Tachomanipulation/Gerichtsverfahren/ Wie beweise ich eine Tachomanipluation

Mercedes R-Klasse W251

Hi Community

Da mir in diesem Forum schon sehr oft geholfen wurde, möchte ich einige Erfahrungen mit euch teilen, welche das Thema Tachomanipulation beim Autokauf vom Händler beinhalten.

Zur Vorgeschichte:

Wir besichtigten im März 2020 einen Mercedes R280 bei einem Händler in Köln Porz. (der auch gleichzeitig einen Airport Parkplatz betreibt)

Das Auto war von innen und außen wie geleckt, der Tacho zeigte einen Km Stand von 152000 an und das Baujahr des Fahrzeuges lag bei 2009. Wir haben lange im Netz gesucht, da wir ein bestimmtes Modell der R Klasse suchten mit einer Sitzaufteilung von 2+2+2.

Wer ein solches Auto schon einmal gefahren ist, will nichts anderes mehr fahren.

Nach einer Probefahrt entschieden wir uns für das Auto, der Händler wollte es noch "Tüv Frisch" machen, sodass wir es in 1-2 Wochen abholen könnten. Anzahlung getätitgt und nach Hause gefahren.

Nachdem ich nach zwei Wochen immer noch nichts gehört hatte habe ich Druck gemacht und eine Frist gesetzt. Irgendwann nach drei Wochen war das Auto abholbereit. Man hat auf die Restzahlung gepocht, diese haben wir dann auch erbracht (Riesenfehler)

Es wurde natürlich nichts gemacht, nur der Tüv wurde erneuert.

Auf dem Nachhauseweg (2 Std Autobahn) haben wir dann bemerkt, dass das Auto bei höheren Geschwindigkeiten schwimmt.

Ich bin in meinem Heimatort nochmals knapp 800 km gefahren, um das Fahrzeug ausgiebig zu testen.

Da das Fahrverhalten sich jedoch sehr schwammig anfühlte, bin ich zum Mercedes Vertragshändler gefahren, um alles checken zu lassen.

Dieser hat die Spur nach Vorgaben eingestellt, stellte aber fest, dass das Fahrverhalten immer noch schwammig ist. Daraufhin wurder er auch stutzig und fragte mich nach den tatsächlichen Kilometern und Vorschäden.

Bei meiner Antwort "Knapp 153000km und Unfallfrei" musste er schmunzeln und hat mir einen Ausdruck vor die Nase gehalten, dass die Laufleistung von 200000km bereits beim letzten MB Service lag.

Aufgrund der Lackdickenmessung sei das Auto auch bestimmt nicht unfallfrei bzw. sehr fragwürdig.

Auf Nachfragen reagierte mein Händler natürlich nicht mehr.

Ich habe mir einen Audruck bei AUTODNA gegen eine kleine Gebühr erstellen lassen und habe die Sachen an meinen Anwalt weitergeleitet.

Jetzt beginnt erst die lange Reise.

Das Auto wurde von mir direkt nach dieser Erfahrung abgemeldet und auf einem Parkplatz abgestellt(nach 4 Wochen Nutzung).

Insgesamt gammelt es nun 2 Jahre vor sich hin. Wir haben in dieser Zeit natürlich einen anwaltlichen Schriftwechsel und bisher einen Gerichtstermin gehabt, bei dem nur der Anwalt der Gegenseite erschienen ist.

Das Gerichtsverfahren hat natürlich nichts gebracht, wir haben uns "eigentlich" auf einen Vergleich geeinigt, sodass uns der Händler eine Entschädigungssumme + Kaufpreis X Zug um Zug im Austausch gegen das Auto zurückzahlt. Ich war natürlich glücklich und hab den Fall schon fast abgehakt.
Die Gegenseite hat jedoch eine zweiwöchige Berufungsfrist.

Am letzten Tag der Frist geht natürlich das Berufungsschreiben ein.

Nun veranschlagt das Gericht, nach einem langen Hin und Her und fast zwei Jahre nach dem Kauf des Fahrzeugs ein Sachgutachten, welches im Januar diesen Jahres 2022 durchgeführt worden ist.

Natürlich stellt der Gutachter auf 70 Seiten inkl Bildern fest, dass der Tacho um knapp 47000 km manipuliert wurde und das mindestens drei große Unfälle bestanden.

ABER: In dem Gutachten heißt es nun, dass zwar eine Tachomanipulation stanttgefunden hat, aber nicht gesagt werden kann WANN es gemacht worden ist.

LT. Gutachten sei es SEHHHHR unwahrscheinlich, dass ich in knapp 4 Wochen knappe 50 000km gefahren sei und dann den Tacho selber manipuliert haben könnte, aber es könnte ja theoretisch so sein.

Ein 4000€ Gutachten (zum Glück von der Rechtschutz gezahlt), das letzten Endes nichts Genaues aussagt.

Die Gegenseite antwortet NATÜRLICH aufs Gutachten und sagt....ES IST ALSO NICHTS BEWIESEN!! Wir haben nichts gedreht.

Das ist der aktuelle Stand der Dinge!!

Eine Tachomanipulation ist wohl fast immer nachweisbar, es muss aber immer die Frage geklärt werden WER UND WANN es gemacht hat bzw.wurde?

Ich halte euch natürlich auf dem Laufenden und werde hier den Fall für künftig Geschädigte auch zu Ende dokumentieren.

Vielleicht habt ihr noch einige Tips für mich.?
Kann man denn nicht feststellen WANN der letzte MB Service durchgeführt worden ist?

21 Antworten

Zitat:

@Banibal schrieb am 21. März 2022 um 13:08:07 Uhr:



ABER: In dem Gutachten heißt es nun, dass zwar eine Tachomanipulation stanttgefunden hat, aber nicht gesagt werden kann WANN es gemacht worden ist.

LT. Gutachten sei es SEHHHHR unwahrscheinlich, dass ich in knapp 4 Wochen knappe 50 000km gefahren sei und dann den Tacho selber manipuliert haben könnte, aber es könnte ja theoretisch so sein.

Ein 4000€ Gutachten (zum Glück von der Rechtschutz gezahlt), das letzten Endes nichts Genaues aussagt.

Die Gegenseite antwortet NATÜRLICH aufs Gutachten und sagt....ES IST ALSO NICHTS BEWIESEN!! Wir haben nichts gedreht.

Das ist der aktuelle Stand der Dinge!!

Eine Tachomanipulation ist wohl fast immer nachweisbar, es muss aber immer die Frage geklärt werden WER UND WANN es gemacht hat bzw.wurde?

Auch wenn das hier das falsche Forum ist...

Ist der Kilometerstand im Kaufvertrag nicht festgehalten? Du hast einen Kaufvertrag, in dem ein Tachostand von 150.000 km dokumentiert ist, deine Mercedes-Werkstatt kann nachweisen, dass der Kilometerstand bei einer Inspektion vor dem Kauf 50.000 km höher war. Was fehlt denn da noch als Beweis?

Danke für die schnelle Antwort.

Auf meinem Kaufvertrag stehen die knappen 150000 km drauf.
Bisher wurde die Mercedes Werkstatt oder die online Plattform Auto DNA nicht als Beweis oder Zeuge von Gericht angehört.

Ich habe alles über den Anwalt eingereicht. Das Gericht wollte unbedingt das Sachverständigen Gutachten abwarten.

Jedoch habe ich einen Beitrag über Google gefunden
https://www.google.com/.../...-tachostaende-manipuliert-haben-36241520

Das riecht sehr nach meinem (Händler)

Auch die negativen Google-Bewertungen häufen sich.

Das Auto ist wahrscheinlich über mehrere Händlerhände gegangen und der letzte Händler war's natürlich nicht. Also ist auch er auch nicht schadensersatzpflichtig.
Das dürfte wohl der Ansatz der Gegenseite sein.

Zitat:

@PIPD black schrieb am 21. März 2022 um 14:18:49 Uhr:


Das Auto ist wahrscheinlich über mehrere Händlerhände gegangen und der letzte Händler war's natürlich nicht. Also ist auch er auch nicht schadensersatzpflichtig.

Man könnte aber auch argumentieren, dass der Händler ein Auto mit manipuliertem Tachostand verkauft hat und daher erst einmal schadenersatzpflichtig ist. Wenn er selber betrogen worden ist, kann er ja seinerseits den Vorbesitzer haftbar halten.

Außerdem: da die Manipulation ja durch einen Einblick in die Historie recht einfach aufzudecken ist, hätte dies dem Händler (als Fachmann) nicht auffallen können bzw. müssen? Zumal wenn Kilometerstand und Fahrzeugzustand anscheinend voneinander abweichen...

Wir können uns hier trefflich darüber hermachen, was man wie wo hätte könnte sollte....
Ich habe nur versucht zu erklären, warum die Gegenseite meint, sie wäre nicht schuld. Mehr nicht.
Es gibt da sicherlich entsprechenden Schriftverkehr, der das alles detailliert darlegt. Nur wir wissen eben nicht, was drin steht.

Es würde mich auch nicht wundern, wenn der TE am Ende vllt. sogar einen Titel gegen die Firma in den Händen hält, diese danach aber Insolvenz anmeldet und mangels Masse nix zu holen ist. Hab ich beim Hausbau schon durch. Die Hälfte der Vergleichssumme stellte mein Anwalt mir in Rechnung und die Vergleichssumme hab ich nie gesehen.....dafür liegt der unbrauchbare Titel im Schrank.....

Danke für die schnellen Antworten und Beiträge. Vor einer möglichen Insolvenz habe ich natürlich auch große Sorge.

Ich habe einfach nicht damit gerechnet, dass es so kompliziert und langwierig sein wird einen Fahrzeugkauf rückabzuwickeln.

Sobald man das Internet mit "Tachomanipulation " durchforstet, findet man natürlich, dass es strafbar ist und als Betrug deklariert ist.....
Aber einen richtigen Präzedenzfall findet man dazu nicht...

Deshalb möchte diesen Thread für künftig Geschädigte am Laufen halten.

Gehört nur leider nicht hier hin. Könnte ein MOD den Faden entsprechend verschieben.

Danke im voraus. MIFIA4

Zitat:

@MiFiA4 schrieb am 21. März 2022 um 15:43:27 Uhr:


Gehört nur leider nicht hier hin. Könnte ein MOD den Faden entsprechend verschieben.

Danke im voraus. MIFIA4

Mein Fehler, muss ich das irgendwo anstoßen, dass es verschoben wird?

Ich habe den Thread ins zum Fahrzeug passende Forum verschoben.

Gruß
Zimpalazumpala, MT-Moderator

@212059 @austriabenz @el lucero orgulloso
Bitte mal drüber schauen, ob das hier bleibt.

@Zimpalazumpala
Wäre das im V&S nicht besser aufgehoben? Die Fragestellung ist ja eine grundsätzliche und betrifft nicht nur Mercedes R-Klasse.

Die Entscheidung habe ich in die Hände der Bereichsmoderation gelegt.
Klick

Hallo zusammen,

ist schwierig zu sagen, da es aber um MB-spezifische Nachweisfragen geht, passt es etwas besser hier her.

Viele Grüße

Peter
MT-Moderation

Hallo ins Forum,

blöde Sache, ganz blöde Sache.

Zitat:

@Banibal schrieb am 21. März 2022 um 13:08:07 Uhr:


Eine Tachomanipulation ist wohl fast immer nachweisbar, es muss aber immer die Frage geklärt werden WER UND WANN es gemacht hat bzw.wurde?

Wann die Manipulation erfolgt ist, lässt sich u.U. mit Glück beim Vergleich der Steuergeräte ableiten. Diese haben teilweise eine Historie und es gibt zig Steuergeräte, die den Kilometerstand mit speichern. Somit könnte man über die Historie u.U. sehen, ab wann die Angaben Differenzen haben. Das Problem ist, dass der R jetzt nicht die aller neueste E-Plattform hat, so dass es bei ihm nicht so umfassend wie bei neueren Baureihen geht.

Zitat:

Kann man denn nicht feststellen WANN der letzte MB Service durchgeführt worden ist?

Klar, 1. auf dem Servicebericht (sollte ja digital gespeichtert sein), 2. jedenfalls im Steuergerät Assyst und 3. in der MB-Historie. Letztere rücken die Händler zwar ungern raus, da MB-intern. Dies hat aber auch den Vorteil, dass es manipulationssicher ist, weil jeder Eintrag (sogar jeder Zugriff auf bestimmte Bereiche) protokolliert wird.

Rechtlich kann es m.E. keinen Unterschied machen, ob der letztlich verkaufende Händler gedreht hat oder nicht. Er hat ein Fahrzeug verkauft, welches den vereinbarten Zustand nicht hatte und damit ist es vorbei. Wenn Du zeitlich nach dem letzten MB-Historieneintrag (da sind auch die Wartungen drin), der einen höheren km-Stand hatte, mit einem niedrigeren km-Stand gekauft hast, ist das Thema für mich eigentlich durch.

Ob der Händler es dann von seinem Lieferanten bekommt (wenn er's nicht war, braucht Dich nicht zu interessieren). Das Problem ist halt nur, wann hast Du einen Titel und was bringt er Dir.

Viele Grüße

Peter

Ich werde die Tage Mal einige Mercedes Händler anfahren und einfach Mal nach der Historie fragen.

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