Strafbefehl
ich hab ma ne frage. ich hab einen kollegen von mir auf einem parkplatz mal mit dem auto fahren lassen, obwohl er keinen führerschein besitzt. und wie mein glück halt ist hat uns die polizei erwischt. so jez ist eine geldstrafe zu 40 tagessätzen je 10€ gekommen, also macht 400€. aber da ich ein 19jähriger schüler bin , hab ich nicht wirklich die möglichkeit das geld aufzutreiben. daher wollte ich wissen ob es eine alternative möglichkeit gibt die strafe zu entrichten.
aber bitte keine antworten wie " das war ja dumm" oder "selber schuld" usw.
mfg at0m1kk
30 Antworten
1. Prüfen ob die Polizei zuständig ist.
Handelt es sich um einen privaten Parklatz (Supermarkt, Uni, etc.), so ist die Polizei mangels öffentlicher Verkehrsfläche nicht zuständig.
Du kannst dann nicht bestraft werden, da kein Delikt vorliegt.
Hierzu ggf. einen RA befragen. Wenn Deine Eltern einen Familien-RS haben, sollte der die Kosten übernehmen.
Auf die Widerspruchsfrist achten!!!
2. Wenn Nichts anderes geht, unter Hinweis auf Dein Einkommen Ratenzahlung mit 20 bis 25 EUR mtl. beantragen.
Ansonsten:
Natürlich selbst Schuld: 😉
Deinen Kumpel dürfte der Tipp unter 1. aber noch mehr interessieren als Dich!
SSKM 😁
Hast du denn nen Nebenjob o.ä. ? Du wirst ja nich zu Geldstrafe verurteilt, wenn du es eh nicht bezahlen kannst.
Gott78
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Hmmm...dein Kollege müsste seinen FS ja auch erstmal 2 Jahre vergessen können und für deinen müsste es auch schwarz aussehen da du noch in der Probezeit bist, oder gibt es "nur" die 400 Euro ?
hast du damit den tatbestand des "zulassen von fahren ohne fahrerlaubnis" erfüllt?
wenn ja...
müsstest du auch noch 6 bis 7 punkte kassieren...
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natürlich ist die sache dumm gelaufen aber man hätte euch auch mit einer verbalen "waatschen" davon kommen lassen können (meine meinung)
gruß
patronn-citron
Oh man,Armes Deutschland,da übt schon mal einer an einem Sonntag,wo keine Sau den Parkplatz nutzt,vermutlich,und da kommt wieder die geballte Deutsche Justiz in Gange *koppschüttel*
Wenn das nu auf einer öffentlichen Strasse passiert wäre,dann hätte ich dafür Verständniss,aber so.
ja ich muss nur die 400€ blechn, nochma glück wegen dem führerschein gehabt. und wieso 400 hab ich keine ahnung. als beruf hab ich schüler angegeben. achso ja, noch 60€ bearbeitungsgebühr etc. also insgesamt 460 tacken
naja ich geh dann übermorgen mal zum amtsgericht und spreche die ma drauf an
tja... so kanns laufen
ich hatte letztes jahr einen unfall auf der ab bei dem mir ein wagen vom hänger gefallen war....
zum einen war das gespann total überladen und der wagen war unzureichend gesichert... außerdem hatte ich damals lediglich fs-klasse B und hätte das gespann nicht fahren dürfen...
nach dem regelsatz hätte ich mit einer saftigen strafe, den genannten 6 bis 7 punkten und einem fahrverbot rechnen müssen...
schlußendlich wurde das verfahren eingestellt obwohl hier wohl niemand die rechtmäßigkeit einer strafe bezweifeln würde... (ich auch nicht)
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schönes D-land...
manche gauner wären in ihrem 2ten leben bestimmt lieber vergewaltiger geworden (da ist man schneller wieder frei)
...aber das würde jetzt zu weit führen
gruß
patronn-citron
@at0m1kk
1.) dumm gelaufen. ;-)
2.) gegen den Strafbefehl keine Rechtsmittel einlegen. Im Gegensatz zu einer gerichtlichen Verurteilung (das wäre die Folge bei einem Widerspruch) giltst Du mit einem Strafbefehl nicht als vorbestraft und hast keinen Eintrag im Strafregister.
3.) Ratenzahlung vereinbaren, und erstmal mindestens 10 EUR (einen Tagessatz) zahlen. Sinn der Übung: Du wirst als zahlungswillig angesehen. Sag, das Du als Schüler kein Einkommen hast, und dich trotzdem bemühen wirst nach besten ... blabla ... usw. Soweit ich weiß, muß man dir ohne Einkommen die Möglichkeit der Ratenzahlung einräumen.
Vielleicht kann dir ja die 400 EUR jemand leihen. Wär die stressfreiere Variante.
Viel Glück !