Teilkasko bei Einbruch

Hallo

wollt mal wissen was die Teilkasko bei einem Einbruch alles zahlt?
Werden Schäden die durch einen Einbruch entstehen auch bezahlt (z.B verkratzte Tür,beschädigte Armaturen usw) oder nur die geklauten Gegenstände.

Danke für eure Antworten
Gruß Thorsten

26 Antworten

Das ist so nicht richtig.

Vandalismus gehört idR. zur Vollkasko, soweit korrekt, aber alles was mit (versuchtem) Diebstahl zu tun hat wird von der Teilkasko abgedeckt.
Meine durchstochene Fahrertür wurde vor ein paar Wochen von der Versicherung bezahlt.

Zitat:

Original geschrieben von SerialChilla


Das ist so nicht richtig.

Vandalismus gehört idR. zur Vollkasko, soweit korrekt, aber alles was mit (versuchtem) Diebstahl zu tun hat wird von der Teilkasko abgedeckt.
Meine durchstochene Fahrertür wurde vor ein paar Wochen von der Versicherung bezahlt.

Naja oder er hat sich bei einem sehr preiswerten Versicherer😉 versichert, der wiederrum andere Bedingungen hat bzw. dieses versicherte Risiko in die Vollkasko "geschoben" hat. Ich kenne es auch nur so, dass Einbruch ein versichertes Risiko der Teilkasko ist.

Gruß Tobi

Nee, ich bin nicht bei einer komischen "Billig-Versicherung", sondern bei der AXA! Angeblich Testsieger! Naja, soviel dazu! Aber ich geb noch nicht auf.... werde weiter berichten wie die Sache ausgeht!

Moin,

hast Du, rein zufällig natürlich, mal einen Blick in Deine AKB geworfen? Da steht nämlich drin was die Versicherung erstattet und was nicht...

Gruss

Marcus

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Es ist auch nicht immer klar, ob es ED-Versuch oder Vandalismus war.
Beispiel: Spiegel abgebrochen:
Teilweise noch beim Fahrzeug liegend - Vandalismus
Alles mitgenommen - Diebstahl 😉

@Missmarple: Hmm, Axa ist ja schonmal gut, außer wenn es die Alternative ist😁

Wie bereits gesagt wurde, schau mal in Deine Bedingungen. Könnte mir jetzt sehr gut vorstellen, dass die Axa es erstmal auf den Bereich Vollkasko schieben möchte, da bei Dir ja die Türschlösser zerstört wurden. Und bei diesem Vorgang ist dann das mit den Dellen und Kratzern passiert. Dies könnte auch als Vandalismus gewertet werden, wenn z.B. Deine Ex eine Hasskappe auf Dich hat😁

Gruß Tobi

Klar hab ich schon in die AGB geguckt... 😉
Aber das sind 23 Seiten kleingedrucktes auf fachchinesisch, deshalb wollt ich mal eure Erfahrungen hören... 😉

Es steht dort wortwörtlich:

-----------------ZITAT----------------------------------------------------

WELCHE EREIGNISSE SIND IN DER TEILKASKO VERSICHERT?

Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung , Zerstörung
oder Verlust des Fahrzeugs einschließlich seiner mitversicherten
Teile durch die nachfolgenden Ereignisse:

-Brand und Explosion
-Entwendung
-Sturm, Schneelawine, Hagel, Blitzschlag
-Zusammenstoß mit Tieren
-Glasbruch
-Kurzschlussschäden an der Verkabelung
-Marderbiss
-Diebstahl der Fahrzeugschlüssel

-----------------------------------------------------------------------------

Also scheint es egal zu sein ob Vandalismus oder Einbruch, das
Auto ist noch da, also PECH GEHABT!

Jetzt würde mich mal interessieren, alle die, die geschrieben haben
dass ihre Versicherung das übernimmt: WO SEID IHR VERSICHERT?

HUK

Aktuell LVM, vorher Nürnberger/Garanta usw. Also wundert mich jetzt schon, dass das nicht mehr bei der Axa mit drin ist. Aber wie ich schon sagte, bist Axa oder "Axa, die Alternative"? Steht zwar der gleiche Name drauf, aber "die Alternative" ist halt die "preiswertere" im Konzern. Und irgendwo muss ja der Preisvorteil herkommen😉

Gruß Tobi

Zitat:

Original geschrieben von SerialChilla


HUK

@SerialChilla: Aber die "normale" HUK, ne? Bei HUK24 ist es nämlich soweit ich das sehe auch nicht mit drin....

Sicher... bei der Möhre wird nicht gespart 😉

@Tobi: Es ist definitiv die AXA, hab nochmal alles durchgelesen, von "die Alternative" ist da nichts zu sehen... Hab inzwischen noch mit einem Versicherungsvertreter einer anderen Versicherung gesprochen, er meint dazu folgendes:

Man unterscheidet zwischen
a.) mut- oder böswilliger Beschädigung (Vollkasko) und
b.) Diebstahlschäden (Teilkasko). Dabei ist es völlig unerheblich, ob das ganze Auto, Fahrzeugteile oder nur im Fahrzeug befindliche persönliche Gegenstände gestohlen werden. Wenn der Tatbestand der Entwendung vorliegt, muss die Versicherung auch die diebstahlbedingten Reparaturkosten erstatten

Ich solle der AXA mal mit einem Anwalt drohen. Mal sehen ob das hilft... 😉

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