Strafzettel Falsch Parken in Holland(52,80€) n Post von Inkasso Büro
Hallo,
ich war vor einigen Monaten in Holland, genau gesagt in Windschoten, war 4min im Laden, als ich rauskam war da ein Strafzettel von 52,80 an meiner Scheibe. Ich fahre zurück, und lese in Internetforen das man solche Zettel nicht bezahlen muss, weil er unter 70 euro ist und die das Geld nicht einttreiben können, doch jetzt habe ich Post von einem Hölländischen Inkasse Büro bekommen.
Ich weiß nun nicht was ich machen soll, ob die nun doch irgendwie eine Möglichkeit haben das Geld einzutreiben. Ich will nicht das es soweit kommt, wenn ich nun nicht bezahlt das der Gerichtsvollzieher vor meiner Haustür steht und ich für diese Gebühren auch noch aufkommen muss. Weil die sind ja auch problemlos an meine Adresse ran gekommen.
Ich hoffe irgendjmd kann mir weiterhelfen wie es hier rechtlich aussieht, sonst muss ich mich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden.
Beste Antwort im Thema
Sorry, aber die Überlegung, wegen so einem Sche*ß zum Anwalt zu rennen, ist doch absurd!
Ich hab letztes Jahr auch so ein Ticket aus NL bekommen.
Die Überweisung hat 30 Sekunden gedauert und die Sache war erledigt.
Da ist doch jede Minute Lebenszeit zu schade. Das Ticket war berechtigt, also zahl´s und fertig.
163 Antworten
Letztes Jahr ging es mir genau so. € 54,80 für einen abgelaufenen Parkschein, gefolgt von mehreren Mahnungen und Inkassoschreiben aus den Niederlanden.
Die habe ich alle ignoriert bis dann ein Schreiben von einem Inkassobüro aus Frankfurt/Main kam, bei denen der Betrag auf mittlerweile auf € 192,30 angestiegen ist.
Nach Rücksprache mit einem Anwalt für Verkehrsrecht teilte ich der Frankfurter Inkasso-kanzlei folgendes mit:
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Sehr geehrte Damen und Herren
Gemäß Art. 226 Gemeentewet 1994 (Gemeindeordnung) haben die niederländischen Gemeinden die Möglichkeit, Parksteuern zu erheben. Diese Steuer soll gemäß Art. 234 Abs.2 Gemeentewet 1994 durch Betätigung einer Parkuhr oder eines Parkscheinautomaten in der entsprechenden Weise erfüllt werden. Verstößt ein Kfz-Halter gegen diese Verpflichtung, ist grundsätzlich die Parkgebühr und ein entsprechendes Bußgeld oder Nachforderungsgebühr zu zahlen, wobei diese dann - im Gegensatz zu den Bußgeldern bei generellen Parkverstößen - direkt der betreffenden Gemeinde zufließt. Da es sich um eine Steuerforderung handelt, ist sie nach öffentlichem Recht zu beurteilen. Im Falle der Nichtbezahlung kann es durchaus sein, dass die niederländische Gemeinde eine deutsche Anwaltskanzlei mit der Einziehung der Forderung beauftragt.
Da die deutsche Gerichtsbarkeit nicht für Ansprüche zuständig ist, die aus dem öffentlichen Recht eines anderen Staates fließen, müssen derartige, von einer deutschen Kanzlei oder einem Inkassobüro geltendgemachte Ansprüche von den deutschen Gerichten mangels Zuständigkeit zurückgewiesen werden. Lässt die niederländische Gemeinde in Deutschland Klage erheben, so ist dieser entgegenzutreten. Dies kann einerseits darauf gestützt werden, dass das deutsche Gericht international-privatrechtlich nicht zuständig ist, da es sich um eine nur in den Niederlanden klagbare öffentlich-rechtliche Forderung handelt. Sollte die niederländische Gemeinde die Behauptung aufstellen, dass es sich um eine zivilrechtliche Forderung handelt, so ist dies unter Berufung auf die vorbezeichneten Rechtsvorschriften als sachlich unzutreffend zurückzuweisen.
Da es sich bei diesen Forderungen um Steuerforderungen und nicht um Bußgelder handelt, fallen diese auch nicht unter die generell seit dem 28.10.10 in Deutschland mögliche Bußgeldvollstreckung aus dem EU-Ausland.
Mit freundlichen Grüssen
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Kurz gesagt heisst das das man Strafzettel die nicht von der Polizei ausgestellt sind und die Summe von € 70,- nicht überschreiten auch nicht zahlen muss.
Als mir die Inkassokanzlei dann mit den Niederländischen behörden drohte sendete ich denen folgendes:
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Sehr geehrte Damen und Herren,
wie sie bereits festgestellt haben bin ich ihrer Zahlungsaufforderung noch nicht nachgekommen. Und wie sie sich bereits denken können ändert sich daran auch nichts.
Da sie mir jetzt schon mit niederländischen Behörden drohen gehe ich davon aus sie wissen das sich in der Bundesrepublik Deutschland kein Gericht mit solchen Angelegenheiten beschäftigt.
Bitte ersparen sie mir künftige Schreiben, spart Rohstoffe und schont die Umwelt.
Mit freundlichen Grüssen
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Nach diesem Schreiben endete der Schriftverkehr zwischen der Kanzlei und mir.
Also hartnäckig bleiben und sich nicht einschüchtern lassen.
Hoffe diese Antwort ist hilfreich.
Greetz
Wenn man beabsichtigt, in den folgenden Jahren nicht mehr in die Niederlande einzureisen, kann man natürlich so verfahren.
Man sollte sich aber immer bewußt machen, daß man dadurch seine persönliche Bewegungsfreiheit in gewissem Maße einschränkt.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Wenn man beabsichtigt, in den folgenden Jahren nicht mehr in die Niederlande einzureisen, kann man natürlich so verfahren.Man sollte sich aber immer bewußt machen, daß man dadurch seine persönliche Bewegungsfreiheit in gewissem Maße einschränkt.
Wieso sind Grenzkontrollen wieder eingeführt worden?
Nein, Grenzkontrollen sind nicht wieder eingeführt worden, aber
- seit dem 01.01.2012 werden die Grenzübergängen mit Kameras überwacht und die Kennzeichen gescannt
- kann man auch in den Niederlanden in eine Verkehrskontrolle geraden und dort ist die Rennleitung auch gut vernetzt.
Mehr zur Kameraüberwachung gibt es im folgenden Thread zu lesen:
http://www.motor-talk.de/.../...ronisch-registrieren-t3597717.html?...
Ähnliche Themen
http://www.welt.de/.../...ande-wollen-Autos-an-Grenze-ueberwachen.html
😁
Routinekontrolle reicht ja auch schon.
In anderen Ländern ist z. B. auch Section Control erlaubt und auch die verdachtsunabhängige Videoüberwachung usw...
Und es ist eigentlich überall teurer als bei uns.
Edit:
hey drahke, nicht so schnell 😰 🙂
Ja toll, dann scannen die halt sein Kenzeichen. GLaub nicht, dass dann bei der Polizei die Sirene losgeht und die wegen den 200€ die Hundertschaften auf die Jagd schicken. Und falls in Holland genauso wenig AVK durchgeführt werden wie hier, sehe ich die Gefahr doch eher gering an.
Die Gefahr mag gering sein, aber sie ist latent vorhanden.
Es geht hier um Steuern - da versteht kein Staat Spaß. 😉
Und ich persönlich würde das Risiko aufgrund der Kameras höher einschätzen als in der Schweiz die doch auch oft mal durchwinken.
Na ja teurer kann es ja jetzt nicht mehr werden. Einfach bei den nächsten Hollandbesuchen entsprechend Bargeld mitnehmen 🙂.
Und wer einmal falsch parkt und nicht bezahlt, der lernt u.U. nichts daraus und fällt beim nächsten oder übernächsten Mal wieder auf. Da macht es sich natürlich vorteilhaft, wenn man dort direkt feststellt, daß es schon eine Akte gibt und offene Verbindlichkeit(en) dazu...😉
Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Einfach bei den nächsten Hollandbesuchen entsprechend Bargeld mitnehmen 🙂.
Oder sich einfach an die jeweils geltenden Gesetze halten...
Und nur mal eben mit Kamera aufnehmen und das war's dann..., ist nicht!
Das Gerät nimmt das Kennzeichen auf und in ca. 100-200m Entfernung winken sie dich raus.
Hat nix mit Moralapostelei zu tun, aber wieso kann man sich nicht an Gesetze halten und hinterher besitzt man auch noch die Frechheit sich aus der Affäre zu ziehen... 🙄
Zitat:
Original geschrieben von Mr.i30-1983
Oder sich einfach an die jeweils geltenden Gesetze halten...Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Einfach bei den nächsten Hollandbesuchen entsprechend Bargeld mitnehmen 🙂.Und nur mal eben mit Kamera aufnehmen und das war's dann..., ist nicht!
Das Gerät nimmt das Kennzeichen auf und in ca. 100-200m Entfernung winken sie dich raus.Hat nix mit Moralapostelei zu tun, aber wieso kann man sich nicht an Gesetze halten und hinterher besitzt man auch noch die Frechheit sich aus der Affäre zu ziehen... 🙄
Das heißt da stehen jetzt an 15 Grenzübergängen rund um die Uhr Polizisten, die alles raus holen, was beim Kennzeichenscan auffällig ist?
Nein, nicht ständig. Verdächtige Kennzeichen sind aber erst einmal im System und können entsprechend in den Fokus geraten, wenn etwas vorliegt.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Nein, nicht ständig. Verdächtige Kennzeichen sind aber erst einmal im System und können entsprechend in den Fokus geraten, wenn etwas vorliegt.
Klar das Kennzeichen ist schon vorher im System seit dem Parkverstoss. Wenn da also nicht 24/7 Polizisten stehen, wie sollen die nicht vorhandenen Polizisten dann 100-200 Meter später einen rausfischen, wie es Mr. i39 geschriebeb gat? Versteh ich nicht.
Logischerweise funktioniert das "rausfischen" nur, wenn auch die Polizei bzw. die Marechaussee zum Zeitpunkt den Grenzübergang kontrolliert...
Und das wird jetzt in Zukunft recht häufig geschehen! MIR wäre es das Risiko nicht wert; zumal ich beinahe jeden Tag beruflich in den Niederlanden bin. Und selbst wenn nicht... Gerade weil MG sehr nahe an der Grenze liegt fährt man doch mal gerne dorthin.
Und dauernd überlegen müssen: "Hoffentlich stehen sie nicht am Grenzübergang...!!!" ...darauf hätte ich keinen Bock.