Streitpunkt "scheckheftgepflegt"

Hallo,

ich habe neulich bei einem freien Händler einen Wagen erworben, in der Anzeige als "scheckheftgepflegt" beworben. Vor Verkauf wurde als Service eine noch fällige Inspektion vom Händler nach Herstellerangaben durchgeführt, die mir nun zum Nachteil wird: Denn Mercedes meint nun, das Fahrzeug sei nicht mehr "scheckheftgepflegt", mit entsprechenden Nachteilen (Wertminderung, keine Kulanz, keine Mobilitätsgarantie). Frage 1: Stimmt die Argumentation von Mercedes? Frage 2: Sollte man Gewährleistung einfordern (Service bei MB nachmachen)?

Danke, Elke

Beste Antwort im Thema

Wäre für mich persönlich abhängig vom Alter und vom aktuellen Wert des Fahrzeugs. Wenn die Chancen auf Kulanz vom Hersteller prinzipiell noch bestehen, dann direkt abklären, ob "scheckheftgepflegt" durch eine weitere Inspektion bei der Vertragswerkstatt wiederhergestellt werden kann und zu welchen Kosten. Diese Kosten müssten dann vom Verkäufer getragen werden, Nachbesserung erfolgt...

Wenn MB abwinkt und sagt "Wir werden uns wegen des falschen Stempels immer querstellen", dann kannst Du eigentlich nur noch versuchen zu wandeln.

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Das Auto ist noch scheckheftgepflegt, da die Wartung nach Herstellervorgaben gemacht wurde.

Dass Mercedes dann freiwillige Dinge wie die Kulanz verweigert, wenn das Auto nicht durchgehend bei Mercedes gewartet wurde, ist bei allen Herstellern üblich. Ebenso ist die Mobilitätsgarantie mit der Bedingung der Wartung im eigenen Haus verbunden.

Was du mit "Gewährleistung einfordern" meinst, erschließt sich mir nicht.

Zitat:

@BMWRider schrieb am 4. Juli 2016 um 10:12:43 Uhr:


Was du mit "Gewährleistung einfordern" meinst, erschließt sich mir nicht.

Vermutlich meint sie, ob sie aufgrund des beschriebenen Sachverhalts einen nachbesserungspflichtigen Mangel wegen Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft geltend machen kann.

Ich glaube nicht, dass das möglich ist. Die Gerichte haben wohl (kundenfreundlich) entschieden, dass Garantie- und andere vertragliche Ansprüche nicht verweigert werden können, nur weil der Kunde die Servicearbeiten nicht bei einer Vertragswerkstatt sondern bei einer freien Werkstatt, aber nach Herstellervorgaben hat durchführen lassen.

Das impliziert nach meinem Verständnis, dass ein so gewartetes Fahrzeug als "scheckheftgepflegt" gilt und daher auch so beworben werden darf. (Falls ein Gericht anders entschieden hat, lasse ich mich gerne eines Besseren belehren)

Wenn ein Händler oder der Hersteller aber Kulanzleistungen verweigert oder bei Inzahlungnahme weniger bietet, weil den Service keine Vertragswerkstatt übernommen hat, ist das nach meiner Kenntnis deren gutes Recht.

Der Minderpreis bei Inzahlungnahme dürfte aber gering sein und was die Kulanzleistungen angeht, ist nach einer gewissen Zeit meist eh nichts mehr zu holen.

Ich stelle mal den rechtlichen Hintergrund ein: Link

Wäre für mich persönlich abhängig vom Alter und vom aktuellen Wert des Fahrzeugs. Wenn die Chancen auf Kulanz vom Hersteller prinzipiell noch bestehen, dann direkt abklären, ob "scheckheftgepflegt" durch eine weitere Inspektion bei der Vertragswerkstatt wiederhergestellt werden kann und zu welchen Kosten. Diese Kosten müssten dann vom Verkäufer getragen werden, Nachbesserung erfolgt...

Wenn MB abwinkt und sagt "Wir werden uns wegen des falschen Stempels immer querstellen", dann kannst Du eigentlich nur noch versuchen zu wandeln.

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Zitat:

@MausHause schrieb am 4. Juli 2016 um 11:03:29 Uhr:


Wäre für mich persönlich abhängig vom Alter und vom aktuellen Wert des Fahrzeugs. Wenn die Chancen auf Kulanz vom Hersteller prinzipiell noch bestehen, dann direkt abklären, ob "scheckheftgepflegt" durch eine weitere Inspektion bei der Vertragswerkstatt wiederhergestellt werden kann und zu welchen Kosten. Diese Kosten müssten dann vom Verkäufer getragen werden, Nachbesserung erfolgt...

Wenn MB abwinkt und sagt "Wir werden uns wegen des falschen Stempels immer querstellen", dann kannst Du eigentlich nur noch versuchen zu wandeln.

Lt. MB besteht die Möglichkeit, durch nachträgliche Original-Inspektion den Status "scheckheftgepflegt" zu erhalten. Komisch trotzdem, ich dachte eigentlich, dass frei Werkstätten mittlerweile auch im Sinne von "scheckheftgepflegt" Inspektionen machen dürfen. Und was meinst du mit "wandeln"?

War denn die Beschaffenheit "scheckheftgepflegt" auch im KV beschrieben?

Im Kaufvertrag steht gar nichts dazu, nur "Ausstattungsmerkmale wie am Fahrzeug besichtigt". Mir liegt die Verkaufsanzeige vor, ausgedruckt. Fraglich ist ja vor allem, was dennnun scheckheftgepflegt bedeutet. Nur wenn der Vertragshändler den Service durchführt und elektronisch (bei MB) hinterlegt, oder darf das auch ein freier Händler/Werkstatt nach Herstellerangabe machen - dann hat man aber nur ein Papierausdruck und keinen elektronischen Eintrag im Serviceheft bei MB. Je nachdem: sollte man nachfordern?

Ich bin mir ziemlich sicher, dass eine Verkaufsanzeige einen Vorbehaltsverweis hinsichtlich der Richtigkeit enthält - ähnlich wie Preisauszeichnungen. Ich würde mir aber auch keinen Kopf machen und schon gar keinen Streitfall daraus machen. Denn: Du hättest Dir ja das Scheckheft ansehen können.
Es ist hier immer noch offen, wie alt das betreffende Fahrzeug ist, wie hoch der Kilometerstand, Modell?

EZ 2011, 100.000 km, E220 CDI T

Ich denke das Hauptproblem wird sein, dass sich über "scheckheftgepflegt" trefflich streiten lässt. Laut dem geposteten Link muss ja in der Vertragswerkstatt des Herstellers der Service erfolgt sein. Ein anderes Gericht könnte auch zu einer anderen Einschätzung kommen, wo "scheckheftgepflegt" gewartet nach den Herstellervorgaben bedeuten könnte.

Wenn im Kaufvertrag nicht mehr die Rede von "scheckheftgepflegt" ist, dann wird es nur mit einem Ausdruck des Inserats schon deutlich schwieriger.

Kulanz wirst Du von Seiten MB nicht bekommen, wenn nicht bei MB gewartet.

Im Zweifelsfall: Wartung bei MB machen, "scheckheftgepflegt nur bei MB" ist in dem Fall wieder gegeben (bei Wiederverkauf nicht uninteressant) und evtl. beteiligt sich ja der Händler anteilig an den Kosten. Wobei diese vermutlich jetzt auch nicht so hoch liegen werden, dass es sich da lohnt einen Rechtsstreit (mit ungewissem Ausgang) vom Zaun zu brechen.

Wie der verlinkte Anwalt darauf kommt das Scheckheftgepflegt, bedeutet das es von einer Vertragswerkstatt geschehen ist würde mich ja mal interessieren.
In dem von ihm verlinkten Urteil ist zumindest nur von einer Fachwerkstatt die Rede.
Das kann auch eine freie sein.

Ich würde scheckheftgepflegt jetzt zumindest nicht immer mit einer Vertragswerkstatt verbinden, und solange ich dazu kein Urteil sehe glaube ich das dem Anwalt auch nicht, und gehe davon aus das die Aussage von ihm lediglich seine Meinung darstellt, die dazu dient Mandanten zu bekommen.

Zitat:

@elke1001 schrieb am 4. Juli 2016 um 12:19:59 Uhr:


EZ 2011, 100.000 km, E220 CDI T

Hi,

wäre interessant ob bei MB nicht womöglich schon Inspektionen für 200tkm und mehr hinterlegt sind 😉

Aber auch wenn der Kilometerstand korrekt ist, großartige Kulanz brauchst du da von Mercedes eh nicht mehr zu erwarten. und die Mobilitätsgarantie bekommst du überall für wenige € im jahr.

Die Aussage von Mercedes ist hier etwas unpräzise.
Natürlich ist das Fahrzeug auch dann scheckheftgepflegt, wenn die Inspektion pünktlich in einer freien Fachwerkstatt nach Herstellervorgaben durchgeführt wurde. Aber es ist eben nicht mehr "bei Mercedes scheckheftgepflegt".
Dabei kommt es Mercedes gar nicht auf den technischen Aspekt an, sondern darum Kunden zu belohnen, die regelmäßig ihr Geld zu Mercedes tragen.
Sprich am Ende hat die TE keinerlei Ansprüche, denn das Fahrzeug ist scheckheftgepflegt.
Am Ende würde ich mir hier aber auch keinen riesigen Kopf mehr machen, denn das Fahrzeug bewegt sich so oder so langsam aus dem Bereich raus, wo es selbst für Kunden, die das Fahrzeug bei Mercedes warten lassen, keine Kulanz mehr gibt. Und beim Wiederverkauf mag es ein paar Euro in ein paar Jahren ausmachen, da würde ich aber das Auto einfach weiter in die freie Werkstatt bringen, da hat man die paar Euro, die man beim Wiederverkauf verliert drei mal eingespart.

Sehe ich auch so, für ein 5 Jahre altes Auto mit 100.000 km brauchst du eh keine Kulanz mehr erwarten, daher ist der fehlende Mercedes-Stempel nicht so wichtig.

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