Strassenparken, Wohnwagen, Kurzzeitnutzung
Ich bin Eigentümer und Halter eines Wohnwagens. Ich sitze gelegentlich im Wohnwagen (WW) 2 bis 2,5 Stunden und trinke dort ein Bier, ordne Sachen im Wohnwagen, entwickle Bastelprojekte für den WW etc. . Ich parke auf der Strasse, wie oben angegeben, in einem Bereich der keiner weiteren Parkbeschränkung unterliegt. Meistens sitze ich im Wagen bei Kerzenschein, so auch heute, die Kerzen schimmern durch die Gardienen.
Heute gegen 23.00 uhr wurde ich von einem Mann beobachtet, der bemerkte dass ich zwischendurch herausging und ein Geschäft verrichtete, er beobachtete mich dabei. Ich ging wieder in den Wohnwagen, dann trat die Person unmittelbar an den Wohnwagen heran, nach dem ich herausblickte und ihn ansprach, was er wollte, er bemerkte dass ich unsicher wurde (es ist Dunkel, 23.00 Uhr, abgelegene Strasse) wurde er interessierter und observierte den Wagen weiterhin. Schließlich forografierte er den WW von Hinten und von vorne und verschwand.
Was ist von dieser Sache zu halten? Ich nutze den WW dort beim Laternenparken nicht zum Übernachten. Die Situation schien mir erstmal bedrohlich und sonderbar. Ich hielt ihn für einen Homosexuellen der Kontakte suchte oder der sich diese möglicherweise mit Gewalt verschafft (soll schon vorgekommen sein).
Droht mir eine Anzeige wegen unerlaubter Übernachtung und unerlaubter Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr?
Es gibt schon sonderbare Leute, das wissen wir, leben wir nicht in einer überreglementierten Welt?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von situ
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3. Wohnwagen wie alle Anhänger länger als 14 Tage parken ist verboten (nein, das ist keine Überreglementierung, sondern im Sinne der ganz überwiegenden Mehrzahl der Bürger; ebenso wie das Abschleppen von widerrechtlich geparkten Fahrzeugen)
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Moin,
wobei sich hier vortrefflich streiten lässt. 😁
Klar ist es verboten,
aber ich zahle für meinen WoWa ebenso KFZ-Steuern wie für andere KFZ 😰
30 Antworten
Und was wolltest du jetzt eigentlich?
Zurück zum Ausgangsproblem, die Anzahl der selbst ernannten "Polizisten" und "Oberlehrer" ist gewaltig. Ihre Anzeigen und Aufträge an die echten Polizisten lauten dann meist, da sollte man mal .... immer wieder gerne gehört. Wir sprechen von erwachsenen Menschen, Bürgern, mit aktivem und passivem Wahlrecht ....