Tagfahrlicht anstelle der Neblis
Servus,
ich sehe es immer öfter, dass mir entgegenkommende Autos die normalen Scheinwerfer UND Scheinwerfer an der Stelle der Nebelscheinwerfer haben und die auch gleichzeitig an haben.
Das sieht einfach URcool aus und deshalb hätte ich sowas auch gern...
Allerdings wurde mir öfter gesagt, dass es nicht legal ist dort unten weitere Scheinwerfer anzubringen...ist da was dran?
Oder gibts spezielle Tricks diese "Hürde" zu überwinden?
Bitte um Hilfe!!
PS: Fahre einen Kadett E Cabrio Edition (1.6i) ohne Nebelscheinwerfer momentan...
18 Antworten
also Nebelscheinwerfer sind nur bei nebel mit sicht unter 50m einzuschalten (laut gesetz)
einschalten kannst sie darfst dich blos nicht erwischen lassen😁
kann nur ne ermahnung geben aber kann auch strafe kosten (wieviel weis ich nicht)
anders sieht es da mit tagfahrlicht aus die sind ja da um sie einzuschalten
und soweit ich weis dürfen die immer an sein und anstelle der nebel eingebaut werden!!!
noch dazu gesagt
auch ich finde das dies ein optisch guter hingucker is. und werd mir wohl auch welche einbauen. denke ma das aber wieder nur die cops nebel nich von tagfahrlicht unterscheiden können😁😁 und man desöfteren angehalten wird😕
Zitat:
einschalten kannst sie darfst dich blos nicht erwischen lassen
kann nur ne ermahnung geben aber kann auch strafe kosten (wieviel weis ich nicht)
Kommt drauf an ob männlein oder Weiblein. Ich latze jedes mal 10€, meine frau bekommt ne mündliche Verwahnung.
Wo ist da die Gleichberechtigung?
Zum Thema.
Es gibt von Hella so ein Nachrüstsatz für Tagfahrlicht. werden unten in die Schürze verbaut und angeschlossen.
Die leuchten dann immer wenn du fährst, gehen aber aus wenn du das Abblendlicht an machst.
Ist allerdings nur so ein Universalkram, paßt also nicht so toll ins Erscheinungsbild des Autos.
Also, Nebelscheinwerfer vorne dürfen grundsätzlich nur bei Sichtbehinderungen eingeschaltet werden. Hierbei ist es egal ob diese durch Nebel oder Regen/Schnee o.ä. hervorgerufen wird.
Tagfahrlicht darf wie der Name schon sagt auch am Tage eingeschaltet werden.😁
NEIN !Zitat:
Original geschrieben von Kadett.HL
also Nebelscheinwerfer sind nur bei nebel mit sicht unter 50m einzuschalten (laut gesetz)...
Da hast Du - wie viele Kraftfahrer - wohl leider was durcheinander geworfen!
Zitat:
§ 17 Abs. 3 StVO :
Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
Viel schlimmer ist, dass man den Ordnungshütern bei entsprechend ausgestatteten Fahrzeugen immer mal wieder Erklärungen geben muss.
Beispiel Kurven- / Abbiegelicht:
Zitat:
Ihr linker Nebelscheinwerfer funktioniert nicht, auserdem dürfen Sie die bei den jetzigen Sichtverhältnissen ohnehin nicht einschalten.
Vergleichbare Diskussionen gibt es auch heute noch zu Tagfahrleuchten und Seitenmarkierungsleuchten. (In Berlin zu den letztgenannten kaum noch, seit die 5er-BMWs mit SML im Streifendienst eingesetzt wurden.)
Die Montageorte für Tagfahrleuchten sind durch die gesetzlichen Vorschriften, die in Form von Zeichnungen auch den jeweiligen Leuchten-Sets beiliegen, klar definiert.
Vertikal:
- Unterkante mindestens 250 mm über Fahrbahn
- Oberkante höchstens 1500 mm über Fahrbahn, jedoch nicht höher als die Hauptscheinwerfer.
Horizontal:
- Aussenkante höchstens 400 mm vom Fahrzeugrand
- Abstand der Innenkanten mindestens 600 mm
Auch wenn die meisten der billigen flachen Projektor-Nebelscheinwerfer nicht wirklich viel taugen, kann man bequem einen solchen Nebelscheinwerfer und eine Tagfahrleuchte übereinander in den beim Kadett vorgesehenen Ausschnitten unterbringen. (Besonders schön sieht das allerdings nicht aus.)
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Zitat:
§ 17 Abs. 3 StVO :
Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
Hi,war lange nicht mehr on hab aber durch zufall grade gesehen wa sdu geschrieben hast, war damals auch bei meinem ehemaligen fahrschullehrer, der konnte mir abe rnicht helfen. Wenn jetzt absolute sch*** sicht ist darf ich dann das abblendlicht auf standlich umschalten und mit den Nebels Fahren. habe teilweise in der eifel bei echt starken nebel das Problem da sich mit ausgeschaltetem Abblendlicht und angeschalteten Nebelscheinwerfer + Standlich (bzw bei meinem Subaru positions lichter) besser sehe. ist das in dem Fall erlaubt oder halt absolut illegal...?
MFG
tigra
Zu Nebelscheinwerfern und deren Schaltung steht in der StVZO folgendes :
§52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten
(1) Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit 2 Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein, Krafträder, auch mit Beiwagen, mit nur einem Nebelscheinwerfer. Sie dürfen nicht höher als die am Fahrzeug befindlichen Scheinwerfer für Abblendlicht angebracht sein. Sind mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Nebelscheinwerfern ausgerüstet, bei denen der äußere Rand der Lichtaustrittsfläche mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt ist, so müssen die Nebelscheinwerfer so geschaltet sein, daß sie nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen können. Nebelscheinwerfer müssen einstellbar und an dafür geeigneten Teilen der Fahrzeuge so befestigt sein, daß sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Sie müssen so eingestellt sein, daß eine Blendung anderer Verkehrsteilnehmer nicht zu erwarten ist. Die Blendung gilt als behoben, wenn die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor jedem einzelnen Nebelscheinwerfer auf einer Ebene senkrecht zur Fahrbahn in Höhe der Scheinwerfermitte und darüber bei Nennspannung an den Klemmen der Scheinwerferlampe nicht mehr als 1 lx beträgt.
...
In den Vorschriften für lichttechnische Einrichtungen an Kraftfahrzeugen steht es ebenfalls:
Zitat:
Elektr. Schaltung: mit Abblend-, Fernlicht; mit Begrenzungslicht
möglich, wenn die Lichtaustrittsfläche der
Nebelscheinwerfer nicht mehr als 400 mm vom
äußersten Punkt der Breite entfernt ist
Sollte ein Fahrlehrer aber wissen ....
Danke, dir eventuell Hatte der Fahrlehrer auch keine Lust :/
Was mich jetzt zum Grübbeln bringt ist das ich die (originalen?) Nebelscheinwerfer getrennt vom Abblendlicht schalten kann.
Nunja das würde zu sehr OT gehn, danke dir nochmal
MFG
Tigra1998
das mitem Kruvenlicht is mir auch schon passiert so alla
guck ma da der da haten kaputten nebler,
klick ging der aus minute später *koppklatsch is ja kurvenlicht
😁😁😁😁😁😁
aber sieht man immer mehr dieses kurvenlicht
Zitat:
Original geschrieben von Kadett.HL
das mitem Kruvenlicht is mir auch schon passiert so allaguck ma da der da haten kaputten nebler,
klick ging der aus minute später *koppklatsch is ja kurvenlicht😁😁😁😁😁😁
aber sieht man immer mehr dieses kurvenlicht
Dann bin ich nur mal gespannt, wie oft die Käufer des Ende des Jahres kommenden Insignia Diskussionen mit der Rennleitung haben werden.
Moin erstma,
Dank' Euch fuer die vielen Antworten - hab einiges dazugelernt 😉- allerdings steht mein Problem immernoch im Raum...
Ich hätte gerne PARALLEL zum Abblendlicht 2 Scheinwerfer an der Stelle der Neblis... Tagfahrlicht muss bei Abblendlicht ausgehn? Öde!
Hätte, wie gesagt, gerne beides gleichzeitig abends und tagsüber halt nur die unten oder auch beide...
Gibts da ne Möglichkeit?
ich muss das thema noch ma anreissen
wie ist das mit den tagfahrleuchten
darf ich das Standlicht anhaben während die tagfahrleuchten an sind
> wie ist das mit den tagfahrleuchten
> darf ich das Standlicht anhaben während die tagfahrleuchten an sind
Nein. Wenn Standlicht, Abblendlicht oder Fernlicht eingeschaltet werden MUSS das TFL ausgehen. Diese ganzen billigen TFL-Schaltungen und auch Tagfahrleuchten ohne entsprechende Schaltung entsprechen nicht der StVZO. Auch wenn e- und CE-Prüfzeichen das vorgaukeln sollen.
Davon abgesehen ist es auch nicht erlaubt mit Standlicht zu fahren.