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Teilkasko Hagelschaden MWST Nach Ausbezahlung Tips und Hinweise

Themenstarteram 30. Juli 2019 um 14:42

Moin liebe Auto Freunde, Ich bin im völligen Neuland.

Ich hatte vor 4 Wochen einen Hagelschaden erlitten und mich nach dem der Gutachter vor Ort war und 2800€ ohne mwst und mit mwst 3300€ als schaden fiktive ermittelt hat , mich zur Auszahlung entschieden.

Ich habe nun verschiedene Angebote eingeholt:

Preise Zwischen 1600€-2000€ Mit Rechnung

Sowie 1100€-1600€ Ohne Rechnung.

Aktuell interessiere ich mich für das Lieber mit Rechnung machen.

Grund:

Ich kann bei wiederholten Hagelschaden nachweisen das es repariert wurde , sonst wirds schwierig.

Ich bekomme eine MWST Wieder (Angeblich nur 80%) weil ich eine freie werkstatt nehme meiner wahl und nicht die der Versicherung)

Dennoch nochmal meine aller wichtigsten fragen:

1.

Wenn ich der Versicherung meine Rechnung schicke von 1600€ Sagen Die dann wir wollen Geld zurück?

2.

Bekomme ich trotz niedriger Rechnung wenn Sie sagen sie wollen kein Geld zurück die Mwst Zurück?

3.

Bekomme ich die MWST von meiner Versicherungs Fiktiven Rechnung zurück oder der Rechnung meiner Freien Werkstatt?

4.

Reicht der Versicherung eine stinknormale Rechnung? Oder muss es eine Detalierte Rechnung sein wo jede einzelne Beule Gutachten Mäßig aufgezählt wird damit die Versicherung auch Glaubhaft im fall eines Erneuten Schadens sehen kann das alles vorher repariert wurde?`

5.

Ist eine Rechnung wirklich Save als beweis das man alles machen lassen hat? Oder ist ein Gutachter empfehlenswerter?

6.

Wozu Rechnung? Soll ich doch Ohne Rechnung machen? Weil es ne Ganz kostenlose Lösung gibt um der Versicherung zu beweisen das es Repariert wurde?

Danke Eure Lieben Für Jede Hilfe.

Grüße Euer Sven

Beste Antwort im Thema

1. Die allgemeine Standard-Frage also wie immer, was muss ich tun um den

höchsten Cash-Betrag für mich rauszuholen!?

2. Beitrag editiert, bitte beim Thema bleiben, Zimpalazumpala, MT-Moderator

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@Gunny-Highway: Du erzählst Quatsch. Siehe: http://www.fiktive-abrechnung.de/.../

ok er wird nix zurückzahlen dürfen, war nen falscher gedankengang von mir

aber er wird def nix mehr ausbezahlt bekommen, da er ja schon 2800€ bekommen hat

und 1600+19% weniger als 2800 sind

Er hat noch keine MwSt bekommen aber es ist welche angefallen. Die ist immer noch Erstattungsfähig.

Wenn er eine niedrigere Rechnung einreicht könnte das so ausgelegt werden, dass der Schaden nicht vollständig repariert wurde - beim nächsten Hagelschaden gibt es dann Schwierigkeiten.

Ich würde ein Gutachten, das besagt, dass der Schaden vollständig repariert wurde, einreichen und vorsichtshalber auf die MWST verzichten.

Zitat:

@Crash O. schrieb am 31. Juli 2019 um 14:55:31 Uhr:

Er hat noch keine MwSt bekommen aber es ist welche angefallen. Die ist immer noch Erstattungsfähig.

Noch ist keine Umsatzsteuer angefallen, weil er sich noch nicht entschieden hat, ob er ehrlich bleibt oder zum Straftäter wird.

Themenstarteram 31. Juli 2019 um 18:13

Zitat:

@beachi schrieb am 30. Juli 2019 um 22:56:07 Uhr:

Zitat:

@Golf 6 Driver schrieb am 30. Juli 2019 um 22:33:09 Uhr:

 

 

wenn ich dann die rechnung mit beispiel 1600€ einreiche an meine versicherung...

erhalte ich dann die mwst von der 1600€ rechnung zurück? oder von der fiktivieren rechnung vom gutachter der versicherung?

dazu müsste man erst mal wissen, welchen betrag deine versicherung überhaupt an dich überweisen würde oder überwiesen hat.

grundsätzlich gilt: sofern die tatsächlichen und nachgewiesenen reparaturkosten den wiederbeschaffungswert deines fahrzeuges nicht übersteigen, erhältst du die konkret angefallenen reparaturkosten inkl. mehrwertsteuer ausgezahlt.

habe abzüglich der 150sb ca 2700€ bekommen.. die sind bereits da. war eine vom gutachter fiktive schadensrechnung...

es geht mir jetzt nur noch darum das ich nix zurück zahlen muss und das wenn es nochmal hagelt die versicherung ein nachweis hat das ich den letzten schaden repariert habe

Themenstarteram 31. Juli 2019 um 18:15

Zitat:

@BrunoT. schrieb am 30. Juli 2019 um 23:24:34 Uhr:

Is ja drollig da will jemand billig reparieren und hat mindestens 800 € Gewinn dabei gemacht und will noch die Märchensteuer von der Versicherung. Ja wo leben wir denn? :(

Ich möchte raus finden was im rahmen der möglichkeit ist. Und nichts was mir nicht zusteht^^

Glaub mir die Versicherung würde auch alles machen wenn es Ihr zusteht^^

Themenstarteram 31. Juli 2019 um 18:17

Zitat:

@Crash O. schrieb am 31. Juli 2019 um 11:14:31 Uhr:

Das was ihm zusteht. Bei einer Reparatur für 1600€ wird nicht der volle Reparaturweg nach Gutachten drin sein. Daher hat er eine Erhöhte Wertminderung als Schaden erlitten. Egal wie weit nun repariert wird, steht ihm nun die MwSt auf der Rechnung zu, bis zu der im Gutachten genannten Summe.

Das stimmt auf meiner Gutachten aufgewendeten Rechnung werden alle teile deutlich aufwendiger repariert . Sachen wie Dachimmelabbauen Dämmung unter dem Dachhimmel ersetzen fallen z.b weg.

Das wird alles so nicht bei 1600€ gemacht.

Themenstarteram 31. Juli 2019 um 18:18

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 31. Juli 2019 um 19:27:46 Uhr:

Zitat:

@Crash O. schrieb am 31. Juli 2019 um 14:55:31 Uhr:

Er hat noch keine MwSt bekommen aber es ist welche angefallen. Die ist immer noch Erstattungsfähig.

Noch ist keine Umsatzsteuer angefallen, weil er sich noch nicht entschieden hat, ob er ehrlich bleibt oder zum Straftäter wird.

Wenn ich das mit Rechnung Ordnungsgemäß Reparieren lasse bin ich wohl kein Straftäter=)

Sehe ich auch so - die Antworten waren praktisch von Anfang an da...;)

Themenstarteram 31. Juli 2019 um 18:23

Zitat:

@Crash O. schrieb am 31. Juli 2019 um 12:30:12 Uhr:

@Gunny-Highway: Du erzählst Quatsch. Siehe: http://www.fiktive-abrechnung.de/.../

Crash ich bin Dir Riesig Dankbar für deinen Link!

Die Mehrwertsteuer von der Rechnung der freien Fachwerkstatt können Sie sich erstatten lassen

Vielleicht hat der eine oder andere Geschädigte Angst, dass er die bereits erhaltene abstrakte Abrechnung zurückzahlen müsste, wenn er sein Fahrzeug zwischenzeitlich deutlich preisgünstiger in einer freien Autowerkstatt instand setzen ließ. Dem ist definitiv nicht so. Selbst wenn Sie laut fiktiver Abrechnung die Reparaturkosten auf dem Niveau einer Vertragswerkstatt erstattet bekommen haben, können Sie Ihr Auto in einer freien Fachwerkstatt instand setzen lassen. Und anschließend die hierbei entstandene Umsatzsteuer bei der gegnerischen Versicherung geltend machen. Dazu müssen Sie lediglich die entsprechende Reparaturrechnung vorlegen. Selbstverständlich gilt aber auch hier, dass weitere, vom eigentlichen Schaden unabhängige Zusatzreparaturen nicht erstattungsfähig sind.

den text habe ich gesucht!

Nimm die MWST und geh beim nächsten Hagelschaden leer aus.

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