Streitpunkt "scheckheftgepflegt"

Hallo,

ich habe neulich bei einem freien Händler einen Wagen erworben, in der Anzeige als "scheckheftgepflegt" beworben. Vor Verkauf wurde als Service eine noch fällige Inspektion vom Händler nach Herstellerangaben durchgeführt, die mir nun zum Nachteil wird: Denn Mercedes meint nun, das Fahrzeug sei nicht mehr "scheckheftgepflegt", mit entsprechenden Nachteilen (Wertminderung, keine Kulanz, keine Mobilitätsgarantie). Frage 1: Stimmt die Argumentation von Mercedes? Frage 2: Sollte man Gewährleistung einfordern (Service bei MB nachmachen)?

Danke, Elke

Beste Antwort im Thema

Wäre für mich persönlich abhängig vom Alter und vom aktuellen Wert des Fahrzeugs. Wenn die Chancen auf Kulanz vom Hersteller prinzipiell noch bestehen, dann direkt abklären, ob "scheckheftgepflegt" durch eine weitere Inspektion bei der Vertragswerkstatt wiederhergestellt werden kann und zu welchen Kosten. Diese Kosten müssten dann vom Verkäufer getragen werden, Nachbesserung erfolgt...

Wenn MB abwinkt und sagt "Wir werden uns wegen des falschen Stempels immer querstellen", dann kannst Du eigentlich nur noch versuchen zu wandeln.

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Moinsen,

Der Hersteller hat Recht, denn, "nach Herstellervorgaben" bezieht sich nur
auf die "reine" Inspektion, nicht aber auf die Wartung..
Denn, hier wird ja noch der Lack, Blech, Rost etc. geprüft und ich "wette", diese
Einträge/Stempel fehlen bei Dir im Scheckheft.
Und, da diese fehlen, ists auch essig mit der z.b. 30-jährigen "Garantie" gegen
Durchrostung.
Daher, ist der Wagen nicht wirklich "Scheckheft"-gepflegt.

Grüße
p.s. Jupp87, stimmt, habs geändert.

Toller Beitrag, aber komplett am Thema vorbei!

Die Frage ist doch letztlich, ob für die "Scheckheftpflege" ausschließlich auf eine markengebundene Fachwerkstatt des Herstellers abzustellen ist bzw. es nicht ausreicht, wenn die herstellerseits vorgeschriebenen Inspektionen von einer freien Werkstatt durchgeführt und im Scheckheft dokumentiert wurden.

Dies müsste doch eigentlich nicht nur mich interessieren, sondern alle Autobesitzer, die nicht immer in eine Vertragswerkstatt zur Inspektion gehen? Denn wenn ich später den Wagen privat als "scheckheftgepflegt" verkaufe, und es stimmt eben nicht, dann kann es mir schließlich "an den Kragen" gehen, falls die Aussage von Mercedes richtig ist. Folgendes Urteil habe ich dazu gefunden: Klicken

Wobei hier natürlich auch noch die fehlenden 11 kW zu Buche schlagen...

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Zitat:

@elke1001 schrieb am 7. Juli 2016 um 11:43:19 Uhr:


Die Frage ist doch letztlich, ob für die "Scheckheftpflege" ausschließlich auf eine markengebundene Fachwerkstatt des Herstellers abzustellen ist bzw. es nicht ausreicht, wenn die herstellerseits vorgeschriebenen Inspektionen von einer freien Werkstatt durchgeführt und im Scheckheft dokumentiert wurden.

Nochmal, natürlich reicht das aus, um es als "scheckheftgepflegt" bezeichnen zu dürfen.

Mercedes aber will bei Kulanzfragen typischer Weise eben auf ein "bei Mercedes scheckheftgepflegt" hinaus und da war die Aussage wohl einfach nur etwas unpräzise.

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 7. Juli 2016 um 13:29:10 Uhr:



Zitat:

@elke1001 schrieb am 7. Juli 2016 um 11:43:19 Uhr:


Die Frage ist doch letztlich, ob für die "Scheckheftpflege" ausschließlich auf eine markengebundene Fachwerkstatt des Herstellers abzustellen ist bzw. es nicht ausreicht, wenn die herstellerseits vorgeschriebenen Inspektionen von einer freien Werkstatt durchgeführt und im Scheckheft dokumentiert wurden.

Nochmal, natürlich reicht das aus, um es als "scheckheftgepflegt" bezeichnen zu dürfen.

Mercedes aber will bei Kulanzfragen typischer Weise eben auf ein "bei Mercedes scheckheftgepflegt" hinaus und da war die Aussage wohl einfach nur etwas unpräzise.

..jupp und das betrifft nicht nur MB, sondern alle Hersteller.. 🙂

Grüße

....und steht schon in der ersten Antwort 😁

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