Telefonieren am Steuer - unberechtigt - was tun ?

Hallo zusammen,
meine Frau wurde heute angehalten und beschuldigt am Steuer telefoniert zu haben.
Dem war aber nicht so. Zum einen war die Freisprechanlage an und zum anderen stand die Tasche mit dem Handy im Beifahrerfussraum.
Als sie die Polizistin drauf ansprach das die Tasche mit dem Handy ja im Fussraum steht sagte die nur das ihr das völlig egal wäre und meine Frau sich dazu schriftlich äußern könnte.

Nun habe ich gelesen das selber ein Einspruch nicht viel bringt und wenn kann es durchaus sein das dieses vor Gericht landet an Stelle das es eingestellt wird.
Eine Rechtsschutzversicherung ist Ihrerseits aber nicht vorhanden.
Wäre es hier also unterm Strich besser dieses einfach zu zahlen, obwohl man völlig zu unrecht belangt wird ?

Gruss
Netzjunkie

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von twindance


In einem Monat ist die Handy-Rechnung da. Hier ist ja explizit aufgelistet, wann Telefonate geführt wurden. Mit einem höflichen Hinweis auf die in Kopie beiliegende Rechnung die Zahlung ablehnen und um interne Klärung des Sachverhaltes innerhalb der Diensstelle bitten.

"war die Freisprechanlage an" liest sich so, als sei tatsächlich telefoniert worden - nur halt nicht mit dem Handy in der Hand. Da macht die Handyrechnung dann aber keinen Unterschiedungen.

Auf der anderen Seite kenne ich genug Leute, die zwei oder mehr Handys mitführen. Wie soll man denn nun nachweisen, dass nicht ein anderes Handy in der Hand gehalten wurde?

Ich vermute aus der Nummer gibt es kein einfaches rauskommen.

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Zitat:

Original geschrieben von netzjunkie



Zitat:

Meinst du die lassen sich auf irgendwelche Gespräche ein ?
Ich denke das sie dann wieder auf einen schriftlichen Einspruch verweisen.
Wobei ich dann immer noch bei der Meinung bin, das man damit kaum Chancen hat da Aussage gegen Aussage steht.

Gruss
Netzjunkie

Wenn du widerlegbare Beweise bringen kannst schon, ich befürchte weil die kontrollierenden Beamten weder Vor noch Nachteile haben und das Ihnen aufgrund Ihrer Amtsstellung mehr glauben geschenkt wird. Warum sollen die Beamten denn jemanden der nicht telefoniert hat ihm dieses unterstellen wollen ?

Zitat:

Wenn du widerlegbare Beweise bringen kannst schon

Und dieses ist leider sehr schwierig ....

Ankommende Anrufe werden nicht aufgelistet, es kann unterstelt werden das man 2. Handys hatte (was nict so ist aber auch nicht wiederlegt werden kann)...

Gruss
Netzjunkie

Zitat:

Original geschrieben von netzjunkie



Ankommende Anrufe werden nicht aufgelistet, es kann unterstelt werden das man 2. Handys hatte (was nict so ist aber auch nicht wiederlegt werden kann)...

Gruss
Netzjunkie

Deine Chancen dürften bei Null liegen. Wie schon pepper schrieb hat der Anzeigenerstatter nichts von der Anzeige, also wird die Aussage deiner Frau als Schutzbehauptung gewertet.Da ja mittlerweile lt. höchstricherlichem Urteil sogar das wegdrücken von Gesprächen als Nutzung zu verstehen ist sehe ich da schwarz.

Meinem Vorredner widerspreche ich. Vielleicht hilft dir das:

"Beim dem Urteil stützte es sich auf die Aussage eines Vollzugsbeamten. Der hatte zu Protokoll gegeben, er habe den Vorgang „deutlich und mit direkter Sicht auf das Fahrzeug" beobachtet. Dies reichte dem Oberlandesgericht Karlsruhe in nächster Instanz nicht aus. Für eine Verurteilung müssen Angaben zum genauen Ort des Vergehens, zur Entfernung zwischen Polizist und Fahrzeug sowie zur Dauer der Beobachtung gemacht werden. Da diese Angaben fehlten, könne auch die Möglichkeit eines Wahrnehmungsfehlers des Beamten nicht ausgeschlossen werden (OLG Karlsruhe, 1 Ss 135/08). "

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Ich darf meinem werten Vorschreiber mitteilen, daß Urteile Einzelfallentscheidungen sind die keinerlei bindende Wirkung haben. Falls der TE sich entschließt vor Gericht zu gehen wäre eine neue Rückmeldung sehr nett.

Es scheint wirklich genügend Menschen zu geben die viel viel Freizeit haben und deswegen bis vors Oberverwaltungsgericht gehen.... Ich würde da eher die Kirche im Dorf lassen, denn alleine das Porto beim Briefwechsel dürfte die Bussgeldkosten weit  übersteigen.

Es geht dem TE wohl darum, den Punkt in Flensburg nach Möglichkeit zu vermeiden, oder?

Wenn's der erste Punkt ist, wäre immer noch zu überlegen, ob der ganze Streß und Aufwand in einem sinnvollen Verhältnis zum möglichen Erfolg steht.

Das kann nur das Ergebnis einer Rechtsberatung sein. Wenn der TE sich zu einer solchen entschließt wohlgemerkt.

Also unser Rechtssystem ist - trotz aller Hindernisse - so konzipiert, dass man auch ohne anwaltliche Hilfe die ersten Schritte einleiten kann. Es wird ein Bußgeldbescheid kommen, auf dem eine Rechtsbehelfsbelehrung steht. Wenn man es wirklich nicht getan hat, dann spricht auch nichts dagegen, diese Möglichkeit wahrzunehmen.

Für einen Einspruch reicht es im Prinzip aus, dass man schriftlich formuliert, wie es sich denn aus Sicht der Betroffenen abgespielt hat. Soetwas ist in diesem Stadium noch keine große Sache. Wie die Chancen aussehen, kann man schwer beurteilen. Aber es wird auf jeden Fall eine Zeugenaussage benötigt, dass die Fahrerin ganz sicher ein Telefon am Ohr gehabt hat.

Zitat:

Original geschrieben von uhu110


z. B. eine SMS gelesen hat, ob er während der Fahrt ein Spiel gespielt hat oder was auch immer.

Fällt das überhaupt noch unter das Telefonierverbot? Weil Spiele kann ich auch mit einem iPod touch spielen und das ist definitiv kein Handy. 😉

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


Warum sollen die Beamten denn jemanden der nicht telefoniert hat ihm dieses unterstellen wollen ?

Vielleicht hat sich die Beamtin verguckt und hätte es nicht mit ihrem Stolz vereinen können, jemanden anzuhalten und sich dann für den Fehler zu entschuldigen.

Ist eigentlich krass, wenn man überlegt, was für genaue Vorschriften es für die Beweisaufnahme bei anderen Punktedelikten (Blitzerfoto, Blutalkoholtest) und selbst Falschparken (Fotobeweis) gibt und hier braucht nur ein Polizist behaupten, man hätte ein Handy in der Hand gehabt und ist dran.

Es fällt darunter. Solange es kein Handy ist, darfst Du alles. Wenn es eines ist, darfst Du nichts. Auch wenn die Bedienung exakt dieselbe ist. Musst Du nicht verstehen - ist halt so Gesetz.

Also in Zukunft einen iPod touch mitführen und den vorzeigen, wenn mal wieder der Vorwurf aufkommt, man wäre mit Handy in der Hand gesehen worden. 😁

Aber interessant, dass Facetime mit dem iPad legal ist, während Handy am Ohr verboten ist. Was ist wohl gefährlicher?

Vielleicht sollte das Gesetz mal ausgeweitet werden: Die Bedienung elektronischer Geräte, welche sich nicht in einer festen Halterung befinden, ist während der Fahrt untersagt. Aber ich bin kein Jurist, das kann man bestimmt noch komplizierter und trotzdem lückenhafter formulieren. 😉

Wahrscheinlich bin ich ein Hellseher. Ich jedenfalls kann es meist eindeutig an der Fahrweise meines Vormannes/ Vorderfrau feststellen, ob er/sie neben dem Fahren auch noch telefoniert. Meist klappt beides zusammen nicht. Wird man dann - gottseidank - irgendwann erwischt, hat man sich dier Haare gekrault, die Haarspange zurecht geschoben usw. Benutzt doch die Freisprechanlage oder haltet an oder ignoriert den Anrtuf - es wird die Welt nicht untergehn. Mein Gott, wie wichtig und schnell erreichbar sind wir eigentlich alle?

Teilweise muss man aber auch den Herstellern eine Schuld daran geben. Beispiel VW: Da bestellt man extra eine Bluetooth-Freisprecheinrichtung und kann dann übers Radio nicht mal die Titel am iPod/iPhone wechseln, außer man legt nochmal 600 Euro drauf für ein Touchscreen-Radio - dabei hat auch das billigste Vor/Zurück-Knöpfe. Also wieder nichts mit Hands-free.

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