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Streifenwagen beschädigt

Themenstarteram 23. März 2017 um 14:04

Hey.

Hat man, wenn man versehentlich das Dienstfahrzeug eines Staatsbeamten schrammt, mehr zu befürchten, als bei Fahrzeugen von Zivilpersonen? "Frage für einen Freund". Gruss

Beste Antwort im Thema

Allein wegen der Wortwahl würde ich es mir wünschen, dass die Schafensersatzforderungen doppelt so hoch wären und die Versicherung keinen Cent zahlen würde.

Obwohl... dann bleibt es wohl wieder beim Steuerzahler hängen. Bei solchen Leuten, die sich so ungewählt ausdrücken, dürfte auf lange Sicht eh nichts zu holen sein.

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Eigentlich nicht, Schuld 100%, regelt Versicherung. Teileschuld ?

Nee, alles wie sonst auch.

Aber nein. Deiner Versicherung ist es völlig egal, ob Du das Auto des Nachbarn, das einen Staatsbeamten oder das Papamobil gerammt hast. Sie wird zahlen und Dich hochstufen. Einziger Unterschied: Die Reparaturkosten könnten eventuell wegen einer besonderen Ausstattung (z. B. Panzerung) etwas höher ausfallen.

Allein wegen der Wortwahl würde ich es mir wünschen, dass die Schafensersatzforderungen doppelt so hoch wären und die Versicherung keinen Cent zahlen würde.

Obwohl... dann bleibt es wohl wieder beim Steuerzahler hängen. Bei solchen Leuten, die sich so ungewählt ausdrücken, dürfte auf lange Sicht eh nichts zu holen sein.

Deswegen hat angeblich ein Freund das Thema eröffnet.

am 23. März 2017 um 17:14

wieso?

so wie ich ihn verstehe hat er ein Fahrzeug eines im Staatsdienst beschäftigten Försters beschädigt. Wo ist das Problem?

:-)

Zitat:

@Heckklappe02 schrieb am 23. März 2017 um 15:04:03 Uhr:

Hey.

Hat man, wenn man versehentlich das Dienstfahrzeug eines Staatsbeamten schrammt, mehr zu befürchten, als bei Fahrzeugen von Zivilpersonen? "Frage für einen Freund". Gruss

https://www.bundestag.de/grundgesetz

Artikel 3

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

am 23. März 2017 um 18:51

Zitat:

@Oetteken schrieb am 23. März 2017 um 19:42:23 Uhr:

Artikel 3

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

Du musst lernen besser zu lesen:

1. Geht es hier nicht um Menschen, sondern um Tiere

2. Nicht alle Autos sind vor dem Gesetz gleich.

Ich habe den Thementitel etwas angepasst

Zitat:

@Oetteken schrieb am 23. März 2017 um 19:42:23 Uhr:

Zitat:

@Heckklappe02 schrieb am 23. März 2017 um 15:04:03 Uhr:

Hey.

Hat man, wenn man versehentlich das Dienstfahrzeug eines Staatsbeamten schrammt, mehr zu befürchten, als bei Fahrzeugen von Zivilpersonen? "Frage für einen Freund". Gruss

https://www.bundestag.de/grundgesetz

Artikel 3

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

Noe. Diplomaten nicht.. die haben eine Immunität. Selbst bei fahrerflucht werden die nicht belangt..

Auch Abgeordnete während ihrer Wahlperiode haben dieses (aufhebbare) Privileg der Immunität. Man sollte aber die Regel von solchen Ausnahmen zu unterscheiden wissen. ;)

Die Immunität von Abgeordneten bedeutet etwas ganz anderes als die Immunität von Diplomaten (Diplomatenstatus). Die Abgeordenten unterliegen in vollem Umfang den deutschen Gesetzen und deren Einhaltung, ebenso der deutschen Gerichtsbarkeit und Maßnahmen der Strafverfolgung. Sonst müsste bei jedem Knöllchen die Immunität aufgehoben werden.

Auch ein Diplomat ist verpflichtet, alle rechtlichen Bestimmungen des Gastlandes einzuhalten. Das Auswärtige Amt weist regelmäßig die Auslandsvertretungen darauf hin. Verstöße werden erfasst und aktenkundig gemacht und der jeweiligen Vertretung mitgeteilt. Es dürfen jedoch nur in ganz bestimmten Fällen Maßnahmen eingeleitet werden. Dazu gehören z.B. Verkehrsverstöße nicht.

am 24. März 2017 um 6:35

Zitat:

 

https://www.bundestag.de/grundgesetz

Artikel 3

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

Tja, aber wie die Realität immer wieder beweist, klaffen gerade hier Theorie und Praxis meilenweit auseinander!:mad:

(Das nur nebenbei):D

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