Strafzettel trotz verkauftem Fahrzeug
Hallo zusammen,
ich hatte mein altes und defektes Fahrzeug bereits am 11.01. abgemeldet und wenig später an einen Händler verkauft. Die entwerteten Kennzeichen sind bei Übergabe allerdings dran geblieben. Jetzt wiederum habe ich als ehemaliger Halter ein Knöllchen erhalten, weil das Fahrzeug am 03.04. irgendwo im öffentlichen Parkraum mit abgelaufenem TÜV abgestellt erwischt wurde. Aufgrund des geringen Preises (200 €) habe ich leider keine Daten/Kaufvertrag mehr vom Käufer. Muss ich somit haften, weil das Fahrzeug mit entstempelten Kennzeichen vom Käufer oder wem auch immer abgestellt wurde?
Beste Antwort im Thema
Das sicher nicht. Aber stelle dir selbst die Frage: mit wem würdest du es als Sachbearbeiter lieber zu tun haben, um die Sache zu einem vernünftigen Abschluss zu bringen? Einem ruhigen und sachlichen Anrufer, der die missliche Situation logisch und nachvollziehbar schildert oder einem, der ohne weitere Äußerungen Post vom Anwalt schicken lässt?
Wenn der TE ne coole Socke ist, kann er natürlich auch einfach antworten, dass das Fahrzeug abgemeldet ist und somit nicht (mehr) der HU-Pflicht unterliegt 🙂 Und dann mal warten, ob noch was kommt...
19 Antworten
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 19. April 2017 um 00:59:03 Uhr:
Ein einfaches Telefonat verspricht da wohl deutlich mehr Erfolg, da der TE ja grds. erstmal nichts Vorwerfbares getan hat.
Richtig. Jetzt muss er nur noch das Amt davon überzeugen, die gehen nämlich momentan genau davon aus.
Ich vermute, die Story (wobei ich das dem TE natürlich nicht unterstelle) vom an unbekannt verkauften und dann wild entsorgten Altauto hören die je nach Kommune nicht zum ersten Mal.
Das sicher nicht. Aber stelle dir selbst die Frage: mit wem würdest du es als Sachbearbeiter lieber zu tun haben, um die Sache zu einem vernünftigen Abschluss zu bringen? Einem ruhigen und sachlichen Anrufer, der die missliche Situation logisch und nachvollziehbar schildert oder einem, der ohne weitere Äußerungen Post vom Anwalt schicken lässt?
Wenn der TE ne coole Socke ist, kann er natürlich auch einfach antworten, dass das Fahrzeug abgemeldet ist und somit nicht (mehr) der HU-Pflicht unterliegt 🙂 Und dann mal warten, ob noch was kommt...
Blöd... so Sachen passieren nunmal wenn man beim Verkauf eines Fahrzeugs, und möge der Verkaufswert auch noch so gering sein, schludert und sich keine Dokumente aushändigen lässt.
Aber warum soll der TE ein Bußgeld bezahlen, was Er nicht verursacht hat ?!
Zitat:
@Geisslein schrieb am 19. April 2017 um 09:29:10 Uhr:
Aber warum soll der TE ein Bußgeld bezahlen, was Er nicht verursacht hat ?!
er ist aber als letztmalig eingetragener halter leider in der bringepflicht nachzuweisen das es nicht mehr seine ist.
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 19. April 2017 um 09:28:14 Uhr:
Wenn der TE ne coole Socke ist, kann er natürlich auch einfach antworten, dass das Fahrzeug abgemeldet ist und somit nicht (mehr) der HU-Pflicht unterliegt 🙂 Und dann mal warten, ob noch was kommt...
er braucht nicht cool sein und warten ob was kommt, denn es ist schon gekommen. hier ging es nicht um die hu sondern das es abgemeldet im öffentlichem verkehrsraum stand.
wenn sie ihm das mit dem verkauf nicht glauben kann er nur noch pokern und sagen, schleppen sie ab, mal sehen wer sich dann meldet. dumm nur wenn sich dann wirklich keiner meldet, dann hat man das auch noch an der backe
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Zitat:
@Abbuzze2000 schrieb am 19. April 2017 um 10:51:35 Uhr:
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 19. April 2017 um 09:28:14 Uhr:
Wenn der TE ne coole Socke ist, kann er natürlich auch einfach antworten, dass das Fahrzeug abgemeldet ist und somit nicht (mehr) der HU-Pflicht unterliegt 🙂 Und dann mal warten, ob noch was kommt...er braucht nicht cool sein und warten ob was kommt, denn es ist schon gekommen. hier ging es nicht um die hu sondern das es abgemeldet im öffentlichem verkehrsraum stand.
Äh nö! Bitte das Eingangsposting aufmerksam lesen und dann dem Threadverlauf ebenso aufmerksam folgen...