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Suche gute Kfz Versicherung, geringe Rückstufung, keine Einrede bei grober Fahrlässigkeit, etc.

Hallo,

kann mir jemand eine Versicherung nennen, die oben genannnte Bedingungen erfüllt ?

Ausserdem sollten Sondervereinbarungen möglich sein.

Aktuell habe ich Rabattschutz, und ich möchte meine alte SF klasse (vor dem UNfall) behalten.

Manche machen das ja, das sie das übernehmen unter der Bedingung, das weiterhin ein Rabatschutz abgeschlossen wird.

Verti und VHV z.b. Aktuell bin ich bei der WGV Himmelblau, die mich von SF 36 auf 20 zurückgestuft hatte, wegen einem UNfall. Das ist doch viel oder? VHv stuft allerdings von 36 auf 18 zurück.

Sagt bitte bald mal bescheid wenn euch was einfällt, bis Jahresende muss der Wechsel ja gemacht sein; gekündigt ist bereits.

Danke und schöne Feiertage!

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35 Antworten

Zitat:

@Rohr1 schrieb am 26. Dezember 2020 um 20:24:38 Uhr:

In diesem Fall meinst Du den Rabattretter, den gibt es aber bei der WGV nicht."

ich bin intern von 36 auf 20 zurückgestuft worden.

Würde ich zu einer anderen Versichrung wechseln, wäre ich bei SF 20, ausser es ist eine, bei der man mit Buchung eines rabattschutz (oder wie du es nennst Retter) , in die SF 36 eingestuft würde.

"Wenn Du den Rabattschutz bei der WGV-himmelblau abgeschlossen hast, wirst Du im Folgejahr nicht zurückgestuft, sondern der Vertrag bleibt in Deiner aktuellen SFK oder wird sogar eine Stufe besser eingestuft (musst Du mal in Deinen AKB nachlesen).

 

Die Rückstufung, welche Du in Deinem Eingangspost beschreibst, ist evtl. die, welche ohne Rabattschutz greifen würde?

 

Hast Du mal - wie ich weiter oben schrieb - einen Tarifwechsel bei der WGV berechnet

Ich bin schonn im günstigsten Tarif, optimal.

kasko habe ich eh nicht.

grüße

Tut mir leid, aber Du hast wenig bis keine Ahnung von KFZ-Versicherung.

- Das war meine Frage, intern zurückgestuft.

- Mach Dich mal mit dem Unterschied zwischen Rabattschutz und Rabattretter schlau. Ich nenne es nicht Rabattretter, ich weiß/kenne den Unterschied.

- Trotzdem mal eine Tarifumstellung berechnet :confused:, nein? Ist doch viel einfacher, als eine neue Versicherung zu suchen :rolleyes:. Welche AKB liegen Deinem Vertrag zu Grunde?

Zitat:

@Rohr1 schrieb am 26. Dezember 2020 um 20:26:43 Uhr:

Übrigens bietet nicht jede Versicherung den Verzicht der Einrede bei grober Fahrlässigkeit.

So zb Verti, welche ganz oben an erster Stelle bei verivox kam.

Deshalb schrieb ich:

Zitat:

Da verzichten doch heute fast alle Versicherer drauf - jedenfalls in den teureren Tarifvarianten der jeweiligen Versicherungen.

Noch ein Tipp: Versuch Deine Berechnungen mal bei Nafiauto.de, da sind alle gelistet und nicht nur diejenigen, welche Provisionen zahlen. verivox und check24 sind Makler.

Zitat:

@Pauliese schrieb am 26. Dezember 2020 um 21:13:58 Uhr:

Rabattretter nannte man früher das Erreichen der SF 25 (ohne Gewähr daß die Zahl stimmt) in den alten Verträgen und Rückstufungstabellen.

Damit kam man nach einem Unfall (selbstverschuldet) zwar in Stufe 20 oder so ähnlich, zahlte aber immer noch die gleiche Prämie wie vorher, da gleicher Prozentsatz in den beiden Stufen.

Z.B. : SF 25 = 30 %

SF 20 auch 30 %

Gibt es meines Wissens heute bei keiner Versicherung mehr bei Neuabschluss.

Altverträge können das natürlich immer noch beinhalten.

Rabattschutz ist der Bekannte Aufpreispflichtige Zusatzbaustein, der eben nur bei dieser einen Versicherung greift und beim Wechseln praktisch verfällt.

Man wurde damals von SF25 in SF22 gestuft und die %e blieben gleich. Wenn Du dann 3 Jahre unfallfrei fuhrst, ging das Spiel wieder von vorne los.

Den Rabattretter gibt es auch heute wieder bei mindestens einer Versicherung, allerdings mit der Stufung von SF35 in SF32.

Danke für die Ergänzung, ich sagte ja: ohne Gewähr!

Aber wenn SF 25 stimmt und man kam nach Crash in SF 22, war ich ja ziemlich nah dran mit meinem Beispiel. (Von 25 auf 20)

Ich hab meinen Rabattretter bei der HDI vor 3 Jahren aufgegeben, war in SF 27, aber die Prämie stieg seit 7 Jahren kontinuierlich an.

Bin nun bei HUK24 und zahle jetzt 170€ jährlich statt 260€.

Darf man erfahren welche Versicherung das ist, mit dem Rabattretter bei SF 35?

LVM macht das auch! Bei Wechsel und Abschluss Rabatt Retter nehmen die die alte sf... aber nicht alle vertruensleute kennen das ...

LVM hat zwar bei SF35 den Rabattretter drin aber nehmen kannst Du den nach einem Unfall bei einem anderen VS nicht mehr. Der Vertrag würde in SF23 gestuft (selbst, wenn man vorher in SF50 eingestuft war), dann könnte die TE jedoch den Rabattschutz eischließen.

Nach einem VS-Wechsel nach einem Schadenfall wird nicht der SFR weitergegeben sondern die Anzahl der Schäden gemeldet, dementsprechend stuft der neue VS den Vertrag dann ein.

Wenn du beim LVM Rabatt Retter mit abschließt und vorher auch einer war, bleibst du in der alten Klasse ... ansonsten ab sf35 hast du beim lvm 2 Unfälle gratis! Der der Lt Stufung eh bei ist und ggf den durch den Rabatt Retter

Du meinst Rabattschutz beim LVM abschließen?

Rabattretter kann man nicht extra abschließen, so meine Deutung, da durch die Rückstufungstabelle bedingt und somit automatisch vorhanden, ab SF 35.

Die beiden Begriffe werden hier allerdings immer wieder durcheinander gebracht.

Zitat:

@DerVorbildliche schrieb am 27. Dezember 2020 um 18:11:16 Uhr:

Wenn du beim LVM Rabatt Retter mit abschließt und vorher auch einer war, bleibst du in der alten Klasse ... ansonsten ab sf35 hast du beim lvm 2 Unfälle gratis! Der der Lt Stufung eh bei ist und ggf den durch den Rabatt Retter

Rabattretter kann man nicht abschließen.

Mach Dich mal schlau, was der Unterschied zwischen Rabattretter und Rabattschutz ist. Tipp: AKB der LVM ist dabei u.a. hilfreich, ansonsten hilft die SuFu.

PS: Du hast den Text nochmal editiert, vorher stand da noch, das die LVM den Rabattschutz eines anderen Versicherers übernimmt. Dazu steht in den AKB (im Gegensatz zur DEVK) jedoch nichts.

Edith: wo steht das mit den 2 Gratisunfällen bei der LVM (außer Du bist in HP und VK in SF35)?

Zitat:

@Pauliese schrieb am 27. Dezember 2020 um 18:15:57 Uhr:

Du meinst Rabattschutz beim LVM abschließen?

Rabattretter kann man nicht extra abschließen, so meine Deutung, da durch die Rückstufungstabelle bedingt und somit automatisch vorhanden, ab SF 35.

Die beiden Begriffe werden hier allerdings immer wieder durcheinander gebracht.

Die beiden Begriffe werden hier schon seit ~15 Jahren durcheinander geschmissen :rolleyes:.

am 27. Dezember 2020 um 17:53

Man kann bei der LVM auch bei SF 35 den Rabattretter abschließen. Man wird bei einem Unfall so gestellt, als sei er nicht passiert. Das heißt, man geht sogar auf SF 36

Nochmal: Rabattretter kann man nicht abschließen, sondern bekommt man automatisch bei SF35.

Man kann aber den Rabattschutz abschließen und der Beitragszuschlag wird ab SF35 sogar günstiger.

Erstmal Entschuldigung das das für mich das gleiche ist! Den - hoffentlich jetzt richtig - rabattschutz hab ich abgeschlossen! Mein Vertreter hat öfters schon Kunden von anderen Konzernen geholt die zuvor einen Schaden Gatten und auch den rabattschutz hatten - keine rückstufung uä ist passiert! Das wird beim lvm individuell vereinbart - von Vertreter zu Vertreter anders! Hat ich aber geschrieben! Und ab sf35 hat Man dann einen Schaden eh frei! Und mit zusätzlich angeschlossenen rabattschutz sagst n 2. Crash im Jahr ohne folge!

Hoffentlich jetzt besser und vor allem richtig(er)

Zitat:

@DarkDarky schrieb am 24. Dezember 2020 um 07:50:32 Uhr:

All das bringt ja nicht wirklich was, weil auch der neue Versicherer Dich real (im Hintergrund) in die richtige SF-Klasse einstufen wird (wie der aktuelle)...

Diese Rückstufung ist hoch, aber nicht außergewöhnlich hoch. Was würde denn diese Rückstufung von 36 auf 20 real ausmachen? Ich tippe mal auf ca. 10% so grob...

10% nur dann, wenn man nicht rechnen kann ;)

10% vom 100% Beitrag oder 10% von 30% ist schon ein Unterschied

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