Tagfahrlicht: Neue Verordnung

Mercedes B-Klasse T245

Hallo Leute,

auf Druck des OEAMTC (= ADAC in Deutschland) sind nun eingeschaltene Nebel-Scheinwerfer auf Grund einer neuen Verordnung als Tagfahrlicht erlaubt.
Und zwar nur dann, wenn die Nebenscheinwerfer fix in die Frontpartie des Fahrzeugs montiert sind.

Dies trifft in der B-Klasse zu, weshalb ich die Frage habe, ob man die Elektronik so umprogrammieren kann, damit nicht alle Leuchten (Abbelndlicht + Heckleuchten) angehen, sondern nur die Nebelscheinwerfer wenn der Motor läuft.

Vielleicht weiss hier Dirk oder Sternfreak mehr?

Das dumme an der B-Klasse ist nur, dass der Lichtschalter ein alleiniges Einschalten der Nebelscheinwerfer mechanisch nicht zulässt.

Synthie

15 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Pacifica


Synthie bezog sich damit auf Österreich.

Danke, endlich Klarheit aber auch schade, denn Nebel und

Standlicht sieht einfach cool aus!

Gruss, QQ 777

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