Strafe für uneingetragene Spurplatten
Hallo,
ich habe RH Spurplatten für die ich keine ABE finde da sie normalerweise nicht in kombination mit meinen OZ Felgen passen, muss bald zum TÜV da mache ich die ab, später wieder drauf. Welche Strafe könnte ich bekommen wenn die Polizei mich anhält und sieht, dass diese nicht eingetragen sind ?(Falls er sie überhaupt sieht weil so weit gucken die auch nicht raus).
Vielen Dank
MFG
Ermansuener
19 Antworten
Erfüllt den Tatbestand:
Fahren ohne Betriebserlaubnis, da diese durch nicht eingetragene Veränderungen erloschen ist.
Kostet dann so zwischen 70 und 100 €
OM616
.... und im Falle eines Unfalls hast Du die Arschkarte gezogen. In solchen Fällen läuft dann nämlich immer alles schief und irgendein gutachter merkt es doch. Also lieber ab lassen oder die "richtigen" kaufen - so wie ich.
Gruß
andreasstudent
Zitat:
Original geschrieben von andreasstudent
.... und im Falle eines Unfalls hast Du die Arschkarte gezogen.
Arschkarte heisst in solch einem Fall "Kein Versicherungsschutz.
Klar denkst Du: "Das macht meine Versicherung nicht, die sind gut und nett." Das mag ja auch sein, sonst wärst ja nicht dort versichert.
Aber
1. Arbeiten da ein paar Tausend Leute, und nicht alle sind dort so nett wie Du glaubst.
2. Darf eine Versicherung zum Schutz der anderen Mitglieder Deinen Schaden nicht bezahlen wenn Du ohne ABE rumfährst. Und damit meine ich auch Haftpflicht-Unfälle, die mit deiner Spurverbreiterung ÜBERHAUPT NICHTS zu tun haben.
3. Selbst wenn Dir jemand ANderes reinfährt hast Du mit Pech Teilschuld, weil sich Dein Auto gar nicht im Strassenverkehr befinden darf, also Mitschuld.
Klingt blöd, is aber so
Sie dürfen dich aber nur mit max. 5.000€ in Regress nehmen.
Wenn du damit fährst und es passiert was, kann es also passieren, dass jemand Schadensersatz in Höhe von max. 5.000 von dir verlangt.
Dein eigener Schaden ist dann natürlich auch noch dein...
mfg, Mark
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Zitat:
Original geschrieben von Mark-RE
Sie dürfen dich aber nur mit max. 5.000€ in Regress nehmen.
Das gilt aber nur für die Haftpflicht. Die Kaskoversicherung ist in solchen Fällen von der Verpflichtung zur Leistung befreit.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Das gilt aber nur für die Haftpflicht. Die Kaskoversicherung ist in solchen Fällen von der Verpflichtung zur Leistung befreit.
Sorry, das meinte ich mit:
"Dein eigener Schaden ist dann natürlich auch noch dein..."
Natürlich bleibt man selbst auf seinem Schaden sitzen...
mfg, Mark
und 3Punke in Flensburg wegen führen eines Kraftfahrzeuges ohne Betriebszulassung !
Matze 😁
Könnt Ihr mir mal verklickern, über was Ihr da gerade disskutiert???
Glaube mir: Hätte ich mit dir einen schweren Unfall und es würde sich herausstellen, dass du ohne Versicherungsschutz wg. bewusstem Fahren ohne Betriebserlaubnis unterwegs warst, würdest du bis an dein Lebensende dafür zahlen! Und wenn meine Kinder evtl. noch betroffen wären, müsstest du nicht lange zahlen;-))
Was ist mit dem Forum hier los???
Seit wann bekommt man hier Tipp's, wie man sich am Besten illegal durch's Leben schleicht???
Grüße
nova2003
Hi, Nova,
nun entspann dich doch mal....
soweit ich lesen kann, haben doch alle abgeraten und korrekt die Folgen aufgezeigt....
Tschöööö, Ralf
Zitat:
Original geschrieben von nova2003
Könnt Ihr mir mal verklickern, über was Ihr da gerade disskutiert???
(...)
Seit wann bekommt man hier Tipp's, wie man sich am Besten illegal durch's Leben schleicht???
Hallo Nova2003,
im Gegensatz zu Gerichten sind wir hier ja in der Lage und offensichtlich auch Willens Moral und gesunden Menschenverstand sowie verschiedene Meinungen einzubeziehen, bzw. zu erörtern.
Vor Gericht ist das Gesetz maßgebend. Daß dies aber nicht immer das einzig glücklich machende ist zeigt doch u.A. die Tatsache, daß Gesetze immer wieder neu geregelt werden, daß Gesetzbuch lebt.
Dazu gehört auch Diskussion, und genau die Betreiben wir hier.
Desweiteren zeigen doch z.B. Phrasen wie hier im MT "Vor Gericht bekommst du dein Urteil und nicht Dein Recht" daß selbst unbeteiligte nicht immmer mit Rechtsentscheidungen einverstanden sind.
Meine persönliche Meinung:
Hau hier mal nicht so globalgalaktisch auf die Kacke. Ich finde gerade deine Bemerkungen "..müsstest Du nicht lange zahlen.." und "am Besten illegal" sehr paradox.
Auf der einen Seite bemängelst Du mangelnde Legalität, auf der Anderen Seite stellst du deine eigene Brutaltät zur Schau.
Gruss
Na dann hoffe ich für alle "Neunmalklugen" hier, dass sie keine unangenehme Begegnung mit erman.s haben werden. Leute, die so "schlau" hier antworten, haben eben noch keine "Erfahrungen" sammeln dürfen. Das wünsche ich auch niemandem!
Wenn Ihr nähmlich mal durch solche Vollidio... an den Rollstuhl gefesselt seid oder auch einen Teil eurer Familie verloren habt, werdet Ihr nicht anders als ich darüber denken!!!
Fakt ist, dass hier definitiv über einen Straftatbestand disskutiert wird!
Zitat:
"ich habe RH Spurplatten für die ich keine ABE finde da sie normalerweise nicht in kombination mit meinen OZ Felgen passen, muss bald zum TÜV da mache ich die ab, später wieder drauf. Welche Strafe könnte ich bekommen wenn die Polizei mich anhält und sieht, dass diese nicht eingetragen sind ?(Falls er sie überhaupt sieht weil so weit gucken die auch nicht raus)."
Noch Fragen???
muss bald zum TÜV da mache ich die ab, später wieder drauf
Hi
sooooooo, jetzt kommen wir mal wieder runter....
Anleitungen zum Bescheissen müssen wir wirklich nicht geben.....stimmt
Allerdings hat er ja auch nur gefragt, was ihn erwartet, wenn er es doch macht.
Ob das moralisch vertretbar ist, oder , oder , oder
Fest steht, dass es keinen Grund gibt sich deswegen anzumaulen ( hat das überhaupt einer ??...egal...mal vorsorglich )
Die Spurverbreiterung ist verboten, da nicht eintragungsfähig.
Wir weisen darauf hin, dass wir darauf hingewiesen haben....
Ende der Ansage
Konstruktive Grüsse
AKL33
MOD MB Foren
Recht hast Du, Nova2003.
Leider macht dich deine Drohung "Und wenn meine Kinder evtl. noch betroffen wären, müsstest du nicht lange zahlen;-))" unglaubwürdig. Ist das eine Morddrohung für den Fall? Ich glaub's ja wohl nicht!!!!!
Du und jeder Andere hat mein Mitgefühl, wenn ihm durch einen Fehler ein Verlust entstanden ist, das ist ja gar keine Frage.
Die Diskussion geht doch eher um Versicherungsschutz und nicht um Vollidiot oder nicht.
Eine rhetorische Frage zur Verdeutlichung: Haftet die Hausratversicherung, wenn dem Inanspruchnehmer der Führerschein entzogen wurde?
Gruss
Ja!
(ist eh jedes Wort zuviel)
Grüße
nova2003