Suche! TTS Außenspiegel RS Spoiler

Audi TT 8J

Hallo Jungs,

suche für den TTS die Außenspiegel (alu glänzend) und einen RS Spoiler komplett satz !!!!!!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Auto86



Zitat:

Original geschrieben von voglaudia6


Hallo Jungs,

suche für den TTS die Außenspiegel (alu glänzend) und einen RS Spoiler komplett satz !!!!!!

Dafür gibt es den Marktplatz. 😉

Also schreib es noch mal im Marktplatz unter Gesuche, hier kriegst du nur dumme Antworten.

http://www.motor-talk.de/.../suche?articleFilter.filterForBrand=Audi

mehr sollte man auch nicht erwarten, wenn man ne dumme frage stellt...egal wo.

und genau genommen hat er ja nichtmal ne frage gestellt, sondern eher getwittert was er grad macht....

aber mal was anderes....ttrs-spoiler am normalen tt, das könnte eng werden mit dem tüv 😰

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Zitat:

Original geschrieben von Olli aus K


Deshalb?
http://www.motor-talk.de/.../kaufberatung-r8-spyder-t3100854.html?... 😁😁

Will mir demnächst ein rotes Damenfahrrad zulegen.

Kann mir jemand helfen????😁😁

Zitat:

Original geschrieben von Bono67


Aber Ihr habt doch behauptet es gibt für die Original-Audi-Felgen nur eine Traglastbescheinigung und dann Einzelabnahme!!
Das wäre ja dann widerlegt! Das ist ja wohl einiges mehr wie eine Traglastbescheinigung!
Meines Wissens nach muß mit diesem Wisch was DonChulio eingescannt hat muß man dann keine Einzelabnahme für die beschriebene Felge machen, sondern kann die beim nä. Tüv einfach in die Fahrzeugpapiere nachtragen lassen, weil da steht ja alles drauf!!

Zitat:

Original geschrieben von Bono67



Zitat:

Original geschrieben von godam


es gibt def. keine abe mit der du ne felge die es ab werk nicht gibt eintragen kannst
es gibt ne traglastbescheinigung mit der du ne einzelabnahme machen lassen kannst

wenn es diese felge für die ausführung auch ab werk gibt ;-)

es ist nämlich keine allgemeine betriebserlaubnis, sondern nur ein gutachten...was ähnliches wird es für den ttrs spoiler auch geben....gilt halt aber eben nur für den ttrs ....

Zitat:

Original geschrieben von Blaues Licht 73



Zitat:

Original geschrieben von Olli aus K


Deshalb?
http://www.motor-talk.de/.../kaufberatung-r8-spyder-t3100854.html?... 😁😁
Will mir demnächst ein rotes Damenfahrrad zulegen.
Kann mir jemand helfen????😁😁

klar, kauf dir eins

ohne

Sattel ...! 😁😁😁

Zitat:

Original geschrieben von godam



Zitat:

Original geschrieben von Bono67


Aber Ihr habt doch behauptet es gibt für die Original-Audi-Felgen nur eine Traglastbescheinigung und dann Einzelabnahme!!
Das wäre ja dann widerlegt! Das ist ja wohl einiges mehr wie eine Traglastbescheinigung!
Meines Wissens nach muß mit diesem Wisch was DonChulio eingescannt hat muß man dann keine Einzelabnahme für die beschriebene Felge machen, sondern kann die beim nä. Tüv einfach in die Fahrzeugpapiere nachtragen lassen, weil da steht ja alles drauf!!

Zitat:

Original geschrieben von godam



Zitat:

Original geschrieben von Bono67

wenn es diese felge für die ausführung auch ab werk gibt ;-)
es ist nämlich keine allgemeine betriebserlaubnis, sondern nur ein gutachten...was ähnliches wird es für den ttrs spoiler auch geben....gilt halt aber eben nur für den ttrs ....

hä? das ist der Wisch der mir bescheinigt, dass ich DIESE Felgen mit DIESEN Abmaßen auf einem Audi TT 8J fahren darf....ohne dürfte ich die nicht Fahren und würde Riskieren dass mein Fahrzeug Still gelegt wird....also ist es doch in Gewisser weiße eine ABE nur eben nur der Ausschnitt für ein Audi TT 8J , oder seh ich da jetzt was Falsch?

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Zitat:

Original geschrieben von Olli aus K



Zitat:

Original geschrieben von Blaues Licht 73


😛
Will mir demnächst ein rotes Damenfahrrad zulegen.
Kann mir jemand helfen????😁😁
🙂
klar, kauf dir eins ohne Sattel ...! 😁😁😁

. . . mir gings mehr um die Farbwahl . . . 🙂

Genau und nur ohne diesen Wisch muesste man die Einzelabnahme machen!!
Einzelabnahme mit Traglastbescheinigung und mit diesem Wisch was nachtragen lassen ist definitiv ein Riesenunterschied!!
Muß nur bei der nä. Vorstellung beim TÜV nachgetragen werden und wenn man in dieser Zeit nur diese Gutachten mitführt und es ist noch nicht in den Fahrzeugpapieren nachgetragen ist es auch überhaupt kein Problem!!

[,

Zitat:

Original geschrieben von DonChulio_TT



Zitat:

Original geschrieben von godam

Zitat:

Original geschrieben von DonChulio_TT



Zitat:

Original geschrieben von godam


wenn es diese felge für die ausführung auch ab werk gibt ;-)
es ist nämlich keine allgemeine betriebserlaubnis, sondern nur ein gutachten...was ähnliches wird es für den ttrs spoiler auch geben....gilt halt aber eben nur für den ttrs ....

hä? das ist der Wisch der mir bescheinigt, dass ich DIESE Felgen mit DIESEN Abmaßen auf einem Audi TT 8J fahren darf....ohne dürfte ich die nicht Fahren und würde Riskieren dass mein Fahrzeug Still gelegt wird....also ist es doch in Gewisser weiße eine ABE nur eben nur der Ausschnitt für ein Audi TT 8J , oder seh ich da jetzt was Falsch?

ein solches gutachten gilt aber nur für die varianten, be denen es die felgen ab werk gibt,

somit ist das eher ne SBE (spezielle betriebserlaubnis)

der TE wollte nen TTRS spoiler am normalen tt einragen

Hier mal für alle deutlicher zum Lesen, (www.gidf.de) 😁:
http://autoxit.ru/kol/koll/raeder_reifen/8j/8j_07_19.pdf

Hier heissst es, gleich auf Seite 1:
An o.a. Fahrzeugen, die im Geltungsbereich der StVZO zugelassen sind oder werden, dürfen gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 1.b und Abs. 7 StVZO folgende Fahrzeugteile nachträglich ein- oder angebaut werden: ...

Das heisst für mich, dass die aufgeführten Felgentypen angebaut werden können und im KFZ-Brief und KFZ-Schein eingetragen sein müssen, damit das KFZ die Betriebserlaubnis nicht verliert.

Ist aber für mich keine ABE für eine Felge.

Zitat:

Original geschrieben von Bono67


Genau und nur ohne diesen Wisch muesste man die Einzelabnahme machen!!
Einzelabnahme mit Traglastbescheinigung und mit diesem Wisch was nachtragen lassen ist definitiv ein Riesenunterschied!!
Muß nur bei der nä. Vorstellung beim TÜV nachgetragen werden und wenn man in dieser Zeit nur diese Gutachten mitführt und es ist noch nicht in den Fahrzeugpapieren nachgetragen ist es auch überhaupt kein Problem!!

[,

siehst....wenns ne abe wäre müsstest du damit gleich zum tüv 😉

Komisch das die Felgen aus diesem Gutachten aber gar nicht ab Werk zu bestellen sind, sondern aus dem Audi - Zubehör - Shop - Angebot sind!!!
Es ging ja auch gar nicht um den Spoiler, sondern darum das gesagt wurde das es für Original - Audi - Felgen nur eine Traglastbescheinigung gäbe und man die mit Einzelabnahme immer eintragen muesste!

Zitat:

Original geschrieben von nightwolf2801


Hier mal für alle deutlicher zum Lesen, (www.gidf.de) 😁:
http://autoxit.ru/kol/koll/raeder_reifen/8j/8j_07_19.pdf

Hier heissst es, gleich auf Seite 1:
An o.a. Fahrzeugen, die im Geltungsbereich der StVZO zugelassen sind oder werden, dürfen gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 1.b und Abs. 7 StVZO folgende Fahrzeugteile nachträglich ein- oder angebaut werden: ...

Das heisst für mich, dass die aufgeführten Felgentypen angebaut werden können und im KFZ-Brief und KFZ-Schein eingetragen sein müssen, damit das KFZ die Betriebserlaubnis nicht verliert.

Ist aber für mich keine ABE für eine Felge.

Sag ich doch die ganze Zeit das die bei der nä.Vorstellung in den Papieren nachgetragen werden, aber ohne irgendwelche Einzelabnahme und Prüfung!

Wird nur geprüft ob das Gutachten für diesen Autotyp ist und wird dann ohne Abnahme nachgetragen!

Und muß wie gesagt nicht sofort gemacht werden, sondern beim nä. TÜV-Termin!!

Dies ist nur ein Gutachten, das die aufgeführten Felgen (und es ist ja nicht nur eine) fachgerecht angebaut werden dürfen ohne das die Betriebserlaubnis für das KFZ erlischt.
Es ist aber noch lange nicht eine ABE für eine Felge.

Wenn es eine ABE wäre, dann wäre nach den Vorschriften etliche Dinge (wie Material, Maße usw.) hier aufgeführt.

Zitat:

Original geschrieben von Bono67



Zitat:

Original geschrieben von nightwolf2801


Hier mal für alle deutlicher zum Lesen, (www.gidf.de) 😁:
http://autoxit.ru/kol/koll/raeder_reifen/8j/8j_07_19.pdf

Hier heissst es, gleich auf Seite 1:
An o.a. Fahrzeugen, die im Geltungsbereich der StVZO zugelassen sind oder werden, dürfen gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 1.b und Abs. 7 StVZO folgende Fahrzeugteile nachträglich ein- oder angebaut werden: ...

Das heisst für mich, dass die aufgeführten Felgentypen angebaut werden können und im KFZ-Brief und KFZ-Schein eingetragen sein müssen, damit das KFZ die Betriebserlaubnis nicht verliert.

Ist aber für mich keine ABE für eine Felge.

Sag ich doch die ganze Zeit das die bei der nä.Vorstellung in den Papieren nachgetragen werden, aber ohne irgendwelche Einzelabnahme und Prüfung!
Wird nur geprüft ob das Gutachten für diesen Autotyp ist und wird dann ohne Abnahme nachgetragen!
Und muß wie gesagt nicht sofort gemacht werden, sondern beim nä. TÜV-Termin!!
eine felge mit einer abe musst du sofort vom tüv abnehmen lassen

das bloße mitführen der abe nützt dir da garnix

Zitat:

Original geschrieben von godam



Zitat:

Original geschrieben von Bono67


Sag ich doch die ganze Zeit das die bei der nä.Vorstellung in den Papieren nachgetragen werden, aber ohne irgendwelche Einzelabnahme und Prüfung!
Wird nur geprüft ob das Gutachten für diesen Autotyp ist und wird dann ohne Abnahme nachgetragen!
Und muß wie gesagt nicht sofort gemacht werden, sondern beim nä. TÜV-Termin!!

eine felge mit einer abe musst du sofort vom tüv abnehmen lassen
das bloße mitführen der abe nützt dir da garnix

Hä???

Wenn was ABE hat mußt du gar nichts irgendwo nachtragen lassen, sondern nur die ABE mitführen!!! Mehr nicht!!

Das ist eine TÜV-Bescheinigung und wenn alles so gemacht wurde wie in dem Gutachten steht wird das einfach in den Fahrzeugpapieren nachgetragen, aber das ist wie jetzt zum xten mal gesagt meilenweit davon entfernt mit einer Traglastbescheinigung eine Einzelabnahme machen zu lassen!!

so kenne ich das auch, ABE mitführen und glücklich werden!

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