Strafe bezahlt weil 60 in 60èr Zone gefahren?

Ein Kollege will mir weismachen dass er sich in München in einer 60èr Zone an die Geschwindigkeit gehalten hat, und deshalb eine Strafe bezahlen musste.
Grund: Er hat den "fliessende Verkehr" aufgehalten.
Das ist doch wohl ein Witz oder? Nur weil alle anderen schneller als erlaubt fahren wird das nicht zur Pflicht...

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Den Verwarnungsgeldbescheid möchte ich sehen.

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Zitat:

@TESLA-habenwill schrieb am 26. Oktober 2017 um 13:30:05 Uhr:


Ein Kollege will mir weismachen dass er sich in München in einer 60èr Zone an die Geschwindigkeit gehalten hat, und deshalb eine Strafe bezahlen musste.
Grund: Er hat den "fliessende Verkehr" aufgehalten.
Das ist doch wohl ein Witz oder? Nur weil alle anderen schneller als erlaubt fahren wird das nicht zur Pflicht...

Sage deinem Kollegen, es gibt keine 60èr Zone in der STVO, nach meinem Wissen zumindest, es gibt die Umweltzonen, es gibt die Tempo 30 Zone, es gibt die Parkverbotszone, es gibt die verkehrsberuhigte Zone, es gibt die Fußgängerzone, es gibt die Ostzone, aber es gibt keine 60èr Zone.
Es gibt aber Leute die einen Streckenabschnitt der auf 60 limitiert ist eine 60èr Zone nennen.

Ansonsten halte ich den aufgeführten Grund für Blödsinn.

Ansonsten....

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 28. Oktober 2017 um 17:48:22 Uhr:


...es gibt keine 60èr Zone in der STVO, nach meinem Wissen zumindest...

Das ist korrekt.

Hallo, Steven4880,

Zitat:

@Steven4880 schrieb am 28. Oktober 2017 um 12:24:19 Uhr:


Schlecht eingestellte vielleicht.
Im Allgemeinen geht von einem Diabetiker keine Gefahr im Straßenverkehr aus. ....
-------
Da gibt es gefährlichere "Risikogruppen".

stimmt beides.

Es gab aber nun mal mehrere Vorfälle, die darauf hindeuten, dass er möglicherweise nicht richtig eingestellt war und somit bleibt der Führerscheinstelle nur die Möglichkeit, ein ärztliches Gutachten anzuordnen.

Das einzig ungerechte daran ist in meinen Augen, dass jemand Zeit seines Lebens gearbeitet hat und trotzdem so wenig Rente bekommt.

Viele Grüße,

Nachteule

Zitat:

@Bitboy schrieb am 27. Oktober 2017 um 07:30:41 Uhr:


Siehe abgesackte Autobahn, vom Soli gebaut und nu noch weiter soli

Hinweis zur besseren Einordnung: Es waren Westfirmen, die die A20 geplant und gebaut und das Geld dafür kassiert haben.

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Bitte nicht mit Tatsachen verwirren. Das mögen Ideologen äußerst ungern und reagieren allergisch darauf, man nimmt ihnen die Grundlage für die Polemik.

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 28. Oktober 2017 um 12:03:32 Uhr:


Diabetiker sind eine Risikogruppe im Straßenverkehr

http://www.diabetes-und-recht.de/fuehrerschein/

LOL was für ein Blödsinn ... das wüsste ich aber ... ich bin Typ 2 ... eingestellt auf HbA1c von 6,5 - 6,8 ... ich seh mich nicht als Risiko - zumindest nicht deswegen 😁

Sehe ich ebenso.
Beim Typ1 besteht die Gefahr der Unterzuckerung. Aber wenn der Diabetes richtig eingestellt ist, der Diabetiker vor Fahrtbeginn seinen Blutzucker misst und eine anrückende Hypoglykämie erkennt, sehe ich da auch kein Risiko.
Da ist das Risiko der Selbstüberschätzer im Straßenverkehr und beim Alkoholkonsum deutlich höher.

Wer es glaubt wird seelig !
Wer alles glaubt , weiß nichts !
Giovanni.

Zitat:

@giovannibastanza schrieb am 31. Oktober 2017 um 15:38:02 Uhr:


Wer es glaubt wird seelig !
Wer alles glaubt , weiß nichts !
Giovanni.

Wie ist das gemeint?
Ich habe einen Typ1 Diabetes. Ich glaube nicht, ich weiß.

Hallo, Cocker,

Zitat:

@cocker schrieb am 31. Oktober 2017 um 14:24:19 Uhr:


LOL was für ein Blödsinn ... das wüsste ich aber ... ich bin Typ 2 ... eingestellt auf HbA1c von 6,5 - 6,8 ... ich seh mich nicht als Risiko - zumindest nicht deswegen 😁

es ist eine Frage der Definition:

Wer richtig eingestellt ist und sich daran hält, stellt normalerweise kein erhöhtes Risiko dar, gehört aber trotzdem zu der Risikogruppe der Diabetiker.

Andere gehören zu anderen Risikogruppen, wenn sie Medikamente einnehmen müssen und ohne deren Einnahme nicht oder nur bedingt fahrtauglich wären.

Selbst Brillenträger gehören zu einer Risikogruppe, wenn sie ohne Brille nicht fahrtauglich sind.

Viele Grüße,

Uhu110

...es ist immer eine Frage der Definition, nimmt man als Maßstab den fitten durchtrainierten Kampfpiloten mit luftkampftranierten Sinnen dann kann man mit Sicherheit über 90 % der Leute, die auf unseren Straßen unterwegs sind als fahruntauglich aussortieren.

Autofahren ist für ALLE ein Risiko ... Alte, Junge, Kranke, Bekloppte, ...

Da habe ich aber Glück. Ich bin nämlich schön. ... 😁

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 28. Okt. 2017 um 17:48:22 Uhr:


es gibt keine 60èr Zone in der STVO, nach meinem Wissen zumindest, ..., es gibt die Ostzone,

Sicher? Nach meinem Wissen gibt es in der StVO keine Ostzone 🙂

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 31. Oktober 2017 um 20:54:56 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 28. Okt. 2017 um 17:48:22 Uhr:


es gibt keine 60èr Zone in der STVO, nach meinem Wissen zumindest, ..., es gibt die Ostzone,

Sicher? Nach meinem Wissen gibt es in der StVO keine Ostzone 🙂

Wenigstens einer der aufgepasst hat.

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