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Suche nach einer Verkehrskamera für den w164

Mercedes ML W164
Themenstarteram 2. August 2014 um 21:49

Hallo

Leider ist es heute Abend nun das 2. Mal passiert. Ein Unfall mit Aussage gg Aussage "Situation". Daher möchte ich mir eine Verkehrskamera für den Dicken zulegen. Das Ganze sollte dezent wie möglich und dabei einfach in der Handhabung sein.

Hat hier jemand Erfahrungen, Tipps oder gar Bilder von seinem Einbau? Bin für Alles offen.

Vorab schon mal DANKE

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17 Antworten
am 4. August 2014 um 7:52

Hallo Killerbeee,

als Tipp für Dich: unter www.conrad.de gibt es einige Angebote an Autokameras.

Darunter findest Du bestimmt die richtige Kamera für Dich. Über die rechtliche Lage

würde ich Dir raten: ADAC fragen. Erfahrungen mit einer Autokamera habe ich leider keine.

Allzeit gute Fahrt.

Themenstarteram 4. August 2014 um 9:42

Conrad ist und war für mich keine Hilfe...

am 4. August 2014 um 17:27

Ich suche auch gerade nach einer Lösung. Habe mir für 40EUR einen Innenspiegel ersteigert an dem ich "rumbasteln" werde bzw. eine Kamera einbauen. Strom werde ich mir von der Innenleuchte holen. Da der Spiegel autom.abbl. ist sollte da ja Dauerstrom ankommen.

 

Es gibt ja auch Kameras, die einen Bewegungssensor haben und bei abgestelltem Auto (Parkrempler) trotzdem aufzeichnen. Ich werde mir wahrscheinlich aus dem Ebay (z.B. http://www.ebay.de/.../380949980725?... ) eine holen, das 12V Kabel zum Zigarettenanzünder abschneiden und was zurechtbasteln.

 

 

Meine erste Idee war, die IN den Innenspiegel zu bauen. Nachdem ich mir aber ein paar angeschaut habe, werd ich die wohl über den Innenspiegel befestigen. Von Innen sieht man die nicht.

am 4. August 2014 um 17:27

Doppelpost..

 

Wenn du bei Ebay "Mini Dashcam" eingibst, kommen schon viele gute Sachen für den Zweck!

am 4. August 2014 um 18:37

Guten Abend,

das sollte man wissen:

Videokamera im Auto zur Unfalldokumentation ist unzulässig,

http://...schutzbeauftragter-info.de/.../

einfach mal nachlesen, der Schuss könnte nach hinten losgehn.

Gruß

Das wird gegebenenfalls der Richter entscheiden und nicht "intersoft consulting".

Denn wie sie richtig schreiben: "Gerichtliche Entscheidungen zu dieser Thematik liegen bislang nicht vor".

Themenstarteram 4. August 2014 um 19:52

Genau das habe ich befürchtet.

"Das darfst du nicht!"

"Warum willst du ne Kamera im Auto?"

Bitte beantwortet doch nur die Frage und fragt nicht nach dem Sinn.

Ich denke, ich nehme die dashcam .... http://www.motor-talk.de/.../...-dr550gw-2ch-verbaut-t4849580.html?...

Den Sinn und Unsinn muss man nicht Verstehen aber warum so Kompliziert?

Heute hat doch jeder ein Smartphone, mit Saugnapf an die Scheibe und auf Video Funktion Fertig!

Nach einigen Autos welche die anderen Verkehrsteilnehmer offensichtlich provoziert haben nur Aufgrund ihrer Optik (911 Turbo, Camaro) fahre ich seit Jahren mit Dashcam. Beruhigen des Gefühl! Meines Wissens darf man nicht immer aufzeichnen aber im Falle eines Falles kann man Video zurecht schneiden und behaupten dass man mit der Filmerei erst begonnen hat weil der Gegner zu dicht auffuhr, aggressiv fuhr, unsicher fuhr etc. und man sich schon Sorgen machte dass was passieren würde und nur aus diesem Grunde mit dem Filmen begann. So erklärte mir ein Jurist wäre das juristisch wohl akzeptabel. Ich habe eine alte Carcamone die ihren Dienst noch tut aber ich suche langsam auch nach was besserem... Lg

Angeblich soll diese hier sehr gut sein: http://www.amazon.de/.../B00K50YQQE

Allerdings habe ich da keine eigene Erfahrung mit.

Berichte doch bitte davon, wenn Du die Ersten Erfahrungen mit einer aktuellen Dashcam hast.

Gruß

kappa9

Hallo,

habe meine bestellte Dashcam (Blackvue DR500GW-HD) bekommen. Nun habe ich heute die Pressemitteilung vom bundesweit ersten Prozess um die datenschutzrechtliche Zulässigkeit von Auto-Videokameras, sogenannte Dashcams in Ansbach gelesen:

In dem aktuellen Fall habe der Autofahrer mit seinen Videoaufnahmen andere Verkehrsteilnehmer bei der Polizei überführen wollen. Damit habe er "den persönlichen oder familiären Bereich verlassen, womit das Bundesdatenschutzgesetz Anwendung findet", urteilte das Gericht. Schließlich ließen sich die mit seiner Dashcam in der Öffentlichkeit gefilmten Personen ohne weiteres identifizieren.

Das Gericht erinnerte daran, dass das Bundesdatenschutzgesetz "heimliche Aufnahmen unbeteiligter Dritter grundsätzlich nicht zulässt und solche Aufnahmen einen erheblichen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht auf informationelle Selbstbestimmung der von den Filmaufnahmen betroffenen Personen darstellen".

Ich glaub ich mach die Tage eine Amazon-Retoure fertig.

Themenstarteram 13. August 2014 um 18:54

Ich will nur was für den Fall der Fälle. Und kein HiPo werden, der andere auf den Sack geht bzw. im Internet diffamiert....

Ich habe den Bericht auch gelesen. Aber hier stehen 6000 € zur Debatte. Da wäre es mir sch..egal gewesen, was da ein datenschützer meint. Die Versicherung hätte aber sicherlich gezahlt...

Die Aufnahmen werden Dir nichts nützen da die Bilder nicht Verwendet werden dürfen!

Würde die Versicherung aufgrund der Bilder Entscheiden würde diese sich auch Strafbar machen!

na, das stimmt nicht so ganz, das eine wäre die Umsetzung des Gerichtsurteils, was ja auch begründete

Ausnahmen zulässt und das zweite ist die privatrechtliche Nutzung.

Da sieht dann die Rechtslage wieder ganz anders aus.

Vielleicht dann mal hier das Urteil und die Begründung sowie Auslegungen verschiedener Rechtsgutachten

einbringen.

Zitat:

Original geschrieben von Hennaman

Die Aufnahmen werden Dir nichts nützen da die Bilder nicht Verwendet werden dürfen!

Würde die Versicherung aufgrund der Bilder Entscheiden würde diese sich auch Strafbar machen!

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