Taxiunternehmer ohne P-Schein- Fahren erlaubt?
Hallo,
die Frage richtet sich an alle, die sich nach Vorschriften und Gesetzen korrekt richten:
Darf ein Taxiunternehmer,der selbst kein P-Schein hat sein Taxi selber fahren? Privat fahren ist gemeint, so dass er keine geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung/ Personenbeförderung macht?
Hat einer Ahnung?
Beste Antwort im Thema
Zusätzlich dürfen Werkstattfahrten auch von Personen ohne P-Schein, trotz Dachzeichen und Konzessionsnummer, gemacht werden.
Also, wie oben geschrieben, Nummer raus oder überkleben und Dachzeichen ab oder unkenntlich machen und jeder darf fahren.
Gruß
MiReu
26 Antworten
das heisst, dass die Kennzeichnung "Ausser Betrieb" beim Abstellen auf öffentlichem Grund auch nicht mehr nötig ist?
Gruss Deden
Zitat:
@Deden schrieb am 8. April 2016 um 23:27:44 Uhr:
das heisst, dass die Kennzeichnung "Ausser Betrieb" beim Abstellen auf öffentlichem Grund auch nicht mehr nötig ist?Gruss Deden
Also davon habe ich noch nie etwas gelesen.
Beim weiteren Forschen und lesen habe ich in der Taxenordnung der Stadt Frankfurt am Main den Punkt gefunden. Dort steht das bei Privatfahrten das Dachzeichen und die Ordnungsnummer entfernt/abgedeckt werden müssen. Dies ist also ggf. in anderen Gemeinden/Städten auch in der dortigen Taxenordnung geregelt.
Also, einfach mal wieder alles durchlesen 😉
Also ich glaube nicht, dass dies so einfach ist. Dürfte jeder mit einem Dachzeichen rumfahren, wäre Missbrauch Tür und Tor geöffnet, insbesondere seit es auch neutrale Taxen in verschiedenen Bundesländern gibt bei denen ein Taxi nicht mehr schon allein am Hellelfenbein erkennbar ist.
Zwar weiß ich auch nicht mehr wo das genau stand, glaube mich jedoch zu erinnern, dass diese Frage sogar bei meiner Unternehmerprüfung gestellt wurde.
Sinn und Zweck ist und war, 1. „es könnte ja ein Unbefugter in Versuchung kommen” und 2. kann es ernsthafte Probleme mit Versicherungen geben, wenn eine Person ohne P-Schein, mit oder ohne Insassen einen Unfall baut und das Taxi sich in betriebsbereitem Zustand, also mit Dachzeichen befindet.
Ob sich das zwischenzeitlich geändert hat weiß ich nicht, traue ich unserer Bürokratie aber nicht zu, im Gegenteil. Vielleicht findet ja doch noch jemand hier eine AKTUELLE Vorschrift dazu?
Was ich nicht glauben kann, ist dass solche Dinge in kommunalen Taxiordnungen geregelt sind, wenn dann in der BoKraft, oder dem PbefG
Mich interessiert auch, wie das wohl wirklich ist. Bei uns im Landkreis interessiert das keinen. Ich hab mein Dachzeichen auch drauf, wenn ich Abends zum Essen oder Kaffeetrinken fahre oder wenn ich meine Freundin irgendwo abhole. Das Licht bleibt dann halt auf -> Taxi offensichtlich belegt oder nicht im Betrieb, fertig.
Mir hätte sich da höchstens die Frage gestellt, ob ein Kontrollorgan eventuell mal was sagt wenn ich die Uhr nicht anhab, der weiß ja nicht daß das meine Feundin ist usw. In Städten mit übereifrigen Kontrollorganen mag das anders sein.
Da das aber hier in der Umgebung keinen Interessiert ist mein Dachzeichen drauf, seit ich mein Auto habe.
MFG Sven
Ähnliche Themen
Solche Kontrollen gibt es kaum, wenn deine Fahrt z.B. außerhalb Pflichtgebiet geht muss ja auch keine Uhr laufen, ebenso bei z.B. Kurierfahrten.
Sollte dich aber z.B. mal ausnahmsweise ein Polizist aufhalten, so wird der sehr wahrscheinlich auch deinen P-Schein sehen wollen. Ich wurde bisher 3 x von der Polizei aufgehalten, davon 2 x mit Fahrgästen und jedesmal musste ich auch den P-Schein vorlegen.
Also es geht da schon um evtl Missbrauch, denn es darf nun mal nicht jeder ein Taxi fahren, ebenso gilt MIT Dachzeichen natürlich auch 0,0 Promille, nicht 0,5 wie bei Zivilfahrzeugen, nur mal so bemerkt. ;-)
Daß der Polizist bei Fahrten mit Fahrgästen Deinen P-Schein sehen will ist klar. Aber ohne Fahrgäste?
Ich habe z.B. auch einen Kleinbus, der als Mietwagen läuft. Wenn jetzt dieser Bus im Rahmen der Freistellungsverordnung unterwegs ist oder eine Kurierfahrt macht braucht der Fahrer auch keinen P-Schein. Analog dazu sehe ich das beim Taxi. Taxifahrt -> P-Schein, keine Taxifahrt -> kein P-Schein nötig.
Ob es stimmt? Ich bin gespannt. 😉
Zitat:
@Taxler222 schrieb am 9. April 2016 um 06:58:27 Uhr:
Also ich glaube nicht, dass dies so einfach ist. Dürfte jeder mit einem Dachzeichen rumfahren, wäre Missbrauch Tür und Tor geöffnet, insbesondere seit es auch neutrale Taxen in verschiedenen Bundesländern gibt bei denen ein Taxi nicht mehr schon allein am Hellelfenbein erkennbar ist.Zwar weiß ich auch nicht mehr wo das genau stand, glaube mich jedoch zu erinnern, dass diese Frage sogar bei meiner Unternehmerprüfung gestellt wurde.
Sinn und Zweck ist und war, 1. „es könnte ja ein Unbefugter in Versuchung kommen” und 2. kann es ernsthafte Probleme mit Versicherungen geben, wenn eine Person ohne P-Schein, mit oder ohne Insassen einen Unfall baut und das Taxi sich in betriebsbereitem Zustand, also mit Dachzeichen befindet.
Ob sich das zwischenzeitlich geändert hat weiß ich nicht, traue ich unserer Bürokratie aber nicht zu, im Gegenteil. Vielleicht findet ja doch noch jemand hier eine AKTUELLE Vorschrift dazu?
Was ich nicht glauben kann, ist dass solche Dinge in kommunalen Taxiordnungen geregelt sind, wenn dann in der BoKraft, oder dem PbefG
Was du glaubst oder nicht ist egal, wie ich schon geschrieben habe, habe ich gestern die BOKraft komplett durchgelesen. Im PBefG sollte eigentlich nichts zu diesem Thema stehen.
Warum weißt du eigentlich nicht was wo geregelt ist, musstest du bei deiner Prüfung, wenn du denn wenigstens Eine abgelegthast, keine Gesetze lernen und warum kannst du nicht selber hergehen und diese lesen anstatt mir zu unterstellen das das was ich schreibe nicht stimmt?
Ich was was ich mal gelernt habe, ich weiß nur nicht mehr in welchem Gesetz oder welcher Verordnung es stand, weil das WO ist nicht so wichtig wie das WAS!
Ansonsten, ich bin kein gläubiger Mensch, ich will Wissen. Und was andere glauben ist mir völlig egal.
Gruß
MiReu
Edit:
Habe jetzt mal schnell das PBefG quergelesen. Im §47 steht das diese Regelungen von der Genehmigungsbehörde zu erlassen sind. Daher gibt es ja auch die "Taxenordnung der/des Stadt/Landkreises...".
Also zurück zum Thema bedeutet dies, die Frage kann nur beantworten der weiß wo der TE seinen Betriebssitz hat. Oder er liest einfach selber mal die Gesetze und Verordnungen durch, da stellt sich mir natürlich auch bei ihm die Frage, wie hat er eigentlich die Unternehmerprüfung geschafft?
Anders herum betrachtet, gleiche Aussage und Konsequenz:
Der "Führerschein zur Fahrgastbeförderung" (so die amtliche Bezeichnung des Personenbeförderungsscheins) "... ist beim Fahren mit Fahrgästen mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen".
So stehts bei mir scharz auf gelb geschrieben. Also: Keine Fahrgäste, reicht der normale Führerschein.
Zitat:
@MiReu schrieb am 9. April 2016 um 10:37:00 Uhr:
Zitat:
Ich was was ich mal gelernt habe, ich weiß nur nicht mehr in welchem Gesetz oder welcher Verordnung es stand, weil das WO ist nicht so wichtig wie das WAS!
Ich glaube eher umgekehrt wird ein Schuh draus, Heute muss niemand mehr genau wissen was Sache ist, er muss/sollte nur wissen wo was steht. ;-)
Im Übrigen unterstelle ich dir gar nichts, ich sage lediglich meine Meinung dazu und ja ich habe natürlich die Prüfung abgelegt, sonst wäre ich wohl kaum Unternehmer. Trotzdem weiß ich heute nach über 10 Jahren auch nicht mehr was da alles wo festgelegt ist, wenn ich etwas wirklich brauche dann schaue ich einfach nach.
Was hier geschrieben wird sind Meinungen, belegbare Tatsachen muss sich der jeweilige Fragesteller dann selbst aussuchen wenn er weiß wo er nachsehen muss, denn wenn was ist, kann er sich keinesfalls darauf berufen, „im Taxiforum wurde Dies, oder Jenes” geschrieben”.
Daher völlig wurscht was hier gemutmaßt, behauptet, oder „vom Stapel gelassen” wird, letztlich muss sich jeder die einzig richtige Info dort holen wo sie verbindlich geschrieben steht, ansonsten hat er im Ernstfall ein Problem. Forumsmeinungen jedenfalls sind keine rechtsverbindlichen Aussagen.
Hallo,
wer keinen P-Schein hat, aber eine Taxikonzession, der darf keine gewerbliche Personenbeförderung durchführen, da durch den nicht besitz des P-scheins die Personeninsassenversicherung entfällt. Der Unternehmer macht sich dadurch Strafbar und gefährdet alle Fahrgäste.
Zitat:
@birgit_56 schrieb am 3. Mai 2016 um 09:46:00 Uhr:
...
wer keinen P-Schein hat, aber eine Taxikonzession, der darf keine gewerbliche Personenbeförderung durchführen, da durch den nicht besitz des P-scheins die Personeninsassenversicherung entfällt. Der Unternehmer macht sich dadurch Strafbar und gefährdet alle Fahrgäste.
Eingangsfrage des TE nicht gelesen?
Gruss Deden
Sorry Leute das hat mit einer evtl. vorhandenen Insassenversicherung gar nichts zu tun.
Ein offensichtlich betriebsbereites Taxi darf ohne P-Schein nicht gefahren werden, fertig wurscht ob das ein Unternehmer, oder Tante Emma ist.
Gültig abgeschlossene Versicherungen greifen immer ein, selbst wenn einer ganz ohne Führerschein fährt, nur holt sich die Versicherung das Geld wieder vom Fahrer, oder Halter, je nachdem sprich wer das riskiert, riskiert eine lebenslange Pleite, denn die Versicherung holt sich im Schadensfall das Geld und wenn es Jahrzehnte dauert.
Selbiges gilt auch für die „Spezialisten” die in einem Auto das für 4 Fahrgäste zugelassen ist 5 und mehr transportieren, sollte dabei was passieren, zahlst du bis du schwarz wirst.