Strafen / Vergehen bei unter 18 Jährigen

Hallo,

Ich hätte mal ein paar Fragen an euch, was für Konsequenzen hätte es ,wenn ein 17 jähriger ( 2 Monate vor seinen Geburtstag ) , alleine , ohne Kennzeichen Auto fährt und dabei noch ein Autofahrer von der Fahrbahn abdrängt und 2 Fußgänger anfährt. Welche strafe würde der 17 jährige erhalten , wenn der Autofahrer ihn anzeigen würde ? Der 17 jährige hat aber ein Führerschein mit 17.

Mfg

Beste Antwort im Thema

Sagt mal, was kommen denn hier heute für "hypothetische" Fragen? 😕

Der 17 Jährige wäre quasi ohne Führerschein gefahren, da anscheinend ohne Begleitung, und säße im Falle einer Anzeige - zu recht - mächtig in der Scheiße, da er einen bzw. mehrere große Fehler begangen hat. Weiterhin dürfte er auf Knien danken, sollte den Fußgängern nichts Schlimmes passiert sein, weil er sonst den Rest seines Lebens deren Schaden abbezahlen dürfte.

So, und nun macht den Thread zu, das hält man ja nicht aus...

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Naja, ich melde mich auch mal:

Ich glaube, die Konsequenzen (wenn derjenige erwischt wird) sind nicht so gewaltig, wie es viele hier ausmalen bzw. es erwünschen. Der Versicherungsschutz besteht weiterhin, auch wenn die Kennzeichen entfernt wurden. Hier stehen im Falle eines Falles nur die maximal 5000€ Regress im Raum.
Die Strafe, falls man erwischt wird, ist nicht alzu hoch (müsste cih nachgoogeln), der FS wird allerdings wegen Auflagenverstoßes bis zur Vollendung des 18ten Lebensjahres wieder eingezogen.

Die einzige Straftat, die womöglicher Weise im Raum steht, wäre Unfallflucht mit Personenschaden ... und für diesen Straftatbestand ist es völlig unerheblich, ob der Unfallverursacher eine gültige Fahrerlaubniss hatte oder nicht.

D.h.: Sollte der FS Inhaber eine 'Spritztour alleine' angedacht haben, und es kommt zum Unfall, dann sollte er lieber das kleinere Übel in Kauf nehmen als die Unfallflucht zu begehen.

Also das Auto war nicht zugelassen soweit ich das gehört habe. Personen sollen nur FAST zu schaden gekommen sein, genauso wie der andere Autofahrer der hat sie anscheint doll erschrocken. Aber genaue Details kann ich nicht nennen da ich nicht dabei war. Ich gebe es nur wieder so wie ich es gehört habe.

also nicht zugelassen heisst doch auch nicht versichert??????

also sorry liebe mods, aber wenn ich sowas lese, da platzt mir nun mal der kragen, und das einige hier das ebenso sehen und entsprechende sprüche hier kommen, dürfte wohl verständlich sein, ansonsten macht hier dicht und löscht sowas bitte, aber nicht wieder nur einzelne posts, sondern komplett 🙁🙁

Wenn der Wagen nicht angemeldet und versichert ist, so ist dies natürlich eine Straftat.

PflVG § 6 (1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen. (3) Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört.
Quelle

Der Gebrauch eines unversicherten Kraftfahrzeugs oder Anhänger wird zudem mit 6 Punkten in Flensburg belohnt.

Resumee: Auto weg (falls Fahrer = Eigentümer), Entzug der Fahrerlaubnis 'Begleitendes Fahren ab 17', Nachschulung (wegen der 6 Pkt.) u.U. sogar MPU. Ein Eintrag ins Vorstrafenregister, ca. 1200 Sozialstunden, evtl. Verlusst des Arbeitsplatzes.

Aber das alles ist noch Harmlos im Vergleich dazu, was passiert, wäre jemand verletzt worden. Denn ohne Versicherungsschutz (Privathaftpflicht zahlt hier nicht) ist der Freund voll haftbar. D.h. kommt es hier zu kostspieligen ReHa's, kann das schnell in die hunderttausende € gehen, was bedeutet, daß dieser u.U. bis zur Rente zwar arbeiten darf, aber bis zur Freigrenze alles gepfändet wird.

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Zitat:

Original geschrieben von bigLBA


... Der Versicherungsschutz besteht weiterhin, auch wenn die Kennzeichen entfernt wurden. ...

Dann kann mir dann mal einer das erklären ? Wie kann der Versicherungsschutz bestehen, wenn das Auto nicht versichert ist ? Ich möchte mich auch gerne für meine Blödheit entschuldigen aber ich kenne mich mit den ganzen Versicherungs- und Strafsachen nicht aus ( DESWEGEN FRAGE ICH JA AUCH !!! )

Edit:
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Wäre das nun auch geklärt. Danke bigLBA, solle forum user lobe ich mir !!! Kurz und bündig geantwortet.

Jetzt kann das hier auch geschlossen werden.

Zitat:

Original geschrieben von Sormy93



Zitat:

Original geschrieben von bigLBA


... Der Versicherungsschutz besteht weiterhin, auch wenn die Kennzeichen entfernt wurden. ...
Dann kann mir dann mal einer das erklären ? Wie kann der Versicherungsschutz bestehen, wenn das Auto nicht versichert ist ? Ich möchte mich auch gerne für meine Blödheit entschuldigen aber ich kenne mich mit den ganzen Versicherungs- und Strafsachen nicht aus ( DESWEGEN FRAGE ICH JA AUCH !!! )

Weil ich (aufgrund der Informationen, die Du mir geliefert hast), zunächst davon ausgegangen bin, das Dein Freund lediglich keine Begleitperson dabei hatte. Wenn Du aber schreibst, der Wagen war nicht angemeldet oder versichert, dann besteht natürlich auch kein Versicherungsschutz.

Einen Wagen ohne HP zu bewegen verstößt gegen §1 PflVG ... die Strafe hierfür steht im §6.

Ja, sorry ist ja jetzt alles soweit ok. Ich danke dir erstmal ich werde mal sehen was bei Ihm raus kommt. Vorausgesetzt er wird angezeigt. Wenn es irgendwas neues gibt halte ich euch auf dem laufenden.

MfG

Zitat:

Original geschrieben von Sormy93


Ja, sorry ist ja jetzt alles soweit ok. Ich danke dir erstmal ich werde mal sehen was bei Ihm raus kommt. Vorausgesetzt er wird angezeigt. Wenn es irgendwas neues gibt halte ich euch auf dem laufenden.

MfG

Der einzige Grund, wieso du dich so für das Thema interessierst, wenn es doch "nur" dein Freund war ist wohl, dass er deinen Wagen gefahren hat, oder?

Nein, warum sollte er auch mein Auto ist ja auch angemeldet und versichert, außerdem würde ich keine 17 Jährigen Spinner ohne Erfahrung fahren lassen. Also Spekuliert ihr mal schön weiter ( also wenn ihr keine Hobbys habt ) warum mich das Interessiert.

Ehe ich den Thread schließe nur mal ein ganz kurzer Denkanstoß - es ist zu bedenken, dass hier eine Kombination verschiedener relevanter Vergehen in Tateinheit vorliegen. ergo kann niemand vorhersehen, wie strafverschärfend der Richter diese Kombinationen bei der Bemessung der Strafe berücksichtigt und ALLE Vermutungen gehen in´s Leere.

Da ich als Moderator schreibe, verkneife ich mir jede Bewertung des beschriebenen Verhaltens. 

Ach ja, noch eine Anmerkung - einige User haben großes Glück, dass meine Moderatoren-Kolelgen derartig nachsichtig agierten und viele Sinnlos-Beiträge still entsorgten, ohne die Verursacher zu beteiligen. Ich bitte diese User nachdrücklich, sich künftig zurückzunehmen!

****geschlossen****

twindance

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