Tempo 100 Freigabe
Hallo!
Ich fahre einen Ford Focus und habe einen 4,60 Hobby Prestige dahinter.
Ich war Freitag zur TÜV abnahme und wollte mir eine 100 Freigabe holen die Ich auch fast bekommen hätte, Da mein Wohnwagen eine Westfalia SSK 1 Kupplung hat (Vom Vorbesitzer Verbaut)und ich keinerlei Unterlagen dazu habe .Lautet meine Frage:
1.Wo bekomme ich eine ABE oder gutachten von der SSK
2.Ich habe gehört das es 3 Verschiedene Sorten von der Kupplung giebt,und ich mit der 1 gar keine Freigabe bekommen würde(Warum auch immer?)
3 Wer hat selber schon die erfahrung gemacht mit dem TÜV?
Danke an alle
M
39 Antworten
Huhu, ist das kompliziert...
Also zunächst: Das Mindestfahrzeuggewicht ist dem TÜV-Typen und der Zulassungsstelle schnuppe. Ist nämlich nach Wegfall der Fahrzeug/Hänger Bindung meine Sache, das richtige Zugfahrzeug vor meinen Hänger zu spannen wenn ich 80+ fahren will..
Latürnich schickt mich der TÜV-Typ vom Hof, wenn ich ein nicht genehmigtes Bauteil (=ASK ohne ABE/Einbauanleitung) vorführe (soferns nicht schon eingetragen ist...). Das hat garnichts mit 80/100 zu tun, sondern mit der ganz normalen TU. Erst recht, wenn ich auch noch eine 100er Zulassung haben will...
Aber manches wird ja von Bundesland zu Bundesland anders gehandhabt.
Sonnige Grüße, Mike
Zitat:
Original geschrieben von mike124
Huhu, ist das kompliziert...Also zunächst: Das Mindestfahrzeuggewicht ist dem TÜV-Typen und der Zulassungsstelle schnuppe. Ist nämlich nach Wegfall der Fahrzeug/Hänger Bindung meine Sache, das richtige Zugfahrzeug vor meinen Hänger zu spannen wenn ich 80+ fahren will..
Also ich finde das eigentlich nicht kompliziert.
Einerseits ist es richtig, daß ich für die Erfüllung gewisser Kriterien selbst verantwortlich bin.
Dazu zählt z.Bsp. das Alter der Reifen oder daß mein Zugfahrzeug ABS hat.
Fakt ist aber, daß es dem TÜV überhaupt nicht egal ist, wie schwer ein Zugfahrzeug ist. In den Papieren des HÄNGERS wird die 100 km/h Zulassung eingetragen. Und da steht nun mal drin, daß gem. der 9. Ausnahme der STVO blablabla dieser Anhänger eine Zulassung für 100 km/h hat, wenn folgende Auflagen erfüllt sind: Hier steht dann je nach Faktor, also ob ASK vorhanden ist oder nicht, das erfordeliche Mindestleergewicht eines beliebeugen, frei wählbaren Zugfahrzeuges.
Da muss der Halter dann darauf achten, ob das x-belibige Zugfahrzeug auch mindestens so schwer ist.
Also schon richtig, was Du sagst, aber:
Eingetragen wird auf jeden Fall, ob es sich um eine Faktor 0.8 oder 1.0 Zulassung handelt. (Nicht mit Worten, sondern durch den Eintrag dieses Mindest-Leergewichts des Zugfahrzeugs...)
Ich kann mir nicht vorstellen, daß es hier von Bundesland zu Bundesland so unterschiedliche Abläufe gibt, oder doch ?
Hallo Mike,
mit der ABE usw. haben wir wahrscheinlich aneinander vorbeigeredet:
Ich meinte, und das habe ich auch beim TE unterstellt, er hat eine ASK, die er schon immer benutzen durfte und benutzt hat. Von daher hat die natürlich eine normale ABE oder Eintragung. Sonst wäre er ja normalerweise nicht mal durch die nächste HU gekommen.
Jetzt wollte der TE die (Standard)-100er-Regelung haben. Das ging aber nicht, da diese Kupplung zwar für Anhänger zugelassen ist, aber nicht die geforderte ISO-Norm hat, die für die Standard-100er-Regelung nötig ist. (Faktor 1,0)
Diese ASK hätte der Ing aber als Kupplung ohne Dämpfungswirkung ansehen können und ein Gutachten für den WW für eine 100er-Regelung mit Faktor 0,8, erstellen können.
Zu den Eintragungen kann ich mich nur Tourensauser anschliessen:
Woher soll der Fahrer eines Autos wissen, wieviel Mindestleergewicht sein Auto haben muss, um einen bestimmten Anhänger mit 100km/h ziehen zu dürfen?
das muss ja irgendwo stehen!
Das müsstest du mal erklären!
Ich brauche kein Gutachten mehr mitzuführen! (ich wohne bei Kiel, gutachten vom TÜV) Die einzigen Angaben, die die 100er-Regelung betreffen, stehen in der Zulassungsbescheinigung meines Anhängers. Wenn ich meinen Anhänger an jemand verleihen würde, muss der ja irgendwie sehen können, welche Voraussetzungen sein Zugfahrzeug erfüllen muss.
Welches Mindestleergewicht das Auto haben muss hat die Zulassungsstelle aufgrund des TÜV-Gutachtens eingetragen und der TÜV hat es berechnet (in meinem Fall mit der 0,8er Formel).
dem TÜV kann das Mindestleergewicht daher überhaupt nicht schnuppe sein! Er musste es ja schließlich errechnen.
Ob das Leergewicht später stimmt, interessiert den TÜV natürlich nicht. Das liegt in der Verantwortung des Fahrers.
Sollte es an deinem Wohnort komplett andere Verfahrensweisen geben?
Das glaub ich nicht.
Moin moin!
}>Eingetragen wird auf jeden Fall, ob es sich um eine Faktor 0.8 oder 1.0 Zulassung handelt. (Nicht mit Worten, sondern durch den Eintrag dieses Mindest-Leergewichts des Zugfahrzeugs...){<
Nööö...
Der Anhängerausleiher ohne ABS wird auch nicht drauf hingewiesen, dass er nicht 100 fahren darf, oder?
Aber was solls: Entweder es steht drin und Ihr braucht nicht zu rechnen oder es steht nicht drin und ich muss rechnen, wenn ich mal ein anderes Auto vorspanne. Damit kann ich leben ;-)) !
Ansonsten herrscht wohl Einigkeit, denke ich!!
Groß aus dem austrocknenden Berlin...
Mike
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Hallo mike124,
@:"Der Anhängerausleiher ohne ABS wird auch nicht drauf hingewiesen, dass er nicht 100 fahren darf, oder?"
Du hast also noch nie eine Zulassungbescheinigung eines WW mit 100er-Regelung gesehen, oder wie darf ich das verstehen?
irgendwie hab ich auch den Verdacht, dass du das vorher Geschriebene überhaupt nicht zur Kenntnis genommen hast! Macht keinen großen Spaß alles mehrmals durchzukauen.
Also ein letztes Mal:
Der Anhängerausleiher muss in die Zulassungsbescheinigung des WW gucken! Dort steht neben dem Mindestleergewicht auch drin, dass das Zugfahrzeug ABS haben muss und das der Hänger, wenn das nicht der Fall sein sollte, nicht für 100km/h geeignet ist. Ist wohl für jeden, bis auf dich, eindeutig zu interpretieren.
Das Beste wird sein, du glaubst weiterhin, was du sagst und die anderen (mich eingeschlossen) halten sich einfach an den Wortlaut, der in einer realen Zulassungsbescheinigung geschrieben steht.
Muss ich jetzt tatsächlich meinen Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung) kopieren und hier einstellen ??
Eigentlich dachte ich, daß man das auch so kapieren kann. 😕
Ich habe jetzt auch irgendwie keine Lust mehr, wieder bei Adam und Eva anzufangen...
Zitat:
Original geschrieben von tourensauser
Muss ich jetzt tatsächlich meinen Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung) kopieren und hier einstellen ??
Da isser.
ABV bedeutet übrigens Antiblockiervorrichtung (=ABS).
Moin moin!
Liebe Leute, haltet den Ball doch bitte flach.
}>
Eigentlich dachte ich, daß man das auch so kapieren kann. 😕
Du hast also noch nie eine Zulassungbescheinigung eines WW mit 100er-Regelung gesehen, oder wie darf ich das verstehen?
irgendwie hab ich auch den Verdacht, dass du das vorher Geschriebene überhaupt nicht zur Kenntnis genommen hast! Macht keinen großen Spaß alles mehrmals durchzukauen.
{<
Kein Grund persönlich zu werden.
Also nochmals:
Entweder es steht drin und Ihr braucht nicht zu rechnen oder es steht nicht drin und ich muss rechnen, wenn ich mal ein anderes Auto vorspanne. Damit kann ich leben ;-)) !
Bei mir steht definitv kein Mindestgewicht drin. OK?
Gruß, Mike
Da musst du schon entschuldigen. Aber irgendwann, bei der x-ten Wiederholung hab ich auch keine Lust mehr auf "nur sachlich".
Dass du selbst eine 100er-Regelung in deiner WW-Zulassungsbescheinigung hast, war mir bis jetzt nicht bekannt.
Von daher bin ich nicht davon ausgegangen, dass du auf konkrete Daten zurückgreifen kannst.
Was steht denn in deiner Bescheinigung dazu genau drin? Irgendein Gutachten muss der Ing vom TÜV ja gemacht haben, dessen Wortlaut von der Zulassungsstelle eingetragen wurde.
Stell doch mal ein Bild (wie Tourensauser) ein, dann gibt es keine Unklarheiten.
gruß
navec
Auf das Einstellen meiner Zulassungesbescheinigung mit 0,8er Zulassung verzichte ich jetzt hier einmal, wer sie aber doch gerne sehen möchte braucht nur eine Seite zurück, zum 4 Beitrag zu gehen, da hatte ich die ja schon vor 2 Wochen eingestellt.
Deshalb war ich jetzt auch immer verwundert das alles so unklar war, denn aus meiner Zulassungebescheinigung ging ja alles hervor.
Naja, wurde warscheinlich übersehen.
Jetzt sollte aber ja alles klar sein.
Gruss
GM
Zitat:
Original geschrieben von GasMatrix
Deshalb war ich jetzt auch immer verwundert das alles so unklar war, denn aus meiner Zulassungebescheinigung ging ja alles hervor.
Hi GasMatrix,
aus Deiner Zulassungsbescheinigung geht wirklich alles hervor; die machen das aber ganz genau bei Euch in Köln.
Unklar war eigentlich nichts, es steht ja lediglich noch die Behauptung im Raum, daß dei Eintragungen in Berlin anderst vorgenommen werden und kein für die 100er Zulassung erfordelrliches Mindestgewicht des Zugfahrzeuges in den Schein des Hängers eingetragen wird. 😕
Gibt es vielleicht jemanden aus Berlin, der mal seine 100er Zulassungsbescheinigung hier einstellen könnte ?
Moin moin!
Zitat der Eintragung in meinem Schein:
*ZUL. HÖCHSTGESCHWINDIGKEIT AUF KRAFTFAHRSTR. UND AUTOBAHNEN 100KM/H*
Eine Auskunft aus der Zulassungstelle:
"Hallo Herr ***,
es reicht aus wenn Sie das Abnahmeprotokoll für die 100 km/h mitführen
und die 100 auf den Anhänger hinten aufgeklebt haben.
Auf verlangen kann man das dann dem kontrollierendem Aushändigen.
MfG
***"
Dieses Abnahmeprotokoll war aber noch nach der alten Zugfahrzeugbindung erstellt, also auch ohne irgendwelche Mindestgewichte. Ich habs doch eintragen lassen, weil ich keine Lust auf Diskussionen mit der Rennleitung hatte.
So what?
Freundliche Grüße, frei im Sinne Rousseaus
Mike
...und mit deinem alten Abnahmeprotokoll hättest du auch einzig und allein nur mit dem Zugfahrzeug ziehen dürfen, was dort eingetragen war!
Wohnwagen mit anderen Autos, als den eingetragenen, ziehen, ging nämlich damals nicht.
Bei der Erstellung dieses Protokolls haben die TÜV-Leute selbstverständlich das Leergewicht des Zugfahrzeugs beachten müssen. Wenn dies unter dem geforderten Wert gewesen wäre, hättest du für die Kombination keine 100er-Freigabe bekommen.
Wenn in deinem neuen Schein wirklich nur der Hinweis
"*ZUL. HÖCHSTGESCHWINDIGKEIT AUF KRAFTFAHRSTR. UND AUTOBAHNEN 100KM/H*" steht und der WW von beliebigen Zugfahrzeugen gezogen werden darf, würde ich ernsthaft behaupten, dass die Zulassungsstelle und/oder der TÜV (wenn er denn überhaupt beteiligt war) einen Fehler gemacht hat.
Zitat:
Original geschrieben von navec
Wenn in deinem neuen Schein wirklich nur der Hinweis
"*ZUL. HÖCHSTGESCHWINDIGKEIT AUF KRAFTFAHRSTR. UND AUTOBAHNEN 100KM/H*" steht und der WW von beliebigen Zugfahrzeugen gezogen werden darf, würde ich ernsthaft behaupten, dass die Zulassungsstelle und/oder der TÜV (wenn er denn überhaupt beteiligt war) einen Fehler gemacht hat.
Das sehe ich auch so.
Üblicherweise reichte ja der Wisch vom TÜV für das Gespann.
Hatte den früher, bei meinem vorherigen WoWa auch.
Wenn man damit jetzt, wegen der neuen Regelung in der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO gültig seit dem 7. Oktober 2005, zum Strassenverkehrsamt geht und sich das auf Grund neuer Rechtslage in die Papierer eintragen lassen möchte, dann sind die dazu verpflichtet, da eine neue Abnahme nicht nötig ist.
Üblicherweise bekommen die Damen aber vom TÜV einen Schrieb auf dem haarklein beschrieben ist was in die Papiere einzutragen ist. Das haben die in dem Fall aber nicht sondern müssen sich das wesentliche (was die Dame dann denkt es wäre wesentlich) raussuchen und eintragen. Irgendwie bleibt da vom alten Wisch nicht viel übrig, denn das meiste war ja gespannbezogen, bis auf den Umstand das der WoWa für 100kmh geeignet ist.
Aber Achtung:
Trotzdem gelten auch in dem Fall die gesetzlichen Regeln, also WoWa-Reifenalter kleiner 6Jahre, PKW mit ABS und zul.ges.Gew. des WoWa kleiner als 0,8 des Leergewicht des Zugwagen.
Das gilt auch immer noch, auch wenn es nicht extra eingetragen ist.