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Strafzahlung bei Rückruf

CUPRA Leon 4 (KL)
Themenstarteram 24. September 2023 um 14:26

Hallo Leute,

ich bin mir nicht sicher, ob ich mit meinem Anliegen hier richtig bin oder ob meine Frage eher in ein Rechts-Forum gehört, aber ich veruch's einfach mal. Vielleicht hat Einer von euch ja das gleiche Problem.

Ich habe einen Cupra Leon bei meinAuto.de geleast und meinAuto.de meldet die Fahrzeuge in München an. Nun gab es eine Rückrufaktion (Motorabdeckung musste wegen Brandgefahr entfernt werden), welche ich auch vor einigen Monaten habe von einer Fachwerkstatt durchführen lassen.

Nun schreibt mir meinAuto.de, dass die Stadt München insgesamt 302 Euro (52 Euro + 250 Euro) wegen der "Anordnung Rückruf" von mir haben möchte ??

Wieso wollen die die Kohle von mir, ich habe den Rückruf doch durchführen lassen?

Oder muss ich schlicht dafür Geld bezahlen, dass die Stadt München das ganze angeordnet hat (52 Euro) und die 250 Euro sind "nur" die Strafe dass ich die 52 Euro noch nicht bezahlt habe? Und wenn dem so ist, wieso muss ich die Anordnung bezahlen, obwohl's doch der Hersteller verka.... hat?!

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31 Antworten

Rückruf Aktionen werden meines Wissens vom Kraftfahrzeugbundesamt definiert und die Händler

informieren dann die Kunden. Dem Kunden entstehen dabei definitiv keine Kosten!

Bist Du sicher, das das kein Fake ist ? Ruf doch mal die Stadtverwaltung München an und frage nach.

Themenstarteram 24. September 2023 um 14:47

Hallo,

erstmal danke für Deine Antwort!

Ich bin mir ziemlich sicher, dass es kein Fake ist, da in den Schreiben mein KFZ-Kennzeichen und die letzten vier Ziffern meiner IBAN stehen und ich ja auch tatsächlich einen Rückruf hatte.

Ja, ich werde morgen mal bei der Stadtverwaltung München anrufen.

edit: in dem zweiten Schreiben steht übrigens: "Bitte übermitteln Sie uns bzw. der Behörde umgehend den Nachweis der durchgeführten Rückrufaktion, um weitere Folgekosten zu vermeiden"

D.h. das "Zwangsgeld" (so ist es hier bezeichnet) resultiert anscheinend tatsächlich daraus, dass ich der Behörde nicht mitgeteilt habe, dass ich den Rückruf durchgeführt habe. Alter Falter, woher soll ich denn das wissen?! Und außerdem 250 Euro Mahngebühr (bzw. Zwangsgeld). Ey haben die noch alle Latten am Zaun?! Ich mein 52 Euro + 5 Euro Mahngebühr o.k., aber 250 Euro?! Und auch die 52 Euro der ersten Mahnung, sind doch eigentlich schon daneben.

Klingt wie ein schlechter Scherz. Sicher ein betrügerischer Fake.

Themenstarteram 24. September 2023 um 15:00

Ich will's hoffen, ich glaub's aber leider eher nich.

Naja schauen wa mal was die Stadtverwaltung München morgen sagt.

Ich werde berichten...

Klingt Nacht Betrug: wieso ist in dem Schreiben dene IBAN? Und Mahngebühren können erst nach der Mahnung erhoben werden.

Da ist wohl jemand an deine Daten gekommen...

Für jede Anordnung fällt üblicherweise eine Gebühr an wenn ich das richtig im Kopf habe.

Wenns also tatsächlich eine von der Stadt gibt wird die auch jemand zahlen müssen.

Immer wieder interessant was diese Leasingmodelle für Situationen hervorrufen.

Allerdings keine Anordnung ohne vorherige Anhörung! Wenn du keine Anhörung bekommen hast wäre ich da mal sehr vorsichtig.

Themenstarteram 24. September 2023 um 15:49

@majestix

das Schreiben ist nicht von der Stadt München, sondern von meinAuto.de (wenn es denn echt ist) und die haben ja meine Daten. Dementsprechend habe ich auch keine Mahnung erhalten, da diese wahrscheinlich an meinAuto.de gegangen ist und die holen sich nun wiederum das Geld scheinbar bei mir zurück.

Ich selbst habe aber nie ein Mahnschreiben zu Gesicht bekommen, sondern nur Schreiben Nr. 1 von meinAuto.de in welchem mir mitgeteilt wird, dass demnächst 52 Euro plus Steuer wegen "Anordnung Rückruf" von meinem Konto eingezogen werden und neun Tage später ein zweites Schreiben mit selbigem Wortlaut und 250 Euro plus Steuer und dem Hinweis, dass ich meinAuto.de oder der Stadt München einen Nachweis über die Durchführung des Rückrufs übermitteln soll, um weitere Kosten zu vermeiden.

@mormegil

entsprechend oben Gesagten hat es mit mir keine Anhörung gegeben.

Klingt wie Abzocke seitens des Leasing Anbieters...

Bzw. nach miserabler Organisation und Kommunikation

Für Rückrufe ist das KBA zuständig, welches diese bei Gefahr auch anordnen kann. Diese Rückrufe werden dann dem Hersteller gegenüber angeordnet. Die Halterdaten werden aus dem ZFZR ermittelt, an welches die örtlichen Zulassungsstellen ihre Daten übermitteln.

https://www.kba.de/.../kodex_pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Da mein Cupra ab Werk bereits ohne Motorabdeckung ausgeliefert wurde weiß ich nicht ob bzw. was im genauen Schreiben vom KBA in dieser Sache steht.

Beim Rückruf meines BMWs musste ich dem Rückruf (Reparatur Batteriekabel) in einem bestimmten Zeitraum nachkommen, da das Fzg. sonst behördlich stillgelegt wird. Habe als Halter dementsprechend Post vom KBA erhalten. Ich denke dies ist hier auch der Fall. Entweder hat die Werkstatt verbockt die Ausführung der Aktion zu melden oder der Leasinganbieter verrechnet frecherweise den „Aufwand“ mit dem Amt zu korrespondieren.

Da du aber quasi indirekt aufgefordert wirst nachzuweisen, dass die Aktion erfolgt ist, tippe ich auf ersteres.

Alternativ könnte es sein, dass die Aktion zu spät ausgeführt wurde und somit das ganze sich überschnitten hat.

 

Ich würde da mal bei der Leasing nachfragen was es damit auf sich hat. Die müssen ja, in deinem Fall als Halter, die Schreiben vom Amt haben.

@Ralfili Wie wurdest du über die Rückrufaktion informiert? Gab es, nach dem Werkstatttermin, an die Leasing/meinAuto.de eine Info?

Zitat:

@Ralfili schrieb am 24. September 2023 um 16:26:44 Uhr:

ich bin mir nicht sicher, ob ich mit meinem Anliegen hier richtig bin oder ob meine Frage eher in ein Rechts-Forum gehört

Sowas gehört dann vor allem rechtlich geprüft, sollte das Schreiben echt sein. Da wirst du ohne Beistand nicht weiterkommen, weder gegen die Stadt München, noch gegen meinauto.

Themenstarteram 24. September 2023 um 18:35

Zitat:

Entweder hat die Werkstatt verbockt die Ausführung der Aktion zu melden...

das habe ich mich auch schon gefragt, ob die Vertragswerkstatt, wo ich das habe machen lassen es evtl. hätte weitermelden müssen.

@ktown

Ja, ich wurde mittels EINER Mail von meinAuto.de informiert, welche ich aber auch leicht hätte übersehen können bei der Anzahl an Mails die ich von denen so bekomme.

Nein, es gab keine Meldung an meinAuto.de nachdem der Rückruf durchgeführt worden ist (zumindest nicht von mir).

Und da liegt der Hase wohl begraben. Da meinAuto.de wohl Halter des Fahrzeuges ist hätte man diesen über den Werkstattbesuch unterrichten müssen. Nur so kann meinAuto.de gegenüber der Stadt belegen das der Grund der Rückrufaktion nicht mehr vorliegt.

Ich für meinen Teil würde gegenüber der Behörde mich erklären. Vielleicht sind die bereit den Vorgang zu stornieren.

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