Sterbefall, was ist zu tun?
Hallo,
mein Vater ist vor kurz Zeit verstorben. In unserem Haushalt befinden sich zwei Fahrzeuge. Beide sind noch auf meinen Vater angemeldet und versichert als Erst- und Zweitfahrzeug.
Das Erstfahrzeug hat ausschließlich mein Vater gefahren, das Zweitfahrzeug meine Mutter und ich.
Nun wollen/müssen wir die Fahrzeuge auf meine Mutter ummelden und versichern. Meine Vater hatte beim Erstfahrzeug die Schadenfreiheitsklasse 14, also 40% erreicht und beim Zweitfahrzeug 7, also 60%.
Bis jetzt haben wir angenommen das meine Mutter diese Prozente vollständig übernehmen kann... Meine Mutter hat jedoch ihren Führerschein erst seit Ende 1998 und die Versicherung möchte den Erstwagen nun mit 50% Schadenfreiheitsklasse 7 einstufen. Der Zweitwagen soll seine Schadensfreiheitsklasse behalten.
Gibt es nicht eine Möglichkeit die vollen Prozente meines Vaters zu übernehmen?
Desweiteren ist es für die Versicherung von belang, wie lang das Fahrzeug auf den Fahrer zugelassen ist. Da meine Mutter notgedrungen das Fahrzeug auf sich umschreiben muss, ist es für die Versicherung so als würde meine Mutter das Fahrzeug erst seit heute besitzen und der Beitrag ist dementsprechend höher.
Gibt es da eine Möglichkeit der Versicherung klar zu machen das das Fahrzeug in Familienbesitz ist und nicht erst kürzlich erworben wurde?
25 Antworten
O.K. dann bedanke ich erstmal ganz herzlich und morgen fahre ich nochmals zur Versicherung und mal schauen was sich machen lässt. Halte euch auf dem laufendem...
Bitte sehr und viel Erfolg.
PS. Ez war 1999, möglich ist, dass das Auto somit schon älter als 7 Jahre ist, hier haben viele Versicherer schon einen Alterszuschlag im Tarif. Der Tarifmehrbeitrag v. 100€ läßt dieses vermuten - + Alterszuschlag und - Neuwagenrabatt.
Herzliches Beileid auch von mir.
Die Tarife meiner Gesellschaft sind noch viel feiner gestaffelt, was den Zeitraum zwischen Erstzulassung und Ummeldung angeht.
Bei Ummeldungen unter Ehegatten, besonders nach einem Sterbefall, wird das jedoch kulant gehandhabt. Also auf jeden Fall mal nachfragen!
Also war heute nochmal bei der Beratungsstelle der Versicherung. Die Versicherungsdame meinte zu mir, das es nicht geht das meine Mutter das Datum übernimmt an dem der Wagen auf meinen Vater zugelassen wurde. Begründung: Fahrzeug muss umgeldet werden und da wird ja auch eingetragen ab wann es auf meine Mutter zugelassen ist. Durch die Ummeldung wird meine Mutter im Fahrzeugbrief als neue Halter vermerkt und alleine dadurch würde es schon nicht mehr gehen.
Muss meine Mutter muss nun den Wagen auf sich bei der Zulassungsstelle ummelden oder gibt es vielleicht so etwas, das vermerkt wird der Wagen ist in besitzt des Ehepartners übergegangen?
Achso, die Dame hat freundlicherweise mal ausrechnen lassen wie groß der Unerschied ist zwischen zugelassen auf VN 1999 und 2006. Alleine beim Erst-Wagen macht das 90€ im Jahr!!! Finde ich recht viel, schließlich sind das über 10% des Gesamtbetrages.
Die juristische Hilfe:
Dein Vater hat durch Kaufvertrag 1999 Eigentum erworben.
Sofern Deine Mutter damals berechtigte Fahrerin war, so war sie ab 1999 stets auch Mitbesitzerin (=Besitzerin).
Das Verhalten der Versicherung finde ich mehr als bescheiden und unverständlich. So wie Wuge dies darstellt verhalten sich in solchen Fällen fast alle Versicherungen.
Mein Tipp:
Wenn die Herrschaften nicht wollen,
einfach nach einen anderen Haus umschauen.
Einfach anderweitig Angebote einholen und sofern gefällig, annehmen.
Kündigen braucht man für beide Fahrzeuge nicht.
Eindach nur mit neuer Versicherungsbestätigungskarte auf den Namen der Mutter umschreiben.
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Die juristische Hilfe:
Dein Vater hat durch Kaufvertrag 1999 Eigentum erworben.
Sofern Deine Mutter damals berechtigte Fahrerin war, so war sie ab 1999 stets auch Mitbesitzerin (=Besitzerin).Das Verhalten der Versicherung finde ich mehr als bescheiden und unverständlich. So wie Wuge dies darstellt verhalten sich in solchen Fällen fast alle Versicherungen.
Mein Tipp:
Wenn die Herrschaften nicht wollen,
einfach nach einen anderen Haus umschauen.Einfach anderweitig Angebote einholen und sofern gefällig, annehmen.
Kündigen braucht man für beide Fahrzeuge nicht.
Eindach nur mit neuer Versicherungsbestätigungskarte auf den Namen der Mutter umschreiben.
O.k. also hatte ich doch recht, das es geht... Ich mein jetzt rechtlich gesehen. Es ist also nur ein nicht wollen der Versicherung.
Mit diesem rechtlichen Hintergrundwissen werde ich mal die Dame belehren und wenn sie dann immer noch nicht einwilligt, schaue ich mich nach ner anderen Versicherung um.
Kann ich dann bei den anderen Versicherungen einfach angeben bei Zugelassen auf Versicherungsnehmer seit 1999 obwohl dann im Fahrzeugschein 2006 stehen wird?
Auf den Sachverhalt (schriftlich) hinweisen.
In trockenem Deutsch:
Rechtsnachfolge durch Erben.
Vorsorglich:
Di Mutter kann den SFR nur binnen 6 Monaten übernehmen.
Zitat:
Original geschrieben von maidcruiser
Einfach anderweitig Angebote einholen und sofern gefällig, annehmen.
Kündigen braucht man für beide Fahrzeuge nicht.
Eindach nur mit neuer Versicherungsbestätigungskarte auf den Namen der Mutter umschreiben.
@maidcruiser, entschuldige mal, so ganz stimmt das aber nicht mit dem nicht kündigen müssen..
Vielmehr ist es so, dass bedingungsgemäß die Vorlage einer neuen VBK durch den neuen Halter bei der Zul.Stelle als Vertragskündigung gilt!
Das Kündigungsrecht des Erwerbers erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb bzw. nachdem er Kenntnis von dem Bestehen der Versicherung erlangt, ausgeübt wird.
Zitat:
Original geschrieben von Beukeod
Vielmehr ist es so, dass bedingungsgemäß die Vorlage einer neuen VBK durch den neuen Halter bei der Zul.Stelle als Vertragskündigung gilt!
Konkludente Kündigung. 😉
Einverstanden, wenn diese binnen erwähnter Monatsfrist erfolgt ist.
Also, war heute in der Haptniederlassung der Versicherung. Nach langen warten kam ich endlich ran und ich muss sagen ich hatte einen sehr netten Versicherungsmenschen gehabt. Er hat im Computer gleich gesehen das ich schon woanders war und ich hab es ihm auch von vorneherein gesagt. Kurz Problem geschildert, dann gesagt das meine Mutter ja auch Mitbesitzerin ist und schwupsdiwups ging es auf einmal!!!!
Am liebsten würde ich jetzt zur der ersten Versicherungsdame fahren und ihr mal die Meinung sagen.... Ich lass es aber lieber:-)
Freue mich das ich meiner Mutter mit eurer Hilfe helfen konnte und sie nun bares Geld spart. Vielen Dank
P.S. Eins habe ich wieder draus gelernt: Niemals solch einem Menschen alles glauben und blind unterschreiben! Die ziehen, wenn sie können, einen dermaßen über den Tisch. Und bloß nicht´s blind unterschreiben... Lieber vorher nochmals informieren, am besten in solch einem tollen Forum :-)