Tachomanipulation/Gerichtsverfahren/ Wie beweise ich eine Tachomanipluation
Hi Community
Da mir in diesem Forum schon sehr oft geholfen wurde, möchte ich einige Erfahrungen mit euch teilen, welche das Thema Tachomanipulation beim Autokauf vom Händler beinhalten.
Zur Vorgeschichte:
Wir besichtigten im März 2020 einen Mercedes R280 bei einem Händler in Köln Porz. (der auch gleichzeitig einen Airport Parkplatz betreibt)
Das Auto war von innen und außen wie geleckt, der Tacho zeigte einen Km Stand von 152000 an und das Baujahr des Fahrzeuges lag bei 2009. Wir haben lange im Netz gesucht, da wir ein bestimmtes Modell der R Klasse suchten mit einer Sitzaufteilung von 2+2+2.
Wer ein solches Auto schon einmal gefahren ist, will nichts anderes mehr fahren.
Nach einer Probefahrt entschieden wir uns für das Auto, der Händler wollte es noch "Tüv Frisch" machen, sodass wir es in 1-2 Wochen abholen könnten. Anzahlung getätitgt und nach Hause gefahren.
Nachdem ich nach zwei Wochen immer noch nichts gehört hatte habe ich Druck gemacht und eine Frist gesetzt. Irgendwann nach drei Wochen war das Auto abholbereit. Man hat auf die Restzahlung gepocht, diese haben wir dann auch erbracht (Riesenfehler)
Es wurde natürlich nichts gemacht, nur der Tüv wurde erneuert.
Auf dem Nachhauseweg (2 Std Autobahn) haben wir dann bemerkt, dass das Auto bei höheren Geschwindigkeiten schwimmt.
Ich bin in meinem Heimatort nochmals knapp 800 km gefahren, um das Fahrzeug ausgiebig zu testen.
Da das Fahrverhalten sich jedoch sehr schwammig anfühlte, bin ich zum Mercedes Vertragshändler gefahren, um alles checken zu lassen.
Dieser hat die Spur nach Vorgaben eingestellt, stellte aber fest, dass das Fahrverhalten immer noch schwammig ist. Daraufhin wurder er auch stutzig und fragte mich nach den tatsächlichen Kilometern und Vorschäden.
Bei meiner Antwort "Knapp 153000km und Unfallfrei" musste er schmunzeln und hat mir einen Ausdruck vor die Nase gehalten, dass die Laufleistung von 200000km bereits beim letzten MB Service lag.
Aufgrund der Lackdickenmessung sei das Auto auch bestimmt nicht unfallfrei bzw. sehr fragwürdig.
Auf Nachfragen reagierte mein Händler natürlich nicht mehr.
Ich habe mir einen Audruck bei AUTODNA gegen eine kleine Gebühr erstellen lassen und habe die Sachen an meinen Anwalt weitergeleitet.
Jetzt beginnt erst die lange Reise.
Das Auto wurde von mir direkt nach dieser Erfahrung abgemeldet und auf einem Parkplatz abgestellt(nach 4 Wochen Nutzung).
Insgesamt gammelt es nun 2 Jahre vor sich hin. Wir haben in dieser Zeit natürlich einen anwaltlichen Schriftwechsel und bisher einen Gerichtstermin gehabt, bei dem nur der Anwalt der Gegenseite erschienen ist.
Das Gerichtsverfahren hat natürlich nichts gebracht, wir haben uns "eigentlich" auf einen Vergleich geeinigt, sodass uns der Händler eine Entschädigungssumme + Kaufpreis X Zug um Zug im Austausch gegen das Auto zurückzahlt. Ich war natürlich glücklich und hab den Fall schon fast abgehakt.
Die Gegenseite hat jedoch eine zweiwöchige Berufungsfrist.
Am letzten Tag der Frist geht natürlich das Berufungsschreiben ein.
Nun veranschlagt das Gericht, nach einem langen Hin und Her und fast zwei Jahre nach dem Kauf des Fahrzeugs ein Sachgutachten, welches im Januar diesen Jahres 2022 durchgeführt worden ist.
Natürlich stellt der Gutachter auf 70 Seiten inkl Bildern fest, dass der Tacho um knapp 47000 km manipuliert wurde und das mindestens drei große Unfälle bestanden.
ABER: In dem Gutachten heißt es nun, dass zwar eine Tachomanipulation stanttgefunden hat, aber nicht gesagt werden kann WANN es gemacht worden ist.
LT. Gutachten sei es SEHHHHR unwahrscheinlich, dass ich in knapp 4 Wochen knappe 50 000km gefahren sei und dann den Tacho selber manipuliert haben könnte, aber es könnte ja theoretisch so sein.
Ein 4000€ Gutachten (zum Glück von der Rechtschutz gezahlt), das letzten Endes nichts Genaues aussagt.
Die Gegenseite antwortet NATÜRLICH aufs Gutachten und sagt....ES IST ALSO NICHTS BEWIESEN!! Wir haben nichts gedreht.
Das ist der aktuelle Stand der Dinge!!
Eine Tachomanipulation ist wohl fast immer nachweisbar, es muss aber immer die Frage geklärt werden WER UND WANN es gemacht hat bzw.wurde?
Ich halte euch natürlich auf dem Laufenden und werde hier den Fall für künftig Geschädigte auch zu Ende dokumentieren.
Vielleicht habt ihr noch einige Tips für mich.?
Kann man denn nicht feststellen WANN der letzte MB Service durchgeführt worden ist?
21 Antworten
Ich habe damals als ich meinen ML55AMG gekauft habe eine Historie bekommen in der unter anderem auch alle Kulanten und Garantiefälle aufgeführt waren, jeweils mit Datum, KM Stand, Kosten etc. und was Mercedes jeweils an Kosten übernommen hat!
Daher war auch der KM Stand im Kaufvertrag Nachvollziehbar .
Warum das Gericht da so Rumeiert kann ich auch nicht Nachvollziehen da es ja in der Rechtssprechung heißt:
"Unwissenheit schützt vor Strafe NICHT!"
Daher ist natürlich der Händler Haftbar.
Warum kam denn bei Deinem Fahrzeug die Gesetzlich Gewährleistung nicht zu tragen?
Das mit dem Titel ist so eine Sache, die Jahre Vergehen und der Schuldner Lacht sich kaputt ( ich habe diese leidige Erfahrung mit einem Mieter durchgemacht) das Geld habe ich schon lange Aufgegeben....
Weiterhin viel Erfolg, solche KFZ Händler braucht kein Mensch
LG
Ich habe heute Mal einen Mercedes Händler angefahren. Dieser konnte im System nur einen Eintrag im Dezember 2017 bei 127000 km sehen.
aus dem Grund habe ich mir ein Carly Gerät zugelegt, wenn ich mir ein Auto anschaue, egal ob Händler oder privat, ich lese mit dem Gerät erst das Fahrzeug aus und kann erkennen ob der Tacho manipuliert wurde. Gibt der Verkäufer nicht die Erlaubnis das zu testen, bin ich sofort wieder weg. Leider ist es heute ein Volkssport die Tachos zu manipulieren.
Gruß
Werner
Hier nochmal kurz ein Update. Heute wurde sich auf einen Vergleich geeinigt, sodass ich zumindest wieder an mein Geld komme und das Auto los bin.
Die Frechheit ist aber, dass der Händler nicht belangt werden kann, unser Rechtsystem ist in dieser Hinsicht eine Vollkatastrophe. Obwohl die Beweislage erdrückend war, schlug der Richter nochmals einen Vergleich vor, da ansonsten weitere Termine anstünden und der Fall sich noch über Jahre hinziehen könnte
Da ich nun seit zwei Jahren auf mein Geld warte habe ich diesem zugestimmt
Hallo mir ist es beim Kauf ähnlich ergangen, bei dem von mir beim Händler gekauften R ist der Tacho nachweislich durch Mercedes-Auslese um 180.000km zurückgedreht worden. Als Kunde hat man bei einem nachgewiesenem gravierenden Mangel das Recht innerhalb von 12 Monaten vom Kauf zurück zu treten. Leider weigert sich die deutsche Gesetzgebung seit Jahren Tachomanipulation als Straftat anzuerkennen. Es gibt einen Gesetzentwurf ( der aber seit Jahren blockiert ist) der den Händler verpflichtet den Tachostand vor Verkauf verbindlich zu überprüfen und zu garantieren. Die KFZ Lobby verhindert dieses Gesetz, weil es deutliche Hinweise gibt, dass bei jedem 3. Gebrauchtwagen der Tacho die falsche Zahl anzeigt.
Wie hat's bei dir geendet? Ich habe immer noch keinen Cent gesehen... Ja ja Recht bekommen und haben...
Wir haben uns grundsätzlich geeinigt, dass der Verkäufer das Ding zurücknimmt, auch die Bedingungen entsprechen dem Gepflogenheiten( 0,67% des Kaufpreises pro 1000 von mir gefahrenen KM) und ich muß noch auf meine Kosten einen von mir verursachten Lackschaden beheben. Wir hatten aber gleich von Anfang an das gegenseitige Einvernehmen
das ohne Gericht zu klären.