Sterbefall, was ist zu tun?
Hallo,
mein Vater ist vor kurz Zeit verstorben. In unserem Haushalt befinden sich zwei Fahrzeuge. Beide sind noch auf meinen Vater angemeldet und versichert als Erst- und Zweitfahrzeug.
Das Erstfahrzeug hat ausschließlich mein Vater gefahren, das Zweitfahrzeug meine Mutter und ich.
Nun wollen/müssen wir die Fahrzeuge auf meine Mutter ummelden und versichern. Meine Vater hatte beim Erstfahrzeug die Schadenfreiheitsklasse 14, also 40% erreicht und beim Zweitfahrzeug 7, also 60%.
Bis jetzt haben wir angenommen das meine Mutter diese Prozente vollständig übernehmen kann... Meine Mutter hat jedoch ihren Führerschein erst seit Ende 1998 und die Versicherung möchte den Erstwagen nun mit 50% Schadenfreiheitsklasse 7 einstufen. Der Zweitwagen soll seine Schadensfreiheitsklasse behalten.
Gibt es nicht eine Möglichkeit die vollen Prozente meines Vaters zu übernehmen?
Desweiteren ist es für die Versicherung von belang, wie lang das Fahrzeug auf den Fahrer zugelassen ist. Da meine Mutter notgedrungen das Fahrzeug auf sich umschreiben muss, ist es für die Versicherung so als würde meine Mutter das Fahrzeug erst seit heute besitzen und der Beitrag ist dementsprechend höher.
Gibt es da eine Möglichkeit der Versicherung klar zu machen das das Fahrzeug in Familienbesitz ist und nicht erst kürzlich erworben wurde?
25 Antworten
Zunächst mein herzliches Beileid.
Hinsichtlich der schadensfreien Jahre stimmt die Auskunft der Versicherung so wie hier wiedergegeben.
Es können max. die Jahre übernommen werden, die Deine Eltern verheiratet waren und Deine Mutter den Führerschein besitzt.
Bezüglich des Erstfahrzeuges ist die Entscheidung hart.
Aber auch hier ist Sie wohl korrekt.
Hier wäre (anders als oben) nach meiner Auffasssung Goodwill möglich.
Ein Hinweis, der die harte Abgrenzung in ein milderes Licht rückt:
Wenn Dein Vater als Einzelfahrer gemeldet war und so Prämie gespart hat,
bekommt Deine Mutter die schadenfreien Jahre geschenkt.
Zumindest hier sind die bestehenden Regelungen also eindeutig positiv. 😉
Allgemeiner Hinweis an alle anderen:
Das Amt verlangt im Todesfall eine sofortige Ummeldung,
der SFR geht nach 6 Monaten verloren und kann dann nicht mehr übertragen werden.
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Zunächst mein herzliches Beileid.
Bezüglich des Erstfahrzeuges ist die Entscheidung hart.
Aber auch hier ist Sie wohl korrekt.
Hier wäre (anders als oben) nach meiner Auffasssung Goodwill möglich.Ein Hinweis, der die harte Abgrenzung in ein milderes Licht rückt:
Wenn Dein Vater als Einzelfahrer gemeldet war und so Prämie gespart hat,
bekommt Deine Mutter die schadenfreien Jahre geschenkt.
Zumindest hier sind die bestehenden Regelungen also eindeutig positiv. 😉
Verstehe nicht ganz was du mit Goodwill meinst? Und was meinst du mit den Schadensfreienjahren die meine Mutter geschenkt bekommt?
Ich finde das es in der Ehe keine Rolle spielen sollte auf wen das Fahrzeug zugelassen ist. Bei meinen Eltern war/ist es zumindest egal wer welches Fahrzeug fährt und deshalb hätten die ja auch beliebig angemeldet worden sein.
Das meine Mutter bei dem Erstwagen hochgestuft wird aufgrund dessen, dass sie ihren Führerschein nicht so lange hat kann ich verstehen und akzeptiere ich auch. Aber warum kann es nicht so gehandhabt werden, dass meine Mutter das Datum übernehmen kann an desem der Wagen auf den Versicherungsnehmer zugelassen wurde???? Ich hoffe ihr wisst was ich meine.
Hi,
zunächst auch von mir herzlichstes Beileid.
Wegen letzterem nochmal genauer nachfragen.
Ich kenn es so, dass bei Ehegatten diese Regelung nicht so hart angewandt wird, sprich sie wird ausgehebelt.
Einfach mal ne Etage höher als bisher anfragen und das Anliegen sauber vortragen.
Zu der SF-Übertragung ist wohgl alles korrekt gelaufen.
Mit "geschenkt" mein Madcruiser, dass bei Einzelfahrer-Vertrag auf den Vater deine Mutter gar nix übernehmen könnte, weil sie den Wagen versicherungstechnich auch gefahren haben muss (rein theoretisch - wenn er Alleinfahrer war, geht das ja nicht)
Grüße
Schreddi
Zitat:
Original geschrieben von blabla2
Verstehe nicht ganz was du mit Goodwill meinst? Und was meinst du mit den Schadensfreienjahren die meine Mutter geschenkt bekommt?Ich finde das es in der Ehe keine Rolle spielen sollte auf wen das Fahrzeug zugelassen ist. Bei meinen Eltern war/ist es zumindest egal wer welches Fahrzeug fährt und deshalb hätten die ja auch beliebig angemeldet worden sein.
Das meine Mutter bei dem Erstwagen hochgestuft wird aufgrund dessen, dass sie ihren Führerschein nicht so lange hat kann ich verstehen und akzeptiere ich auch. Aber warum kann es nicht so gehandhabt werden, dass meine Mutter das Datum übernehmen kann an desem der Wagen auf den Versicherungsnehmer zugelassen wurde???? Ich hoffe ihr wisst was ich meine.
Goodwill zeigt man, wenn man jemandem etwas gibt, worauf dieser keinen Anspruch hat.
Schadensfreie Jahre kann man nur übernehmen, sofern man die auf dem Vertrag all die Jahre miterfahren hat.
Hier hat nach Deinen Worten Dein Vater das Fahrzeug alleine genutzt.
Damit kann kein Mensch den Rabatt übernehmen.
Ausnahme: Der Ehepartner.
Damit eine Vorzugsbehandung.
Auch in dem Punkt mit er Erstzulassung bin ich bei Dir.
Daher Goodwill.
Da Deine Mutter das Fahrzeug nie gefahren hat und nicht als Nutzerin bei der Versicherung gemeldet war kann Sie eben nicht ab Beginn VN=Halter sein.
Hier gibt es anders als beim SF keine Fiktion zu Ihren Gunsten.
Aber letztlich ist er wirklich eine Kleinigkeit.
Auch wenn man gerne Alles geschenkt hätte - und gerne noch etwas mehr. 😉
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Goodwill zeigt man, wenn man jemandem etwas gibt, worauf dieser keinen Anspruch hat.
Schadensfreie Jahre kann man nur übernehmen, sofern man die auf dem Vertrag all die Jahre miterfahren hat.
Hier hat nach Deinen Worten Dein Vater das Fahrzeug alleine genutzt.
Damit kann kein Mensch den Rabatt übernehmen.
Ausnahme: Der Ehepartner.
Damit eine Vorzugsbehandung.Auch in dem Punkt mit er Erstzulassung bin ich bei Dir.
Daher Goodwill.
Da Deine Mutter das Fahrzeug nie gefahren hat und nicht als Nutzerin bei der Versicherung gemeldet war kann Sie eben nicht ab Beginn VN=Halter sein.
Hier gibt es anders als beim SF keine Fiktion zu Ihren Gunsten.
Aber letztlich ist er wirklich eine Kleinigkeit.
Auch wenn man gerne Alles geschenkt hätte - und gerne noch etwas mehr. 😉
Also habe nochmal geschaut: Mein Vater hatte einen Vertrag in dem er als Hauptnutzer des Pkw´s aufgelistet ist. Verboten war es jedem dieses Fahrzeug zu führen der unter 24 Jahren alt ist. Meine Mutter ist natürlich älter. Theoretisch könnte meine sie auch dieses Fahrzeug genutzt haben.
Kann Sie jetzt also das Datum übernehmen an dem das Fahrzeug auf meinen Vater zugelassen wurde?
Mir ist bei einer SFR-Übertragung von einem Ehegatten auf den anderen Ehegatten keine Sonderregelung bekannt.
Vielmehr unterschreibt der übernehmende Ehegatte, dass er seit, frühestens ab Erwerb des FS, das Fahrzeug bzw. die Vorfahrzeuge des SFR-Abgebenden regelmäßig gefahren habe.
Wäre es möglich, mehr Jahre als ab Beginn des Erwerbes der Fahrerlaubnis, zu übernehmen, wäre dieses objektiv eine Ungleichbehandlung der Versichertengemeinschaft gegenüber und die Versicherungsaufsicht würde/könnte dem VU einen unrechtmäßigen Wettbewerbsvorteil vorhalten.
Viele Versicherer übertragen den SFR auch noch viele Jahre nach dem Tod des SFR-Berechtigten ohne Kürzung. Hier gelten die Tarifbestimmungen und der Tarifanhang des Versicherers der den SFR beim SFR führenden Versicherer abfragt. Dass viele Versicherer den SFR einem anderen VN nur innerhalb der Sechsmonatsfrist übertragen, ist mir allerdings auch bekannt.
Zitat:
Original geschrieben von blabla2
Also habe nochmal geschaut: Mein Vater hatte einen Vertrag in dem er als Hauptnutzer des Pkw´s aufgelistet ist. Verboten war es jedem dieses Fahrzeug zu führen der unter 24 Jahren alt ist. Meine Mutter ist natürlich älter. Theoretisch könnte meine sie auch dieses Fahrzeug genutzt haben.
Kann Sie jetzt also das Datum übernehmen an dem das Fahrzeug auf meinen Vater zugelassen wurde?
Nach meiner Ansicht unter diesen Voraussetzung ja.
Argument:
Rechtsnachfolge durch Todesfall.
Zitat:
Original geschrieben von Beukeod
Mir ist bei einer SFR-Übertragung von einem Ehegatten auf den anderen Ehegatten keine Sonderregelung bekannt.
Dann lies doch mal die entsprechenden Formulare genau durch.
In der Erklärung zu TB 28 folgt für Ehegatten anders als bei allen anderen Übernehmenden mit Ausnahme der FS-Kopie keine Erklärung zur gemeinsamen Nutzung.
Das hat Gründe 😉
Mir ist nicht klar warum hier suggeriert wird, dass man mehr Jahre als seit Erwerb des FS, zur Anrechnung bei einer SFR-Übertragung bringen kann.
Zitat:
Original geschrieben von maidcruiser
In der Erklärung zu TB 28 folgt für Ehegatten anders als bei allen anderen Übernehmenden mit Ausnahme der FS-Kopie keine Erklärung zur gemeinsamen Nutzung.
Kein Widerspruch!
Jungs, ich verstehe jetzt nur noch Bahnhof.... Also bitte mal Klartext:-)
Das meine Mutter nicht alle Schadenfreiheitsjahre meines Vaters bekommt, ist mir ja auch klar. Sie hat den Führerschein ja auch nicht so lange.
Aber wie ist es nun mit dem Datum, ab dessem das Fahrzeug auf den Versicherungsnehmer zugelassen wurde? Kann sie das übernehmen? Und wie macht man das der Zulassungsstelle klar? Der Fahrzeugschein muss ja auch auf meine Mutter umgeschrieben werden.
Deine Mutter kann den SFR ab Datum ihres FS ohne weitere Erklärung per SFR-Übertragungsformular übernehmen.
Dein Vater war auch Halter des von ihm gefahrenen und mit seinem SFR versicherten Fahrzeuges. Das ist tatsächlich aber in diesem Fall ohne Belang.
Wunschgemäß wird der Pkw des Vaters auf den neuen Halter umgeschrieben.
Benötigt werden:Zulassungsbescheinigung Teil 1 + 2, gültige HU u. AU, Versicherungsbestätigungskarte (VBK oder umgangssprachlich Doppelkarte) und Personalausweis des neuen Halters und evtl. eine Vollmacht für die zur Umschreibung beauftragten Person.
Weitere Erklärungen sind der Kfz-Zulassungstelle nicht abzugeben.
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Nach meiner Ansicht unter diesen Voraussetzung ja.
Argument:
Rechtsnachfolge durch Todesfall.
Zitat:
Original geschrieben von Beukeod
Deine Mutter kann den SFR ab Datum ihres FS ohne weitere Erklärung per SFR-Übertragungsformular übernehmen.
Dein Vater war auch Halter des von ihm gefahrenen und mit seinem SFR versicherten Fahrzeuges. Das ist tatsächlich aber in diesem Fall ohne Belang.
Wunschgemäß wird der Pkw des Vaters auf den neuen Halter umgeschrieben.
Benötigt werden:Zulassungsbescheinigung Teil 1 + 2, gültige HU u. AU, Versicherungsbestätigungskarte (VBK oder umgangssprachlich Doppelkarte) und Personalausweis des neuen Halters und evtl. eine Vollmacht für die zur Umschreibung beauftragten Person.Weitere Erklärungen sind der Kfz-Zulassungstelle nicht abzugeben.
O.k. vielen Danke erstmal soweit.
Bei meinem zweiten Anliegen habe ich mich vielleicht unklar ausgedrückt?
Mein Vater hat den Wagen 1999 als Jahreswagen gekauft. Damals hatte meine Mutter schon ihren Führerschein. Im Fahrzeugschein steht das Datum wann es auf meinen Vater zugelassen wurde und in den Papieren der Versicherung steht "Fahrzeug zugelassen auf Versicherungsnehmer seit 1999". Würde meine Mutter den Wagen nun auf sich ummelden, würde bei ihr 2006 stehen. Das macht im Jahr über 100€ Unterschied aus!!! Das möchte ich meiner Mutter ersparen. Kann man die nicht irgendwas machen, das bei ihr auch 1999 steht? Am besten auch im Fahrzeugschein. Also so, als ob meine Mutter damals den Wagen gekauft hätte.
Verstanden!
Grundsätzlich sind dem Versicherer gegenüber wahrheitsgemäße Angaben zu machen. (Nicht dass ich bei Dir eine andere Vermutung hätte).
Tatsächlich, so interpretiere ich, hatte Dein Vater den sogenannten Neuwagenrabatt im Vertrag. Ein Neuwagenrabatt ist ein sog. weiches Tarifmerkmal, hier sollte man einfach mit der Versicherung reden, die Aussicht, dass der Neuwagenrabatt auch in diesem Fall gewährt wird, halte ich für durchaus möglich. Aber verhandelt werden muss es schon.