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Suche gute Kfz Versicherung, geringe Rückstufung, keine Einrede bei grober Fahrlässigkeit, etc.

Hallo,

kann mir jemand eine Versicherung nennen, die oben genannnte Bedingungen erfüllt ?

Ausserdem sollten Sondervereinbarungen möglich sein.

Aktuell habe ich Rabattschutz, und ich möchte meine alte SF klasse (vor dem UNfall) behalten.

Manche machen das ja, das sie das übernehmen unter der Bedingung, das weiterhin ein Rabatschutz abgeschlossen wird.

Verti und VHV z.b. Aktuell bin ich bei der WGV Himmelblau, die mich von SF 36 auf 20 zurückgestuft hatte, wegen einem UNfall. Das ist doch viel oder? VHv stuft allerdings von 36 auf 18 zurück.

Sagt bitte bald mal bescheid wenn euch was einfällt, bis Jahresende muss der Wechsel ja gemacht sein; gekündigt ist bereits.

Danke und schöne Feiertage!

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35 Antworten

hallo,

leider kann ich nicht auf alle sinnigen und unsinnigen Beiträge antworten ...

da ich selber eher Laie bin, wäre es natürlich toll, wenn voe allem die antworten, die mit Sicherheit wissen wovon sie reden, also Profis im besten Fall; davon profitieren dann alle.

Der Tipp mit Nafiauto war gut, danke

Neue Tarifberechnung bei alter Versicherung war eine gute Idee, auch weil es neue Verträge mit höheren SF KLasssen bis 50 gibt. (eigentlich sogar 53, aber bei 50 ist wohl bei allen Schluss (?))

Doch es gibt Versicherungen, die günstiger sind, jedoch wird da meist von Sf 50 auf SF 23-25 bei einem UNfall und dann auf SF9-11 bei einem zweiten UNfall zurückgestuft.

Bei meiner derzeitigen Versicherung kommt nach SF 50 (16%), 31 (21%) und 12 (34%)

Allerdings habe ich gesehen , das die entsprechenden Prozente bei den Versicherern unterschiedlich sind.

So etwa die versicherung XXX , wo SF 50 15% ist, sf25=22%, und sf 9=32%.

Worauf sollte man also achten, auf diie SFK, oder Prozente ?

 

Achtung: die bayrische versicherungskammer hat eine KLausel in den AGB, wonach nicht berechtigte Fahrer nicht vom Verzicht der einrede bei grober Fahrlässigkeit profitieren !

Ich würde primär auf die Leistungen, sekundär auf den Preis achten. Bei der zweiten Komponente spielen SFK und Prozente zwar eine Rolle, aber diese ist für mich eher niedrig. So mag im Vergleich zweier Versicherungen SF9 (32%) zwar auf den Papier besser klingen als SF12 (34%) bringt aber auch nichts wenn der Basispreis deutlich höher ist, z.B. 32% von 1500 = 480 während 34% von 1000 = 340. Was ist nun besser?

Zitat:

@Rohr1 schrieb am 31. Dezember 2020 um 02:43:15 Uhr:

...nicht auf alle sinnigen und unsinnigen Beiträge antworten ...

...natürlich toll, wenn voe allem die antworten, die mit Sicherheit wissen wovon sie reden, also Profis im besten Fall; davon profitieren dann alle.

...

Doch es gibt Versicherungen, die günstiger sind, jedoch wird da meist von Sf 50 auf SF 23-25 bei einem UNfall und dann auf SF9-11 bei einem zweiten UNfall zurückgestuft.

Bei meiner derzeitigen Versicherung kommt nach SF 50 (16%), 31 (21%) und 12 (34%)

Allerdings habe ich gesehen , das die entsprechenden Prozente bei den Versicherern unterschiedlich sind.

So etwa die versicherung XXX , wo SF 50 15% ist, sf25=22%, und sf 9=32%.

Worauf sollte man also achten, auf diie SFK, oder Prozente ?

Sinnig wäre eine klare Fragestellung gewesen und Beiträge müssen ich nicht als unsinnig herabqualifizieren lassen.

Aber immerhin ist ja schon die Erkenntnis angekommen, dass es unterschiedliche Stufungen gibt, sei es bei Höherstufungen oder den % der jeweiligen Stufe.

Und zur Prioritätensetzung empfehle ich den Kauf einer Glaskugel, die zuküftige Schadensfälle voraussagt.

Die konkrete Beratung bei einem (unabhängigen) Makler könnte hilfreich sein.

Zitat:

@Rohr1 schrieb am 31. Dezember 2020 um 02:43:15 Uhr:

Achtung: die bayrische versicherungskammer hat eine KLausel in den AGB, wonach nicht berechtigte Fahrer nicht vom Verzicht der einrede bei grober Fahrlässigkeit profitieren !

Äh, ist es nicht eher so, dass es ohnehin erstaunlich ist, dass nicht berechtigte Fahrer überhaupt versichert sind? Warum sollte die Versicherung in einen solchen Fall (es fährt ein Unberechtigter!) auch noch auf die Einrede der groben Fahrlässig (Fahrer war z.B. betrunken) verzichten? Das wäre doch mehr als bescheuert!?

Die Frage ist natürlich, was die TE unter "nicht berechtigeten Fahrern" versteht. Wahrscheinlich was anderes, als es tatsächlich bedeutet.

Desweiteren verstehe ich die rumreiterei auf den %en und den SF-Tabellen nicht. Meine Beiträge sind bisher immer nur in €uro bezahlt worden %e wollte noch keine Versicherung von mir.

Eben, entscheidend ist was hinten rauskommt. :)

Es ist halt nicht mehr wie früher, als man die Versicherung 1:1 vergleichen konnte.

Damals waren SF Stufen mit den entsprechenden Prozenten und auch die Rückstufungstabellen alle gleich.

Nur die Prämien natürlich unterschiedlich.

Also heutzutage muss man sich bei jeder V. den eigenen Beitrag für sich selbst ganz individuell ausrechnen oder ausrechnen lassen und dann halt schauen was am Ende als Prämie fällig wird.

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