Sturmschäden - Ersatz SB durch Hauseigentümer
Durch den gestrigen Sturm wurden gleich mehrere Dachziegel auf eines unserer Autos geschleudert. Das Haus, das seit einigen Monaten leer steht, ist in einem miserablen Zustand. Das Dach ist teilweise von außen mit flatternden Tüten abgedichtet.
Die Schäden sind der KFZ Versicherung gemeldet und werden nach Kostenvoranschlag über die Teilkasko reguliert. Hierfür fällt eine Selbstbeteiligung an.
Kann die Selbstbeteiligung gegenüber dem Eigentümer des Nachbargrundstücks als Schaden geltend gemacht werden? Hat jemand damit Erfahrungen?
Beste Antwort im Thema
Ja, ganz ehrlich. Ich habe doch von einem Mahnbescheid nichts erwähnt. Wer sagt, dass ich den Eigentümer nicht selbständig kontaktieren würde?
Dass wir unsere Autos in der Straße, in der wir wohnen, parken, möchtest du mir doch nicht vorwerfen?
Ganz ehrlich. Dein Beitrag ist nichts weiter als dummes Geschnatter.
Dankeschön an die anderen Teilnehmer. Für mich sind die Antworten eingeordnet. Favorit-Sternchen für dieses Thema entfernt.
15 Antworten
Wenn die Vers. den Schaden bei der Gebäudevers. einfordert, dann den ges. Betrag da in diesem Falle ja dritte zu zahlen haben und ein Abzug Beteiligung ja nicht in Frage kommt.