Tätigkeitsnachweis / Kontrolle
Hallöchen,
Ich wurde Letztewoche Mittwoch Kontrolliert, an der A9 bei Tripti (Parkplatz Rodaborn). (Waren 2 Polizisten + 1 Azubi/Praktikant
Tachoscheiben, Führerschein, Fahrzeugschein, EU-Genehmigung, Versicherrungsbestätigung, Ladepapiere ....
Soweit sogut, der Polizist war mit dem Fahrzeug zustand zufrieden, Mit den Tachoscheiben wegen Lenkzeit auch, mit der Ladung ebenfalls (PU-Schaum blöcke 4,4t).
Dann kams, wo sind denn ihre Bescheinigungen über die Arbeitsfreien Tage am Wochenende. Die können sie nicht nachweisen was sie da gemacht haben.
Dann der Polizist, des gibt ne Anzeige für sie 180euro für den Unternehmer 250euro ... peng ....
Dann hab ich ganz offen zum Polizisten gesagt wir bekommen von unserrem Betrieb keine ausgestellt, die weigern sich dagegen wie nochwas. Und er so dann lässt ers mal mit 35euro gut sein war das erste mal.
Jetzt meine eigentliche Frage.
Bei meinem Fahrzeug mit Tachoscheibe brauche ich am Wochenende den Nachweis über die Wochenendruhezeit anhand des Tätigkeitsnachweises oder nicht???????
Mein Cheff weigert sich dieses Dokument auszustellen.
Beim Digitacho is das ja kein Thema, machst nen Nachtrag und dann is jut.
Hatte da mit meinem Cheff heut ne Heiße Diskussion.
grüßle
Beste Antwort im Thema
Lt. meiner Schulung vor etwa 3 Monaten war vom Fahrlehrer klar die Aussage daß ausschließlich ein maschinengeschriebenes Formular Gültigkeit besitzt.
26 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Kipptransporteur
Mein Cheff sagt er kann mir keine Bescheinigung ausstellen da er nicht weis ob ich/wir am Samstag/Sonntag nicht bei einer anderen Firma fahren.
Hat der Chef so wenig Vertrauen zu seinen Mitarbeitern oder glaubt er, daß der Lohn, den er zahlt, den Mitarbeitern nicht zum Leben ausreicht, so daß sie sich noch etwas nebenher verdienen müssen?
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Hat der Chef so wenig Vertrauen zu seinen Mitarbeitern oder glaubt er, daß der Lohn, den er zahlt, den Mitarbeitern nicht zum Leben ausreicht, so daß sie sich noch etwas nebenher verdienen müssen?Zitat:
Original geschrieben von Kipptransporteur
Mein Cheff sagt er kann mir keine Bescheinigung ausstellen da er nicht weis ob ich/wir am Samstag/Sonntag nicht bei einer anderen Firma fahren.
Ausserdem ist die Bescheinigung Firmenbezogen, d.h. wenn irgendwo anders noch gefahren wird, entzieht sich das der kenntnis des Ausstellers.
Der Chef darf das auch nicht. Lese mal die Anlage von mir.
Nur wer im Ausland fährt sollte auch die Wochenruhezeit durch einen Urlaubsschein bestätigen lassen, da die da etwas "doof" sind.
Wenn Du sowieso einmal "malst", male auch auf Deine tägliche Scheiben!
Denn nur so, kannst Du "lückenlos" gemäß Vorgabe die Auflagen erfüllen!
Zitat:
Original geschrieben von Kipptransporteur
Gute idee mit den Leerscheiben ...Ich habe halt bis jetzt immer nur von Montag bis Freitag Tachoscheiben.
Dann werd ich mir halt mal die Zeit nehmen und die Tachoscheiben bemalen...
Is doch zum kotzen echt... Des bekräftigt meine Aussage das ich den Digitacho mehr mag wie Scheibe.
Mein Cheff sagt er kann mir keine Bescheinigung ausstellen da er nicht weis ob ich/wir am Samstag/Sonntag nicht bei einer anderen Firma fahren.
Ich hätte da mal ein paar Fragen.
Dass man über das digitale Kontrollgerät die Wochenendruhezeit zumindest in D nachtragen kann, scheint ja soweit klar zu sein und auch bei der Kontrolle akzeptiert.
Wie ist das aber jetzt bei Fahrern, die als Aushilfe angestellt sind?
Wir haben mehrere Fahrer, die als Aushilfe ab und zu nachmittags fahren (so wie z. B. mich), die dann den LKW bewegen, wenn die "regulären" Fahrer ihre 9 Stunden voll haben und Feierabend machen. Es kommt auch vor, dass ich manchmal ganze Tage fahre, und auch mal 2-3 Tage die Woche gar nicht*. Theoretisch müsste ich doch für jeden dieser "arbeitsfreien Tage" außer denen am Wochenende einen Tätigkeitsnachweis (für die vorangegangenen 28 Kalendertage) mitführen. Und die anderen Aushilfen auch. Manchmal erfahre ich erst eine halbe Stunde vorher, ob ich fahren kann oder nicht und dann kann ich ja vorher nicht beim Chef vorbeifahren und mir einen Nachweis holen. Wie soll das denn bitte gehen? Ist das auch irgendwo geregelt?
Auch hat die Firma mehrere Standorte mit mehreren hunderten Kilometern Entfernung. Da müsste sich der Chef einen Hubschrauber chartern und täglich für die Aushilfen Tätigkeitsnachweise wegbringen... oder sehe ich das falsch? Wer darf denn die Nachweise überhaupt unterschreiben? Nur der Chef selbst oder auch die Dispo (die auch am Firmensitz sitzt) oder auch anders positionierte Mitarbeiter? Die LKW stehen nämlich wie gesagt an mehreren verschiedenen Standorten und der Chef kann sich nicht bspw. vier- oder gar fünfteilen, was auch logisch sein sollte.
Wäre vorteilhaft, wenn mich da jemand aufklären könnte - danke 🙂
*im Moment mache ich das so, dass ich einen manuellen Nachtrag über die letzten bspw. 5 freien Tage mit Ruhezeit mache - aber ob das in dem Fall dann so rechtens oder durch das BAG akzeptiert wird, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich will bei einer eventuellen Kontrolle aber auch nicht gern als der Trottel dastehen, denn das Bußgeld würde mich als Aushilfe (bin eigentlich Student) doch recht schwer treffen.
Ähnliche Themen
Beim Digitalen reicht der Nachtrag
Zitat:
Original geschrieben von Mercedes12349
Beim Digitalen reicht der Nachtrag
Aber nur innerhalb von D
Zitat:
Original geschrieben von hades86
Ich hätte da mal ein paar Fragen.Dass man über das digitale Kontrollgerät die Wochenendruhezeit zumindest in D nachtragen kann, scheint ja soweit klar zu sein und auch bei der Kontrolle akzeptiert.
Wie ist das aber jetzt bei Fahrern, die als Aushilfe angestellt sind?
Wir haben mehrere Fahrer, die als Aushilfe ab und zu nachmittags fahren (so wie z. B. mich), die dann den LKW bewegen, wenn die "regulären" Fahrer ihre 9 Stunden voll haben und Feierabend machen. Es kommt auch vor, dass ich manchmal ganze Tage fahre, und auch mal 2-3 Tage die Woche gar nicht*. Theoretisch müsste ich doch für jeden dieser "arbeitsfreien Tage" außer denen am Wochenende einen Tätigkeitsnachweis (für die vorangegangenen 28 Kalendertage) mitführen. Und die anderen Aushilfen auch. Manchmal erfahre ich erst eine halbe Stunde vorher, ob ich fahren kann oder nicht und dann kann ich ja vorher nicht beim Chef vorbeifahren und mir einen Nachweis holen. Wie soll das denn bitte gehen? Ist das auch irgendwo geregelt?
Auch hat die Firma mehrere Standorte mit mehreren hunderten Kilometern Entfernung. Da müsste sich der Chef einen Hubschrauber chartern und täglich für die Aushilfen Tätigkeitsnachweise wegbringen... oder sehe ich das falsch? Wer darf denn die Nachweise überhaupt unterschreiben? Nur der Chef selbst oder auch die Dispo (die auch am Firmensitz sitzt) oder auch anders positionierte Mitarbeiter? Die LKW stehen nämlich wie gesagt an mehreren verschiedenen Standorten und der Chef kann sich nicht bspw. vier- oder gar fünfteilen, was auch logisch sein sollte.Wäre vorteilhaft, wenn mich da jemand aufklären könnte - danke 🙂
*im Moment mache ich das so, dass ich einen manuellen Nachtrag über die letzten bspw. 5 freien Tage mit Ruhezeit mache - aber ob das in dem Fall dann so rechtens oder durch das BAG akzeptiert wird, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich will bei einer eventuellen Kontrolle aber auch nicht gern als der Trottel dastehen, denn das Bußgeld würde mich als Aushilfe (bin eigentlich Student) doch recht schwer treffen.
@hades86
Deine Antworten im Schnelldurchlauf
Die Bescheinigung darf auch gefaxt werden. Wichtig ist, das Du unterschreibst.
Auch Disponenten u.a. dürfen die Bescheinigung ausstellen, wenn diese vom Chef dazu bevollmächtigt werden.
Einen Nachtrag solltest Du im Digitacho machen, dieser reicht aber "nicht" aus! Du brauchst auf jeden Fall eine Bescheinigung.
Das kann Dich und Deinen Chef einige hundert Euro Kosten!
Viele Chefs haben eine Klausel im Vetrag mit Aushilfen, das diese ohne die Bescheinigung nicht die Fahrt antreten dürfen.
Der Grund liegt besonders darin, dass das staatliche Amt für Arbeitsschutz bei zu vielen Beanstandungen, den Betrieb komplett für 3 Monate überprüft.
Denke mal darüber nach:
Wenn Nachträge reichen würden, warum gibt es dann die Bescheinigungen?
Ein Nachtrag reicht für den innerdeutschen Verkehr vollkommen aus einzig wenn du international fährst sind die Bescheinigungen vorgeschrieben das BAG und die Deutsche Polizei wollen die Bescheinigungen nur bei Urlaub oder Krankheit sehen.Auch wenn einige Theoretiker etwas anderes behaupten.
BESCHLUSS DER KOMMISSION
vom 14. Dezember 2009
zur Änderung der Entscheidung 2007/230/EG über ein Formblatt betreffend die Sozialvorschriften
für Tätigkeiten im Kraftverkehr
(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2009) 9895)
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2009/959/EU).................................................
<div>(4) Das Formblatt zur Bescheinigung sollte nur verwendet </div>
<div>werden, wenn aus objektiven technischen Gründen an</div>
<div>hand der Fahrtenschreiberaufzeichnungen nicht belegt </div>
<div>werden kann, dass die Bestimmungen der Verordnung </div>
<div>(EG) Nr. 561/2006 eingehalten wurden</div>
Zitat:
Original geschrieben von worti32
Ein Nachtrag reicht für den innerdeutschen Verkehr vollkommen aus einzig wenn du international fährst sind die Bescheinigungen vorgeschrieben das BAG und die Deutsche Polizei wollen die Bescheinigungen nur bei Urlaub oder Krankheit sehen.Auch wenn einige Theoretiker etwas anderes behaupten.BESCHLUSS DER KOMMISSION
vom 14. Dezember 2009
zur Änderung der Entscheidung 2007/230/EG über ein Formblatt betreffend die Sozialvorschriften
für Tätigkeiten im Kraftverkehr
(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2009) 9895)
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2009/959/EU).................................................<div>(4) Das Formblatt zur Bescheinigung sollte nur verwendet </div>
<div>werden, wenn aus objektiven technischen Gründen an</div>
<div>hand der Fahrtenschreiberaufzeichnungen nicht belegt </div>
<div>werden kann, dass die Bestimmungen der Verordnung </div>
<div>(EG) Nr. 561/2006 eingehalten wurden</div>
@worti 32
In der Anlage das Merkblatt zu Deiner Aussage.
Auf Seite 2 kannst Du folgendes lesen:
Formblatt auch bei Teilzeitbeschäftigung verwendbar?
Das BMVIT hat mit Erlass vom 28.4.2010 klargestellt, dass unter Punkt 16 „sich im Urlaub oder in Ruhezeit befand“ auch jene Zeiten/Tage über das Formblatt zu erfassen sind, in denen ein teilzeitbeschäftigter Lenker arbeitsfrei ist und keine anderen Arbeiten (sei es beim selben oder einem anderen Arbeitgeber) erbringt.
Mein Fazit:
"Theoretiker" fahren ohne Bescheinigung, und müssen mit einem "Lehrgeld" bei Kontrollen rechnen. "Clevere" lesen die Anlage:
Noch eine frage zu dem Thema:
Ein Fahrer kommt in eine Kontrolle, der Fahrer hat aber keinen Nachtrag gemacht und gib an er hat keine Bescheinigung.
Was kommen dann für kosten auf den Fahrer/Unternehmer zu?
Zitat:
Original geschrieben von Bleifussxxx
Noch eine frage zu dem Thema:Ein Fahrer kommt in eine Kontrolle, der Fahrer hat aber keinen Nachtrag gemacht und gib an er hat keine Bescheinigung.
Was kommen dann für kosten auf den Fahrer/Unternehmer zu?
Soviel ich weiß für den Kutscher 300Euro
Ich mache immer beides sprich Nachtrag und jeden Montag liegt die Bescheinigung bei den Papieren.