Tagfahrlicht: Neue Verordnung
Hallo Leute,
auf Druck des OEAMTC (= ADAC in Deutschland) sind nun eingeschaltene Nebel-Scheinwerfer auf Grund einer neuen Verordnung als Tagfahrlicht erlaubt.
Und zwar nur dann, wenn die Nebenscheinwerfer fix in die Frontpartie des Fahrzeugs montiert sind.
Dies trifft in der B-Klasse zu, weshalb ich die Frage habe, ob man die Elektronik so umprogrammieren kann, damit nicht alle Leuchten (Abbelndlicht + Heckleuchten) angehen, sondern nur die Nebelscheinwerfer wenn der Motor läuft.
Vielleicht weiss hier Dirk oder Sternfreak mehr?
Das dumme an der B-Klasse ist nur, dass der Lichtschalter ein alleiniges Einschalten der Nebelscheinwerfer mechanisch nicht zulässt.
Synthie
15 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Pacifica
Synthie bezog sich damit auf Österreich.
Danke, endlich Klarheit aber auch schade, denn Nebel und
Standlicht sieht einfach cool aus!
Gruss, QQ 777