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Tätigkeitsnachweis / Kontrolle

Themenstarteram 21. Dezember 2011 um 20:20

Hallöchen,

Ich wurde Letztewoche Mittwoch Kontrolliert, an der A9 bei Tripti (Parkplatz Rodaborn). (Waren 2 Polizisten + 1 Azubi/Praktikant

Tachoscheiben, Führerschein, Fahrzeugschein, EU-Genehmigung, Versicherrungsbestätigung, Ladepapiere ....

Soweit sogut, der Polizist war mit dem Fahrzeug zustand zufrieden, Mit den Tachoscheiben wegen Lenkzeit auch, mit der Ladung ebenfalls (PU-Schaum blöcke 4,4t).

Dann kams, wo sind denn ihre Bescheinigungen über die Arbeitsfreien Tage am Wochenende. Die können sie nicht nachweisen was sie da gemacht haben.

Dann der Polizist, des gibt ne Anzeige für sie 180euro für den Unternehmer 250euro ... peng ....

Dann hab ich ganz offen zum Polizisten gesagt wir bekommen von unserrem Betrieb keine ausgestellt, die weigern sich dagegen wie nochwas. Und er so dann lässt ers mal mit 35euro gut sein war das erste mal.

Jetzt meine eigentliche Frage.

Bei meinem Fahrzeug mit Tachoscheibe brauche ich am Wochenende den Nachweis über die Wochenendruhezeit anhand des Tätigkeitsnachweises oder nicht???????

Mein Cheff weigert sich dieses Dokument auszustellen.

Beim Digitacho is das ja kein Thema, machst nen Nachtrag und dann is jut.

 

Hatte da mit meinem Cheff heut ne Heiße Diskussion.

grüßle

Beste Antwort im Thema

Lt. meiner Schulung vor etwa 3 Monaten war vom Fahrlehrer klar die Aussage daß ausschließlich ein maschinengeschriebenes Formular Gültigkeit besitzt.

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Zitat:

Original geschrieben von Kipptransporteur

Mein Cheff weigert sich dieses Dokument auszustellen.

Warum? Weil's ihm zu viel Aufwand ist?

habt ihr keine vordrucke für den nachweis??? ich hab immer blanko mit unterschrift und stempel im auto. eben den gewünschten tag eintragen und gut ist.

am 21. Dezember 2011 um 20:59

Also

1. Blanko geht gar nicht und ist verboten. Muss nämlich mit der Maschine ausgefüllt werden.

2. Eine Bescheinigung über Arbeitsfreie Tage muß dein Arbeigeber dir ausstelle.

Zitat:

Original geschrieben von Mercedes12349

Also

1. Blanko geht gar nicht und ist verboten. Muss nämlich mit der Maschine ausgefüllt werden.

2. Eine Bescheinigung über Arbeitsfreie Tage muß dein Arbeigeber dir ausstelle.

geht schon. lt. sachbearbeiter gewerbeaufsicht hannover brauch ich als selbstfahrender arbeitgeber ja auch son wisch und kann mir diesen vor ort handschriftlich auf butterbrot papier ausstellen.

ich mach das mit unseren fahrern immer so. gab bis dato keine probleme. allerdings haben unsere lkw nur eine fahrleistung von 12000km im jahr. da haste mal 1 kontolle in 2 jahren.

und mal ehrlich: wer will kontrolieren wenn ich ankreuz ...aus sonstigen dienstlichen gründen... was wer wann getan hat. selbst die gewerbeaufsicht zuckte mit den schultern. ich muß dazu sagen wir sind keine spedition. wir transportieren nur unsere werkzeuge/maschinen auf die baustellen. also gehört das fahren nicht zu unseren haupttätigkeitsfeldern.

am 21. Dezember 2011 um 21:22

Laut §20 Fpersv muss die Bescheinigung im Original vorliegen.

Im Original liegt sie ja auf jeden Fall vor, wenn sie vor Ort ausgefüllt wird.

am 21. Dezember 2011 um 21:25

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Im Original liegt sie ja auf jeden Fall vor, wenn sie vor Ort ausgefüllt wird.

Richtig, aber sie muss auch einer bestimmten Norm entsprechen und sie muss maschinell ausgefüllt sein.

Lt. meiner Schulung vor etwa 3 Monaten war vom Fahrlehrer klar die Aussage daß ausschließlich ein maschinengeschriebenes Formular Gültigkeit besitzt.

Diese Anforderung ließe sich ja mit Hilfe einer kleinen manuellen Reiseschreibmaschine erfüllen, die man problemlos im LKW unterbringen könnte.

am 21. Dezember 2011 um 21:31

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Diese Anforderung ließe sich ja mit Hilfe einer kleinen manuellen Reiseschreibmaschine erfüllen, die man problemlos im LKW unterbringen könnte.

Das ist richtig. Ich habe ja auch nur für den TE die Gesetzeslage erörtert, das die Praxis oftmals anders aussieht, wissen wir doch alle.

Trotz allem, muss der Arbeitgeber eine Bescheinigung ausfüllen.

upps. ich sehe ich hab mal wieder nicht richtig gelesen. da steht tatsächlich ...nicht handschriftlich...

nungut dann muß ich mal wieder aktiv werden und gesetze lesen.

gut das wir das geklärt haben.

Also ich fahre ja nicht jeden Tag und bräuchte sie dann auch. Aber zu häufig passiert es, das man notgedrungen mal kurz was weg bringen muss oder oder oder. Normalerweise mach ich gerade bei diesen ganzen scheiß ne Abfahrtkontrolle, aber es kam auch schon vor, das ich vergessen hatte mir so eine Bescheinigung ausdrucken zu lassen.

Und wo ich letztes mal angehalten wurde, fehlten mir quasi von nen paar Tagen die Nachweise. Mein Polizist war aber sehr freundlich und ich hab das erklärt wie es ist und dann hat er sich noch mal alles andere angesehen und dann sagte er ja belassen wir es bei 35€.

Aber laut meiner Auskunft muss der Schriftzug maschinelll gedruckt sein mit Stempel der Firma und Unterschrift beider Parteien.

Zitat:

Original geschrieben von Kipptransporteur

Hallöchen,

Ich wurde Letztewoche Mittwoch Kontrolliert, an der A9 bei Tripti (Parkplatz Rodaborn). (Waren 2 Polizisten + 1 Azubi/Praktikant

Tachoscheiben, Führerschein, Fahrzeugschein, EU-Genehmigung, Versicherrungsbestätigung, Ladepapiere ....

Soweit sogut, der Polizist war mit dem Fahrzeug zustand zufrieden, Mit den Tachoscheiben wegen Lenkzeit auch, mit der Ladung ebenfalls (PU-Schaum blöcke 4,4t).

Dann kams, wo sind denn ihre Bescheinigungen über die Arbeitsfreien Tage am Wochenende. Die können sie nicht nachweisen was sie da gemacht haben.

Dann der Polizist, des gibt ne Anzeige für sie 180euro für den Unternehmer 250euro ... peng ....

Dann hab ich ganz offen zum Polizisten gesagt wir bekommen von unserrem Betrieb keine ausgestellt, die weigern sich dagegen wie nochwas. Und er so dann lässt ers mal mit 35euro gut sein war das erste mal.

Jetzt meine eigentliche Frage.

Bei meinem Fahrzeug mit Tachoscheibe brauche ich am Wochenende den Nachweis über die Wochenendruhezeit anhand des Tätigkeitsnachweises oder nicht???????

Mein Cheff weigert sich dieses Dokument auszustellen.

Beim Digitacho is das ja kein Thema, machst nen Nachtrag und dann is jut.

 

Hatte da mit meinem Cheff heut ne Heiße Diskussion.

grüßle

@Kipptransporteur

Da hast Du ein bekanntes Problem gehabt.

Leider ist die Polizei nicht so oft auf Lehrgänge wie viele Ausbilder. Der Polizist sollte mal gefragt werden, wann er das letzte Mal einen besucht hat!

Du brauchst KEINE Bescheinigung für die Wochenruhezeit, auch wenn diese auf Werktage fällt.

Beim Digitacho machst Du einen Nachtrag. Aber dabei die bekannten Fehler vermeiden.

Bei Analogen beschreibst Du ja auch "täglich" die Rückseite. Für die Wochenruhezeit nimmst Du Dir eine Blankoscheibe pro Tag und füllst die Rückseite aus!

In der Anlage ein Merkblatt mit Quellenangabe!

 

Themenstarteram 22. Dezember 2011 um 11:16

Gute idee mit den Leerscheiben ...

Ich habe halt bis jetzt immer nur von Montag bis Freitag Tachoscheiben.

Dann werd ich mir halt mal die Zeit nehmen und die Tachoscheiben bemalen...

Is doch zum kotzen echt... Des bekräftigt meine Aussage das ich den Digitacho mehr mag wie Scheibe.

 

Mein Cheff sagt er kann mir keine Bescheinigung ausstellen da er nicht weis ob ich/wir am Samstag/Sonntag nicht bei einer anderen Firma fahren.

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