Strassenparken, Wohnwagen, Kurzzeitnutzung
Ich bin Eigentümer und Halter eines Wohnwagens. Ich sitze gelegentlich im Wohnwagen (WW) 2 bis 2,5 Stunden und trinke dort ein Bier, ordne Sachen im Wohnwagen, entwickle Bastelprojekte für den WW etc. . Ich parke auf der Strasse, wie oben angegeben, in einem Bereich der keiner weiteren Parkbeschränkung unterliegt. Meistens sitze ich im Wagen bei Kerzenschein, so auch heute, die Kerzen schimmern durch die Gardienen.
Heute gegen 23.00 uhr wurde ich von einem Mann beobachtet, der bemerkte dass ich zwischendurch herausging und ein Geschäft verrichtete, er beobachtete mich dabei. Ich ging wieder in den Wohnwagen, dann trat die Person unmittelbar an den Wohnwagen heran, nach dem ich herausblickte und ihn ansprach, was er wollte, er bemerkte dass ich unsicher wurde (es ist Dunkel, 23.00 Uhr, abgelegene Strasse) wurde er interessierter und observierte den Wagen weiterhin. Schließlich forografierte er den WW von Hinten und von vorne und verschwand.
Was ist von dieser Sache zu halten? Ich nutze den WW dort beim Laternenparken nicht zum Übernachten. Die Situation schien mir erstmal bedrohlich und sonderbar. Ich hielt ihn für einen Homosexuellen der Kontakte suchte oder der sich diese möglicherweise mit Gewalt verschafft (soll schon vorgekommen sein).
Droht mir eine Anzeige wegen unerlaubter Übernachtung und unerlaubter Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr?
Es gibt schon sonderbare Leute, das wissen wir, leben wir nicht in einer überreglementierten Welt?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von situ
..................
3. Wohnwagen wie alle Anhänger länger als 14 Tage parken ist verboten (nein, das ist keine Überreglementierung, sondern im Sinne der ganz überwiegenden Mehrzahl der Bürger; ebenso wie das Abschleppen von widerrechtlich geparkten Fahrzeugen)
..................
Moin,
wobei sich hier vortrefflich streiten lässt. 😁
Klar ist es verboten,
aber ich zahle für meinen WoWa ebenso KFZ-Steuern wie für andere KFZ 😰
30 Antworten
Danke für eure rege Teilnahme und der teilweisen Anteilsnahme.
Wie wir wissen gibt es eine StVO-Regelung durch Gebotszeichen in vielfältiger und sinnvoller Weise. Wäre es nicht sinnvoller, auch Parkbereiche in den Städten zu markieren, in denen eine Parkung von Anhängern länger als 14 Tage erlaubt wird. Wenn schon für Anhänger auch Kfz.-steuern gezahlt werden. Dafür wäre dann ein neues Parkschild oder Zusatzschild notwendig. Wahrscheinlich würden dann diese Bereiche in kürzerer Zeit von Wohnwagen (WW) und sonstigen Anhängern zugeparkt werden, was eigentlich die Freiheiten derer einschränkt, die keinen WW und auch keinen sonstigen Anhänger haben und auch kein Grundeigentum und einen angemietenten Stellplatz haben.
Wahrscheinlich sterben Trolle nie aus, nicht nur weil es "Der Herr der Ringe" oder es "Der Hobbit, eine unerwartetet Reise" gibt.
Kommt jetzt hier vermutlich nicht so toll:
Mein Arbeitsplatz ist in der City und wenn ich schaue, wie viele von den wenigen Parkplätzen durch Womos zugeparkt werden, lautet meine Prognose: da werden die Regeln in Zukunft noch viel rigider werden.....
Ach ja: ich muss mich nicht ärgern, ich habe nen Platz in der Tiefgarage
Zitat:
Original geschrieben von Krakz
Kommt jetzt hier vermutlich nicht so toll:Mein Arbeitsplatz ist in der City und wenn ich schaue, wie viele von den wenigen Parkplätzen durch Womos zugeparkt werden, lautet meine Prognose: da werden die Regeln in Zukunft noch viel rigider werden.....
Ach ja: ich muss mich nicht ärgern, ich habe nen Platz in der Tiefgarage
Moin,
und wenn die Leute mit dem Teil zur Arbeit fahren........ 😕
Geht bei uns nicht -außer man will alles über 2 Meter an der Einfahrt verlieren ....
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Zitat:
Original geschrieben von Krakz
Geht bei uns nicht -außer man will alles über 2 Meter an der Einfahrt verlieren ....
Missverständnis.... 😰
...............ich meinte die WoMos, die alles zuparken 😁
Hallo,
wie weiter vorne schon geschrieben wurde, ist das Abstellen von Anhängern in D einfach nur max. 14 Tage erlaubt, dann muss er bewegt werden. Egal ob sich regelmäßig jemand im Wohnwagen aufhällt oder nicht.
Der regelmäßige Aufhalten im Wohnwagen sehe ich schon fast als campingähnlich an, der auf Dauer im öffentlichen Strassenraum nicht erlaubt ist.
Das Pinkeln in der Öffentlichkeit ist ebenso verboten, schon alleine desswegen würde ich es beführworten, dieses zu ahnden. Wenn das jeder so machen würde, dann gute Nacht. Du hast doch sicherlich in Deinem Wohnwagen ein WC, das kannst Du doch nutzen.
Gruß Axel
Wenn man sich einmal nach dieser Parkdauerregelung für Anhänger in der StVO umsieht, dann bemerkt man relativ schnell, dass diese Vorschrift später eingefügt wurde. Der Verordnungsgeber hat also irgendwann festgestellt, dass hier Handlungsbedarf besteht.
Gleiches gilt für das Wohnen im Wowa oder Wohnmobil auf öffentlichen Straße und Plätzen. So etwas erfordert neben einer eigenen Toilette auch ein hohes Verantwortungsbewusstsein, z.B. beim Müll, was leider nicht immer vorhanden ist. Manche Industriegebiete, in denen die Fernfahrer in ihren Lkw aus der Not heraus die Nächte und so manches Wochenende verbringen müssen, zeigen das doch deutlich.
Zitat:
Original geschrieben von campingfriend
Moin,Zitat:
Original geschrieben von situ
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3. Wohnwagen wie alle Anhänger länger als 14 Tage parken ist verboten (nein, das ist keine Überreglementierung, sondern im Sinne der ganz überwiegenden Mehrzahl der Bürger; ebenso wie das Abschleppen von widerrechtlich geparkten Fahrzeugen)
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wobei sich hier vortrefflich streiten lässt. 😁Klar ist es verboten,
aber ich zahle für meinen WoWa ebenso KFZ-Steuern wie für andere KFZ 😰
Andere KFZ dürfen aber auch nur 14 Tage am Stück im Öffentlichen Straßenverkehr geparkt werden.
Johannes
Leute die sich hier im Forum im Hintergrund halten, werden wahrscheinlich inzwischen ins Schmunzeln geraten.
Wer die Nähe eines Naturschutzgebietes dazu nutzt um mal ein (kleines) Geschäft zu verrichten, begeht wohl im Sinne der menschlichen Rechtsprechung, keine schwerwiegende Ordnungswidrigkeit. Das Geschäft fand ersten viele Meter von der Strasse entfernt in der Dunkelheit statt und dann auch noch mit Sichtdeckung. Sehe ich doch zu meinem Leidwesen Leute in aller Öffentlichkeit urinieren, im öffentlichen Strassenverkehr, in der Fußgängerzone, in Unterführungen, auf Raststätten etc. , hier ist es wesentlich anstößiger und offensichtlich ein öffentliches Ärgernis.
Ein gelegentliches Aufhalten in einem Wohnwagen, ohne Übernachtung, ist kein Camping. Dann würde jedes längere Aufenthalten in einem Auto, zum Telefonieren oder der Verzehr einer Mahlzeit im Auto, mit nachfolgendem längerem, ca. 1h bis 1,5h Aufenthalt im Auto, z.B. an einem Aussichtspunktparkplatz, auch ein Camping sein. Das liegt wohl auch noch vollkommen in der Toleranz und nicht im Bereich der Überreglementierung.
Der Aufenthalt, ohne Übernachtung, in einem WW und die Reparatur und Wartung oder Ergänzung des WW, während des Aufenthalts, ist auch kein Camping, im Sinne des Begriffes Camping, sondern zählt zum Allgemeingebrauch des Wohnwagens.
Ansonsten möchte ich noch auf mein neues Logo hinweisen, die drei Lebensweisheiten, die drei Affen. So kann man gut mit dieser Praxis fertig werden und diese beurteilen, wenn einem hierzulande Trolle begegnen, die sich ein Spaß aus der Reglementiereung machen und sich schnell auf das Gebiet der Überreglementierung begeben und der Intoleranz begeben (lese hierzu ersten Beitrag von mir zu diesem Thema, damit sich niemand angesprochen fühlt, wer ein Troll sein soll).
Zitat:
Original geschrieben von siberfoerster
Andere KFZ dürfen aber auch nur 14 Tage am Stück im Öffentlichen Straßenverkehr geparkt werden.Johannes
Hallo Johannes,
das ist nicht richtig: Jedes KFZ (nicht Anhänger) darf ohne Begrenzung im öffentlichen Strassenraum abgestellt werden, auch ohne bewegt zu werden. Einzge Einschränkung: Irgendwann muss es zum TÜV 🙂😁
Anhänger dürfen max. 14 Tage stehen, dann müssen sie bewegt werden.
Gruß Axel
Zitat:
Original geschrieben von moustache
Leute die sich hier im Forum im Hintergrund halten, werden wahrscheinlich inzwischen ins Schmunzeln geraten.
Wer die Nähe eines Naturschutzgebietes dazu nutzt um mal ein (kleines) Geschäft zu verrichten, begeht wohl im Sinne der menschlichen Rechtsprechung, keine schwerwiegende Ordnungswidrigkeit. Das Geschäft fand ersten viele Meter von der Strasse entfernt in der Dunkelheit statt und dann auch noch mit Sichtdeckung. Sehe ich doch zu meinem Leidwesen Leute in aller Öffentlichkeit urinieren, im öffentlichen Strassenverkehr, in der Fußgängerzone, in Unterführungen, auf Raststätten etc. , hier ist es wesentlich anstößiger und offensichtlich ein öffentliches Ärgernis.
Ein gelegentliches Aufhalten in einem Wohnwagen, ohne Übernachtung, ist kein Camping. Dann würde jedes längere Aufenthalten in einem Auto, zum Telefonieren oder der Verzehr einer Mahlzeit im Auto, mit nachfolgendem längerem, ca. 1h bis 1,5h Aufenthalt im Auto, z.B. an einem Aussichtspunktparkplatz, auch ein Camping sein. Das liegt wohl auch noch vollkommen in der Toleranz und nicht im Bereich der Überreglementierung.
Der Aufenthalt, ohne Übernachtung, in einem WW und die Reparatur und Wartung oder Ergänzung des WW, während des Aufenthalts, ist auch kein Camping, im Sinne des Begriffes Camping, sondern zählt zum Allgemeingebrauch des Wohnwagens.Ansonsten möchte ich noch auf mein neues Logo hinweisen, die drei Lebensweisheiten, die drei Affen. So kann man gut mit dieser Praxis fertig werden und diese beurteilen, wenn einem hierzulande Trolle begegnen, die sich ein Spaß aus der Reglementiereung machen und sich schnell auf das Gebiet der Überreglementierung begeben und der Intoleranz begeben (lese hierzu ersten Beitrag von mir zu diesem Thema, damit sich niemand angesprochen fühlt, wer ein Troll sein soll).
Junge, Du wolltest Meinungen hören! Dann solltest Du andere Meinungen aber auch akzeptieren.
Gruß Axel
Troll ist das nicht einer, der sich für die Meinung anderer nur insoweit interessiert, um sich über sie zu erheben und lustig zu machen. Der inhaltlich eher wenig beiträgt, es aber schafft seinen abwertenden Ton gegenüber anderen mit langen Phrasen zu garnieren, die zwar nichts zum Thema sagen, aber die Facetten seiner trolligen Persönlichkeit darstellen.
Typisch für einen Troll ist es auch, Sachverhalte, die andere nur schildern oder weitergeben, so darzustellen, als hätten die anderen Foristen sie in die Welt gesetzt, um diese dann für die Missstäünde in Haftung zu nehmen
So gesehen gibt es hier durchaus einen Troll
Inhaltlich:
Alle die hier posten, beschäftigen sich ja irgendwie mit Camping etc. - sind also per se an liberalen Regelungen interessiert. Dummerweise stösst man da in der BRD auf Grenzen. Oder konkret: Wegen meiner soll jeder gern an einen Baum pinkeln, doch dummerweise habe ich schon mitbekommen, dass zahlreiche Kommunen seit etwa 15 Jahren massiv etwas gegen Wild-Pinkler haben.
Oder: wenn es nach mir geht, kann man im Freien durchaus auch mal lack schleifen und streichen. Ich weiss aber auzch , dass es wegen so etwas regelmässig Anzeigen gegen Camper und Bootsbesitzer gibt
Etc etc
dann mal weiter viel Spaß beim Nicht-Hören und Nicht-Sehen - vielleicht klappt es dann ja auch mit dem drtten Affen dem Nicht-Sagen bzw Schreiben.
Zitat:
Original geschrieben von trikeflieger
Hallo Johannes,Zitat:
Original geschrieben von siberfoerster
Andere KFZ dürfen aber auch nur 14 Tage am Stück im Öffentlichen Straßenverkehr geparkt werden.Johannes
das ist nicht richtig: Jedes KFZ (nicht Anhänger) darf ohne Begrenzung im öffentlichen Strassenraum abgestellt werden, auch ohne bewegt zu werden. Einzge Einschränkung: Irgendwann muss es zum TÜV 🙂😁
Anhänger dürfen max. 14 Tage stehen, dann müssen sie bewegt werden.
Gruß Axel
Dann verstehe ich nicht warum bei uns im Ort ein geparkter , zugelassener , PKW nach ca 6 Wochen Dauerparken zwangsabgeschleppt wurde.
Johannes
Zitat:
Original geschrieben von Krakz
Troll ist das nicht einer, der sich für die Meinung anderer nur insoweit interessiert, um sich über sie zu erheben und lustig zu machen. Der inhaltlich eher wenig beiträgt, es aber schafft seinen abwertenden Ton gegenüber anderen mit langen Phrasen zu garnieren, die zwar nichts zum Thema sagen, aber die Facetten seiner trolligen Persönlichkeit darstellen.Typisch für einen Troll ist es auch, Sachverhalte, die andere nur schildern oder weitergeben, so darzustellen, als hätten die anderen Foristen sie in die Welt gesetzt, um diese dann für die Missstäünde in Haftung zu nehmen
So gesehen gibt es hier durchaus einen Troll
Inhaltlich:
Alle die hier posten, beschäftigen sich ja irgendwie mit Camping etc. - sind also per se an liberalen Regelungen interessiert. Dummerweise stösst man da in der BRD auf Grenzen. Oder konkret: Wegen meiner soll jeder gern an einen Baum pinkeln, doch dummerweise habe ich schon mitbekommen, dass zahlreiche Kommunen seit etwa 15 Jahren massiv etwas gegen Wild-Pinkler haben.
Oder: wenn es nach mir geht, kann man im Freien durchaus auch mal lack schleifen und streichen. Ich weiss aber auzch , dass es wegen so etwas regelmässig Anzeigen gegen Camper und Bootsbesitzer gibt
Etc etc
dann mal weiter viel Spaß beim Nicht-Hören und Nicht-Sehen - vielleicht klappt es dann ja auch mit dem drtten Affen dem Nicht-Sagen bzw Schreiben.
Man kann so manches diskutieren und darüber philosopieren und fast jeden, der eine Meinung kund tut, diskreditieren.
Dann sind wir wohl alle etwas "trollig" , denn schmoren wollen wir alle im eigenen Saft und hören wollen wir alle nur uns selbst. Das Problem zeigt sich wahrscheinlich auch hier, weil jemand aus meinem Text etwas liest, was er lesen möchte.
Du bist es selbst der einen abwertenden Ton schafft, mir gegenüber. Über das Mundwerk fahren lasse ich mir jedoch nicht, das Bild der drei Affen ist nicht als zu praktische Maxime gedacht. Es enthält jedoch Lebensweisheit.
Weiterführend zur Kommunikation, womit auch unsere Kommunikation und was dabei herausgekommen ist und weiterhin herauskommen kann, beschreibt das "Vier-Seiten-Modell" der Kommunikation (auch Nachrichtenquadart oder Kommunikationsquadrat) von "Friedemann Schulz von Thun".
"Das Ziel, für das dieses Modell verwendet wird, ist die Beschreibung von durch Missverständnisse gestörter Kommunikation und weitergehend die Therapie problematischer, gestörter und pathologischer zwischenmenschlicher Beziehungen."
Vielleicht hilft das Modell. Mea culpa, ich bekenne ich habs nicht schlecht gemeint.
:-)