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Streckenverbot Was gilt: Bis zur Gefahrenstelle oder Meter

Themenstarteram 16. August 2019 um 9:53

Moinsen,

ich hatte gestern einen Blitzerkontakt und möchte nun mal wissen wer der "Blöde" ist ;-)

Folgende Situation: 2-Spurige Straße mit 50km/h dann folgt ein Schild 30kmH mit Zusatz auf 180m. In ungefähr dieser Entfernung folgt eine Fußgängerbedarfsampel und genau dahinter wurde ich geblitzt.

Meine Interpretation ist nun wie folgt: Da man nicht auf den Meter sagen kann wo, genau die 180m enden, denn das gibt kein Tacho her, ist das Streckenverbot für mich nach folgender Definition an der Ampel beendet .

Zitat:

Wenn das Streckenverbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht.

Was gilt denn nun, die Örtlichkeit (Ampel) oder ggf. erst 10m weiter?

Danke für Tipps und Erfahrungen

Beste Antwort im Thema

Seit wann endet an einer Fußgängerbedarfsampel eine Geschwindigkeitsbegrenzung? Die von dir zitierte Vorschrift bezieht auf Beschränkungen ohne Streckenangabe. Wenn ein TL 30 km/h wegen einer Baustelle angeordnet wird (Zeichen 123 mit Zeichen 274), dann endet das TL am Ende der Baustelle, ohne dass ein Zeichen 278 das TL aufheben muss. Wenn es eine Streckenbegrenzung ist, endet sie am Ende der angegeben Strecke, hier nach 180 m. Wenn innerhalb dieser Strecke gemessen wurde, dann hast du Pech gehabt. Wenn es einem schwerfällt, 180m zu schätzen, muss man eben etwas länger langsamer fahren.

Hätte sich das TL auf die Strecke bis zur Ampel beziehen sollen, hätte man statt der Streckenangabe "180m" das Streckenverbotszeichen "30 km/h" mit dem Gefahrzeichen 131 "Lichtzeichenanlage" kombiniert. Dann hätte nach der Ampel auf jeden Fall wieder Tempo 50 km/h gegolten. Das wäre genau der Fall der mit

Zitat:

Wenn das Streckenverbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht.

beschrieben wird.

Grüße vom Ostelch

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da hilft nur Nachmessen. Fehler passieren. Wenn auf dem Schild 180m stehen und der Blitzer nach 200m, dann gilt da Tempo 50.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 16. August 2019 um 14:57:26 Uhr:

 

Das wären dann laut Adam Riese und Eva Zwerg 230 Meter. Das Tempolimit gilt ab Schild aber nur 180 Meter.

Der Abstand zwischen Messeinheit und Blitzer wäre für die Messung innerhalb des Tempolimits deutlich zu groß, was bedeutet, daß der Blitzer niemals bei TL 30 Km/h ca. 60 Meter von der Messeinheit enfernt steht.

Ich würde sagen, daß Du in dem Fall nicht der Depp bist.

Sind leider nur etwa-Angaben. Schätzungen helfen leider nicht, solange nicht ausgemessen wird. Ich unterstelle, dass die Behörde den Blitzer schon richtig aufgestellt hat. Miss doch mal mit Google Maps nach. Das ist zwar auch ungenau, aber wahrscheinlich besser als deine Schätzung. :)

Solange kein Fahrverbot droht, zahl es besser. - Meine Meinung.

Zitat:

@Teksaz schrieb am 16. August 2019 um 15:06:31 Uhr:

Miss doch mal mit Google Maps nach.

Wo hat sich denn das Ganze abgespielt, wenn man den TS fragen darf ?

Zitat:

@Geisslein schrieb am 16. August 2019 um 14:57:26 Uhr:

Zitat:

@bigben24 schrieb am 16. August 2019 um 11:53:29 Uhr:

 

Folgende Situation: 2-Spurige Straße mit 50km/h dann folgt ein Schild 30kmH mit Zusatz auf 180m. In ungefähr dieser Entfernung folgt eine Fußgängerbedarfsampel und genau dahinter wurde ich geblitzt.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 16. August 2019 um 14:57:26 Uhr:

Zitat:

@bigben24 schrieb am 16. August 2019 um 14:50:41 Uhr:

Der Blitzer stand ca. 50m hinter der Ampel und der Blitz ereilte mich auch hinter derAmpel. Aber wenn ich das geschrieben so richtig interpretiere, werde ich wohl der Depp sein ;-)

Das wären dann laut Adam Riese und Eva Zwerg 230 Meter. Das Tempolimit gilt ab Schild aber nur 180 Meter.

Der Abstand zwischen Messeinheit und Blitzer wäre für die Messung innerhalb des Tempolimits deutlich zu groß, was bedeutet, daß der Blitzer niemals bei TL 30 Km/h ca. 60 Meter von der Messeinheit enfernt steht.

Ich würde sagen, daß Du in dem Fall nicht der Depp bist.

wenn denn die ampel 180 meter hinter dem schild steht, was ich langasm nicht mehr glaube, wenn der te noch nichtmal 180 meter abschätzen kann, vlt sthet die ampel ja auch nur 100meter hinter dem schild?

aber wie ich in meiner 1. antwort schon schrieb, alles kaffeesatz leserei bevor nix schrifftliches kommt und wir sind schon wieder bei seite 2

tante edit sagt:

was denn wenn der Blitzer tatsächlich 300 meter hinter dem Schild stand, den TE aber mit 50+ geblitzt hat??

Zitat:

@Ostelch schrieb am 16. August 2019 um 14:04:33 Uhr:

Zitat:

@Zoker schrieb am 16. August 2019 um 13:54:05 Uhr:

Die Streckenbegrenzung hören dort auf wo die Streckenbegrenzung für die Gegenfahrbahn beginnt. So hatte ich das mal in der Fahrschule gelernt.

Wie soll das denn funktionieren? Im Normalfall kann ich das Schild als Gegenverkehr gar nicht erkennen. Und nicht jede Streckenbegrenzung muss in beide Fahrrichtungen gleich sein.

Im Beispielsfall wäre es doch völlig unsinnig, wenn man in jeder Fahrtrichtung auch noch 180 m hinter der Ampel 30 fahren müsste - mal vorausgesetzt die Streckenbegrenzung würde sich auf die Ampel beziehen.

Grüße vom Ostelch

Das ist eine Bedarfsampel und somit eine Bedarfsbeschilderung, die erkennst du sehr wohl auch auf der anderen Straßenseite. Auf der Gegenseite steht 100% die gleiche Beschilderung, die nächten 180m 30 km/h, und wo hören die auf? Das kann man nicht wirklich abschätzen, Logisch wäre aber das man 180 Meter 30 km/h fahren muss, und das in beide Richtungen. Das ist ein grober Anhaltspunkt, spätestens bei der Beschilderung für die Gegenfahrbahn bist du die 180 Meter auch sicher 30 km/h gefahren.

P.s. der TE denkt in 180 Metern kommt die Ampel, da er aber danach geblitzt wurde, waren es wohl er 90 Meter, so würde ich das zumindestens vermuten, das die Ampel genau in der Mitte der beidseitigen Streckenbegrenzung liegt. Und er wurde in der Mitte erwischt. Da muss ja noch eine Baustell oder sonst irgend etwas dabei sein, sonst würde man ja keine Bedarfsampel mit Geschwindigkeitsbegrenzung aufbauen.

So hat mir das mein Fahrlehrer eben beigegracht. Bis zur Gefahrenstelle, wäre in Verbindung mit der Gefahr, in dem fall eine Ampel. Mit Streckenbegrenzung die man nicht wirklich abschätzen kann, Orientiert man sich eben an den Schildern für den Gegenverkehr. Es gibt ja so etwas wie Spiegel.

am 16. August 2019 um 15:09

Die vom TE geschätzten (2x) 90 m sind wohl dieselben 90 m wie viele bei Tacho 180 als ausreichend Sicherheitsabstand ansehen.

Dementsprechend gilt das Tempolimit wohl noch gut 50 bis 90 m NACH der Ampel.

Erfahrungsgemäß kann der Mensch nämlich genau eines nicht: Entfernungen abschätzen!

Aber tröste dich, z. B. bei Google Earth kannst du es auf den m genau nachmessen.

Wobei die Ampel damit eigentlich nichts zu tun hat. Die mag zwar die Ursache des Tempolimits sein, dieses definiert sich aber nicht darüber.

Zeichen 274 + Zeichen 131, dann dürftest du wohl nach der Ampel sofort wieder Gas geben.

Zitat:

@Zoker schrieb am 16. August 2019 um 17:03:53 Uhr:

 

Das ist eine Bedarfsampel und somit eine Bedarfsbeschilderung, die erkennst du sehr wohl auch auf der anderen Straßenseite. Auf der Gegenseite steht 100% die gleiche Beschilderung, die nächten 180m 30 km/h, und wo hören die auf? Das kann man nicht wirklich abschätzen, Logisch wäre aber das man 180 Meter 30 km/h fahren muss, und das in beide Richtungen. Das ist ein grober Anhaltspunkt, spätestens bei der Beschilderung für die Gegenfahrbahn bist du die 180 Meter auch sicher 30 km/h gefahren.

P.s. der TE denkt in 180 Metern kommt die Ampel, da er aber danach geblitzt wurde, waren es wohl er 90 Meter, so würde ich das zumindestens vermuten, das die Ampel genau in der Mitte der beidseitigen Streckenbegrenzung liegt. Und er wurde in der Mitte erwischt. Da muss ja noch eine Baustell oder sonst irgend etwas dabei sein, sonst würde man ja keine Bedarfsampel mit Geschwindigkeitsbegrenzung aufbauen.

Eine Bedarfsampel für Fußgänger schaltet der Fußgänger bei Bedarf. Ansonsten hat der Verkehr auf der Fahrbahn grün. Solche Ampeln stehen keineswegs nur an Baustellen, sondern auch dauerhaft überall da, wo ein geschützer Fußgängerüberweg nötig ist, aber keine regelmäßige Grünphase für Fußgänger. Ich weiß nicht, was du mit "Bedarfsbeschilderung" meinst.

Ob sich das TL 30 mit der Streckenbegrenzung "180m" auf die Fußgängerampel bezog, kann hier keiner sagen. Das wäre mit der Kombination mit dem Gefahrenzeichen "Ampel" jedenfalls besser geregelt. Wir wissen auch nicht, wie weit vor der Ampel das TL-Schild steht. Wenn ein TL mit einer konkreten Streckenlänge angeordnet wird, dann endet das TL nach dieser Strecke. Ob da für die Gegenseite ein entsprechendes Schild steht, ändert daran nichts. Ohne konkrete Informationen zur örtlichen Situation bleibt das alles wilde Spekulation.

Grüße vom Ostelch

@Zoker warum sollte nach der (Bedarfs-)Ampel noch eine Geschwindigkeitsbegrenzung sein? Sinn macht es doch nur den Verkehr der darauf zu fährt zu verlangsamen, danach ist es egal. Also sind auch die Begrenzungen der jeweiligen Fahrbahnen völlig unterschiedlich.

So lange der Blitzer (bzw. Der Messpunkt) innerhalb der 180 Meter liegt gibt es doch gar keine Frage.

Ich bin da von einer Provisorischen Fußgängerampel ausgegangen. Das die Ampel ohne Grün, eine Bedarfsampel ist, wusste ich jetzt nicht. Dann streich das Bedarfs bei der Beschilderung. und nenn es Beschilderung, erkennbar ist es auf der Gegenfahrbahn trotzdem.

P.s. es war die Frage wann die nicht abschätzbaren 180 Meter sicher gefahren sind. Wenn ihr das alle ohne Probleme Abschätzen könnt, Respekt. Einen Meterzähler hab ich nicht im Auto, daher kann ich das nicht. Bis jetzt habe ich da immer die Beschilderung auf der Gegenfahrbahn als Hilfe hinzugezogen, und geblitzt wurde ich in meinem ganzen Leben noch nicht.

Zitat:

@Zoker schrieb am 16. August 2019 um 17:21:41 Uhr:

Ich bin da von einer Provisorischen Fußgängerampel ausgegangen. Das die Ampel ohne Grün, eine Bedarfsampel ist, wusste ich jetzt nicht. Dann streich das Bedarfs bei der Beschilderung. und nenn es Beschilderung, erkennbar ist es auf der Gegenfahrbahn trotzdem.

P.s. es war die Frage wann die nicht abschätzbaren 180 Meter sicher gefahren sind. Wenn ihr das alle ohne Probleme Abschätzen könnt, Respekt. Einen Meterzähler hab ich nicht im Auto, daher kann ich das nicht. Bis jetzt habe ich da immer die Beschilderung auf der Gegenfahrbahn als Hilfe hinzugezogen, und geblitzt wurde ich in meinem ganzen Leben noch nicht.

Ok. Aber das ändert nichts daran, dass die Beschilderung für den Gegenverkehr nur für diesen gilt. Ob ich das Schild von hinten erkenne oder nicht, ändert nichts daran, dass es für mich belanglos ist. Es gibt keine Regel in der StVO, dass auf diese Weise ein Streckenverbot aufgehoben werden kann. Wer sich auf diesen Fahrlehrerrat verlässt, ist bald verlassen. Dass man die Länger einer Strecke schätzen kann, setzt der Gesetzgeber einfach mal voraus. Das Problem hat also jeder. Davon auszugehen, dass Streckenverbote immer für beide Richtungen auf der gleichen Strecke gelten, wird oft funktionieren, aber verbindlich ist das nicht.

 

Grüße vom Ostelch

180m?

Bisher kenne ich die Schilder nur in 50er Abschnitten, also 100m, 150m, 200m usw.

Außerdem, mein Km Zähler zeigt mir 100ter Schritte an (Weniger kann man anhand der Drehung erahnen), da kann man schon verlangen das man 180m abschätzen kann, zur Not fährt man eben mal 200m, das erforderliche Tempolimit.

 

Zum Thema Beschilderung der Gegenfahrbahn, das ist Mumpitz, grade vor Ampeln gibt es hier unterschiedliche Tempolimits, die Situation die vom TE beschrieben wird, kenne ich hier zu genüge von Fußgängerampeln an Schulen, da sind es aber jeweils 150m vor der Ampel.

Auch gibt es hier eine Strecke die in Richtung Süden mit 70 beschränkt ist (Offizieller grund Sonnenblendung dadurch erhöhte Unfallgefahr) Richtung Norden ist aber 100.

Zitat:

@DB NG-80 schrieb am 16. August 2019 um 18:01:03 Uhr:

180m?

Bisher kenne ich die Schilder nur in 50er Abschnitten, also 100m, 150m, 200m usw.

Außerdem, mein Km Zähler zeigt mir 100ter Schritte an (Weniger kann man anhand der Drehung erahnen), da kann man schon verlangen das man 180m abschätzen kann, zur Not fährt man eben mal 200m, das erforderliche Tempolimit.

 

Zum Thema Beschilderung der Gegenfahrbahn, das ist Mumpitz, grade vor Ampeln gibt es hier unterschiedliche Tempolimits, die Situation die vom TE beschrieben wird, kenne ich hier zu genüge von Fußgängerampeln an Schulen, da sind es aber jeweils 150m vor der Ampel.

Auch gibt es hier eine Strecke die in Richtung Süden mit 70 beschränkt ist (Offizieller grund Sonnenblendung dadurch erhöhte Unfallgefahr) Richtung Norden ist aber 100.

Den KM-Zähler kannst du doch auch nur als ungenaue Schätzung nehmen. Der ist doch genausowenig geeicht wie der Tacho? Das Auto ermittelt doch auch nur über die Raddrehung die zurückgelegte Strecke. Im Zweifel zwar genauer als die eigene Schätzung, aber auch in diesem Fall nicht hilfreich genug, wenns um wenige Meter gehen könnte.

 

 

Der Km-Zähler zeigt aber immer zu viel an, daher hat man, wenn man laut Km-Zähler 180m zurückgelegt hat, diese auch mindestens zurückgelegt.

Blödsinn, genau andersherum ist es der Fall, entschuldige! Danke an @Schubbie

Ok, ja stimmt auch wieder. :)

Aber dem TE hätte es nicht geholfen.

Zitat:

@DB NG-80 schrieb am 16. Aug. 2019 um 18:53:07 Uhr:

Der Km-Zähler zeigt aber immer zu viel an, daher hat man, wenn man laut Km-Zähler 180m zurückgelegt hat, diese auch mindestens zurückgelegt.

Genau andersrum ;-)

Zeigt dein Tacho 10% zu viel an und du fährst eine Stunde 100km/h lt. Tacho, hast du keine 100km zurückgelegt, sondern entsprechend weniger.

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