Sturmschaden
Unser Bürstner Ventana steht in Cuxhaven auf einem Saisonplatz. Stürmisches wetter hat letzte Woche das Vorzelt flach gelegt. Dabei ist eine der Dachstangen an der Wohnwagenhaut herunter gerutscht, siehe Foto.
Wie wird sowas repariert? Kann man das Blech nachlackieren oder wird es getauscht?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Franjo001
Herbert,das verstehen wir nicht. Es gibt doch eine Versicherung und die soll zahlen! 😁 😁
Danach bleibt es, wie es ist; Alu rostet ja nicht. 🙂
Und die Prämien steigen.🙁🙁
Das war ja klar. Original MT...
Ich habe hier angefragt, wie man das am besten repariert = reparieren ist also die Absicht!
Du erzählst etwas von Zeitwert.
Dann sage ich: Falls mein Wohnwagen ein Totalschaden ist, nehme ich den Wertverlust (Restwert wird ja abgezogen) und helfe mir primitiv.
Jetzt meinst Du, ich soll darauf verzichten und meinen Wohnwagen unrepariert lassen, weil sonst die Beiträge steigen?
Versicherst Du dafür Kasko, man GANZ IM ERNST? Und der Kollege, der diesen Beitrag hilfreich fand - lässt der auch Schäden am Auto unrepariert, die versichert sind - oder hat er beim Klicken das Denken vergessen?
Ehrlich gesagt, das glaube ich Euch nicht. Ich glaube eher, bei MT ist dabei sein alles: Hauptsache man haut mal was raus...
Ach, und wenn jemand eine gute Idee von Smartrepair hat, bitte gerne. Nur polieren geht nicht mehr...
33 Antworten
Zitat:
Ich habe hier angefragt, wie man das am besten repariert = reparieren ist also die Absicht!
Du erzählst etwas von Zeitwert.
Das bezog sich alleine auf das "Blech austauschen", was angesichts des "Schadens" eine völlig überzogene Reparaturmethode wäre und von daher die Zeitwertfrage aufwarf.
Deine Reaktion darauf war kaum noch mehrdeutig, und darauf bezog sich mein folgender Beitrag. Also nicht ganz so laut schreien. 😉
Zitat:
Original geschrieben von campingfriend
Moin,
Frank zeichnet allerdings das schlimmste Zenario auf. 😉
Google mal den Fall. Da wird dir schlecht!!
Alles richtig, was Ihr schreibt. Ich hatte doch schon längst mit der Versicherung gesprochen. Neben dem Lackschaden ist noch ein Fenster kaputt. Das, so sagt die Versicherung, wird als ein Schaden mit einmal Selbstbeteiligung behandelt. Natürlich wird auch überprüft, ob ein Sturm am fraglichen Tag war - ich hoffe, Windstärke 9 reicht.
Das alles weiß ich schon, deshalb war es nicht Teil meiner Fragestellung.
Ich mache das mal, wie Oettken meint und suche einen Fachmann für Smartrepair.
@Baumi:
ich würde aber mit der Reparatur, abgesehen von einer Notreparatur des Fensters, bis zu Freigabe durch die Versicherung abwarten. Die Versicherung schickt evtl. noch ihren Sachverständigen zur Begutachtung. Bei TK-Schaden ist das auch ihr Recht.
Nachdem die Diskussion nun mal aufkam: wenn ich schon eine Versicherung bezahle und dann der Versicherungsfall tatsächlich eintritt, dann ist es auch mein gutes Recht, mir den entstandenen Schaden in voller Höhe ggf. abzüglich Selbstbehalt ersetzen zu lassen. Ob und wie ich den Schaden repariere ist ausschliesslich meine Entscheidung. Ohne Reparaturrechnung ggf. halt ohne USt.. Lasse ich dann nicht reparieren oder pinsel nur drüber, dann muss ich schliesslich bei einem eventuellen Verkauf i.d.R. auch einen entsprechenden Wertverlust akzeptieren. Insofern kann ich die Diskussion hierüber nicht ganz nachvollziehen.
Gruß
NoGolf
@NoGolf
Genauso sehe ich das auch, abgesehen davon, dass Versicherung hier eigentlich nicht die Frage war.
Was die Versicherung angeht: Es ist zurzeit überhaupt kein Handlungsbedarf. Ich habe das Vorzelt wieder aufgebaut, die Fotos gemacht und en Schaden bei der Versicherung gemeldet. Da nur das Außenfenster kaputt ist, ist der Wohnwagen auch absolut dicht. Man hat mich geben, schon mal einen Kostenvoranschlag zu besorgen, damit die Versicherung weiß, wohin die Reise geht. Bis Mitte Oktober steht der Wohnwagen, wo er steht. Das weiß die Versicherung. Vorher wird auch nichts repariert.
Ärgerlich genug das alles ... Deiner ist ja auch gerade mal 10 Jahre alt, wie meiner.
Ja, ich finde auch, er ist gerade mal 10. Hier tut man so, als wenn ein 10 jähriger nichts mehr Wert wäre. Dabei halten Wohnwagen nicht selten 30 Jahre und nach 10 Jahren sind sie begehrt für den, der das Geld für einen Neuen nicht hat. Im guten Zustand ist da der halbe Neupreis nicht selten zu erzielen. Deshalb verstehe ich dieses Stell-Dich-Nicht-so-an-Gehabe nicht.
Zitat:
Original geschrieben von Franjo001
Das bezog sich alleine auf das "Blech austauschen", was angesichts des "Schadens" eine völlig überzogene Reparaturmethode wäre und von daher die Zeitwertfrage aufwarf.Zitat:
Ich habe hier angefragt, wie man das am besten repariert = reparieren ist also die Absicht!
Du erzählst etwas von Zeitwert.
Deine Reaktion darauf war kaum noch mehrdeutig, und darauf bezog sich mein folgender Beitrag. Also nicht ganz so laut schreien. 😉
Kann man das pulverbeschichtete Blech nun reparieren oder nicht?
Das war die Frage. Ein Austausch des Bleches wäre möglich. Wenn das die einzige mögliche Methode der Reparatur wäre, dann ist das so. Wenn das den Zeitwert überschreitet, ist es ein Totalschaden und würde so abgerechnet. Was ich dann mache, ist meine Sache. So war es gemeint!!!
Bis dahin bist Du bei mir - oder? Würde das an Deinem Auto anders gemacht?
Aber dann fängst Du an zu schreien, dass die Versicherungsbeiträge steigen. Dann reicht es doch - oder? Es hat vor allem mit der Fragestellung nichts mehr zu tun.
So Leude, ich bin schlauer.
Das Blech ließe sich lackieren, meinen sowohl WoWa-Werkstatt, wie auch Gutachter. Für die Lackierung hat der Gutachter 500€ aufgeschrieben. Er meinte aber, ER würde den Kratzer drinn lassen und das Geld nehmen.
Das ist doch mal eine Antwort 😉
Dann solltest du dir aber von der Versicherung vorher schriftlich bestätigen lassen, was du ausgezahlt bekommen würdest.
Das könnte so wenig sein, dass du vielleicht doch lieber ordnungsgemäß lackieren lässt.
Die Selbstbeteiligung wird abgezogen und die restlichen 350€ werden ausgezahlt. Bei einer Reparatur mit Rechnung wären es mit MWST 595€, also gäbe es 445.
Ich bin zum Glück nicht bei Gangstern versichert 😉
Ich dachte du bekommst noch ein neues Fenster, oder sind die 500.- für Lackieren und neues Fenster? Dann wäre es recht wenig, denn so ein Fenster bekommt man meist nicht für lau.
Du hast vorher gesagt, wenn es ein wirtschaftlicher Totalschaden ist, dann wird er abgerechnet. Vorsicht, wenn du das bei einem KFZ machst, geht das Fahrzeug an die Versicherung, und die setzt es in die Restwertbörse und was da erlöst wurde bekommst du, und den Rest legt die Versicherung drauf. Es war einmal dass man auf Gutachtenbasis abrechnen konnte und dann das Auto behalten hat. Ob es bei einem WW auch so ist habe ich noch nicht erfahren können.
UNO
Nein, ich habe 360 brutto für das in der Werkstatt gewechselte Fenster und 500 netto für die Lackierung abz. SB, also 710€ bekommen. Das ist natürlich kein Totalschaden bei einem 10 Jahre alten Wohnwagen. Ich bin damit zufrieden, so in etwa hatte ich mir das vorgestellt. Ich habe mir Lack anmischen lassen und werde das blanke Blech mit dem pinsel abtupfen. Eine echte Reparatur ist für den Preis nicht möglich, meinte auch der Lackierer, weil Riffelblech beschädigt ist. Das kann nicht gespachtelt werden, weshalb immer etwas sichtbar bleibt. Dann also so.
Beim Totalschaden kenne ich es so, dass der Gutachter den Restwert über das Angebot eines Kaufinteressenten (oder eine Börse) ermittelt. Dieser Restwert wird vom Wiederbeschaffungswert abgezogen und damit der Schadensbetrag ermittelt. Dann habe ich die Möglichkeit, das Fahrzeug zu behalten oder der Versicherung zum ermittelten Restwert zu überlassen. Was anderes wäre mir neu. Hast Du dazu Beispielfälle?
Eigentlich wollte ich nur darauf hinweisen, dass bei fiktiver Abrechnung, neben der Mehrwertsteuer, durchaus auch noch andere Abzüge möglich sind.
Es kommt auf das Gutachten und die Versicherung an.
@oetteken.
Genau so ist es, eine Mitsprache scheint man da kaum zu haben, da entscheidet die Versicherung ob sie die Daten des Gutachtens nimmt oder eben das Fahrzeug in die Restwertbörse stellt. Leider höre ich das im Moment immer öfters, da scheinbar in diesen Börsen mehr geboten wird, als der Gutachter als Restwert berechnet hat, und damit die Versicherung weniger bezahlen muß. Das nennt sich dann Schadenminderungspflicht.
Also Vorsicht.
UNO