Teilkasko Schaden und nur 50% bezahlt gekriegt!!!!
Hallo
habe ein PKW mit Teilkasko und 150€ selbstbeteiligung .
Er ist als Garagen Fahrzeug bei der Versicherung gemeldet.
Nun kommst, mein Fahrzeug wurde am Wochende bei mir vor der Tür eingebrochen.
Die Fahrerscheibe ging zu bruch das Radio ,die Sonnenblenden mit LCD Monitor und ABEs für das Fahrzeug wurden entwendet .einen Schaden nach Gutachten 500€ Reperatur plus 900€ Diebesgut.
Die Versicherung zahlt nicht 1400€ minus Selbstbeteilungen nein sie zahlt nur 550€ für den schaden.
Es ist kein Wirtschaftlicher Schaden Sie begründen es mit das Fahrzeug stand nicht wie Versicherungsmässig angeben in der Garade sondern bei mir vor der Tür.
Geht das kann ich das Fahrzeug nicht mal für eine Nacht draussen Parken .?!
Ohne das mein Versicherungsschutz um 50% gemindert wird.
Komisch ist nur hatte auch mal einen Dollen Hagelschaden am Fahrzeug da haben Sie alles bezahlt minus Selbstbeteilungen. Würde doch das selbe dann gelten oder nicht.
Mal so mal so bitte um hilfe.
MFG
Freak For Two
Beste Antwort im Thema
Moin,
die Sanktionen finden sich in der Regel in den Versicherungsbedingungen.
Sofern Deine Versicherung aber mal einen Hagelschaden des Nachts vor Deiner Haustür entstand bezahlen musste (ohne Abzug, weil man das Auto ja auch mal ausserhalb der Garage abstellen kann) und nun ein neuerlicher Schaden vor Deiner Haustür ausserhalb der Garage entstand, dann kann ich mir schon vorstellen, dass man die Tarifsanktionen nun auch anwendet, denn offenbar steht Dein Auto ja eher selten in der Garage 😉
Beste Grüße
16 Antworten
Zitat:
der Schaden ist am 12.11 endstanden
Zitat:
er ein Kurzkennzeichen hat von April bis Oktober
Jetzt wird es spannend, warum stand das Auto in dem Zeitraum in dem es nicht genutzt werden darf nicht in der Garage?
Zitat:
Original geschrieben von KSV
Zitat:
der Schaden ist am 12.11 endstanden
Zitat:
Original geschrieben von KSV
Jetzt wird es spannend, warum stand das Auto in dem Zeitraum in dem es nicht genutzt werden darf nicht in der Garage?Zitat:
er ein Kurzkennzeichen hat von April bis Oktober
Vielleicht wurde in der Garage um geräumt, ein Schrank zusammen gebaut oder eine Party gefeiert!
Solange es auf privaten Grundstück steht gibt es "Straf" Rechtlich keine Probleme.