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Strafe für selbes Vergehen?

Themenstarteram 2. März 2021 um 18:01

Servus zusammen,

hätte mal eine Frage im Strafrechtlichen Sinn.

Ich wurde schon mal bei einer Großkontrolle für eine Sache belangt mit einem Bußgeld mit vorsatz(also doppelt so viel) aber kein Punkt weil es nicht Sicherheitsrelevant war sondern gegen die Umwelt.

Wenn ich jetzt für das gleiche Belangt werde nach Über einem Jahr ist dann die Strafe härter oder wird es die selbe?

Würde mich interessieren, weil ein KFZ-Kumpel von mir jetzt das selbe Problem hat aber wr zieht wieder durch und baut wieder das selbe an seinem Auto um.

LG

Manek

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18 Antworten

Das hängt vom Humor des Sachbearbeiters beim O-Amt ab. Er hat da einen Ermessensspielraum. Vermutlich wird er ihn nach oben nutzen.

wie hieß das doch gleich, beharrlichkeit?

unbelehrbar?

Themenstarteram 2. März 2021 um 18:54

@Gunny-Highway ab wann ist man unbelehrbar? Falschparken ist ebenso eine Ordnungswidrigkeit kann man aber auch mit Bußgeldern begleichen und dann hat sich das. Darum frage ich mich ist der frühere Tatbestand dann für ein neues Verfahren wieder relevant oder muss ein eigenes Verfahren gemacht werden?

@berlin-paul Es kann nur ein Polizist vor Ort den Tatbestand aufnehmen keiner vom Ordnungsamt. Greifen die in dem Moment wieder auf die früheren Delikte zurück?

Das ist der Sinn der Überprüfung des Führerscheins. Die weitere Bearbeitung ist beim Bußgeld Sache des Ordnungsamtes.

auch wenn du 30 mal falsch parkst kann eine mpu angeordnet werden

und wenn du schon einmal wg auspuff dran warst und die behörde festellt, dass du trotzdem wieder einen nicht zugelassenen angebaut hast, kommt nicht nur wie beim 1. der vorsatz zum tragen sondern dann kann es auch weitergehen, da man dann davon ausgeht, dass das 1. verdoppelte bußgeld nicht ausgereicht hat um euch wieder auf den pfad der tugend zurück zuführen

da kann schonmal die charackterliche eignung zum führen eines kfz überprüft werden,

was ich persöhnlich auch sehr gut finde, aber das tut hier nix zur sache ....

Themenstarteram 2. März 2021 um 20:07

@Gunny-Highway okay verstehe werde ich so weitergeben.... würde nur direkt interessieren was dann die strafe wäre :D

warte es doch ab, bis die post kommt, ändern kannst du eh nix

und so ein bischen spiel und spaß hattet ihr, jetzt kommt die spannung,

da gabs doch mal diese werbung ???

Themenstarteram 2. März 2021 um 21:29

@Gunny-Highway Das ganze ist über ein jahr her ich hatte aich schon vor Ort die Summe und musste mur auf den Zettel mit der Bankverbindung warten.... naja aber wirklich eine konkrete antwort auf meine frage kannst du mir scheinbar nicht geben trotzdem danke für deine Hilfe

Das Ermessen liegt ja auch nicht bei Gunny sondern beim SB.

Und wenn der dann sieht,dass immer der gleiche Tatbestand wiederholt wird, dann gibt's eben das erhöhte Bußgeld oder hält mal die Überprüfung der Fahreignung.

Abwarten und Tee trinken

Die Zahlung eines Bußgeldes ohne Punkte wird nicht in einem zentralen Register gespeichert. Deshalb wird auch bei wiederholter Ordnungswidrigkeit kein anderes Bußgeld erhoben werden, als es beim ersten mal der Fall war. Außer in dem Fall, dass der Bußgeldkatalog verändert wurde.

Welcher Sachbearbeiter die Angelgenheit bearbeitet, ist dabei völlig gleichgültig. Auch auf seinen Humor kommt es nicht an. Es handelt sich nicht um eine Ermessensentscheidung.

am 3. März 2021 um 12:34

Für das selbe Vergehen kannst du nur ein Mal belangt werden. Für das gleiche Vergehen jedoch immer wieder, bis du es lernst. Allerdings gibt es dann nicht die selbe Strafe sondern eine anderen, die evtl. sogar gleich ist zu der vorherigen.

Oh man, sind die Deutschlehrer wieder unterwegs, ja? Nicht genug mit den eigenen Schülern zu tun?

Ansonsten wurden die richtigen Antworten ja schon gegeben, der TE weiß Bescheid. Konkretes wird halt erst der Bescheid zu Tage fördern. Wäre nur interessant zu erfahren, was letztendlich daraus geworden ist. :)

Welcher Deutschlehrer?

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