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Kauf beim Mercedes Händler / Auto doch nicht scheckheftgepflegt wie beschrieben

Themenstarteram 13. Juni 2017 um 14:10

Ich habe vor gut 4 Wochen einen gebrauchten Mercedes (S204) Bj.2012 bei einem offiziellen Mercedes Händler erworben. Es wurde beworben als "scheckheftgepflegt".

Nun hat sich bei einem Werkstatttermin zufällig heraus gestellt, dass im digitalen Scheckheft nur drei der eigentlichen fälligen sechs Inspektionen durchgeführt wurden. Somit ist es nicht scheckheftgepflegt. Diesen Sachmangel habe ich dem Händler angezeigt und ihn darauf hingewiesen, dass er die vereinbarte Beschaffenheit nicht eingehalten hat. Zusätzlich habe ich ihm mitgeteilt, dass nun meine gesetzlichen Gewährleistungsrechte (Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung, Schadenersatz) greifen.

Da man die fehlenden Inspektionen nicht nachholen kann und ich das Fahrzeug nicht zurückgeben möchte, habe ich dem Händler eine Minderung des Kaufpreises vorgeschlagen. Diese hat er abgelehnt mit dem Hinweis, dass im Kaufvertrag nichts von scheckheftgepflegt steht.

Kennt sich jemand mit sowas aus? Wie ist die Rechtslage? Habe ich eine Chance doch eine Minderung des Kaufpreises zu verlangen / zu bekommen ?

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 19. Juli 2017 um 13:57

So heute habe ich die Reifen abgeholt.... 16 Zoll Alufelgen mit fast neuen Michelin Winterreifen... Passt... ENDE...

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Ausschlaggebend wird wohl der Kaufvertragsein... Sieh in dir genau an, bzw. ist das wohl vor dem Kauf wichtiger wie danach... Ein Fahrzeug kaufen ohne das die Beschriebene Ausstattung mit dem Kaufvertrag nicht übereinstimmt??

Wenn es stimmt, das es nicht Inhalt im Kaufvertrag ist, wohl keine Chance...

hier wird dich wohl nur ein Anwalt bzw fachanwalt einschlägig beraten können.

ist der wagen als scheckheftgepflegt beworben wurden und war dies verständlicherweise bei einem solchen hochpreisigen auto auch mit kaufentscheidend, so stellt dies aus meiner sicht einen ganz klaren mangel dar.

einen ähnlichen fall habe ich auch gerade. der wagen wurde ebenfalls als scheckheftgepflegt beworben, alle Inspektionen beim fachhänder etc . . . nur stellte sich nun heraus als ich das service heft einsah, dass die Intervalle wohl überzogen wurden . . . zumindest von der kilometer laufleistung. . .

das beste ist natürlich immer, dass man mit dem Autohaus versucht eine einvernehmliche lösung zu finden. dies muss nicht immer geld sein, sondern es wäre auch denkbar, das man die nächste Inspektion frei bekommt . . .

viele grüße

Themenstarteram 13. Juni 2017 um 14:25

Im Kaufvertrag steht nur die Ausstattung und nicht dass er scheckheftgeplegt ist. Das stand "nur" im Onlineangebot und war natürlich Thema beim Kauf.

In Zeiten von digitalen Scheckheften ist es als normaler Kunde nicht ganz so einfach dieses zu prüfen. Habe mich auf die Aussagen des Händlers verlassen..... Der wusste garantiert Bescheid...

Finde ein solches Verhalten von einem offiziellen Mercedes Händler schon den Hammer. B

Zitat:

@atzi69 schrieb am 13. Juni 2017 um 16:10:28 Uhr:

... dass im digitalen Scheckheft nur drei der eigentlichen fälligen sechs Inspektionen durchgeführt wurden. Somit ist es nicht scheckheftgepflegt. ...

Hat der Wagen denn kein "normales" Serviceheft mehr, sind da vielleicht die fehlenden Inspektionen eingetragen, oder sind die Wartungen durch Rechnungen nachweisbar?

Themenstarteram 13. Juni 2017 um 14:29

Wenn jemand sich rechtlich sehr gut auskennt.... ich wäre sehr dankbar für eine Info..... zum Anwalt würde ich halt nur gehen, wenn ich auch eine reale Chance habe...

DANKE schon mal...

am 13. Juni 2017 um 14:30

Ich sehe hier schwarz. Vermutlich kannst du noch nicht einmal belegen, dass das Fahrzeug als "Scheckheftgepflegt" beworben wurde oder doch?

Aber selbst wenn, eine Annonce kann auch mal einen Fehler enthalten. Am Ende ist der Kaufvertrag das deutlich aussagekräftigere Dokument.

am 13. Juni 2017 um 14:30

Zitat:

@Frada84 schrieb am 13. Juni 2017 um 16:26:41 Uhr:

Hat der Wagen denn kein "normales" Serviceheft mehr,

Nein.

Themenstarteram 13. Juni 2017 um 14:33

Scheckheft ist halt digital... Belege gibt es da nicht mehr....

Habe die Anzeige von Mobile de noch als Datei und Ausdruck... und den Mailverkehr mit dem Verkäufer.... da steht ja immer drin, dass er mir "eigendlich" das Auto als scheckheftgepflegt verkauft hat...

du wirst dich hier wohl nur mit einem Anwalt genauer über den Sachverhalt unterhalten können . . .

wenn du diese ausdrucke noch hast, ist es ja schon mal nicht schlecht . . .

ich würde eine Kopie dieser ausdrucke dem Autohaus vorlegen, und um eine lösung bitten, sollte das Autohaus nicht an einer lösung interessiert sein, so würde ich dem Autohaus gegenüber signalisieren , dass ich mir einen Anwalt zum weiteren vorgehen nehmen würde . . .

viele grüße

Üblich steht so ein Passus in den Internet-Angeboten:

"**Änderungen, Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten"

"ALLE ANGABEN WURDEN ANHAND DER SCHLÜSSELNUMMER DES HERSTELLERS GEMACHT. ÄNDERUNGEN UND TIPPFEHLER VORBEHALTEN."

Bindend ist aber generell der Kaufvertrag (aber dann schriftlicher und mündlicher Teil!). Das Ding im Internet ist nur grobe Werbung. Fachbegriff: "Invitatio ad offerendum".

https://de.wikipedia.org/wiki/Aufforderung_zur_Abgabe_eines_Angebots

"Waren- und Leistungsangebote auf Internet-Seiten sind Aufforderungen zur Abgabe eines Angebots und kein Angebot.[1]"

OLG Nürnberg, Beschluss vom 10. Juni 2009, Az. 14 U 622/09

Ein Rechtsanwalt schaut aber, was er in die Gesetzestexte und vergangenen Urteile dazu maximal zu deinen Gunsten reininterpretieren kann. Und der Anwalt des Autohauses in die andere Richtung.

PS. IANAL. Und das ist keine Rechtsberatung.

Hatte der angebotene / verkaufte Wagen ein MB-Qualitätssiegel?

Themenstarteram 13. Juni 2017 um 15:31

Junge Sterne Garantie

Den Ansatz von Rikki007 fand ich ja ganz praktikabel, befürchte aber verbrannte Erde nach dem Schriftwechsel. Aber das sollte den OP nicht daran hindern, dort doch nochmal das Gespräch zu suchen.

Der Anwalt wird ggf. auch sowas wie Täuschung mit abklopfen.

https://de.wikipedia.org/wiki/T%C3%A4uschung

Ein Punkt in den Bedingungen / Bestimmungen ist:

Garantierte Kilometerlaufleistung

Wir prüfen für Sie die Laufleistung anhand der vorliegenden Fahrzeughistorie, des (digitalen) Wartungsheftes sowie weiterer Prüfpunkte.

Hier könnte man ableiten, dass sich MB mit dem Wartungsheft auseinander gesetzt hat und somit beim Inserat eine arglistige Täuschung vorgelegen hat. Ein guter Anwalt holt Dir hier einen Nachlass raus.... ganz bestimmt.

Rechtschutz?

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