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Steuer 250gd Wolf

Themenstarteram 18. Juni 2010 um 10:25

Hallo Gemeinde,

hat jemand Erfahrung, wie man einen Mercedes 250 GD Wolf zulassen muss damit die KFZ Steuer billiger wird? Mein Finanzamt sagte mir, das eine Zulassung als LKW nicht geht, da es ein Cabrio ist. Kennt jemand was anderes? Eventuell Zugmaschine?

Besten Dank für Euere antworten.

Grüsse

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17 Antworten
am 22. Juni 2010 um 13:48

nach neuestem stand gibt es ein urteil vom BFH welches besagt wenn ein solches fahrzeug als lkw zugelassen werden soll, muß ein zulässiges gesamtgewicht von min 2,8t und eine zuladung von min 800kg eingetragen sein.was beim wolf möglich ist.ob ein fahrzeug geschlossen oder offen ist hat dabei keinen einfluß.es gibt auch beim militär fahrzeuge von bis zu 40t zgg welche vollcabrios sind von daher ist die aussage ein lkw kann oder darf kein cabrio sein nicht zu halten.wenn weitere fragen bestehen kannst du gerne anrufen meine tel :06774-9468 bis 21h kein problem

mfg klaus

Themenstarteram 22. Juni 2010 um 13:59

hallo ;-)

danke für die antwort, schön hört sich gut an, kann man das urteil eventuell irgendwo abrufen, also downloaden? dann würde ich dies mal der netten dame vom finanzamt schicken und fragen was sie und ihr chef dazu sagen.

grüsse

am 22. Juni 2010 um 17:02

jo das geht mußt halt im netz suchen unter:BFH,Urteil vom 24.2.2010-II R 6/ 08;FG des Landes Sachse-Anhalt (Lexetius.com/2010,767)

versuch mal ob du das so findest

mfg klaus

Themenstarteram 22. Juni 2010 um 18:11

hallo,

habe das urteil gefunden und hätte es als pdf hochgeladen, es gehen aber wahrscheinlich nur bilder. habe meine finanzbeamtin angeschrieben und denke das das proplem an dem cabrio liegt. da der 250gd halt leider ein softtop hat. grüsse

am 22. Juni 2010 um 19:59

wie bereits erwähnt hat die bauform eines fahrzeuge nichts mit der einstufung zu tun.die TANTE soll dir doch mal mitteilen wo geschrieben steht das ein lkw kein cabrio sein darf oder kann(ob jetzt mit verdeck oder softtop spielt da wohl keine rolle.es gibt da ganz andere punkte die für einen lkw maßgeblich sind und diese erfüllt nun mal der wolf ganz klar.laß dich nicht von diesen sesselfurzern verarschen is ja schließlich dein geld was du da an steuern abdrücken muß.ich habe das selbe thema auch hier mehrfach mit erfolg durchgekämpf und könnte dir genügend leute nennen die ihren wolf als lkw versteuert haben.

ggf ruf mich an dann erkläre ich es dir am tel.

mfg klaus

Themenstarteram 23. Juni 2010 um 7:22

danke für das angebot, werde mich telefonisch melden sobald die lieben menschen vom finanzamt geschrieben haben ;-)

Zitat:

Original geschrieben von emsy462

nach neuestem stand gibt es ein urteil vom BFH welches besagt wenn ein solches fahrzeug als lkw zugelassen werden soll, muß ein zulässiges gesamtgewicht von min 2,8t und eine zuladung von min 800kg eingetragen sein.was beim wolf möglich ist.ob ein fahrzeug geschlossen oder offen ist hat dabei keinen einfluß.es gibt auch beim militär fahrzeuge von bis zu 40t zgg welche vollcabrios sind von daher ist die aussage ein lkw kann oder darf kein cabrio sein nicht zu halten.wenn weitere fragen bestehen kannst du gerne anrufen meine tel :06774-9468 bis 21h kein problem

mfg klaus

Hallo Klaus,

vielleicht kannst du auch mir helfen?!?! Der FA-Beamte erkennt mein G-Lang als LKW an, veranlasst mich aber die neue, zugewiesene -Schlüsselnummer 10-???? beim Strassenverkehrsamt umschreiben zu lassen. Mit dem Ergebnis: Lkw-Haftpflichtversicherung, die so hoch wie die immense Steuer ist. Kann diese Umschlüsselung beim Straßenverkehrsamt überhaupt gefordert werden?

LG Bernd

Falls es dir noch helfen sollte, die Versicherungen entscheiden unterschiedlich über die Einstufung von LKW Prämien, die HUK 24 z. B. versichert weiterhin für die günstig erfahrenen schadenfreien PKW Jahre.

Des Weiteren ist es oft von Land bzw. Stadtkreis zu Landkreis anders gehandhabt, wie der Umbau vorzunehmen ist. Oft muß eine Trennwand hinter den Rücksitzen fest eingebaut werden, die bis zu den Kopfstützen reichen muss.

habe das alles erst durchgemacht. Bei Intresse gern melden.

Zitat:

Original geschrieben von meistermeister1970

Falls es dir noch helfen sollte, die Versicherungen entscheiden unterschiedlich über die Einstufung von LKW Prämien, die HUK 24 z. B. versichert weiterhin für die günstig erfahrenen schadenfreien PKW Jahre.

Des Weiteren ist es oft von Land bzw. Stadtkreis zu Landkreis anders gehandhabt, wie der Umbau vorzunehmen ist. Oft muß eine Trennwand hinter den Rücksitzen fest eingebaut werden, die bis zu den Kopfstützen reichen muss.

habe das alles erst durchgemacht. Bei Intresse gern melden.

Hallo Klaus,

danke für deine Ausführungen. Nach mehreren Telefonaten mit den verschiedensten Versicherungen wird die (Abzocke)-Zahlung nach -Historischem Willen- die alleinige Möglichkeit für mich bleiben.

Hallo miteinander,

Mußte mit meinem G ganz nach Porta Wesfalica zwischen Hannover und Osnabrück zum TÜV fahren. Habe einen 300D Cabrio hatte ein zul. GG. von 2810kg. Der Tüv hat wieder abgelastet auf Original 2600kg, die Anhängelast auf 4000kg geändert und somit auf Zugmaschine umgeschrieben!

Maßgebend ist aber das jeweilige zuständige Finanzamt, die wollen meistens, so ist es bei mein Finanzamt, das die hinteren Scheiben verblecht werden! Jetzt kommt mein Cabrio zum Spiel, habe hinten alles Ausgebaut Verdeck abgebaut und ein Pickab von gemacht und so dem Finanzamt vorgeführt. Erst dann habe ich die Zugmaschinensteuer bekommen. 148€ !!!

Achja, die Sitze.

Im Brief bei Ziff. 12, die Sitzplätze von 5 auf 2 geändert, und unten im Text unter ''Ziff.12 auch 3 oder 4'' Eingetragen. Ist auch so ein Spleen vom Finanzamt, LKW oder Zugmaschinen Zulassung nur mit 2 Sitzplätzen!

Somit habe ich eine Zugmaschine mit max. 4 Sitzplätze, was mir vollkommen reicht.

 

Mfg Carsten

 

 

am 6. Mai 2011 um 18:43

Hallo,

kannst du mir da evtl mit einer Kopie vom Schein weiterhelfen, wie du das gemacht hast, bzw den TÜV Prüfer nennen, der das gemacht hat? Ich stehe momentan vor dem selben Problem.

Ich habe dir da auch nochmal eine PN zu geschrieben.

Danke

Ich stehe auch vor dem Problem: Zulassung = LKW - Steuer = PKW. Nach erfolgter Ablehnung meines Einspruchs habe ich das Finanzamt angeschrieben und um eine genaue Kriterienliste gebeten, was für sie ein LKW ist. Antwort: Kriterien geben sie mir nicht, es muß im Amt inaugenschein genommen werden und dann ist es letztlich im persönlichen Ermessen des Beamten, Klageweg steht mir natürlich offen aber....usw. Das Amt liegt in der Umweltzone und ich kann gerne eine Ausnahmegenehmigung bekommen da ich kein Pickerl habe.

Ob ich mir das antue weiß ich noch nicht.

am 6. Mai 2011 um 19:17

Hallo,

das Risikound auch die Kosten gehe ich gerne ein. Meinetwegen karre ich ihnen den Wolf auch auf dem Anhänger vor die Tür. Für ca 700€/a tue ich so einiges ;)

In HB hatte ich noch nicht viele Probleme mit den Ämtern. Die waren bisher immer nett und hilfsbereit. Hoffen wir mal das beste.

Dir drücke ich auch die Daumen.

Danke, werds mir überlegen. Derzeit ist meiner noch ziemlich zerlegt, aber irgendwann wirds wohl mal weitergehen.

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