Tag-Fahr-Licht im 850er

Volvo 850 LS/LW

Da ich gerade im A6 Forum gelesen habe, http://www.motor-talk.de/t1473224/f309/s/thread.html , dass hier wohl die Neblis als TFL dienen, frage ich mich, ob es nicht möglich ist, die NS vom 850er ähnlich zu dimmen/schalten und als TFL zu verwenden.

Hat jemand eine Idee oder Erfahrungen damit?

Die S6 LED Leisten würden vermutlich noch besser am 850er kommen 😉 🙂

26 Antworten

Re: Re: Re: Tag-Fahr-Licht im 850er

Zitat:

Original geschrieben von frisbeee


Wieso braucht der Volvo Begrenzungsleuchten?
Ist doch keine 6m+ lang...

Ich meinte Begrenzungslicht, umgangssprachlich auch Standlicht genannt. Das hat jedes in D. zugelassene Fzg.

Das Zweifadenlampen möglich sind, war mir nicht bekannt. Habe ich auch vorher überlesen. Das wäre natürlich OK. Das gabs beim 200er schon, der für die Länder gebaut wurde, wo das damals schon gesetzlich so möglich war.

Zitat:

Original geschrieben von frisbeee


Eine adäquate Lösung wäre sicher der Einbau von LED-TFL: http://www.day-lights.de/.../product_info.php?...

für nur 90,- Euro (Hella dagegen 200 Euro).

Jedoch statt des Zigarettenanzünders, wäre mit eine Schaltung über den Schalter für die Neblis lieber.

NS -> Schalter Nebelleuchten
AL -> Schalter Abblendlicht

Und zwar so:

NS (+), AL (-) = TFL an, Neblis aus, Abblendlicht natürlich auch aus

NS (+), AL (+) = TFL geht aus, Neblis an und Abblendlicht natürlich auch

NS (-), AL (+) = nur Abblendlicht.

Das heißt, die einzige Änderung müsste am Schalter für die Neblis erfolgen 😉

So schwer kann das doch nicht sein. Bitte um MITHILFE 😉

DANKE

Auch wenn bei dem Lampen im o.g. Link steht, dass die in D. zugelassen sind, wage ich das zu bezweifeln.

Zum einen darf TFL nicht über irgendwelche Schalter manuell eingeschaltet werden, sondern die müssen automatisch über Zündung angehen. Also bräuchte man zusätzlich ein Relais.

Auch reicht ein E-Prüfzeichen nicht aus, die müssen auch noch "RL" im Genehmigungszeichen haben.

Ich habe schon mehrere Firmen, die LED-TFL anbieten, kontaktet. Deswegen bleibe ich bei meiner Behauptung, dass außer Hella zur Zeit keine andere Firma solche Lampen anbietet, die auch in D. erlaubt sind. Wer andere Infos hat, bitte immer her damti.

Zitat:

Original geschrieben von frisbeee


Da fällt mir ein, das Ganze geht ja wesentlich einfacher:

TFL an Zündungsplus -> da TFL immer eingeschaltet sein soll

Wenn man dann das Abblendlicht dazuschaltet müsste das TFL gedimmt werden.

Dimmen reicht nicht, die müssen ausgehen.

Außerdem nicht vergessen, auch wenn die in Form und Anbauort oft gleich aussehen: TFL und Nebelscheinwerfer sind zwei unterschiedliche Beleuchtungen. Die kann man nicht kombinieren.

Zitat:

TFL und Nebelscheinwerfer sind zwei unterschiedliche Beleuchtungen. Die kann man nicht kombinieren.

Danke, dass weiß ich, war nur bezogen auf einen Thread vom Audi A6 Forum, wo das möglich ist.

Wenn TFL tatsächlich ausgehen muss, wie macht es denn dann der Audi S6?

Der hat LED-TFL und wenn er sein Abblendlicht einschaltet, dann dimmen die LEDs, leuchten aber definitiv noch: http://www.autoviaggiando.com/.../large%20di%20audi%20s6%20-%2008.jpg

http://www.audiforums.com/models/s6/images/2006-Audi-S6-Avant.jpg

"Habe dann in einem Aufwasch auch die nervige Anschnallwarnung auf "Kanada" umstellen lassen und das Tagfahrlich freischalten lassen (auch auf Kanada).
Da ich nur die Halogenscheinwerfer habe leuchten als TFL nun die Nebelleuchten in abgeschwächter Stärke."

wie gesagt, Zitat aus dem A6 - Thread.

Was der Tüv dazu sagt, weiß ich nicht.

Zitat:

Beim 850 gibt es auch noch beim Lichtschalter ein kleines Mikroschalterchen (zu betätigen mit einem kleinen Schraubenzieher) mit dem man das Licht auf die skandinavische Funktion umstellen kann.

Kann es sein das diese Funktion nicht bei allen Schaltern vorhanden sind?

Hab bei meinem 850 Bj 92 nichts in der Art gefunden, zumindest nicht am oder im Schalter (Hersteller SWF)

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Hier ein bild mit dem microschalter:

http://www.weiland.hu/pix/061011.volvo850/scha1.jpg

Unten rechts ist ein kleiner Schlitz zu sehen da kann man umstellen. Ich habe auch welche gefunden die das nicht haben. Ob nur ein SChaltertausch dagegen hilft kann ich nicht sagen.

Gruß
Cristian

Zitat:

Original geschrieben von Plumber


 

Kann es sein das diese Funktion nicht bei allen Schaltern vorhanden sind?
Hab bei meinem 850 Bj 92 nichts in der Art gefunden, zumindest nicht am oder im Schalter (Hersteller SWF)

Hier hatte ich offenbar unzulässigerweise von meinem damaligen Mj. 95 auf die Gesamtheit geschlossen. Für die älteren Modelle weiß ich es nicht sicher. Ich könnte mir aber vorstellen, dass die Änderung mit der Modifikation der Scheinwerfer (zum Mj. 94?) zusammenfällt. Denn ich meine, dass ab dann die Standlichter in den Scheinwerfer integriert waren und nicht mehr mit den Blinkern in einem Gehäuse saßen. Damit musste dann auch das Tagfahrlicht mit den Abblendlampen bestritten werden.

Gruß

Jörg

Zitat:

Original geschrieben von Jörg_K


Hier hatte ich offenbar unzulässigerweise von meinem damaligen Mj. 95 auf die Gesamtheit geschlossen. Für die älteren Modelle weiß ich es nicht sicher. Ich könnte mir aber vorstellen, dass die Änderung mit der Modifikation der Scheinwerfer (zum Mj. 94?) zusammenfällt. Denn ich meine, dass ab dann die Standlichter in den Scheinwerfer integriert waren und nicht mehr mit den Blinkern in einem Gehäuse saßen. Damit musste dann auch das Tagfahrlicht mit den Abblendlampen bestritten werden.

Gruß

Jörg

Also ich garantiere dafür, dass nen 850er BJ 11/95 (nicht Woche 11, sondern November) noch das Standlicht in den Blinkern hatte 😉

Danke für das Foto, habe diese Option nicht bei meinem Elch.
Ist aber kein Problem, bleibt halt alles wie gehabt. Abgeschaltet ist der eh nicht.
Entsprechend auch nicht die Möglichkeit über die Standlichter

Zitat:

Hier hatte ich offenbar unzulässigerweise von meinem damaligen Mj. 95 auf die Gesamtheit geschlossen.

macht doch nichts, so hat sich ein weiterer Punkt geklärt der eventuell anderen Lesern nützen kann :-)

Zitat:

Original geschrieben von frisbeee


Also ich garantiere dafür, dass nen 850er BJ 11/95 (nicht Woche 11, sondern November) noch das Standlicht in den Blinkern hatte 😉

Glaube ich Dir, ich hatte kein passendes Bild zur Hand und es wäre eine logische Erklärung gewesen. Ich werde im nächsten Schwedenurlaub mal darauf achten, wie das beim 850 mit dem Tagfahrlicht gelöst ist. Aus meiner diesbezüglich ebenfalls unsicheren Erinnerung, meine ich, dass das bei den Modellen mit den geänderten Scheinwerfern tatsächlich über das Abblendlicht geht.

Gruß

Jörg

*Aufwärm*

So, ich weiß ja nicht, ob sich jetzt mal jemand TFL im VOLVO verbaut hat. Hier mal ein paar neue INFOS:

a) Einbau von TFL in einen SKODA RS: http://www.linke-trio.de/Umbauanleitungen/LED_TFL.pdf

b) Hier die TFL die im Skoda verbaut wurden und universell einsetzbar sind: http://cgi.ebay.de/...egoryZ33710QQssPageNameZWDVWQQrdZ1QQcmdZViewItem

hier nochmal die Gleichen, etwas teurer: http://cgi.ebay.de/...egoryZ65223QQssPageNameZWDVWQQrdZ1QQcmdZViewItem

Hier Wikipedia Bilder über die TFL in Funktion: http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:LED-Tagfahrlicht.jpg

d) Hier ist glaube ich keine Ansteuerung dabei (http://cgi.ebay.de/...egoryZ33713QQssPageNameZWDVWQQrdZ1QQcmdZViewItem) - demnach Mist?!

e) Das hier soll angeblich laut StVO erlaubt sein: http://cgi.ebay.de/...egoryZ33713QQssPageNameZWDVWQQrdZ1QQcmdZViewItem
- Kann ich mir jedoch irgendwie nicht vorstellen. Einfach so, einzellne LEDS können doch nicht StVO konform sein ?!

f) Haben diese hier ein Steuergerät? http://www.it-cosmos.net/.../main_bigware_39.php?...
Sonst wären die auch nicht zu gebrauchen.

g) allgemeiner Hinweis: http://testberichte.ebay.de/Tagfahrlicht_W0QQugidZ10000000000997371

Was meint ihr? Ich glaube ohne Steuergerät machen diese Nachrüstsets keinen Sinn.
Hier mal die gesetzlichen Bestimmungen:

Zitat:

StVZO §49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze:

- 2 Leuchten
- Zulässig für Kfz, verboten an Anhängern
- Müssen automatisch ausschalten, wenn die Scheinwerfer eingeschaltet werden.
- Dürfen am Tag bei Sichtbedingungen, die das Einschalten der vorgeschriebenen Fahrzeugbeleuchtung (Scheinwerfer) nicht erfordern, benutzt werden.
- Genehmigungszeichen mit RL gemäß Beispiel unten.
--- Anbaulage, Eigenschaften:
--- Höhe min.250mm über der Fahrbahn
--- Höhe max.1500mm über der Fahrbahn
--- in Ausnahmefällen darf die Höhe max. 1500mm betragen
--- symmetrisch zur Mitte
--- max. 400mm vom äußeren Fz-Rand
--- min. 600mm zwischen den Rückstrahlern, jedoch bei Fz-Breite <1300mm bis min. 400mm zulässig
--- Sichtbarkeit: 10° nach oben und unten, 20° nach innen und außen;
--- Ausrichtung: nach vorne;

Vielleicht hat ja jemand mal Zeit ein Foto der Volvo Front zu machen und mal den Bereich zu Umrahmen, der zulässig ist. Denn so wie es aussieht, wäre TFL in den Aussparungen neben den Nebelscheinwerfern wahrscheinlich nicht im zulässigen Rahmen.

Wenn ich mich nicht vermessen habe, könnten die Tagfahrleuchten im grünen Bereich montiert werden.
Diese Passage (--- min. 600mm zwischen den Rückstrahlern, jedoch bei Fz-Breite <1300mm bis min. 400mm zulässig) habe ich allerdings nicht verstanden; Rückstrahler vorne? 😕

Diese Angabe ist ohne Gewähr. 😉

Gruß Sven

Hallo Frisbeee,

wie schaffst du das nur, deine Texte so breit zu machen, das man nach rechts scrollen muss?😕

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