Steuerersparniss durch Auflastung
16 Antworten
Durch die direkte Eintragung im Brief - Kombinationsfahrzeug ohne Umbau - besteht für fast
alle Fahrzeuge ( Pick UPs - Chevys - US Fahrzeuge
allgemein - normale Kombis usw. ) die Möglichkeit
der Steuerersparniss. Nach Eintragung dieser Auflastung auf über 2800 Kg beträgt die Steuer nur noch 172 €.
Edit by Jürgen2: Dass es diese Möglichkeit gibt dürfte schon so ziemlich allen hier bekannt sein, und wurde auch schon oft durchdiskutiert. Werbung ist jedoch auf Motor-Talk.de untersagt. Vielen Dank
Also unter uns, wenn das Fahrzeug eine umklappbare Rückbank hat und ein zul.Ges.Gew. von über 2800 kg bereits im Brief eingetragen hat, dann braucht man den Eintrag *Fahrzeug ist technisch ein Kombinationskraftwagen* nicht.
Einfach dieses Schreiben nach Erhalt der PKW- Steuer ans Fa schicken.
http://www.stockundstein.com/.../antrag_gewichtsbesteuerung.rtf
Und Auflastungen werden bei uns nicht mehr akzeptiert, jedenfalls nicht mehr mit irgendwelchen Kopien.
Olds Diesel
Habe einen Olds Diesel Bj. 80.
Besteht die Möglichkeit diesen Aufzulasten ??
Zul. Gesamtgew. 2715 kg
Danke im voraus
Oldsdiesel
Lest mal hier: http://www.motor-talk.de/t367076/f45/s/thread.html
Interessante Erfahrung!!!
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So.....
... kann man das nicht angehen tempo-linse.
Die für den Jeep eingetragene Zulassung als Lkw ist bei konkreter Betrachtung der steuerrechtlichen Belange nicht haltbar.
Die Jeeps erfüllen die Anforderungen definitiv NICHT.
Als "Kombinationskraftwagen" fällt der Jeep ebenfalls flach, da er weder eine nennenswerte Ladefläche, noch einen als annähernd "komfortabel"
anzusehenden "Passagierraum" hat.
Des weiteren bietet er maximal 4 Personen Platz und unterscheidet sich somit nur durch Allrad und seine sperrigkeit von einem Polo.
Anders sieht das beim Caprice Station oder Olds Cutlass Cruiser aus.
Mit bis zu 8 Sitzplätze oder einer mächtigen Ladefläche und (ab Werk) bescheinigten 2830kg zul.Ges.Gewicht, sind diese Wagen eben "Kombinationskraftwagen", weil sie sich in gleichem Maße für den Transport sperriger Güter, als auch für den Personentransport eignen.
Ebenso fallen in diese Kategorie der Landrover Defender (2,9t zul.Ges.Gew ab Werk), Kleinbusse vom Kaliber VW T4 mit langen Radstand und diverse andere.
Bei dem angesprochenen Oldsmobile Diesel gehe ich davon aus, das dieses Fahrzeug (wie auch mein Chevy Station) bei der Einfuhr "abgelastet" wurde.
Dieses "ablasten" wurde seinerzeit bei der Einfuhr durchgeführt, um die Lkw-Zulassung zu vermeiden.
Begründung gegenüber den Käufern war:
"Lkw drüfen nicht schneller als 80km/h fahren und Sonntags überhaupt nicht auf die Strasse"
Das es für Lkw aber erst ab 3,5 Tonnen bzw. 7,5 Tonnen eng wird, wurde verschwiegen.
Bei meinem Caprice klebt noch das original Typenschild von Chevrolet an der Fahrertür........
2830 kg sind darauf als zul.Ges.Gewicht vermerkt.
Der TÜV-Mann kann sich schon mal warm anziehen...........
Neumann
Okay.
Es war nur als aktueller HINWEIS gedacht, dass sich in Zukunft etwas bewegen wird - und nicht in allen Fällen einfach mehr kg in der Zulassung gleich weniger Geld für's Finanzamt bedeutet.
Zitat:
Lkw drüfen nicht schneller als 80km/h fahren und Sonntags überhaupt nicht auf die Strasse
Und nicht auf PKW-Parkplätzen parken, usw.
Das ist Schnee von gestern, und außerdem falsch zitiert: "LKW über 2,8 t"!
Zumindest bei den WoMos haben sie vor etlichen Jahren diese Grenze auf 3,5 t hochgesetzt. Da war meins wegen o.g. abgelastet, aber nach Hubraum besteuert (Null-Kat).
Na, da war ich aber ganz schnell beim TÜV und hab wieder auf 3,1 t auflasten lassen!
Hey, das geht ja richtig ab hier !!
Das Thema Steuerersparniss lockt ja jede Menge
Leute zur Diskussion. Ich glaube aber,das Neumann einer der wenigen ist,der die Problematik richtig erkannt hat!!! Viele US Car Fahrer glauben,sie bauen
auf eine Schubkarre einen 7,5 Liter Motor, lassen
das Fahrzeug als LKW zu und denken,das blöde Finanzamt erkennt diesen - LKW - schon an.
Denkste !! War wohl nichts.
Es wird immer wieder die Möglichkeit einer Zulassung
als LKW,Sonderfahrzeug oder als Kombinationsfahrzeug verwechselt.In den meisten Fällen wird diese Eintragung mit einem sogenannten
Auflastungsgutachten gemacht.Aber nur für Fahrzeuge,für die so ein Gutachten vorliegt.Das sind meistens Fahrzeuge ,die in Massen auf der Strasse sind.Ansonsten würde sich die Anfertigung so eines Gutachtens nicht lohnen.Kostet richtig Kohle.
Dann gibt es die Möglichkeit,mit einer Freigabebescheinigung des Herstellers beim Tüv eine Auflastung zu beantragen.Meistens gibt es aber diese Möglichkeit nicht,da der Hersteller so etwas nicht erstellt.Die von unserer Auflastungsstelle durchgeführte direkte Eintragung in den Brief - ohne Gutachten - ist für alle Fahrzeuge möglich,die annähernd der Beschreibung Kombinationsfahrzeug (siehe Bericht Neumann ) entsprechen.Die hierbei erzielte Steuerersparniss ist erheblich !!!
Für z.B einen 4,3 Liter Motor beträgt die Ersparniss ab Januar 2005 ( Erhöhung der Steuer ) ca. 470 € im
Jahr . Ist doch was , oder ?? Ob ich nun ca.650 oder 172 € zahle !!!!
Wer also ein Fahrzeug dieser Kategorie (Kombinationsfahrzeug ) hat und sich über Steuern ärgert,dem helfen wir gerne. Das hierbei Gebühren anfallen,ist eigentlich klar.In den meisten Fällen rechnet sich diese Umschreibung aber schon im ersten,spätestens im zweiten Jahr.Hängt mit der Größe der Maschine zusammen.
Edit by Jürgen2
Das stinkt jetzt aber nach Werbung.
Take U in 8!
@Kimberly
Soweit ich das mitbekommen habe, gibt es für dieses Forum ganz klare Regeln in Sachen Werbung ect.
Die um sich greifende "Auflastungsgeilheit" wird sich selbst im Wege stehen...............
Je mehr "aufriss" darum gemacht wird, desto eher wird dem ein Riegel vorgeschoben werden...... leider.
Neumann
Sagt mal,
Ihr diskutiert hier über Steuerersparnis durch Auflastung auf über 2,8 to in Form von LKW,
Sonder-Kfz, ode Kombinationsfahrzeugen, während
unsere Regierung überlegt diese Vergünstigungen
abzuschaffen, speziell im Brennpunkt "Kombinationsfahrzeuge".
Sollte man nicht erstmal abwarten was denn nun bei dem Vorhaben rauskommt?
Möglicherweise wird in diesem Zuge die Gewichtsgrenze gleich auf 3,5 to erhöht, dann hat sich das Ganze für die meisten von uns eh erledigt.
Übrigens fahre ich seit 8 Jahren einen G20 Van
mit 2990 Kg zul. Gesamtgewicht als So-Kfz Bürofahrzeug. Ist natürlich gigantisch billig in der Steuer. Hoffendlich bleibt das so !!
Mußte allerdings keinerlei Kapriolen schlagen.
Hinfahren zum TÜV beide zul Achsgewichte addieren - DM 60,- zahlen - fertig.
Geht wahrscheinlich bei manchen Fz. leichter als bei anderen.
Gruß
Klaus
Danke, Neumann!
Zitat:
Sagt mal
Ja, sagt mal!
Ihr versucht, die Leute hier zu verarschen.
Einmal hab ich Euch gewarnt ("Take U in 8"😉,
jetzt geht die Meldung an den Mod ab!
Und Tschüß!