwagen für 100km/h mit diesem WW geeignet ist oder nicht.
Woher weiß er das mit Faktor 0,8 oder 1,0 und dem notwendigen ABS, wenn es nicht explizit im FZ-Schein vermerkt ist?
Was soll ihm denn ein, in dem Moment überforderter Polizist bei der Überprüfung sagen, wenn im FZ-Schein nur dieser eine Satz steht und er den Wagen mit einem normalerweise zu leichten (z.B. Faktor 1,2) Kleinwagen, der aber ABS hat, mit 100km/h zieht? Ein Polizist hat sich an die Angaben in den Papieren zu halten.
Für mich bleibt die Sache eindeutig:
TÜV und/oder Zulassungstelle haben einen Fehler gemacht!
Übrigens tragen die Damen vom TÜV überhaupt nichts in die Papiere ein, sondern nur in ein Gutachten. In die Papiere trägt nur die Zulassungsstelle, anhand dieses Gutachtens, etwas ein.
Zitat:
Original geschrieben von navec
Und jetzt beginnen wir uns im Kreis zu drehen, da jetzt wieder die Frage aufkommt, woher denn z.B. ein Außenstehender, der diesen WW ziehen möchte, anhand des FZ-Scheins( Gutachten muss ja nicht mehr mitgeführt werden) eine Info darüber erhält, ob sein Zugwagen für 100km/h mit diesem WW geeignet ist oder nicht.
Anhand der Fahrzeugschein erhält er die Info nicht.
Ich denke genaugenommen muss das auch nicht unbedingt drinstehen, ist ehr ein Service damit man weis was man zu beachten hat.
Grundsätzlich gilt wohl das der Fahrer sich kundig machen muss wenn er ein Fahrzeug führen möchte. Dazu gehört dann auch das er dafür verantwortlich ist, sich bei unklarer Sachlage (steht nix im Schein) über die technischen Bedingungen zu informieren.
Zitat:
Woher weiß er das mit Faktor 0,8 oder 1,0 und dem notwendigen ABS, wenn es nicht explizit im FZ-Schein vermerkt ist?
Ich denke das er im Zweifelsfall, also wenn nichts im Schein steht, vom ungünstigeren Fall ausgehen muss, also nur 0,8
Den Rest muss er wissen.
Es steht ja z.B. auch nicht in den Fahrzeugpapieren, das auf einer Achse nicht radial und diagonal Reifen gemischt benutzt werden dürfen, trotzdem darf man es nicht.
Das muss man einfach wissen und wer es nicht weiss, muss sich informieren.
Zitat:
Was soll ihm denn ein, in dem Moment überforderter Polizist bei der Überprüfung sagen, wenn im FZ-Schein nur dieser eine Satz steht und er den Wagen mit einem normalerweise zu leichten (z.B. Faktor 1,2) Kleinwagen, der aber ABS hat, mit 100km/h zieht? Ein Polizist hat sich an die Angaben in den Papieren zu halten.
Klar, wenn aber nichts eingetragen ist gelten die gesetzlichen Rahmenbedingungen und die sagt nun mal ganz klar aus, das ohne für 100kmh eingetragene Antischlingerkupplung, der Faktor 0,8 gültig ist.
Zitat:
Für mich bleibt die Sache eindeutig:
TÜV und/oder Zulassungstelle haben einen Fehler gemacht!
Stimmt, da hatte ich die ja oben bereits zugestimmt.
Zitat:
Übrigens tragen die Damen vom TÜV überhaupt nichts in die Papiere ein, sondern nur in ein Gutachten. In die Papiere trägt nur die Zulassungsstelle, anhand dieses Gutachtens, etwas ein.
Öhm, *kopfkratz* ja 😕
Hab ich doch auch so geschrieben.
Hallo Leute.
Ich weiß nicht wie alte Tempo 100 Eintragungen aussehen, aber heute wird nur eine Tempo 100 Tauglichkeit eingetragen. 0,8 oder 1,0 Gewichtsverhältnisse können gar nicht eingetragen werden da ich auch ohne Probleme auch ohne AKS das 1,0 Verhältnis nutzen kann. Es muss nur das Zugfz ein elektronisches Anhänger ESP besitzen das die AKS ersetzt.
Hier mal ein LINK zum Tüv
http://www.tuev-nord.de/23590.asp
Gruß Jörg
Hallo Gasmatrix,
mit der "Dame vom TÜV" habe ich deinen Beitrag tatsächlich falsch gelesen, tut mir leid.
@GasMatrix:
"Anhand der Fahrzeugschein erhält er die Info nicht"
Doch.
Bei der heute üblichen Praxis (Das haben die hier bildlich vorgestellten FZ-Scheine ja deutlich gezeigt) steht es drin!
Es gibt keinen Fall, wo ein KFZ-Besitzer sich irgendwelche Gewichte, die von unterschiedlichen techn. Gegenheiten abhängen, selbst errechnen müsste.
Er müsste dann wissen, ob eine AKS vorhanden ist, die auch noch der entsprechenden Norm genügt, weil sonst, anstatt 1,0 wieder 0,8 gilt. Wie soll er das denn fachlich beurteilen können?
Dafür ist doch der TÜV da. Irgendeine Daseinsberechtigung muss diese Gutachtenerstellung ja schließlich haben.
Als KFZ-Besitzer muss ich mir dieses zulässige Mindestleergewicht nicht ausrechnen.
Dafür gibt es ja die exakten Gewichtseintragungen im Schein.
mytrafic:
Gewichtsverhältnisse (Faktoren) werden auch nicht eingetragen, sondern tatsächliche Gewichte, wie du an den vorgestellten Scheinen hoffentlich erkennen kannst.
Wenn das ZugFz eine Sondereinrichtung für die Hängerstabilisierung hat, muss dies dann wieder im KFZ-Schein eingetragen werden.
Nur in dem Fall wird es dann richtig schwierig:
Wenn beim Anhänger ein Mindestleergewicht eingetragen wurde, dass mit Faktor 0,8 ermittelt wurde und das ZugFZ diese besondere Einrichtung hat, mit der dann eigentlich auch dieser Hänger mit dem Gewichtsverhältniss 1,0 gezogen werden dürfte.
Wie das bei einer Verkehrskontrolle aussieht, weiß ich auch nicht.
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Zitat:
Original geschrieben von navec
@GasMatrix:
"Anhand der Fahrzeugschein erhält er die Info nicht"Doch.
Bei der heute üblichen Praxis (Das haben die hier bildlich vorgestellten FZ-Scheine ja deutlich gezeigt) steht es drin!
Wie du schon schreibst, es ist übliche Praxis, aber ich würde nicht darauf vertrauen das es auch zu 100% korrekt ist (siehe mike124).
Zitat:
Er müsste dann wissen, ob eine AKS vorhanden ist, die auch noch der entsprechenden Norm genügt, weil sonst, anstatt 1,0 wieder 0,8 gilt. Wie soll er das denn fachlich beurteilen können?
Gar nicht. Ist eine zulässige AKS (und somit 1,0) eingetragen darf er 1,0 anwenden, in allen anderen Fällen gilt 0,8
Zitat:
Wenn das ZugFz eine Sondereinrichtung für die Hängerstabilisierung hat, muss dies dann wieder im KFZ-Schein eingetragen werden.
Nur in dem Fall wird es dann richtig schwierig:
Wenn beim Anhänger ein Mindestleergewicht eingetragen wurde, dass mit Faktor 0,8 ermittelt wurde und das ZugFZ diese besondere Einrichtung hat, mit der dann eigentlich auch dieser Hänger mit dem Gewichtsverhältniss 1,0 gezogen werden dürfte.
Wie das bei einer Verkehrskontrolle aussieht, weiß ich auch nicht.
Da müsste dann eigentlich im Schein des PKW etwas in dieser Art eingetragen sein:
BeispielPKW hat ein Leergewicht von 1500kg
"KFZ ESP mit Anh.stabil. Anh. bis 1500kg zul.ges.Gew., welche für Geschw. von 100km/h geeignet sind, dürfen mit 100km/h gezogen werden, auch wenn Zul.Besch.T2 des Anh. ein höheres KFZleergewicht vorschreibt."
Gibts hier einen, der ein Auto mit Anhänger-ESP besitzt?
Was steht denn da in der Zulassungsbescheinigung?
Kann da mal einer einen Scan hier einstellen?
mein eintrag beim WW lautet:
"M.Stabi.einr.ISO 11555-1 gem.3.Änd.VO z.9.Ausn.VO.z.StVO.Temp.100 km/h i.kombinat.,wenn Zgfz.m.ABS u.Leermas.ueb.:1500kg*"
Hallo Norbert,
also hast du im Prinzip die gleiche Eintragung (mit Angabe der Mindestleermasse des ZugFz und Hinweis auf ABS) wie alle anderen, bis auf mike124.
Anscheinend hast du eine AKS mit der geforderten Norm und daher wäre der Faktor 1,0 zu benutzen.
Demnach müsste dein Wohnwagen ein zul. Gesamtgewicht von ebenfalls 1500kg haben.
Ist das so richtig?
gruß
navec
Hat denn keiner ein Auto mit elektronischer Antischlingervorrichtung?
Mich würde schon interessieren, was da genau im Schein steht.
Gruß
navec
ich wärme den Thread noch mal auf, da ich in der infopost des TÜV Nord, "Neue Tempo 100 Regelung für KFz-Anhänger-Kombinationen auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen", noch etwas zum Eintrag in den Fz-Schein gefunden habe:
Unter den Bedingungen für die neue 100er-Regelung heißt es unter Punkt 5:
"der Fahrzeugschein des Anhängers einen Vermerk bezüglich der Eignung für den Tempo 100 Betrieb in einer Kombination enthält, in dem das kleinste zulässige Leergewicht des Zugfahrzeuges angegeben ist"
weiter unten heißt es dann:
"ist eine der der unter 1-6 genannten Voraussetzungen nicht mehr erfüllt, können Sie die Tempo 100 Regelung für KFZ-Anhänger-Kombination nicht in Anspruch nehmen."
Der Fahrzeugschein des WW m u s s demnach die Mindestleermasse des Zugfahrzeuges beinhalten.
gruß
navec