Strafe bei Überladung

Ich habe Mal versucht heraus zu bekommen wie teuer eine Überladung bei WW im Ausland wird, habe aber entweder gar keine, oder sehr wage Angaben gefunden.

Deutschland ist noch verhältnismäßig „human”, Schweiz, Österreich und Italien gehen schon härter ran,Tschechien sogar angeblich mit 2000 Euro pauschal.

Konkret interessiert mich jetzt gerade Holland, doch da finde ich überhaupt keinen Anhaltspunkt, weiß jemand mehr?

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interessante frage
klingt so,als ob du vorsätzlich überladen fahren willst

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https://www.om.nl/.../?...

Überladen hin oder her.
Ich hatte bisher 2 x die Ehre oder das Vergnügen auf dem Weg nach bzw. von Frankreich.
Fakt ist:
Gewogen wird das komplette Gespann.
VA PKW
HA PKW
und WW.
Das heißt, dass die Achslasten des PKW auch zu berücksichtigen sind und auch werden, denn es liest sich hier immer so schön, dann wird die Stützlast des WW auf den PKW geschoben, ja gut aber das ist die 6. Person im Auto, und wenn dann der Kofferraum beladen ist, ist zu 70% die HA Last PKW überschritten, nun kommt noch der WW dazu, doch wo hin mit dem Ballast? Ins Gebüsch werfen da macht die Obrigkeit nicht mit, und überladen, zahlen und weiterfahren ist nicht. Was nun?
Ein Taxi bestellen und Passagiere mit der Bahn weiterreisen lassen, oder eine Spedition bestellen die den zu vielen Ballast aufnimmt. Hab mir sagen lassen die Obrigkeit will die Bahntickets sehen.
In falle eines Unfalls schickt die Versicherung zu 100% einen Gutachter und der sagt heute ganz genau anhand der Schäden und Foto´s ob alles plausibel ist.
Bei mir war einmal nichts und einmal das Zeltgestänge anders verstauen in sofern in blaues Auge.
Ich würde es rein aus Versicherungsrechtlichen Gründen ( ein angehängter Anhänger geht versicherungsrechtlich auf den PKW zumal die WW Achsen meist schon vom Fahrzeug auf 105% ausgelastet sind. Letztendlich spielt evtl. auch die Reifentraglast eine gewisse Rolle.
Und die früher einmal gängige Regel die Reifentraglast um 10% wie von vom vielen Herstellern gehandhabt, weil ja nur Tempo 80KM/h gilt nicht mehr.
UNO

Wie auch immer das im jeweiligen Land gehandhabt wird, niemand kann sich darauf verlassen, dass in allen Ländern das Selbe gilt, auch nicht in EU-Ländern, aus dem Grund lieber vorher informieren, als nachher im Regen stehen.

@oetteken, danke für den Link, mit Hilfe des Google-Übersetzers konnte ich zumindest erfahren, dass eine Überladung von nicht mehr als 10% in Holland mit 140 Euro geahndet wird, bei bis 20% sind es schon 210 Euro, weiter will ich gar nicht erst schauen. ;-)

Ich habe mir die Waage von Reich (CWC II 1.500 kg) gekauft.
Die ist zwar nicht billig und mißt auch nicht sehr genau, aber genau genug um größere Unannehmlichkeiten zu vermeiden und macht sich dadurch ggf. schnell bezahlt.

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Ein Kieswerk in meiner Nähe tut`s auch der verlangt symbolische 2 Euro für das Wiegen, nimmt es aber sehr genau man muss schon abhängen damit das Ergebnis auch stimmt, klar mit der normalen Toleranz einer Kieswaage.

Ich lade den WW immer komplett vor der Abreise ein und fahre dann zur Waage, wenn es so einigermaßen passt ist es gut, wenn nicht wird ausgeladen was nicht unbedingt erforderlich ist.

Ich muss nur immer aufpassen, dass dann unterwegs nicht so ganz beiläufig immer wieder neue Dinge im WW landen die gar nicht weiter auffallen, sich aber doch summieren. ,-)

Hallo,

ist leider off topic, aber ich möchte es so wegen der enormen rechtlichen Folgen (Fahren ohne Fahrerlaubnis) nicht so stehen lassen.

Die 3500 kg für die B-Führerschein werden ausschließlich durch Addition der zulässigen Gesamtmassen des Zugfahrzeuges und des Anhängers ermittelt. Hieraus ergibt sich:

Das tatsächliche Gewicht ist in Bezug auf die nötige FS-Klasse uninteressant.

Die (technisch) zulässige Gesamtmasse des Zuges aus den Fahrzeugpapieren ist für die FS-Klasse auch ohne Relevanz, d. h. z. B. Auto 2200 kg zGM, WW 1500 kg zGM, zGM des Zuges 3.450 kg geht nicht mehr mit B.

Bei der zGM des Zugfahrzeuges sind auch die Erhöhungen für Anhängerbetrieb, die ggf. unter "Bemerkungen" in den Papieren stehen, zu berücksichtigen. Hier könnte auch bei dem Gespann von ACJoker ein Problem bestehen.

Gruß Rainer

Danke für die info.
Ich darf mein Gespann NICHT fahren.
Das zGG mit Hänger ist um 6 5kg erhöht.

Ich könnte so kotzen.
Warum kann man sowas nicht einfach ordentlich eintragen, echt nicht zu fassen.
Es ist so vieles zu bereguliert und hier wird so ein quatsch gemacht.

Hallo,

spreche einfach mal mit dem TÜV, ob er die Erhöhung im Rahmen einer Änderung der Fahrzeugpapiere zum Löschen freigeben kann. Aber bitte nur die zGM, nicht die Erhöhung der Hinterachslast.

Gruß Rainer

ich fahre jedes jahr nach wacken und letztes jahr hatte ich noch gepäck von 2 leuten mit dessen auto kaputt war und mit der bahn nach gekommen sind.
in die kontrolle ein dorf vorher gekommen 100 kg zu viel.
musste "ablasten" 50 liter fass bier in den gulli so wie 40 lieter wasser keine geldstrafe.
ich hätte lieber gelöhnt statt bier zu töten

Genau da liegt ja der Hund begraben. Flüßigkeit wird man ja noch los, aber was ist wenn du Schwiegermutter mitsamt Gepäck zurücklassen musst?

Zitat:

@oure schrieb am 18. Juni 2016 um 21:13:44 Uhr:


Genau da liegt ja der Hund begraben. Flüßigkeit wird man ja noch los, aber was ist wenn du Schwiegermutter mitsamt Gepäck zurücklassen musst?

das gepäck würde ich ja noch mitnehmen😁

Hallo,

sorry aber es gibt kein "wenn ich aus versehen überlade" oder " schnell mal passiert..". Jeder hat die Möglichkeit, seinen Wowa vor der Abfahrt zu wiegen. Dazu gibt es kleine Waagen, über die man drüber fährt. Die vermeiden nicht nur, dass man zuviel einlädt, sondern man kann a) den Wowa richtig und gleichmäßig beladen und b) seinen Luftdruck danach einstellen. Das Gleiche gilt natürlich auch für Womos. Auch hilft ab und zu mal das raus zu lassen, was man nicht unbedingt braucht. Für einen 3 Wochen-Sommerurlaub genügt auch eine 5kg Gasflasche, man muss nicht 2x 11kg-Flaschen mitschleppen.

Gruß Axel

Zitat:

@AcJoker schrieb am 15. Juni 2016 um 07:52:01 Uhr:


Danke für die info.
Ich darf mein Gespann NICHT fahren.
Das zGG mit Hänger ist um 6 5kg erhöht.

Ich könnte so kotzen.
Warum kann man sowas nicht einfach ordentlich eintragen, echt nicht zu fassen.
Es ist so vieles zu bereguliert und hier wird so ein quatsch gemacht.

Die Erhöhung bei Anhängebetrieb kann man austragen lassen. Einfach zum TÜV und austragen lassen und neue Schein machen lassen. Das Gleiche müssen Womo-Fahrer machen, deren zGG bei Anhängebetrieb von 3495 um 100kg erhöht wird. Ansonsten fahren FS-Neulinge bei Anhängebetrieb ohne Führerschein. Oder man fährt z.B. in Österreich als Mautpreller, weil ein Pickl vorhanden ist aber keine Go-Box.

Gruß Axel

Heute früh sah ich einen schwarzen T4 mit Wohnwagen . Das ist nicht weiter schlimm , aber am Dach hatte er ein Hartschalenboot samt Motor , Bus War total vollbeladen und am Heck des Wohnwagen War noch ein Fahrradträger mit Rädern und einen kleinen Benzin Roller .wenn der nicht überladen war dann friss i an Besen .

Wo kein Kläger, da kein Richter. ;-)

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