Tanktourismus

Wenn man als kostengeplagter dt. Autofahrer im Ausland tankt, z.B. Diesel in Holland, wieviel darf man dann mitnehmen?

Ich habe mal was von 20 Litern und was von 60 Litern gehört.

Was haltet ihr für den Transport für geeigneter: Metall- oder Kunststoffkanister?

47 Antworten

Re: Tanktourismus

Zitat:

Original geschrieben von theplaya


Wenn man als kostengeplagter dt. Autofahrer im Ausland tankt, z.B. Diesel in Holland, wieviel darf man dann mitnehmen?

Glaube auch dass das Erlaubte bei 20l liegt

Zitat:

Original geschrieben von theplaya


Was haltet ihr für den Transport für geeigneter: Metall- oder Kunststoffkanister?

Das ist schei.... Egal

Aber ich kenne übrigens nur die Metallgroßkanister a lá BW

Genau es sind 20 Liter aber die nur in einem Kanister.

*KLICK*

Habe nur gefragt, weil ich sowohl Metall- als auch Kunststoffkanister als 20-Liter-Version im Autozubehörhandel gesehen habe.

Danke für den Link!

@bleman: Weisst du woher diese Regelung kommt? Einfuhrbestimmungen? Gilt nach deinem Link ja auch nur bei Tschechien und Österreich.

Laut ADR (int. Gefahrgutrecht) darf ich bis 60l Sprit in Reservekanistern mitführen. (ADR 1.1.3.3.)

Kraftstoffbehälter dürfen Metall wie Kunsstoff sein, müssen jedoch mit Prüfzeichen, Inhaltsbezeichnung und Gefahrgutzeichen versehen sein. (Der Aufkleber mit dem orangen Warnzeichen)

Gruß Meik

IMHO ist es sinnvoller, zum Zweck des Tanktourismus einen Wagen mit großem Tankvolumen (bei gleichzeitig geringem Verbrauch) zu fahren. Leider bieten nur wenige Hersteller Fahrzeuge mit vernünftigen Tankgrößen an.

Und die Behälter dürfen nicht über das Ablaufdatum (rundes Prägesiegel bei Kunststoffkanistern, ob es das bei Metallkanistern gibt weiß ich nicht) hinweg verwendet werden. Mitnahmemengen über 60 Liter gelten als Gefahrguttransport und fallen unter die entsprechenden Vorschriften. Mitnahmemengen aus dem EU-Ausland kenne ich nicht. Weichen diese von nicht-EU Ländern deutlich ab? Wie ist es mit getankten Mengen (mit 10l Restmenge hin, mit 70l Tankinhalt zurück). Könnte es da Probleme mit der Mineralölsteuer geben wenn einer viel Pech hat?

Ciao!

Ich glaub, bei uns hier wär das völlig egal...
Die Tanke liegt ca. 500m hinter der Grenze, und in dem verschlafenen Dorf sieht man so gut wie keine Bullen....
Da kann man schnell und ungesehen nach Hause huschen. 😉

Ich denk ma, problematisch isset dann nur, wenn ma was passiert.
Z.B. man landet (weswegen auch immer) im Graben und man hat dann noch das Glück, daß die Kiste Feuer fängt.
Wenn man dann noch 40 Liter zusätzlich zum normalen Tank dabei hat..... Ich find dann sollte man doch so fair sein und der Feuerwehr sagen, daß da doch ein wenig mehr Potential in Brand steht...

Grundsätzlich find ich Tanktourismus völlig in Ordnung. Sind die hohen Herren doch selbst dran schuld, wenn sich der kleine Bürger gegen die immer größerwerdende Steuerlast auf seine ihm mögliche Art wehrt...
Ich würds ja auch machen, wohn ich doch nur nen Steinwurf von der NL-Grenze entfernt.... Hab aber nen Benziner... 🙄

Muß ja nicht unbedingt anfangen zu fackeln, reicht schon wenn Du mehr als 60 Liter in Kanistern dabei hast und ein Leck entsteht. Die die fällige Erdreich- und evtl. Gewässersanierung bezahlt Deine Haftpflicht mit Sicherheit nicht, weil der Gefahrguttransport nicht versichert war...

Ciao!

Zitat:

Original geschrieben von DerFreak


Ich würds ja auch machen, wohn ich doch nur nen Steinwurf von der NL-Grenze entfernt.... Hab aber nen Benziner... 🙄

Ein Grund, schnellstmöglich auf einen Diesel zu wechseln...😉

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er


@bleman: Weisst du woher diese Regelung kommt? Einfuhrbestimmungen? Gilt nach deinem Link ja auch nur bei Tschechien und Österreich.

Es scheint für die gesamte EU zu gelten:

Zitat:

Beachten Sie bitte, dass Kraftstoff nur mineralölsteuerfrei aus einem EG-Mitgliedstaat eingeführt werden darf, wenn es sich im Tank Ihres Fahrzeuges oder in einem mitgeführten Reservebehälter befindet. Dabei wird eine Kraftstoffmenge von bis zu 20 Litern im Reservebehälter nicht beanstandet.

Quelle

@Bleman
Das Thema Zusatztanks wird in den Verordnungen nirgendwo angesprochen.

Zitat:

Kraftstoffbehälter dürfen Metall wie Kunsstoff sein, müssen jedoch mit Prüfzeichen, Inhaltsbezeichnung und Gefahrgutzeichen versehen sein. (Der Aufkleber mit dem orangen Warnzeichen)

Das heißt, man muss sich den orangen Aufkleber irgendwo (wo gibts die denn?) besorgen und z.B. "Diesel" auf den Kanister schreiben??

@bleman: Danke, also eine Zollbestimmung. Unters Gefahrgutrecht würd´s eben nur ab 60l fallen.

@Drahkke: Zusatztanks, wenn eingetragen, gelten als Fahrzeugtank. Da sind z.B. nach Polen immer max. 200l steuerfrei gewesen, wie es jetzt innerhalb der EU ist weiss ich nicht, denke aber im PKW-Bereich dürfte da nicht an zollpflichtige Mengen heranzukommen sein.

Ein paar Liter mehr hätte ich aber auch gern, die 55l sind schon wenig.

@theplaya: Guck mal auf neue Kanister im Laden. Da ist immer ein Aufkleber mit dem Warnsymbol feuergefährlich drauf und die Inhaltskennzeichnung (UN 1202/1203 = Diesel/Benzin). Ob es die einzeln nachzukaufen gibt kann ich dir leider nicht sagen.

Gruß Meik

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er


@Drahkke: Zusatztanks, wenn eingetragen, gelten als Fahrzeugtank.

Das dachte ich mir schon. Schade ist nur, daß das Angebot dieser Zusatztanks so gering ist. Bin für meinen Opel Omega B Caravan 2.5 TD diesbezüglich noch nicht fündig geworden...

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