Stützlast am Zugfzg. zu gering
Hi,
ich habe eine Frage bezüglich der zulässigen Stützlast.
Ich plane gerade die Anschaffung eines gebrauchten Kfz.
Leider hat das was ich im Auge habe eine max. zulässige Stützlast von 60 kg, ich brauche für einen Pferdehänger aber 75 kg.
Ich denke auf Kurzstrecken ist das nicht so tragisch, was ist aber auf Langstrecken ( besonders wenns mal in die Berge geht ) ?
Kann mir jemand fachliche Hilfe geben, was da bei 15 kg alles passieren könnte ?
Danke schon mal für eure Hilfe
12 Antworten
Hallo,
auch wenn der Anhänger eine 75 oder gar 100kg Stützlast hat, darfst Du mit einem PKW den ziehen, der nur 50 kg erlaubte Stützlast hat.
Ich meine, das Problem liegt darin, wenn Du keinen Tandemanhänger hast, kann kurzzeitig die erlaubte Stützlast um ein vielfaches ansteigen, je nachdem was das Pferd hinten macht, kann das für manche ältere PKW schon an der AHK Probleme bringen.
Sicher ist eben die Stützlast des schwächeren Teils der Zugkomponente ist für das Gespann maßgebend.
Zu Deine Frage hinsichtlich bergauf, da verwechselst Du Zuglast mit Stützlast, bei der Zuglast gibt es da auch die Differenzierung bis 5% und drüber, bei stärkeren Ansteigungen ist die Anhängelast (Zuglast) meist geringer; was noch zu berücksichtigen ist, bei einigen Fahrzeugen ist das Gewicht des max. erl. Gespannes eingetragen, auch das darf nicht überschritten werden.
Wenn Du öfter einen Pferdeanhänger ziehen möchtest, solltest von vorne herein eher in Richtung Allrad-PKW oder "Bauerndiesel" schauen, das was die Bauern da fahren ist meist robust genug für Gespann-Fahrten, wenn auch nicht immer in der Unterhaltung preiswert.
Nordjoe
Eine Überschreitung der Stützlast kommt einem überladenen Kofferraum gleich! Da stimmt dann die Fahrphysik des Autos, des gesammten Gespanns, nicht mehr.
pfisti
hallo
das ist schwierig zu beantworten
es gibt kfz die würde wohl auch 150kg last am AHL kopf vertragen, sind aber auf 75kg typsiert, weil jeder kilo AHK stützlast die mögliche nutzlast des kfz reduziert und das nicht gewoilt ist. vor allem bei 6 oder 7 sitzigen vans weil da bleibt dann nur mehr 0kg nutzlast über bei sieben personen im auto
es gibt aber auch kfz an denen ist die karosseriestruktur im bereich der AHK evt wirklich so ungünstig, dass aus mechanischen gründen net mehr als die angegebenen 60 oder 75kg dran sollten.
keine ahnung wie das in deinem fall ist
im un-fall bringts jedenfalls probleme
evt soagr bei der haftung der kasko
im prinzip ist das wie eine überladung
die strafen werden gering sein, aber evt lässt dich die rennleitung abstellen und das wars
75 statt 60 kg sind ja aber nur knapp 30% überschreitung.
das würde ich wahrscheinlich riskieren
kannst dem pferd net sagen es soll sich weiter hinten hinstellen?
;-)
lg
g
Hi
wenn dein Auto nur 60 kg Auflagegewicht kann, legt halt nicht mehr auf, dann ist das schon ok und niemand stört sich daran, auch die Rennleitung nicht.
Wie man das allerdings einem Pferd beibringen kann, dass es sich so hinstellen soll und nicht anders, weiß ich nicht. Bei einem WoWa heißt das jedenfalls umpacken.
Zitat:
keine ahnung wie das in deinem fall ist
im un-fall bringts jedenfalls probleme
evt soagr bei der haftung der kasko
Das wird wohl niemand nachweißen können, wenn bei einem Unfall sich die gesamte Ladung, hier das Pferd, Richtung Deichsel bewegt, da ist die Stützlast dann nach dem Unfall mit Sicherheit überschritten.
Gruß
Steve
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Zitat:
Original geschrieben von vectra steve65
Das wird wohl niemand nachweißen können, wenn bei einem Unfall sich die gesamte Ladung, hier das Pferd, Richtung Deichsel bewegt, da ist die Stützlast dann nach dem Unfall mit Sicherheit überschritten.
Gruß
Steve
hallo
die kerle sind soooo humorlos
leider
ich fürchte denen reicht als nachweis die zulassungspapiere des hängers wo drinnesteht stützlast 75kg und die papier des kfz wo drinnensteht "max. stützlast 60kg"
aber wie gesagt, die haftpflicht muesste um leistungsfrei rauszukommen nachweisen dass es diese 15kg waren die den unfall oder dessen schere ausgelöst haben. das wird net gehen
der kasko würde eine obligenheitsverletzung reichen. wenn du das spitz bekommen gehen die sicher auf "erhöhte betriebsgefahr" und damit gilt beweislastumkehr.
das heisst DU musst beweisen dass die 15kg unterschied mit dem schadensverlauf net in zusmammenhang stehen.
das ist machbar, kommt aber auf den einzelfall an ...
ich persönlich würde mir wahrscheinlich nix pfeifen wegen der 15kg differenz ...
lg
g
Zitat:
Original geschrieben von dudo_0159
hallo
die kerle sind soooo humorlos
leiderich fürchte denen reicht als nachweis die zulassungspapiere des hängers wo drinnesteht stützlast 75kg und die papier des kfz wo drinnensteht "max. stützlast 60kg"
Nö, die Papiere sind vollkommen wurscht, es ist nur entscheiden wie das tatsächlich aufliegende Gewicht ist. Das wird dann mit den Papieren verglichen, ist keines der Teile überlastet ist es ok. Allerdings bei einer Kontrolle wird das nachgewogen.
Bei meinem Wohnwagen habe ich das Problem auch, die 75 kg einzuhalten, er könnte 100 kg mein Auto nur 75 kg. Mit den 2 Gasflaschen vorne und 2 Fahrrädern auf der Deichsel muss ich schon genau nachmessen dass er nur 75 kg hat.
Gruß
Steve
Hallo
die Stützlast die beim Anhänger angegeben ist ja die zulässige, nicht die der Anhänger hat,
je nach Beladung, Gesamtmasse sowie Verteilung auf der Ladefläche kann die Stützlast ja unterschiedlich sein, die 75 müssen nicht immer erreicht werden
@scottel
der Anhänger ist vorhanden? am Fahrzeug ankoppeln, egal welches, Pferd rein, Waage unter die Anhängerkupplung, Distanz überbrücken Stützlast messen.
habe mal gegoogelt Stützlastwagen kosten nicht die Welt 15-20 €, beim messen mit dem Pferd drin nur die hinteren Stützen benutzen, dann kann man auch das Zugfahrzeug weglassen.
Gruß Christof
man kann die deichsel auch einfach auf eine personenwaage legen ggf. einholz drunter um die höhe zu überbrücken.
mfg
Hallo,
diese ganzen Ratschläge hinsichtlich Stützlastwaage sind gut und schön, aber bei einem Pferdeanhänger wirkungslos, da es ein lebendes teil ist, welches sein Gewicht je nach befinden verlagert.
Letztendes kann man nur empfehlen bei einem Pferdetransporter ein passendes Zugfahrzeug anzuschaffen oder eben sich eine meinung der Polizei holen und drauf hoffen, das alle Polizisten es auch so sehen werden.
Nordjoe
Hallo,
ich denke Nordjoe hat schon recht. Es wird wohl auf ein anderes Zugfahrzeug hinauslaufen ( was 90 kg Stützlast hat ).
Danke
Hi
ein stärkeres Zugfahrzeug schadet in dem Zusammenhang mit Sicherheit nicht, aber das eigentliche Problem bleibt, das nächst schwächere Teil ist dann halt die Deichsel des Pferdeanhängers mit 75 kg. Diese einzuhalten ist doch genauso schwierig.
Gruß
Steve
also... das kann man nun wirklich nicht beeinflussen.
Wenn da 2 Pferde drin sind muss das gehen, da verlasse ich mich im Zweifel auf den Anhängerhersteller.
Da das Tandemachser sind, dürfte da nicht soo viel passieren.