Strafe und Punkt wegen ausgeblichenem Kennz. an Feinstaubplakette
gaaaaaanz toll......
hab heute ein brief bekommen, wonach ich in der umweltzone am verkehr telgenommen habe soll, obwohl ich das nicht durfte....habe eine grüne plakette, das kennzeichen ist jedoch ausgeblichen, das wird wahrscheinlich der grund sein....ich meine, für die qualität des stiftes kann ich doch nichts dafür.....
jemand was ähnliches erlebt ? chance auf gnade ?
Beste Antwort im Thema
Meine Damen und Herren,
ein Fz-Führer hat Rechte und Pflichten!!!
Für eine lesbare Plakette sowie lesbare Kennzeichen, funktionierende Beleuchtung od. Profiltiefe,
hat nun mal der Fahrzeugführer zu sorgen, Basta!!!
Da das FZ in einer Umweltzone mit nicht lesbarer Plakette stand,
ist es nicht mehr als Recht ein Ticket zu erteilen.
Über Sinn und Zweck solcher Zonen lässt sich streiten.
Hört auf zu jammern, und nehmt es wie gestandene Männer.
Jammern ist etwas für Maulhuren von der Reeperbahn!
22 Antworten
nach zusendung des fahrzeugscheines und etwas geschleime wurde das ordnungswidrigkeitsverfahren eingestellt.
"grüsse an forradal" ...😁
Zum Glück bin ich schwarzer Jude - nix deitsch, nix Problem - sonst: du Rassist/Antisemit - fertig 😁
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"Gerade" in der Zeitung "Taxi" der BG für Transport und Verkehrswirtschaft gelesen und dann im Web gefunden.
Zitat:
[Quelle DEKRA]
Neuregelung ab 19. November
Falsche Farbe der Feinstaubplakette ist bei Hauptuntersuchung erheblicher Mangel
- Unleserliches oder falsches Kennzeichen ist geringer Mangel
- Fahrzeuge ganz ohne Feinstaubplakette werden nicht beanstandet
STUTTGART – Die Feinstaubplakette an Autos wird in Zukunft nicht nur innerhalb von Umweltzonen kontrolliert, sondern ihre Richtigkeit wird auch bei der Hauptuntersuchung (HU) geprüft. Darauf weisen die Sachverständigen von DEKRA hin. Die Neuerung tritt am 19. November mit dem aktualisierten HU-Mängelkatalog in Kraft.
Demnach wird die falsche Farbe einer Feinstaubplakette, die also nicht mit der tatsächlichen Schadstoffgruppe eines Fahrzeuges übereinstimmt, bei der HU als erheblicher Mangel eingestuft. Das bedeutet, dass der Prüfer die amtliche HU-Prüfplakette nicht erteilen kann. Eine Feinstaubplakette, bei der das eingetragene Kfz-Kennzeichen unleserlich ist oder nicht dem tatsächlichen Kennzeichen des Fahrzeugs entspricht, wird dagegen als geringer Mangel bewertet.
Das Fehlen einer Feinstaubplakette wird bei der HU nicht beanstandet, denn vorgeschrieben ist die Plakette nur beim Befahren einer Umweltzone. Wenn aber eine Feinstaubplakette an der Windschutzscheibe angebracht ist, muss es auch die richtige sein, sonst gibt es Probleme bei der HU.
Oldtimer mit H-Kennzeichen sind übrigens von der Plakettenpflicht ausgenommen. Sie dürfen Umweltzonen auch ohne Feinstaubplakette befahren.
Mit dem DEKRA Plakettenrechner auf www.dekra.de können Autobesitzer für ihr Fahrzeug die Schadstoffgruppe und damit die Farbe der Plakette (Grün, Gelb oder Rot) feststellen. Zudem haben Autofahrer bundesweit an allen DEKRA Prüfstationen die Möglichkeit, die entsprechende Feinstaubplakette zu kaufen oder sich zu Nachrüstmöglichkeiten zu informieren. Dazu muss der Fahrzeugschein oder die Zulassungsbescheinigung Teil I vorgelegt werden.
Pressekontakt:
Wolfgang Sigloch
Telefon +49.711.7861-2386
wolfgang.sigloch@dekra.com
Schöne Festtage und einen guten Rutsch 🙂
Gruß
MiReu
P.S.: Ich habe die DEKRA auf die Kopie und die Verlinkung hingewiesen und (noch?) keine ablehnende Antwort erhalten. Sollte DEKRA oder Motor-Talk etwas gegen die Veröffentlichung einzuwenden haben, so bitte ich um Löschung oder ggf. Anpassung.
Danke
MiReu
Zitat:
Original geschrieben von Sippi
Hört auf zu jammern, und nehmt es wie gestandene Männer.
Echt jetzt?
Moin,
Hammer, weil die zu blöd sind, eine anständige Plakette zu machen.😰
Deswegen klebt meine auf eine Folie 😁 aber passtttttt
Zitat:
Original geschrieben von Luke1973
Echt jetzt?Zitat:
Original geschrieben von Sippi
Hört auf zu jammern, und nehmt es wie gestandene Männer.
hehe😁😁😁